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Thema: Alte Verkehrszeichen nicht zu beachten?

  1. #1
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

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    Alte Verkehrszeichen nicht zu beachten?

    Ich hab mal von einem Urteil gehört, dass die alten Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder mit dem kleinen "km" hinter der Zahl nicht mehr zu beachten sind, da sie nicht der StVO entsprechen. Kann das wer bestätigen?
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  2. #2
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Vorsicht dabei, die Vekehrsschilder werden nach und nach erneuert. Wir fahren in Deutschland ja immer noch km . Davon das sie ungültig sind ist mir nichts bekannt, es gibt zuu allem immer übergagszeiten. Du tuts Dir ein großen gefallen wenn du dich an diesen Vz hälts.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  3. #3
    Admin oder so... Avatar von Alpha

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    Wie war der Trick mit der Mülltüte?
    Was einen nicht zur kentniss gebracht wird hat auch keine rechtliche Bedeutung.
    You made my Day Alpha

    Zukünftiger Meister der Fußballbundesliga-Tipprunde 2013/2014

  4. #4
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Mein lieber Mario das ist leider falsch. Es gilt der Grundsatz unkenntnis schütz nicht vor Strafe. Bei uns wird alles veröffentlich und man hat die Chance sich über alles zuinformieren. Ist manchmal sehr schwierig gebe ich ja.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  5. #5
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

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    OLG Stuttgart, 14.2.2001, 5 Ss 348/00 (DAR 2001, 326)

    Das Zeichen 274 in der bis zur 9. Verordnung zur Änderung der StVO vom 22.3.1988 vorgeschriebenen Ausgestaltung (bezifferte Geschwindigkeit nebst Zusatz "km") hat mit Ablauf des 31.12.1998 seine Bedeutung als amtliches Verkehrszeichen verloren. Die spätere Nichtbeachtung einer durch dieses Zeichen angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung kann nicht als Ordnungswidrigkeit nach §§ 41 II Nr. 7, 49 III Nr. 4 StVO geahndet werden. AG Offenbach, 14.2.2001, 29 OWi 110 Js 82365/00 (ZfS 2001, 431)
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  6. #6
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Danke DDaddy,
    dieses Urteil war mir nicht bekannt. Deshalb habe ich ja auch zur Vorsicht geraten. Ich finde es klasse wenn man gleich einUrteil bei der Hand hat ich bin ja auch nicht allwissend und meine letzt Info war halt so.
    Gorby

    P.S Bleibt der Grundsatz bestehen.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  7. #7
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

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    Ich musste auch lange suchen bis ich das Urteil gefunden hab. Ich hab das bisher nur in Gerüchten gehört.

    Also das heißt, wenn jetzt in einer Baustelle ein solches Schild steht, muss man sich nicht daran halten? In Baustellen ist mir das nämlich schon desöfteren aufgefallen, dass dort solche "alten" Schilder stehen.
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  8. #8
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Vom Gesetzgeber her wäre das so, aber ich weiß das viele Baustellenfirmen noch diese alten Dinger hat und wer rast schon durch eine Baustelle. Es ist leider so und das macht mein Job so schwer man kann nicht alle Urteile kennen.
    P.S In Baustellen wird häufig geblitzt und da haste schlechte Karten, auch wenn die Schilder alt Gilt immer noch § 1.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  9. #9
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

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    Noch mal was hierzu: Eine Frau hat geklagt, weil sie ein Tempo30-Schild missachtet hat, dieses aber noch nach den alten Maßstäben aufgestellt war. Sie hat sich aber an die Ortsüblichen 50 km/h gehalten und bekam deshalb recht vorm OLG.

    Also wenn auf einer Landstraße 70 km/h angeordnet ist, dürfte mir bei 100 km/h ja eigentlich noch nichts passieren
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  10. #10
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    Vergiß es ! Nicht jeder Richter ist so gut drauf außerdem hat die Frau sich an die Regeln des Starssenverkehrsgehalten.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  11. #11
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

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    Original von Gorby
    Vergiß es ! Nicht jeder Richter ist so gut drauf außerdem hat die Frau sich an die Regeln des Starssenverkehrsgehalten.
    Aber im grundsätzlich gilt doch max. 100 km/h auf Landstraßen. Also hätte ich mich ja theoretisch auch an die StVO gehalten.
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  12. #12
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Die Aussage ist grundsätzlich richtig. Aber was bringt es immer an die Grenze zugehen.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  13. #13
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    Was heißt Grenze? Die Grenze des Möglichen liegt auf gut ausgebauten Landstraßen ja oft weit höher als 100 km/h. Und ich empfinde die Geschwindigkeit so um die 100 - 120 km/h als sehr angenehm. Ich bin kein Raser, ich mag es nur nicht wenn jemand auf schnurgerader Strecke mit 70 oder 80 km/h vor sich hin kriecht.
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  14. #14
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    Original von DDaddy
    Was heißt Grenze? Die Grenze des Möglichen liegt auf gut ausgebauten Landstraßen ja oft weit höher als 100 km/h. Und ich empfinde die Geschwindigkeit so um die 100 - 120 km/h als sehr angenehm. Ich bin kein Raser, ich mag es nur nicht wenn jemand auf schnurgerader Strecke mit 70 oder 80 km/h vor sich hin kriecht.
    Mag ja sein ich sehe es ähnlich privat, aber man soll nicht von sich auf dei Allgemeinheit schließen. Es gibt zum Teil Beschilderungen da frag ich mich alles ernstes haben die Kollegen am Tag zuvor zu tief ins G....... geschaut.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  15. #15
    rjcop
    Gast Avatar von rjcop

    Ausrufezeichen

    @DDaddy:

    Ist das nun ein OLG oder AG Urteil? Weil Du zwei Fundstellen zitierst? Wenn´s nur ein AG Urteil ist, dann kann ja eh jeder Amtsrichter anderst urteilen.

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