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Thema: Baldiger Student muss Unterhalt zahlen

  1. #1
    Unregistriert
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    Beitrag Baldiger Student muss Unterhalt zahlen

    Hallo

    Meine jetzige Exfreundin ist schwanger. Sie wir im Verlauf des Januars mit ihrem Sohn aus vorheriger Ehe aus der Wohnung ausziehen. Ich werde ein paar Monate später ebenso aus der Wohnung raus, da ich für eine Zeitarbeitsfirma tätig bin. Ich verdiene Netto etwas über 1000 Euro. Die Mietkosten für die Wohnung belaufen sich auf über 600 Euro. Mit dem Geld das ich noch zum Leben benötige bleibt am Ende kaum noch Geld. Ich habe vor im Herbst nächsten Jahres zu studieren und werde wieder bei meinen Eltern wohnen.
    Meine Exfreundin hat mir bereits mitgeteilt das ich zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet bin. Da ich jedoch sehr bald kein eigenes Einkommen mehr habe und bei meinen Eltern wohne werde ich keine Geldsumme für den Unterhalt aufbringen können. In einem halben Jahr wird das Kind auf die Welt kommen und ich möchte auf keinen Fall gerichtlich zur Zahlung für den Kindesunterhalt aufkommen. Ich war mit meiner Exfreundin nicht liiert wir lebten lediglich im selben Haushalt.
    Welche Rechtsgrundlagen liegen hier nun vor und welche Möglichkeiten bestehen nun für mich im Bezug auf den Unterhalt?

  2. #2
    Säule der Foren Avatar von blaustern
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    AW: Baldiger Student muss Unterhalt zahlen

    Grundsätzlich bist Du für Dein leibliches Kind unterhaltspflichtig. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Diesen Unterhalt haben beide Elternteile je zur Hälfte zu zahlen. Für das Elternteil, bei welchem das Kind lebt, entfällt dieser Anteil,

    Nun hast Du wenig Einkommen und keiner kann verlangen, dass Du den gesamten Lohn für Dein Kind aufwendest. Dafür werden Dir von Deinem Lohn Freibeträge abgezogen. Die Differenz, welche sich daraus ergibt, wird zur Berechnung des Unterhaltes herangezogen.

    Bei Deinem Einkommen von knapp über 1000 EUR wirst Du keinen Unterhalt zahlen müssen. Für Deinen Unterhalt wird der Staat einspringen, um den Unterhalt für Dein Kind zu zahlen.

    Den Unterhalt kannst Du leicht mit dem Unterhaltsrechner berechnen.
    Wer meint der irrt nie, der irrt.

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