+ Antworten
Seite 3 von 3 ErsteErste 123
Ergebnis 31 bis 39 von 39

Thema: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!

  1. #31
    BigJohn
    Gast Avatar von BigJohn

    AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!

    Hi,
    habe mich mit dem Thma mal etwas näher auseinander gesetzt. Du kannst einige allgemeine Infos dazu hier im Forum finden
    http://www.hilfe-forum.eu/verbrauche...aehigkeit.html
    http://www.hilfe-forum.eu/verbrauche...tdiensten.html

    Doch bevor du nachliest eine schnelle Zusammenfassung:
    Du bist nicht voll geschäftsfähig.
    DU kannst deshalb keine Verträge (dieser Art) schließen aber.. DU kannst auch keinen gültigen Widerspruch schreiben.
    DAS müssen deine Eltern machen.

    Rede sofort mit deinen Eltern !
    Sie schreiben der Firma, dass du noch keine 18 bist... und dann erst kennt die Firma offiziell die Rechtslage....
    Es geht nur um "Offfizielles"
    Nichts wegwerfen. Alles im Ordner sammeln. Speicher die aktuelle Internetseite und AGB.
    Nicht mehr reagieren... auf GARNICHTS.. nur auf Schreiben vom Gericht.

    Die Rechtslage ist im Moment zweifelhaft und die Verbraucherschutzverbände laufen auch schon "Sturm" gegen solche Anbieter... aber noch gibt es kein Urteil dazu.

    Die Sache ist für dich bis zum 01.01.2010 aktuell. Wenn es bis dahin kein Urteil über solche Verträge gibt und auch kein gerichtliches Mahnverfahren beantragt wurde, kannst du endlich aufatmen - aber besser bis Mitte/Ende Januar abwarten bevor du alles wegwirfst... "Gerichtsschreiben" dauern manchmal etwas.. deshalb die zuzätzliche Wartezeit.

    So nun kannst du dich in die Artikel und Links dort vertiefen. Du wirst sehen, was die Verbraucherzentralen raten usw...

    Gruß
    BigJohn

  2. #32
    reingefallen
    Gast Avatar von reingefallen

    AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!

    hallo leute...bin auch auf die fresse gefallen!
    bei mir hat es nen monat gedauert bis ich überhaupt davon erfahren habe, weil ich abgesehen von meiner handynr. keine richtigen angaben gemacht habe.
    und dann hab ich die dummheit begangen denen ne mail zu schicken, dass meine angaben falsch waren, jetzt haben sie zumindest meinen namen und die richtige mailadresse.
    hab dann mit meinen eltern telefoniert, hab die 18 zwar schon ne weile überschritten, hätte das geld aber net gehabt.
    mein vater hat mich erst auf die idee gebracht, dass die ordentlichen schmu machen.
    ich hab mit nem anwalt bei ner verbraucherberatung gesprochen, der meinte ich könnte selber schreiben oder ihn beauftragen, das kostet natürlich auch.
    jetzt hab ich hier n bissl gelesen und hab da den beitrag entdeckt das man da ja noch den link in der mail bestätigen musste um überhaupt angemeldet zu sein, das hab ich gar nich gemacht, weil ich die mail ja net einsehen konnte. ne richtige rechnung hab ich auch nich bekommen, denn die haben zwar geantwortet aber nur wieviel ich zu blechen habe und auf welches konto.
    ach ja...dann hab ich natürlich das gleiche problem wie noch jemand hier (hab mir keine namen gemerkt, sorry)...hab keinen screenshot von der seite und demnach ein problem. hat den jemand, kann er mir den schicken und vielleicht nen tip was man denen schreiben kann...vor allem ob die dann ruhe geben?!
    wünsch euch nen schönen tag!

  3. #33
    BigJohn
    Gast Avatar von BigJohn

    AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!

    Hi "reingefallen",
    einiges hast du schon lesen können. Diese Punkte will ich deshalb nicht mehr ansprechen (wenn noch nicht gelesen: Nacholen!)

    Auch in diesem Fall ist es eine rechtliche Grauzone.
    Du hast einen Vertrag geschlossen und "die" haben den Vertrag bestätigt.
    (jetzt kommts "dicke")
    Dass du falsche Adressangaben gemacht hast,ist nicht deren Schuld. Sie haben deinen Angaben vertraut.
    Die Mail an dich ist als Auftragsbestätigung zu sehen. Es ist egal ob du sie lesen konntest oder nicht.
    Der Vertrag wurde bestätigt.
    Und wieder ist es egal ob du den Dienst überhaupt nutzen konntest.
    Du hast falsche Angaben gemacht. Wären sie ruichtig gewesen, hättestdu den Dienst auch nutzen können.
    Die Möglichkeit bestand ihrerseits. Dass du von dem Dienst keinen Gebrauch gemacht hast, ist nicht deren Schuld.

    Wenn der Dienst also nicht in einer Grauzone betrieben würde, müsstest du auf jeden Fall blechen.

    Da man aber nie so ganz sicher sein kann...
    Wenn du irgendwann noch einmal einen Vertrag im Internet schließen solltest, denke dran:
    Wenn DU falsche Angaben machst und den Dienst nicht nutzen kannst (weil eine Bestätigungsmail den Zugangslink enthält) so ist es deine Schuld und nicht die des Vertragspartners.... besser also alle Angaben wahrheitsgemäß.

    Zu der Rechnung:
    Für den Vertrag (und die Gültigkeit) ist nur wichtig, dass bei Vertragsabschluss beiden Seiten die Kosten bekannt sind.
    Eine Rechnung ist nicht gesondert vorgeschrieben.

    Hättest du dich nicht bei denen gemeldet, hätten sie dir die Kontoverbindung nicht mitteilen können.
    OK. Fehler gemacht nun versuchen "wir" einmal die Folgen zu mindern....
    schwerer Job mit logischer Argumentation...


    ".. habe ich keine Bestätigungsmail erhalten und fühlte mich deshalb nicht mehr an meinen Antrag gebunden (lies dazu

  4. #34
    Geyermeyer
    Gast Avatar von Geyermeyer

    AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!

    hi,
    ich hab da ein ähnliches problem ...
    ich (17 jahre alt) hatte mich bei IQChampion.com | Wie schlau sind Sie?
    angemeldet in der annahme es sei kostenlos und habe den dienst auch benutzt.
    da ich allerdings selten in mein e-mail postfach schaue, ist mir erst spät aufgefallen dass dieser dienst kostenpflichtig ist. (EUR 89,00)
    also habe ich auch schon eine 1. mahnung erhalten.

    hier die mahnung:
    ___________________
    Sehr geehrter Herr ................. ,

    nach Auskunft unserer Rechnungsstelle haben Sie die Rechnung vom 13.08.2007 bis heute nicht bezahlt.

    Es steht folgender Betrag zur Zahlung offen:


    Rechnungsbetrag: EUR 89,00 (aus Rechnung Nr. R14 - 7429 vom 13.08.2007) (Teilnahmegebühr IQChampion.com | Wie schlau sind Sie?)
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    Gesamt: EUR 89,00

    Überweisen Sie den Gesamtbetrag zur Vermeidung weiter Kosten bis spätestens 2.09.2007 auf das nachfolgende Konto des CF Abrechnungsdienstes:


    Inhaber: CF Abrechnung (bitte bei der Überweisung beachten!)

    Bank: Sparkasse

    Konto: 76 95 268

    BLZ: 666 500 85

    SWIFT/BIC: PZHSDE66XXX

    IBAN: DE29 6665 0085 0007 6952 68


    Zur Erinnerung: Sie haben sich am 9.08.2007 bei http://www.IQChampion.com/ online angemeldet (IP-Adresse: 84.159.220.143). Dadurch kam ein kostenpflichtiger Vertrag zustande, der Sie zur Zahlung verpflichtet. Ihr Widerrufsrecht ist abgelaufen.
    ____________



    ich bitte dringend um hilfe =(

  5. #35
    Geyermeyer
    Gast Avatar von Geyermeyer

    AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!

    kann man da nichts mehr machen?

  6. #36
    Die rechte oder linke Hand des Chefs Avatar von Fuchur

    Registriert seit
    22.2.02 - 23:34
    Beiträge
    2.599
    Thanks
    45
    Thanked 119 Times in 90 Posts

    AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!

    Unter Teilnahmebedingungen steht deutlich, das es zu einem Vetrag kommt. Ausserdem wird auf die Kosten hingewiesen!

    Da wirst du wohl bezahlen müssen...
    Dieser Post fällt unter "Freie Meinungsäußerung" und erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit,
    Übereinstimmung mit geltendem Recht oder sonstige Relevanz.
    Am besten ist es für den Leser, jede meiner Aussagen als Lüge zu interpretieren.

  7. #37
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

    Registriert seit
    13.3.04 - 01:39
    Beiträge
    7.291
    Thanks
    155
    Thanked 442 Times in 362 Posts

    AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!

    Aber ob der Betrag unter den Taschengeld Paragraphen fällt halte ich mal für zweifelhaft da er noch keine 18 ist dürfte der Vertrag anfechtbar sein.
    Des weiteren erinnert mich die aufmachung etwas an die Gebrüder schmidtlein mit Ihrem feinen Anwalt Herrn Tank, bei den Herren half ein munteres aussitzen der Sache und irgendwann nach einigen sinnlosen Drohungen war ruhe im Karton.
    Gabs bei der aufforderung vielleicht noch ein paar drohgebärden alla wir erstatten strafanzeige und Co. ??? vielleicht schauste mal in unser Verbraucherschutz forum dort wurden die machenschaften schon mal ausführlich diskutiert, vielleicht hilft auch google könnte sein das firma schon bekannt.
    Ist sie unter fabrikverkauf da kostet der zugang 86 Euro und nur mal zum schauen na toll ist doch was ober faul oder ??? Und die seiten Betreiber "firmenname" eingeben ist auch schon bei google rum vielleicht mal hier schauen:

    Der Vampirjäger - jagt die Abzocker im Internet
    da sind auch noch so einige der seiten aufgeführt.

    Mit was für daten hast du dich angemeldet ???


    PS.: Lieber Mod schieb das ganze doch mal zum engelchen im verbraucherschutz ist schon den thread wo das prob. besser rein passt.
    Tauchen macht blöd und gleichgültig. Ist mir doch egal

    Hexenverbrennung
    Kreuzzüge
    Inquisitionen

    Wir wissen wie man feiert
    Ihre Kirche
    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10`te summt das Lied von Halloween .

  8. #38
    Merkels Bester... Avatar von Noone

    Registriert seit
    12.6.07 - 10:35
    Beiträge
    862
    Thanks
    5
    Thanked 10 Times in 9 Posts

    Böse AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!

    Zu Ihrer Sicherheit und Identifikation werden Ihr Hostname (cache-frr-ac10.proxy.aol.com) und Ihre IP-Adresse (195.93.60.XX) automatisiert abgespeichert. Die Daten werden entpsrechend der Bestimmungen der deutschen Datenschutzbestimmungen verwahrt. Für die Teilnahme am IQ-Test zahlen Sie einmalig EUR 89,00.
    Eindeutig Wucher...

    Und eine Ltd. in GB als Veranstalter

    Fabrikverkauf

    Medikamententester.net - Medikamente testen und Vergütung kassieren


    etc.
    Wenn Du eine Frau bist, sende einfach eine SMS an 04711, wenn Du ein Mann bist, bist Du keiner ...

  9. #39
    BigJohn
    Gast Avatar von BigJohn

    AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!

    Hi,
    leider lese ich den aktuellen Beispielsfall jetzt erst.
    Vielleicht...

    In der Mahnung wird erwähnt, dass das Widerrufsrecht abgelaufen ist.

    Jetzt kommts:
    Auf das Widerrufsrecht mus nicht nur hingewiesen werden, es muss auch "ausgehändigt" werden.
    Zur Zeit ist man sich bei Gerichten nicht ganz einig, was dieses im Endeffekt bedeutet:
    Daten kann man nicht aushändigen. Manche Richter berufen sich darauf und verlangen ein "greibares Dolument".

    In der "Realen Welt" muss auf das Widerrufsrecht noch einmal ausdrücklich hingewiesen werden und der Vertragspartner muss diese Widerrufsbelehrung noch einmal gesondert unterzeichnen.

    Es handelt sich um eine reine Formsache. Wer aber einen rechtsgültigen Vertrag erstellen will, muss sich an die Formen und "Muss-Vorgaben" halten.

    Als Betroffener würde ich jetzt versuchen, genau auf diesen Umstand zu verweisen.
    "Ich habe keine Widerrufserklärung erhalten. Damit ist sie laut Gesetz nicht erfolgt und der Vertrag schwebend ungültig. Ich mache hiermit innerhalb der gesetzlichen 2-Wochen-Frist von meinem Rücktrittsrecht gebrauch"

    ABER !!!!!!!
    Der Vertragspartner ist noch keine 18 gewesen.
    Er ist also nicht voll geschäftsfähig und kann einen solchen Vertrag überhaupt nicht unterzeichnen.
    Der "Taschengeldparagraf" bezieht sich auf greifbare GEGENSTÄNDE, die der Jugendliche Zug um Zug (Ware gegen Geld) erwirbt und die er aus eigenen Mitteln bezahlen kann.

    Auf diesen Paragrafen kann sich die Firma nicht beziehen, da es sich nicht um einen Gegenstand handelt. Es erfolgte keine "Zug um Zug"-Leistung beider Seiten.

    Lösung für diesen speziellen Fall:
    Stillhalten, Eltern informieren... und wie ich schon einmal schrieb:
    Eltern informieren Firma (NICHT der Jugendliche) über die nicht vorhandene Geschäftsfähigkeit. Firma muss den Vertrag damit anullieren, da sie jetzt weiß, dass er schwebend ungültig war.

    Ich würde mal sagen: Glück gehabt, dass es ein Jugendlicher unter 18 jahren war.

    Ein Erwachsener hätte sich nur auf die "Widerrufsrechtsklausel" berufen können.....
    rechtlich besteht zwar kein Rücktrittsrecht für solche sofort nutzbaren Dienstleistungen.. aber in der Mahnung wird dieses Recht erwähnt und somit ist davon auszugehen, dass es vom Betreiber gewährt wird (sonst hätte er es nicht erwähnt).. Der Betreiber muss es also jetzt nachträglich gewähren.

    Das war jetzt die Kurzform.. Rechtslagen und andere Artikel hier im Forum habe ich schon am 08.05.07 (Artikel #31) aufgführt.. bitte einfacvh noch einmal lesen.

+ Antworten
Seite 3 von 3 ErsteErste 123

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Ja
  • Themen beantworten: Ja
  • Anhänge hochladen: Ja
  • Beiträge bearbeiten: Ja
  •