Das KG Berlin (Beschl. v. 20.03.2006 - Az.: 10 W 27/05) [1] hatte über die Haftung einer Suchmaschine und des betreffenden Admin-C bei rechtswidrigen Such-Ergebnissen zu entscheiden.Die Suchmaschine hatte nach Eingabe des Suchbegriffs nackt zahlreiche Suchtreffer angezeigt, mehrere mit dem Namen der Antragstellerin, einer Fernsehmoderatorin.

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