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Alpha
26.06.2007, 11:43:49
Deutsche Regierung setzt sich für 17jährigen Pädophilen ein.
Der arme, arme Marco geniest im Moment das Mitleid der Nation!
Sogar die Deutsche Bundesregierung setzt sich für diesen verkappten Pädophilen ein und die Bundesbürger spendeten tausende Euros für einem Menschen der sich an einem Kind vergriffen hat.
Manchmal ist die Welt schon komisch.
Auf der einen Seite wird für Kinderschänder mancherorts die Todesstrafe gefordert (was ich für richtig halte) auf der anderen Seite werden Pädophile nicht mal als solche erkannt nur weil das Opfer ja schon Fast Jugendlich ist und der Täter noch jugendlich.

Fakt ist jedoch, wer sexuelle Gefühle für ein Kind (und mit 13 ist man ein Kind) entwickelt ist Pädophil.
Punkt aus Ende!
Und dabei ist es mir völlig egal ob der Täter 17 oder 70 Jahre alt ist. Den für das Opfer ändert sich dadurch nichts.
Auch ist es völlig egal ob ein Sexueller Kontakt (Marco sagte ja selbst das er gekommen ist) mit oder ohne Einverständnis des Kindes erfolgt.

Das hat alles seine guten Gründe.
Fast überall auf der Welt wird der Sexuelle Kontakt mit Kindern geächtet und bestraft und das ist gut so.

Die Schwierigkeit dabei ist natürlich die Altersgrenze.
Natürlich gibt es genau so reife 13 jährige wie es unreife 17jährige gibt.
Und natürlich kann man nicht für jeden Menschen auf Erden eine eigene Altersgrenze einrichten ab wann er reif genug für Sex ist.
Deswegen gibt es natürlich Gesetzte mit klaren Altersgrenzen die für alle gelten.
Was die deutsche Presse im Moment macht ist nichts anderes als diese Grenze aufzuweichen und allen Pädophilen Tür und Tor zu öffnen.
Diesmal ist der zum Opfer ernannte Pädophile Täter 17 und das in der Presse verachtete Opfer 13.
Wie ist es das nächste mal?
Ist dann das Opfer 12 und der Täter 18?
Und in 10 Jahren?
Opfer 6 und Täter 30??

Ne liebe Presse!
Pädophil ist Pädophil Punkt!
Und auch wenn 99,99% aller Beziehungen zwischen 13 und 17 jährigen Freiwillig und ohne schaden für das Kind sind gilt es doch die 0,01% zu schützen.
Jedes Opfer ist ein Opfer zu viel.
Das einzige was die Presse mit ihrer Berichterstattung erreicht ist das die Grenzen verschwinden und alle 13 jährigen faktisch zum Freiwild für jugendliche erklärt werden.
Das ist nichts anderes als die bewusste vorsätzliche Förderung von Pädophilie und Kinderschändung durch die Presse.
Und jeder der Mitleid für diesen Pädophilen empfindet nur weil die Presse es ihm einredet macht sich mitschuldig an dieser Förderung!
Und am lächerlichsten ist wohl die Diskussion über die Haftbedingungen.
Wenn er bessere hätte haben wollen hätte er seine Tat ja in einem Land mit besseren Gefängnissen begehen können.


§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

Noone
26.06.2007, 15:46:58
Ganz klar: Keine Macht den gkppkw Kinderfickern!

Doch finde ich 13/17 Jahre gerade noch grenzwertig...

Was meint ihr, wie alt hätte er sein dürfen, daß es strafrechtlich noch nicht relevant sein dürfte? 14? 15? 16?:confused:

Alpha
26.06.2007, 15:55:04
Ganz klar: Keine Macht den gkppkw Kinderfickern!

Doch finde ich 13/17 Jahre gerade noch grenzwertig...

Was meint ihr, wie alt hätte er sein dürfen, daß es strafrechtlich noch nicht relevant sein dürfte? 14? 15? 16?:confused:

Ob Grenzwertig oder nicht das Gsetzt setzt eine klare Altersgrenze und die ist unter allen Umständen einzuhalten den alles andere führt zu einer Aufweichung der Grenzen die dan wiederum den Missbrauch fördern würde und das will keiner oder?

Die Grenzwertigkeit kann bei der Stafbemessung ja herangezogen werden sie darf aber nicht zu einer Nicht Straffähigkeit eindeutig verbotener handlungen führen.

Und was wir meinen wie das richtige alter ist spielt keine Rolle den wir haben über ihm nicht zu Urteilen das macht das Gesetzt und da gibt es klare richtlinen.

Noone
26.06.2007, 16:03:02
Die Grenzwertigkeit kann bei der Stafbemessung ja herangezogen werden sie darf aber nicht zu einer Nicht Straffähigkeit eindeutig verbotener handlungen führen.



Nun, das würde in letzter Konsequenz bedeuten, daß ein 14 Jahre altes Mädchen, welches mit ihrem Freund in dessen 14. Geburtstag "reinfeiern" möchte, nicht vor 24:00 Uhr anfangen darf zu fummeln?:confused:

Alpha
26.06.2007, 20:49:41
Nun, das würde in letzter Konsequenz bedeuten, daß ein 14 Jahre altes Mädchen, welches mit ihrem Freund in dessen 14. Geburtstag "reinfeiern" möchte, nicht vor 24:00 Uhr anfangen darf zu fummeln?:confused:

nun ja du darfst auch nicht 10 Sekunden vor deinen 18 Geburtstag mit dem Auto fahren du darfst auch nicht 10 Sekunden befor es Grün wird über die Kreuzung fahren und du hast ja auch Pech wenn du die Steuererklärung oder den Lotoschein nur eine Sekunde zu spät abgibst.

Solch klare Grenzen haben schon Sinn auch wenn es in einzelfällen nicht so scheint oder willst du ins Gesetz schreiben "kurz vor deinen 14 Geburtstag machen wir vill. eine Ausnahme" Wer definiert dann wieder was "kurz vor ist" ?? (5 min. oder 5 Wochen??) Wobei solche von dir beschriebenen Sonderfälle sicher in einem "Urteil ohne Strafe" enden also letztendlich doch relativiert werden. Was aber nichts an der grundsätzlichen Verbotenheit bis auf die Sekunde genau um 24:00 Uhr ändert. Und das ist gut und richtig den so wird jeder Aufweichung der Grenzen von vornherein ein Riegel vorgeschoben.

Noone
26.06.2007, 20:59:19
Natürlich hast Du Recht, daß es exakte Grenzen geben muß, wer nur 99 Cent hat, kann sich nichts kaufen, was einen Euro kostet...

Dann ist vielleicht das Gesetz überarbeitungswürdig...

Alpha
26.06.2007, 21:12:50
Natürlich hast Du Recht, daß es exakte Grenzen geben muß, wer nur 99 Cent hat, kann sich nichts kaufen, was einen Euro kostet...

Dann ist vielleicht das Gesetz überarbeitungswürdig...

Nein ist es nicht da es einfach keine andere lösung als exakte Grenzen gibt... Nenn mir eine!

Das Gesetz ist ok wie es ist den die von dir beschriebenen Sonderfälle führen wie gesagt in der Regel zu einem sogenannten "Urteil ohne Strafe"

Alpha
26.06.2007, 21:29:27
Auch Anwalt Udo Vetter bringt es klar auf den Punkt.


Zitat:





Marco W.: Anklage auch in Deutschland möglich (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/06/26/marco-w-anklage-auch-in-deutschland-moglich/)

Der in der Türkei inhaftierte 17-jährige Deutsche Marco W. hat seine Darstellung des “Flirts” mit einer 13-jährigen Britin drastisch geändert. stern.de zitiert ihn so (http://stern.de/politik/panorama/:Der-Fall-Marco-W.-Sie/591818.html):

In einem Zimmer habe er das Mädchen umarmt. “Sie hat mich geküsst, angefasst, da bin ich zu früh gekommen”, sagte Marco W. Sie habe ihm die Unterhose ausgezogen. Die Vagina des Mädchens habe er nicht berührt. Allerdings meint der Marco W.: “Wenn ich nicht gekommen wäre, hätte ich mit ihr geschlafen. Sie wollte das auch.”
Was die äußeren Umstände angeht, hat sich Marco W. damit des sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar gemacht. Dabei hilft ihm auch nicht, dass er behauptet, das Mädchen habe ihn angefasst, er sie aber nicht. Denn § 176 Absatz 1 Strafgesetzbuch (http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html) lässt es genügen, wenn der Täter sexuelle Handlungen des Kindes an sich duldet.
Marco W. könnte also nur retten, dass er tatsächlich davon ausging, das Mädchen sei 15 Jahre alt. Das müsste ihm aber auch ein deutsches Gericht erst einmal glauben.
Völlig unverständlich ist für mich vor diesem Hintergrund die Stellungnahme des Justizministeriums:

Nach Angaben des Bundesjustizministeriums könnte der Schüler im Falle einer Verurteilung seine Strafe nicht in Deutschland absitzen. Nach deutschem Recht seien die Vorwürfe, soweit sie bislang bekannt seien, nicht strafbar, erklärte eine Ministeriumssprecherin.
Ob Marco W. vorsätzlich handelte oder nicht, müsste sorgfältig geprüft werden. Dabei kommt es nicht nur darauf an, was der junge Mann sagt. Sondern auch, wie die äußeren Umstände waren. Zum Beispiel, wie alt das Kind wirkte, wie es sich verhalten hat, was mit ihm und seinen Begleitern gesprochen wurde etc. Es ist nicht so selten, dass die Entscheidung hierüber dem Richter vorbehalten bleibt. An anderer Stelle (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/06/24/die-tater-sind-oft-selbst-noch-kinder/) habe ich auch schon darauf hingewiesen, dass Richter regelmäßig sehr skeptisch sind, wenn Beschuldigte die Alterskarte ziehen.
Übrigens müsste die deutsche Staatsanwaltschaft an sich schon jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen Marco W. einleiten. Da der junge Mann Deutscher ist, ist ein von ihm möglicherweise im Ausland begangener Kindesmissbrauch auch in Deutschland strafbar (§ 5 Ziff. 8 b Strafgesetzbuch) (http://dejure.org/gesetze/StGB/5.html). Marco W. kann - und muss möglicherweise sogar - wegen der Sache in Deutschland angeklagt und verurteilt werden. Wenn er der Tat hinreichend verdächtig ist.
Maßstab ist für die deutschen Behörden einzig und allein das deutsche Strafrecht. Das heißt, es spielt überhaupt keine Rolle, ob die Tat im anderen Land tatsächlich strafbar ist. Sinn der Regelung ist, pädophile Sextouristen auch dann in Deutschland verfolgen zu können, selbst wenn ihr Verhalten im Zielland nicht oder nicht sonderlich schwer bestraft wird.

v3n0m
27.06.2007, 14:06:26
Nun ja, dass man das nun als Pädophil betrachten soll davon rate ich ab. Ich meine ich war 15 und meine Freundin war 13 als wir zusammen kamen. Bin ich dann auch pädophil? Ich denke nicht....aber denkt mal drüber nach!

Ein Kind dass sich zu einem anderen Kind hingezogen fühlt ist pädophil? Meiner Meinung nach nicht! Und mit 17 ist man noch Kind auch wenn man das nicht mehr gerne hört aber man ist Kind! Soll heissen ich denke nicht dass sich Marco W. schuldig gemacht hat wenn es die Engländerin auch wollte!

MfG

Alpha
27.06.2007, 14:14:40
Nun ja, dass man das nun als Pädophil betrachten soll davon rate ich ab. Ich meine ich war 15 und meine Freundin war 13 als wir zusammen kamen. Bin ich dann auch pädophil? Ich denke nicht....aber denkt mal drüber nach!

Ein Kind dass sich zu einem anderen Kind hingezogen fühlt ist pädophil? Meiner Meinung nach nicht! Und mit 17 ist man noch Kind auch wenn man das nicht mehr gerne hört aber man ist Kind! Soll heissen ich denke nicht dass sich Marco W. schuldig gemacht hat wenn es die Engländerin auch wollte!

MfG
Falsch.
Es gibt ne klare definition von Pädophil.

Pädophil ist wer sich von Kindern sexuel eregt fühlt und eine 13 Jährige ist ein Kind.
Dabei ist es völlig egal ob der täter 17 oder 70 ist den ab 14 ist man kein kind mehr sondern jugendlicher im rechtlichen Sinne.


Zumal das Opfer die Tat ganz anders beschreibt als der Täter wie AOL berichtet:


Zitat:



Das mutmaßliche Missbrauchopfer des deutschen Schülers Marco W. ist laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung mittlerweile von der türkischen Staatsanwaltschaft vernommen worden. Dem Blatt liegt nach eigenen Angaben die Aussage der 13 Jahre alten Charlotte aus Manchester vor. Demnach sei sie in ihrem Zimmer eingeschlafen und kurz darauf wieder aufgewacht, weil Marco W. auf ihr gelegen habe.
In dem Aussageprotokoll werden laut der Zeitung das Mädchen als „Geschädigte“ und Marco W. als „Beschuldigter“ geführt. Das Mädchen habe angegeben, dass sie Marco W. am Tag der Tat in einer Disco getroffen habe. Dort hätten sie gestritten. „Später, als ich, meine Schwester und meine Freundin M. gemeinsam im Zimmer waren, kamen der Beschuldigte und sein Freund. Er wollte sich bei mir entschuldigen. Wir haben sie hereingelassen“, zitiert die Zeitung.
Weiter heißt es: „Eine Weile saßen wir auf dem Bett und unterhielten uns. Später setzten sich der Freund des Beschuldigten und meine Schwester auf den Balkon.“ Ihre Freundin M. habe sich ins Bett gelegt und geschlafen. „Ich legte mich auch schlafen, obwohl der Beschuldigte neben mir war. Zwischen unserer Unterhaltung und meinem Einschlafen waren zirka 15 Minuten verstrichen. Als ich plötzlich zu mir kam, also erwachte, da fühlte ich den Beschuldigten auf mir. Ich schubste ihn weg. Dabei bemerkte ich aber eine Feuchtigkeit auf meinem Körper. Danach sind wir zum Arzt gegangen.“

Quelle:
13-jährige Britin belastet Marco W. schwer - Panorama - AOL.DE (http://nachrichten.aol.de/Panorama/13-jaehrige-Britin-belastet-Marco-W-schwer-1017751919-0.html)


Auch Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dophilie)zu folge spielt der Altersunterschied keine Rolle:

Zitat



Manche Definitionen setzen zusätzlich einen Altersunterschied von mindestens fünf Jahren voraus, um so sexuelles Interesse von Kindern und Jugendlichen an Kindern nicht zu pathologisieren. Dem entgegen steht jedoch die Beobachtung, dass sich eine pädophile Orientierung bereits in der Adoleszenz (http://de.wikipedia.org/wiki/Adoleszenz) – oder in der Kindheit – heranbildet.


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