Jeder absolut jeder ist nach dem neuen Gesetz:
Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek,
Verpflichtet jede einzelne seiner Internet-Seiten (egal wie privat diese ist) binnen einer Woche nach veröffentlichung kostenfrei bei der deutschen Nationalbibliothek abzuliefern.
Verstößt man gegen diese Auflage drohen Strafen bis zu € 10.000.-!
Das ist kein Scherz!!!
Zitat aus der Süddeutschen Zeitung:
...„Nicht nur Online-Medien sind Veröffentlichungen. Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nicht“, sagt Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbibliothek. „Sie gehört genauso wie Weblogs und Foren zum kulturellen und geistigen Schaffen unserer Gesellschaft. Eine Pflichtablieferungsverordnung wird den Sammelauftrag noch einmal konkretisieren.“ Bald stehen also auch private Fotos, Texte und Tonaufnahmen in der Nationalbibliothek....
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....Denn ab sofort - und auch dafür gibt es einen Passus im Gesetz - haben Autoren und Betreiber deutschsprachiger Internetseiten die Pflicht, ihre Werke „in einfacher Ausfertigung abzuliefern“, und das auch noch „vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbaren Zustand“. Um die Forderung zu unterstreichen, droht das Gesetz unter dem Paragrafen 19 gleich ein Bußgeld von bis zu 10000 Euro an. ....
Internet Jäger des virtuellen Schatzes - Panorama - sueddeutsche.de






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