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Thema: Fahrerflucht

  1. #1
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

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    Fahrerflucht

    Hi,

    mich beschäftigt seit gestern ein Problem. Auf dem Parkplatz eines Supermarktes hat mir der Beifahrer eines Wagens die Tür in mein Auto gerammt und hat seinen Fahrer nicht darauf aufmerksam gemacht, so dass dieser losgefahren ist. Ich hab zu der Zeit in meinem Auto gesessen.

    Der Schaden ist zugegebenermaßen nicht besonders groß aber mich ärgert einfach, dass die so einfach davongefahren ist ohne mal nachzuschauen was sie angerichtet hat.

    Soll ich nun zur Polizei gehen? Das Nummernschild hab ich.
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  2. #2
    Nicht mehr wegzudenken Avatar von Ulrich55

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    Wenn du im Auto gesessen hast, hättest du doch gleich die Warneinrichtung(Hupe) betätigen können.

    Nichtdestotrotz (blödesWort) Fahrerflucht ist es auf jeden Fall, Gut wären weitere Zeugen.

    Hat der Beifahrer es denn bemerkt?
    Watt mutt dat mutt, denn et kütt wie et kütt

  3. #3
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

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    Aber wenn der Wagen aus ist funzt die Hupe doch gar net (ist zumindest bei BMW so).

    Der Beifahrer hat mir ja die Tür ins Auto gerammt und dem Fahrer nichts davon gesagt. Der ist dann natürlich losgefahren. Ist es dann immer noch Unfallflucht?
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  4. #4
    Admin oder so... Avatar von Alpha

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    Nein dann nicht Fahrerflucht setzt Vorsatz und sommit kentnis des geschehens voraus.


    Wohl aber Sachbeschädigung durch den Beifahrer
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  5. #5
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Ich glaube Mario da irsst du dich gewaltig. Ich werde morgen mal in unserer Rechtsabteilung nachfragen.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  6. #6
    Admin oder so... Avatar von Alpha

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    Es gab vor kurzen ein Urteil dazu wen ein Fahrer einen sehr keinen Unfall nicht bemerkt und weiterfährt ist es keine Fahrerflucht das ist mein derzeitiger Kentnisstand.
    Ich lass mich aber gerne eines besseren belehren sollte ich unrecht haben
    You made my Day Alpha

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  7. #7
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Hast du das Urteil mal.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  8. #8
    Admin oder so... Avatar von Alpha

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    Das war ein Bericht in der sendung Auto Motor Sport im DSF vor ca. 3 Wochen
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  9. #9
    rjcop
    Gast Avatar von rjcop

    Reden RE: Fahrerflucht

    Hallo,

    natürlich solltest Du zur Polizei gehen. Dafür gibt´s ne Menge gute Gründe:

    1. Du kriegst bei der Protokollaufnahme die Adresse zu Deinem Kennzeichen.

    2. Die Versicherung macht in der Regel keinen Terz, wenn die Sache polizeilich aufgenommen wurde.

    3. Wenn der Beifahrer nix gemerkt hat, dann stellt der Staatsanwalt hinterher eh alles ein, weil eine fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist. Hat er es doch gemerkt, dann kriegt er eine auf die Nuß und macht es hoffentlich nicht wieder.

    4. Im Gegensatz zur Halterauskunft bei der Zulassungsstelle kostet es nix.

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