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Thema: Verkehrsordnungswidrigkeiten ( Knolle)

  1. #1
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Verkehrsordnungswidrigkeiten ( Knolle)

    Hat hier ein Einspruch Sinn, wenn ja wie? Was sollte ich beachten.
    Grundsätzlich ist jeder Einspruch gerechtfertig, wenn man sich im Recht fühlt. Jedoch kann ich nur empfehlen nachdem man sich wieder abgekühlt hat zu prüfen was habe ich falsch gemacht. Man ärgert sich schwarz, über den Mist den man selber baut. Ich behaupte, dass ich sehr fair bin sowie die meisten meiner Kollegen auch.
    Wenn ein Einspruch ,dann bitte sachlich und korrekt, beschrieben Sie, wie der Sachverhalt war. Es genügt nicht das Kreuz bei nein zumachen. Genauso ist es unklug verbale Attacken gegen den Anzeigenden zu schreiben. Denn wenn es zu einem Gerichtstermin kommt, lesen sich die Richter den Vorgang durch und es kommt bestimt nicht gut, wenn man den Anzeigenden in irgenteiner Form beschimpft.

    Ist der Einspruch sachlich richtig und korrekt geschrieben wird diesem sehr häufig stattgegeben.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  2. #2
    Admin oder so... Avatar von Alpha

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    Wen ich im Parkverbot stehe für 2 min und danach auf den Strafzettel steht ich stand 15 min dort und ich habe keinen Zeugen das gegenteil zu beweisen Dann habe ich zwar recht ich werde aber niemals vor Gericht Recht bekommen oder sehe ich das Falsch?
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  3. #3
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Hier die Fälle wofür die meisten Knollen geschrieben wurden

    Abgasuntersuchung um 2 Monate überschritten
    Abgasuntersuchung um 8 Monate überschritten
    Abkommen von der Fahrbahn
    Abstandsunterschreitung zwischen Kfz
    Auffahren auf stehendes Fahrzeug
    Auffahren auf vorausfahrendes Fahrzeug
    Fahrbahnwechsel (Unfall)
    Geschwindigkeitsüberschreitung PKW
    Geschwindigkeitsüberschreitung LKW
    Hauptuntersuchung um 2 Monate überschritten
    Hauptuntersuchung um 4 Monate überschritten
    Hauptuntersuchung um 8 Monate überschritten
    Linksabbiegen (Unfall)
    Missachtung von Verkehrsverboten
    Nichtbefolgen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung
    Nichtbefolgen von Rotlicht
    Nichtbefolgen von Rotlicht über 1 Sekunde
    Parken an abgelaufener Parkuhr
    Parken auf dem Gehweg
    Parken auf dem Gehweg mit Behinderung
    Parken auf der linken Seite
    Parken auf der Sperrfläche
    Parken auf Sonderparkplatz für Schwerbehinderte
    Parken im eingeschränkten Halteverbot
    Parken im eingeschränkten Halteverbot über 1 Stunde
    Parken im Fußgängerbereich
    Parken im Halteverbot
    Parken im verkehrsberuhigten Bereich
    Parken in eingeschränkter Halteverbotszone
    Parken innerhalb einer Parkverbotsstrecke
    Parken mit Behinderung
    Parken mit falsch eingestellter Parkscheibe
    Parken nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung
    Parken ohne Anwohnerausweis
    Parken ohne Parkausweis
    Parken ohne Parkscheibe
    Parken ohne Parkschein
    Parken ohne Parkschein länger als 1 Stunde
    Parken ohne Parkschein länger als 2 Stunden
    Parken ohne Parkschein länger als 3 Stunden
    Parken über 1 Std.
    Parken vor der Feuerwehrzufahrt
    Parken vor Grundstückseinfahrt
    Parkzeitüberschreitung mit Parkschein
    Parkzeitüberschreitung mit Parkschein um mehr als 30 Minuten
    Parkzeitüberschreitung mit Parkschein um mehr als 1 Stunde
    Rückwärtsfahren (Unfall)
    Sicherheitsgurt nicht angelegt
    Überholen trotz Verkehrszeichen (Zeichen 276/277)
    Überschreitung der Höchstparkzeit gemäß Verkehrzeichen 314/315 um mehr als 1 Stunde
    Vorfahrtsverletzung (Unfall)
    Vorfahrtsverletzung trotz Verkehrszeichen (Unfall
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  4. #4
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Original von Mario
    Wen ich im Parkverbot stehe für 2 min und danach auf den Strafzettel steht ich stand 15 min dort und ich habe keinen Zeugen das gegenteil zu beweisen Dann habe ich zwar recht ich werde aber niemals vor Gericht Recht bekommen oder sehe ich das Falsch?
    Ich muß erst mal wissen welches Vekehrzeichen dort war
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  5. #5
    Admin oder so... Avatar von Alpha

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    Eingeschränktes Halteverbot
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  6. #6
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    Das eingeschränkte Halteverbot ist auch als Ladezone zusehen. Hier darfst du solange parken solange ein sichtlicher Ladevorgang getätigt wird. Ansonsten gilt hier ganz nüchtern 3 Minuten halten ab dann ist es parken und das darfst du nicht. Hast du wirklich nur 2 Minuten dort geparkt? Denn das mit den 15 Minuten hat einen rechtlichen Grund. Die allgemeine Rechtsprechnung( dazu hab ich einen Text) geht davon aus das ein Ladevorgang für ein PKW im Schnitt 15 Minuten dauert.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  7. #7
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    Ich ging 10 Meter zum EC- Automaten und hab geld geholt das dauert ca. 1 Minute höchstens 2
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  8. #8
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    Wenn das so war bist du vollkomen im Recht hast du die EC karte noch? Wo ist das passiert? Wenn du Geld abgeholt hast ist doch meist die Uhrzeit mit angegeben ist diese Deckungsgleich mit den Vorwurfszeiten.?
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  9. #9
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    Klar hab ich die Karte noch ich war auch bei meiner Rechtsschutzversicherung die Übernehmen keine kosten da keine aussicht auf erfolg. Auch ein anderer Anwalt meinte keine Chance.
    passiert ist es in München.
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  10. #10
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    Original von Gorby
    Wenn das so war bist du vollkomen im Recht hast du die EC karte noch? Wo ist das passiert? Wenn du Geld abgeholt hast ist doch meist die Uhrzeit mit angegeben ist diese Deckungsgleich mit den Vorwurfszeiten.?
    Ich hab nicht gesehen ob eine Zeit darauf steht aber wenn müssen die Zeiten ja übereinstimmen.
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  11. #11
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    Das hab ich mir fast gedacht, klar die Rechtsschutz lehnen solche sachen aus prinzip ab, denn dann würden alle klagen. Ich werde dir am Dienstag mal meine text schicken mit diesem werden die meisten OWI eingestellt. Konnest du nicht mit dem Kollegen Kontakt aufnehmen der muß ja noch vor Ort gewesen sein.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  12. #12
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    Kolegin!
    Ich hab sie gesehen war aber so sauer das ich dachte wenn ich Ihr jetzt was sage kann es pasieren das ich mich im Ton vergreife und alles nur noch schlimmer wird deswegen hab ich es gelassen
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  13. #13
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    Das war nicht zum einen klug von dir und zum anderen nicht so, weil wir verpflichtet sind die Bürger über ihren verstoß aufzuklären. Ich weiß jetzt nicht ob in München es AiP wie ich diese Vorgänge machen oder aber Kräfte vom Ordnungsamt.
    Egal welche man muss dich aufklären warum.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  14. #14
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    Ich wollte halt nicht alles noch schlimmer machen.
    Aber ich denke das ich bei einer Klage sowiso keine Chance gehabt hätte.
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  15. #15
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    Das Problem ist die Beweisführung wenn du belegen kannst das du einen Ladevorgang hattest bzw das du nur eben Geld geholt hast hättest du eine gute Chance gehabt. Aber da die Kollegin ich weis nicht woher schon 15 Min hat siehts es nicht gut aus das stimmt. Hier hätte ein klärendes gespräch vor Ort vielleicht abhilfe geschaffen.
    Das eingeschränkte Halteverbot ist schon immer ein großer Streitpunkt gewesen. Kann mir durchaus Vorstellen das du am kochen warst. Leider wird der Owi Bereich bei den Städten und Gemeinden als Geldmaschine betrachtet und der eigentlich Sinn geht verloren. Trotzdem sage ich immer man muß Mensch bleiben.

    P.S laßt euch bloß nicht mit der Aussage abspeisen: Wir haben alles in den Computer eingegeben und können nichts mehr machen. Das ist nicht wahr und rechtmäßig.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

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