
Zitat von
Seven82
moin
*grundgesetzbuch les*
also, die ersten artikel des grundgesetzbuches wurden schon behandelt.
artikel 14: du hast das recht auf dein eigentum, also auf alles was du rechtlich (und / oder tatsächlich - z.b. einen baseballschläger den du dir gekauft hast und jetzt deinem besten freund geliehen hast) besitzt (z.b. eine gekaufte hose etc.).
eigentum verpflichtet bedeutet, dass du mit deinen sachen solange alles machen darfst wie du willst, solange du niemanden verletzt oder gegen ein gesetz verstößt, solltest du doch jemanden verletzen oder ein gesetz mit deinem eigentum brechen, kann man es dir, zum wohle der allgemeinheit, entweder wegnehmen oder dich zu einer freiheitsstrafe verurteilen oder mit einer geldstrafe belegen (das passiert dann alles vor gericht).
ich hoffe dir hilft das weiter
SeVeN82