Alkohol
Urteil: Variable Grenze Auch unterhalb der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille kann ein angetrunkener Autofahrer für einen Unfall haftbar gemacht werden. Die Versicherung müsse nichts zahlen, entschied das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG). Alkoholtypische Fahrfehler ließen regelmäßig den sicheren Schluss zu, dass der Autofahrer fahruntüchtig gewesen sei. Das Gericht wies mit seinem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil die Zahlungsklage eines Autofahrers gegen seine Vollkasko-Versicherung ab (Az.: 7 U 189/00).
Der Kläger hatte mit einer Blut-Alkoholkonzentration von 1,03 Promille einen Unfall verursacht. Er war der Meinung, die Versicherung müsse zahlen, da der für die Annahme der absoluten Fahruntüchtigkeit maßgebliche Wert von 1,1 Promille noch nicht erreicht gewesen sei.
Dem folgte das OLG nicht. Zwar sei richtig, dass die Promille-Zahl des Klägers allein noch nicht den Rückschluss auf eine absolute Fahruntüchtigkeit zulasse. Vielmehr müssten in diesen Fällen weitere Umstände hinzutreten, die eine Annahme der Fahruntüchtigkeit rechtfertigten. Diese Umstände seien aber bei typischen alkoholbedingten Fahrfehlern regelmäßig bewiesen.
Ecstasy
Urteil: Mit Ecstasy zum Fußgänger Wer nach dem Konsum von Ecstasy beim Autofahren erwischt wird, verliert den Führerschein. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden (AZ: 7 B 3375/01).
Es weist damit die Klage eines Autofahrers ab, der seine Fahrerlaubnis wieder haben wollte. Er war bei einer Polizei-Kontrolle aufgefallen. Tests bestätigten die Einnahme von Haschisch und Ecstasy. Anders als bei Cannabis genüge bei Ecstasy bereits der einmalige Konsum für den Entzug der Fahrerlaubnis.
Trinker zahlen alles
Urteil: Trinker zahlen alles Läuft einem Autofahrer ein betrunkener Fußgänger ins Auto, muss der Passant allein für alle entstandenen Schäden aufkommen. In diesem Fall gilt die so genannte Gefährdungshaftung nicht, teilt die ARAG-Versicherung mit. Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts OLG Dresden (Az.: 11 U 3252/99).
Die Gefährdungshaftung besage, dass ein Auto grundsätzlich gefährlich sei und den Fahrer eine relative Mitschuld treffe. Autofahrer müssten jedoch nicht damit rechnen, dass auf einer viel befahrenen Straße in der Stadt ein stark angetrunkener Passant auf die Fahrbahn torkele. Dieser müsse deshalb nicht nur für seine Behandlungskosten, sondern auch für die Schäden am beteiligten Wagen aufkommen, hieß es weiter.
Alkoholsucht Lappen weg
Urteil: Alkoholsucht - Lappen weg Eine Alkoholabhängigkeit kann auch dann den Führerschein kosten, wenn der Betroffene gar nicht betrunken Auto gefahren ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Dienstag (30.10.) veröffentlichten Urteil. Denn nach Auffassung der Richter ist bereits mit der Abhängigkeit die mangelnde Fahreignung erwiesen. Es verbiete sich im Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer abzuwarten, bis sich die in der Abhängigkeit liegende Gefahr verwirklicht habe, betonten die Richter (Az.: 3 K78/01.MZ).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Autofahrers ab. Medizinische Untersuchungen hatten ergeben, dass der Kläger alkoholabhängig war. Ihm wurde daraufhin die Fahrerlaubnis entzogen. Dem hielt der Kläger entgegen, er sei seit über 36 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis und nachweislich noch niemals wegen Alkohols im Straßenverkehr aufgefallen. Das Verwaltungsgericht ließ sich jedoch ebenso wenig wie die Führerscheinbehörde von dieser Argumentation üb