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Thema: Umtauschrecht

  1. #1
    dickerraffi
    Gast Avatar von dickerraffi

    Umtauschrecht

    Hallo,
    hab mit meinem E-Plus Vetrag total probleme:
    -Vetrag hat keine Grundgebühr aber 10euro mindestumsatz, mir wurde gesagt ich muss diese 10euro verbrauchen, egal wie, sms, mms, internet, telefonieren. Nachdem ich dort heute nachgefragt habe sagt sie die 10euro muss ich vertelefonieren.

    -MMS von E-Plus auf Vodafone sollte funktionieren sagte sie, in wirklichkeit funktioniert nicht.

    -Ohne mich zu fragen wirde ein Imode Vertrag gemacht, mit 5euro im Monat = Datenpaket S

    Nun bin ich soweit das ich das Teil komplett zurückgeben möchte, wenn sie nicht kostenlos den Vertrag ändert= 10euro Grundgebühr + 50SMS Gratis.
    Wisst ihr ob ich das Recht habe im Notfall das Handy komplett zurückzugeben? Ich besitze es 2tage, mit e-plus vertrag von Mobilcom

    Bitte sagt was ihr wisst.

    MFG
    Dickerraffi

  2. #2
    Aufsteiger/in Avatar von rubberduck68

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    RE: Umtauschrecht

    Die Sache ist im Prinzip relativ einfach:
    All das, was du schriftlich hast, das ist gültig.

    Also schau dir deinen Vertrag an, was drin steht und dann schau was du hast.
    Wenn es übereinstimmt, dann bist du auf gut will von dennen angewiesen um was zu ändern.

    Wie man die 10 Euro loswerden kann, das kann ich dir nicht sagen.
    Das mit dem E+ nach D2 (MMS) stimmt. Das schreibt aber E+ auch auf seiner Homepage.
    (Vielleicht sollte man sich vorher informieren.....)

    Ohne dich zu fragen kann man garkeinen Vertrag machen. Denn du musst ihn durchlesen und unterschreiben. Scheint so als ob du deiner Pflicht nicht nachgekommen bist.


    Gruss
    rubberduck
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  3. #3
    chipo
    Gast Avatar von chipo

    Pflicht wie Pflicht

    Was E-Plus da abzieht grenzt meines erachtens schon an Betrug!

    ich selbst hatte nach dem super Angebot von E-Plus
    Nokia3650 für 49Euro meinen D2 Vertrag gekündigt und wollte mir das Hany bei Eplus inkl. eines Vertrages zulegen.
    Als wir dann im Shop waren, hieß es für 49Euro nur mit Imode-Vertrag der monatlich 5Euro kostet, ohne Imode-Vertrag müsste man149Euro berappen. Schild draussen am Laden angeschaut ganz dick 49Euro und ganz klein nur mit Imode-Vertrag!
    Auf der Homepage musst du ganz heftig suche damit du das mit dem Imode-Vertrag findest, dort steht Lediglich ab 49Euro!

    Ich kann mir also durch aus vorstellen das manch einer nicht mündlich im Shop aufgeklaert wird, um so Kunden zu fangen!

    Haut mir blos ab mit Eplus den sche..... würd ich nicht mal mehr geschenkt nehmen, dann müsste man auch noch 10Euro monatlich für nichts bezahlen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  4. #4
    Aufsteiger/in Avatar von rubberduck68

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    RE: Pflicht wie Pflicht

    E-Plus macht es nicht anders, als die anderen auch.
    Es gibt gesetzliche Vorschriften für Werbung, und die muss von allen eingehalten werden.
    Die, die sie nicht einhalten, bekommen einen auf den Deckel und müssen es ändern.
    Keine Sorge, da passen die Mitbewerber schon seeeehr gut auf.

    Ausserdem, was erwarten bitte alle ?
    Handy zu verschenken und dann noch Freiminuten dazu am besten ?

    Jeder Anbieter hat Verträge und AGB.
    Und wer irgendwas kauft, und sich vorher nicht informiert und einfach nur unterschreibt, hauptsache er bekommt ein Handy billig dafür, ist selbst schuld.

    Ohne Unterschrift kommt kein Vertrag zustande.
    Aber die Leute sind ja einfach nur hechelnd geil auf das Handy und haben nicht mal in Ruhe Zeit alles durchzulesen, bzw. dem Verkäufer sinnvolle Fragen zu stellen.
    Die, die sich hinterher aufregen, das sind doch in der Regel die, die beim Verkaufsgespräch nicht nach den Kosten fragen, sondern die nur interessiert, wieviele Spiele aufs Handy passen.

    Gruss
    rubberduck
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  5. #5
    Aufsteiger/in Avatar von holly1971

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    RE: Pflicht wie Pflicht

    Also jetzt ist aber Schluß!

    Ihr seid doch wohl alle alt genug, um Euch ein paar Dinge durchzulesen. Das sollte man tun, wenn man einen 24- Monatsvertrag eingeht.

    Wenn Euch das Angebot über 49 Euro und I-modevertrag nicht gefällt muß keiner unterschreiben. Außerdem macht das Nokia 3650 doch mit I-Mode viele mehr Spaß. Das sind 5 Euro mehr im Monat. Man hat ne Mail-Adresse usw.
    In den ersten 3 Monaten werden einem die 5 Euro noch nicht einmal berechnet.

    Und im Internet steht AB 49 Euro. Da sollte man doch hellhörig werden. Dann ließt man halt genauer.

    Und überhaupt wenn Du bei D2 warst, dann hättest Du das 3650 auch nur 149 Euro bekommen.


    Also E+ zwingt keinen.

    Wenn ich sowas höre rege ich mich nur auf.
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  6. #6
    selterss
    Gast Avatar von selterss
    das stimmt so nicht, ich habe meins für 98€uro bekommen!
    +50 mms frei!

  7. #7
    Aufsteiger/in Avatar von rubberduck68

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    Dafür macht E-Plus zur Zeit mit 3 Cent pro Minute ins Festnetz rund um die Uhr ein Wahnsinnsangebot.

    Aber egal was jeder für das Handy gezahlt hat oder noch zahlen wird.

    Wichtig ist, das die Leute endlich lernen zu lesen was da steht.
    Und AB 49 Euro heisst halt mal auch, das es wenn man nicht das volle Programm nimmt, es dann teuerer werden kann.

    Und man sollte genau nachdenken wenn man sich schon mal die Mühe macht und etwas liesst.
    Denn die Jungs, die die Texte schreiben, die verstehen ihr Handwerk. Und nur zu gerne liesst man etwas, was in Wirklichkeit garnicht da steht......
    Also beim lesen auch noch versuchen zu denken !

    Und wie schon gesagt:
    Wenn man etwas unterschreibt ohne zu lesen oder unklarheiten zu klären, dann ist man, sorry, selbst schuld.

    Gruss
    rubberduck
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  8. #8
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

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    Rücktrittsrecht bei Verträgen


    Unter Verbrauchern weit verbreitet: der Irrtum, man könne einfach von jedem Vertrag zurücktreten. Aber der alte lateinische Grundsatz heißt: "Pacta sunt servanda". Verträge sind grundsätzlich einzuhalten.

    Ausnahmen gibt es vor allem bei Haustür- und Abzahlungsgeschäften oder im Versandhandel. Hier soll der private Kunde vor Überrumplung und vor übereilten Schuldverpflichtungen geschützt werden und hat deshalb ein Rücktrittsrecht von zwei Wochen. Auf dieses Widerrufsrecht müssen Sie ihn sogar hinweisen, sonst verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr.

    Wenn Sie schlechte Ware geliefert oder eine mangelhafte Leistung erbracht haben, hat der Kunde natürlich andere, weitergehende Rechte (Gewährleistung).

    Hat man Sie absichtlich getäuscht und durch einen bösen Trick zum Vertragsabschluss verleitet? Das passiert zum Beispiel häufig durch Angebote, die wie Telefonrechnungen aussehen. Dann können Sie den Vertragsabschluss wegen arglistiger Täuschung anfechten, aber meist nur innerhalb eines Jahres. Außerdem müssen Sie die Arglistabsicht beweisen können. Eine erfolgreiche Anfechtung macht den Vertrag nichtig.

    Falls Sie zwar nicht getäuscht worden sind, aber sich bei Auftragserteilung selber geirrt haben und eigentlich den Auftrag nicht oder nicht so erteilen wollten, können Sie häufig auch wegen Irrtums anfechten. In diesem Falle droht Ihnen aber ein Schadensersatzrisiko; Ihr Auftragnehmer kann ja nichts dafür, dass Sie sich geirrt haben. Deshalb soll ihm wenigstens sein Schaden, allerdings nicht der entgangene Gewinn, ersetzt werden. Diese Form der Anfechtung müssen Sie aber "unverzüglich" erklären. Nach zwei Wochen geht das also meist schon nicht mehr.


    Sieht also schlecht für dich aus
    Lernen durch Schmerz
    Motivation durch Entsetzen

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