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Thema: Drogen und Alkohol im Stassenverkehr

  1. #1
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Drogen und Alkohol im Stassenverkehr

    Alkohol

    Urteil: Variable Grenze Auch unterhalb der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille kann ein angetrunkener Autofahrer für einen Unfall haftbar gemacht werden. Die Versicherung müsse nichts zahlen, entschied das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG). Alkoholtypische Fahrfehler ließen regelmäßig den sicheren Schluss zu, dass der Autofahrer fahruntüchtig gewesen sei. Das Gericht wies mit seinem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil die Zahlungsklage eines Autofahrers gegen seine Vollkasko-Versicherung ab (Az.: 7 U 189/00).
    Der Kläger hatte mit einer Blut-Alkoholkonzentration von 1,03 Promille einen Unfall verursacht. Er war der Meinung, die Versicherung müsse zahlen, da der für die Annahme der absoluten Fahruntüchtigkeit maßgebliche Wert von 1,1 Promille noch nicht erreicht gewesen sei.
    Dem folgte das OLG nicht. Zwar sei richtig, dass die Promille-Zahl des Klägers allein noch nicht den Rückschluss auf eine absolute Fahruntüchtigkeit zulasse. Vielmehr müssten in diesen Fällen weitere Umstände hinzutreten, die eine Annahme der Fahruntüchtigkeit rechtfertigten. Diese Umstände seien aber bei typischen alkoholbedingten Fahrfehlern regelmäßig bewiesen.

    Ecstasy

    Urteil: Mit Ecstasy zum Fußgänger Wer nach dem Konsum von Ecstasy beim Autofahren erwischt wird, verliert den Führerschein. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden (AZ: 7 B 3375/01).
    Es weist damit die Klage eines Autofahrers ab, der seine Fahrerlaubnis wieder haben wollte. Er war bei einer Polizei-Kontrolle aufgefallen. Tests bestätigten die Einnahme von Haschisch und Ecstasy. Anders als bei Cannabis genüge bei Ecstasy bereits der einmalige Konsum für den Entzug der Fahrerlaubnis.

    Trinker zahlen alles

    Urteil: Trinker zahlen alles Läuft einem Autofahrer ein betrunkener Fußgänger ins Auto, muss der Passant allein für alle entstandenen Schäden aufkommen. In diesem Fall gilt die so genannte Gefährdungshaftung nicht, teilt die ARAG-Versicherung mit. Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts OLG Dresden (Az.: 11 U 3252/99).
    Die Gefährdungshaftung besage, dass ein Auto grundsätzlich gefährlich sei und den Fahrer eine relative Mitschuld treffe. Autofahrer müssten jedoch nicht damit rechnen, dass auf einer viel befahrenen Straße in der Stadt ein stark angetrunkener Passant auf die Fahrbahn torkele. Dieser müsse deshalb nicht nur für seine Behandlungskosten, sondern auch für die Schäden am beteiligten Wagen aufkommen, hieß es weiter.

    Alkoholsucht Lappen weg

    Urteil: Alkoholsucht - Lappen weg Eine Alkoholabhängigkeit kann auch dann den Führerschein kosten, wenn der Betroffene gar nicht betrunken Auto gefahren ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Dienstag (30.10.) veröffentlichten Urteil. Denn nach Auffassung der Richter ist bereits mit der Abhängigkeit die mangelnde Fahreignung erwiesen. Es verbiete sich im Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer abzuwarten, bis sich die in der Abhängigkeit liegende Gefahr verwirklicht habe, betonten die Richter (Az.: 3 K78/01.MZ).
    Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Autofahrers ab. Medizinische Untersuchungen hatten ergeben, dass der Kläger alkoholabhängig war. Ihm wurde daraufhin die Fahrerlaubnis entzogen. Dem hielt der Kläger entgegen, er sei seit über 36 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis und nachweislich noch niemals wegen Alkohols im Straßenverkehr aufgefallen. Das Verwaltungsgericht ließ sich jedoch ebenso wenig wie die Führerscheinbehörde von dieser Argumentation üb
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  2. #2
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

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    URTEIL : 1994 wurde ein Freiburger mit fünf Gramm Haschisch erwischt: Das Fahrerlaubnisamt der Stadt Freiburg forderte ihn daraufhin auf, auf eigene Kosten einen Drogentest machen zu lassen. Der Freiburger weigerte sich ­ und ihm wurde daraufhin der Führerschein entzogen. Das war "verfassungswidrig", entschied nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Entzug der Fahrerlaubnis stünde in "keinem angemessenen Verhältnis zum Ausmaß der Gefährdung für die Sicherheit im Straßenverkehr".

    Heißt das, wenn jemand Gras raucht ist er keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr? Das soll mal einer verstehen!!!
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  3. #3
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Nein das heißt, wenn du Gras bei Dir hast und nicht der nachweis erbracht wird das du es geraucht hast, dann kann dir nicht der Führerschein entzogen werden. Zum Führerscheinentzug kann es nur kommen bei einem nachgewiesenen BTM Verstoß im Strassenverkehr.
    Meiner Meinung nach ist das mir völlig unverständlich,denn wer Drogen bei sich hat, nutzt benutzt sie in der Regel auch.
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  4. #4
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

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    Oder ich verkaufe sie.
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  5. #5
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    genau so ist das. Ich bin im Grunde ein
    Mensch der immer dafür ist das gerechte Strafen ausgesprochen werden. Fakt in unserem Rechtssytem ist das wer eine Straftat begeht soll und muß bestraft werden. Gleichzeitig soll und muß er für einen Schadensausgleich gerade stehen. Das heißt das das ganze Drogengeld für die Opfer genutzt werden sollte sowie die Fahrzeuge und Häuser verkauft werden sollten und ebenfalls den Opfern zugeführt werden.
    Weiterhin bin ich der Meinung das ein Drogendealer in meinen Augen ein Mörder gleich zusetzen ist und deshalb die ganze härte des Gesetzes zustüren hat. Das heißt einfach lebenslänglich ohne Chance auf Begnadigung nach der Haft kommt dann nur noch SV für den Täter in Frage. Ausländischen Drogendealern müßten sofort abgeschoben werden und der Gerichtsbarkeit in seiner Heimat übergeben. Die ist zum Teil richtig drastisch, deshalb wollen die lieber zu uns in den Knast(freiwillig) diese Fälle gibts.
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  6. #6
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

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    Und was ist mit Tabakfirmen? Oder Brauereien?
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  7. #7
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Die Zigarettenindustrie zahlt ja schon reichlich in Amerika. Ich selber habe auch bis vor zwei Jahren stark geraucht.
    Und die Alkohohl Industríe wird über kurz oder lang zur Kasse gebete werden.
    Jedoch sollte man dabei bedenken es zwingt einen ja keiner zu rauchen und zu trinken. Jede art von sucht beginnt meistens freiwillig und wird dann zum Zwang.
    Es ist hat sehr schwer dort eine Grenze zuziehen.
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  8. #8
    Aldiware
    Gast Avatar von Aldiware
    ich finde es schonmal einen wesentlichen vortschritt das man keinen führerscheinentzug bekommt wegen hasch wenn man es besitzt oder raucht laut bundesverfassungsgericht karlsruhe. denn vor dem dies beschlossen wurde reichte es schon aus das du mit 0,1 G hasch zufus erwischt worden bist das dein lappen weg war. so ist jetz wenigstens schon mal eine kleine gerechtigkeit alkohol gegenüber . und ich finde auch das die neun drogenschnelltest sehr positiv darauf wirken denn man kann jetzt besser feststellen ob jemand cannabis konsomiert hat und ihn dann zur rechenschaft ziehen wie bei alk. im strasenverkehr. das wird aber allerdings noch etwas dauern bis diese tests genauer werden und der vorteil daran ist das man die menge festsellen kann denke ich mal und hoffe es auch. du darfst ja auch ein bier trinken und dann noch autofahren promillegrenze bei 0.3 . wenn es dann mal so weit ist das man so eine grenze bei cannabis HASCH festlegen kann ist die welt für mich in ordnung. ich bin nicht der ansicht das man zugedrönt autofahren soll / darf aber eine bestimmte regelung muss es geben weil so wie bis vor kurzem das gleich der lappen weg ist nur weil du nen joint geraucht hast is sinnlos was da alles dranhängt .. manche verlieren so ihre arbeitsstelle nur weil sie maln joint rauchen . aber das is ja jetzt gottseidank nicht mehr so.


    PS ich bin auch der meinung das viele leute die jetzt gegen hasch sind im falle einer legalisierung auch mal probieren werden mit sicherheit.

    dabei werden einige sagen sie spüren nix und werden es lassen andere werden sagen das taugt mir nicht und greifen wieder zu ihrem bier und andere dagegen werden niemals wieder ein bier anrühren und sich gelegentlich nen joint reinziehen.

    peace LEGALIZE IT und schat doch mal auf die page in meiner signatur wird euch vielleicht weiterbringen im punkto verständniss..

  9. #9
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Mein lieber Freund das mit der 0,3 Promille ist ein geduldeter Wert- Baust du einen Unfall oder weist Fahrfehler auf oder hast gar ausfallerscheinungen dann gibts eine Strafe, das muß dir bewußt sein. Besser so wie ich wenn ich trinke lass ich mein Auto stehen.
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  10. #10
    Aldiware
    Gast Avatar von Aldiware
    ja ist schon richtig aber es ist erlaubt 0,3 prommile zu haben ohne das einem was passiert. klar ist es nicht in ordnung im rausch zu fahren bin ich ja ganz deiner meinung aber wenn jetzt einer ein zwei bier trinkt ist er normalerweise noch im stade ein kraftfahrzeug zu führen oder bist da anderer meinung ????

  11. #11
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Aber ich werde den Teufel tun es zu probieren. Ich habe es meinen Kindern vorgelebt ohne Alk zufahren. Meine Kinder insbesonders mein Sohn sieht das genauso. Und ich würde jeden auch wenn es ein Mitglied der Familie ist an. Alle wissen und kennen meine Einstellung dazu ich habe sich auch alle vorgewarnt.
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  12. #12
    Aldiware
    Gast Avatar von Aldiware
    ja is ja gut ich bin auch nicht für dicht autofahren aber es geht ja nur darum wenn du zum beispiel mittagessen gehst und an schweinsbraten mit knödel und sose ist und dazu 1-2 bier trinkst fährst du doch danach noch nachhause oder nicht is ja geduldet und ok.

    was allerdings nicht ok ist wenn man weggeht und mehrerre bier trinkt und dann noch fährt .

  13. #13
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Wo ist da der Unterschied ? Ist in dem Bier wenn ich feiern gehe meher alkohohl als in den Bier wenn ich Esen gehe?
    Tatsache ist wenn ich bei 1-2 Bierchen nicht erwischt worden bin versuche ich es demnächst mit 1-3 Bierchen, weil ich ja so cool bin. Und dann.....
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  14. #14
    Aldiware
    Gast Avatar von Aldiware
    das liegt ja in deiner eigenen entscheidungskraft ob du es nicht machst oder nur 1-2 bier , und wenn du das nicht kontrolieren kannst das es nicht mehr wird musst es hald sein lassen is ja auch fernünftige entscheidung. ich zum beispiel habe 3 jahre gesoffen wie ein schwein un als ich dann zum aufhören gezwungen wurde mehr oder weniger hatte ich dann aber erst nach einem guten jahr kappiert was ich da eigentlich tue für mich wars normal haben alle gemacht hatte keinerlei bedenken.. aber jetz wo ich es verstanden habe schäme ich mich eigentlich rückwirkend und jetz is es so das ich vielleicht höchsten ein six pak im quatal trinke und das auch nur wenn ich bock drauf habe find ich echt gut das des so gekommen ist sonst wäre ich jezt mit 3,8 prommile irgenwo im lokal und würde fleissig weiter zechen.

    beim kiffen ist des was anderes ich steh dazu und hab auch schon öfter mal längere pausen gemacht ohne probleme und es schadet mir nicht im gegenteil.
    und ich habe noch nie einem am kiffen sterben sehen.
    wieviel alkoholtote sinds im jahr

  15. #15
    Nicht mehr wegzudenken Avatar von Ulrich55

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    Original von Aldiware
    und ich habe noch nie einem am kiffen sterben sehen.
    wieviel alkoholtote sinds im jahr
    Die Aussagen haben miteinander nichts zu tun.
    Wenn du schreibst du hast noch niemanden am kiffen sterben sehen, müsste die zweite Aussage lauten ich hab schon viele Alkoholtote gesehen, wobei ich das bezeifeln würde.

    Und wenn du fragst wieviel alkoholtote sinds im jahr muss der Vergleich sein > Wieviel Dogentote gibts im Jahr
    Watt mutt dat mutt, denn et kütt wie et kütt

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