Möbel reklamation nach Garantiezeit
und zwar folgendes prob. ich habe nen paar ledersessel bei einem ist das typenschild aus mir nicht bekannten gründen abgegangen (laut lederhersteller kann das nicht sein denk ich mir auch so da eltern geiche marke und keine probs haben) nun ja nicht so wild nur leider war unter dem schild ein riss von ca 2-3cm länge die sessel haben ein alter von 34 mon und der hersteöller gibt ne garantie von 5 Jahren also habe ich mich an den händler gewannt das ganze schriftlich eingereicht und der meint hat sich mit dem hersteller in verbindung gesetzt zwecks kundendienst termin haken an der sache ist
nur das soweit mir bekannt der hersteller (hatte mich an selbigen gewandt weil der händler sich hinter der gewährleistung verstecken wollte meines erachtens ist es aber einversteckter mangel weil woher soll ich wissen was hiner dem schild ist)
nur in polen produziert und hier nur nen vertrieb hat. wenn dies so ist wird wohl kaum jemand aus polen kommen um sich die schäden anzuschauen.
nun zum prob. was mache ich wenn der hersteller sagt ätsch kein kundendienst dann ist doch der händler weiterhin mein vertragspartner und er muss dafür sorgen das der schaden behoben wird und sich mit dem hersteller rum zoffeln wegen der reperaturkosten oder.
übrigens am zweiten sessel ist das schild noch dran und hinter dem schild wird ebenfalls ein riss sichtbar was wohl dann unter verstecktem mangel zuhandeln ist der nicht unbedingt in 24 mon auftreten muss oder ???
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Hallo senseman, das ist ne Vertragssache: Wo steht denn, das 5 Jahre Garantie gegeben werden, und was umfasst diese "Garantie"? Irgendwo muss es dazu eine Beschreibung geben, entweder im Kaufvertrag oder als separate Garantieerklärung oder Garantieschein (-> Webseite?).
Wenn das eine reine Herstellergarantie ist, ist die bei Möbeln so gut wie nix wert - denn das würde heißen, das sie reparieren oder umtauschen, wenn Du den Krempel bei denen vorbeibringst. In Polen.
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wie erwähnt der hersteller hat nen sitz in D Westerstede. gibt da wohl ne extra garantiekarte welche mir aber leider nicht ausgehändigt wurde. das es 5 Jahre sind weiss ich von meinem Händler der halt geschrieben hat, das sie es an die firma weiter geleitet haben und selbige mit mir nen termin vereinbaren wird wegen rep.
nunja im enteffeckt ist doch weiterhin der händler mein vertragspartner oder ??? und desweiteren woher soll ich wissen was mit dem leder hinter einem typenschild los ist ??? somit ist das doch ein sachmangel der nach der wahrscheinlichkeit schon bei auslieferung bestanden hat (typenschild wird mit einem stift durchs leder an den sessel befestigt welches ich als ursache für den riss schnitt verantwortlich mache)
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Tscha, die Frage bleibt, ob der Händler oder der Hersteller die Garantie gibt. Beim Händler hast Du nur die normalen Fristen, wenn keine Garantiekarte vorliegt oder der Kaufvertrag nichts einschränkt - also 6 Monate Garantie und max. 24 Monate Gewährleistung. Aber wenn der Händler schon mit 5 Jahren tönt, dann sollte der das mit dem Hersteller ausmachen.
Was Du tun kannst, ist einmal das Netz nach Erfahrungen mit dem Möbelhersteller absuchen; vielleicht bist Du ja nicht der einzige. Und wenn Du dann zufällig einen Sattler oder Polsterer (kann auch aus dem Automobilbereich sein) kennst, würde ich den mal drauf schauen lassen - dann kann man gegenüber dem Händler sagen, das sich ein Sachverständiger den Riss angeschaut hat, und das für einen Produktionsmangel hält. Schriftlich mit Stempel wäre das natürlich noch besser.
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du verstehest das falsch der händler tön das der Hersteller mit 5 jahren prahlt. so und wenn wird das ganze mal eng sehen ist der händler mein vertragspartner und der ist doch dann dafür zuständig die plünnen zum hersteller zukarren oder ??? wenn ich z.b. nen zippo kaufe hab ich lebenslange garantie (25 Jahre) damit gehe ich zum händler fang an zu weinen mein schönes zippo ist kaputt und der schickt es ein. anders dürfte es bei möbeln auch nicht sein ich melde den schaden meinem vertragspartner (händler) und der leitet es weiter an den Hersteller. weil der händler ja vertragspartner vom Hersteller ist.
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Eben, meine ich ja. Allerdings sollte eben das in einer Garantiekarte o.ä. festgehalten sein - wenn der Händler die nicht ordnungsgemäß ausgestellt hat, kannst Du dich auf die 5 Jahre berufen (falls der Hersteller die irgendwo öffentlich anpreist).
Zu Details: Siehe PN
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hmm wenn der händler weiter stress macht reibe ich ihm sein schreiben unter die nase wo er mir die 5 jahre garantiert oder tauche mal im ladenlokal auf glaube da haben die auch info material zum thema garantie :).
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Ist leider nicht möglich. Wenn der Händler kulant ist, kümmert er sich. Gesetzlich ist er aber nicht dazu verpflichtet, spätestens nach 24 Monaten ist die Gewährleistung abgelaufen.
Mit der Garantie hat der Händler nix zu tun, er muss auch keine "Möbel rumkarren". Ansprechpartner einer Garantie ist ausschließlich der Garantiegeber (also in diesem Fall der Hersteller). Wenn der Händler freiwillig vermittelt - toll. Solltest Du Dich (ernsthaft) dankbar für zeigen. Wenn nicht: direkt an den Hersteller wenden - dem Händler kannst Du nix...
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wenn ich dem händler nix kann dann kann er mir gefälligst die tel. zum hersteller geben und nicht versuchen ping pong zuspielen dann spiel ich mit und zwar per RA. wenn er schon meint das ich nix beim Hersteller errreiche dann soll er mir das doch bitte überlassen und die gewünschten angaben ausspucken ist wohl nicht zuviel verlangt, da der hersteller ja nen grosses geheimnis ist welches nicht auf der rechnung vermerkt wird.