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Thema: Autounfall auf der autobahn

  1. #1
    Liva
    Gast Avatar von Liva

    Autounfall auf der autobahn

    Hallo,
    mir gestern abend auf der autobahn ein heftiger unfall passiert. Ich hatte ca 130kmh drauf und war auf der Rechten spur das auto vor mir war noch ewig weit weg dann hab ich einen kleinen moment nicht nach vorn geschaut und als ich gekuckt habe war das andere auto direkt vor mir. Vor Lauder schreck wollt ich vorbei lenken und dabei ist mein auto ins schleudern gekommen ich hab es nicht mehr unter kontrolle bekommen bin zuerst in das eine auto reingeknallt und dann zweimal in die leitplanke. Der Anderen Fahrerin ist bis jetzt zum glück nicht weiteres passiert aber das kommt bestimmt noch raus. Bin noch ein jahr in der Probezeit meine Führerschein kann ich wohl abgeben oder? Dazu kommt das ich anfang september aus nem dummen vershen ein verkehrsschild umgefahren habe
    Gruß LIVA

  2. #2
    Säule der Foren Avatar von Batschi

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    AW: Autounfall auf der autobahn

    Oh man aber hoffendlich geht es Dir erst mal den Umständen entsprechend gut!Den Lappen wirst Du schon wieder bekommen,hoffendlich gut Versichert noch dabei!Gute Besserung!

  3. #3
    The J
    Gast Avatar von The J

    AW: Autounfall auf der autobahn

    das kommt ganz auf die umstände an. wenn der anderen verkehrsteilnehmerin nichts passiert ist hast du wohl glück gehabt, wenn doch dann kann das als fahrlässige körperverletzung gewertet werden und hat in jedem fall eine verlängerung deiner probezeit um zwei jahre zur folge. je nachdem (aber das kommt wie gesagt auf die genauen umstände an!) können noch 1 bis 3 monate fahrverbot hinzukommen.

  4. #4
    Liva
    Gast Avatar von Liva

    AW: Autounfall auf der autobahn

    Vielen dank für eure antworten habt mir wirklich weitergeholfen. Und danke für die gute Besserung die kann ich gebrauchen...

  5. #5
    frecher_Kater
    Gast Avatar von frecher_Kater

    AW: Autounfall auf der autobahn

    was anderes
    wie schnell war der andere?
    vieleicht ein schleicher.
    nimm dir auf alle fälle einen anwalt .sonnst biste nicht nur paar monate deinen lappen los sondern als unfähig noch länger.
    versuch den anderen ewnt als schleicher zu abzustempeln.
    schleicher und raser sind als gefahren quelle anzusehen.
    es gibt da ein neues gesetz das dies regelt.
    du wirst sonnst nie aus der probezeit herauskommen.
    nach der neuen verordnung kann es dir passieren das du nicht noch 1 jahr hast sondern bei 0 bezihungsweise als neu eingstuft wirst

  6. #6
    ~Engel~
    Gast Avatar von ~Engel~

    AW: Autounfall auf der autobahn

    Zitat Zitat von frecher_Kater Beitrag anzeigen
    ...
    vieleicht ein schleicher.
    ...
    Aber wie sollte das bewiesen werden?

    Dann steht Aussage gegen Aussage und weiter ist man nicht!^^
    Man muß immer vorrausschauend Fahren...

    @Liva:
    Du warst also auf der linken/Überholspur!?

    Wo bist du dem anderen Auto genau reingefahren?

    Mh...und ganz ehrlich...wo hast du hingeschaut in diesem Moment oder was gemacht!?

    Es ist fast immer so, das der wo drauffährt der Schuldige ist...ansonsten können das Gutachter anhand des Schadens recht gut beurteilen, aber das ist teuer...

  7. #7
    frecher_Kater
    Gast Avatar von frecher_Kater

    AW: Autounfall auf der autobahn

    Urteil gegen Schleicher----------------------------------------------------------------------------------------------
    Nicht nur Raser, auch Schleicher können bestraft werden.
    Bei Dunkelheit und Nässe war ein Baggerfahrer auf einer Bundestraße
    mit sechs km/h unterwegs. Ein Autofahrer, der 100 km/h schnell war, fuhr auf, weil er den Langsamfahrer zu spät erkannte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf war der Meinung,
    dass sechs Stundenkilometer einem Liegengebliebenen nahe kämen und verurteilten den Baggerfahrer zur Übernahme der Hauptschuld. Er hätte die Warnblinkanlage einschalten
    müssen (Geschäftsz.: 14U 53/9
    .

    -------------------------------------------------------------------------------
    12.06.03Wer auf der Autobahn zu langsam fährt, trägt bei einem Unfall eine Mitschuld, so das AG Wilhelmshaven (AZ:6 C 602/02 I). Der fragliche Unfall kam zustande, weil ein Autofahrer beim Wechseln von der linken auf die rechte Spur das Tempo des rechts vorwegfahrenden Wagens falsch eingeschätzt hatte. Es stellte sich heraus, dass dieses Auto nur Tempo 60 fuhr. Zu langsam für die Autobahn, befanden die Richter und gaben dem Fahrer wegen seines gefahrerhöhenden Verschuldens 50 Prozent Schuld am Unfall.

  8. #8
    ~Engel~
    Gast Avatar von ~Engel~

    AW: Autounfall auf der autobahn

    Aber da war sicher die Beweislast gegeben...die muß man vor Gericht erbringen anhand von Gutachten, Zeugen et.

    Ansonsten kann man viel behaupten...

  9. #9
    The J
    Gast Avatar von The J

    AW: Autounfall auf der autobahn

    Zitat Zitat von ~Engel~ Beitrag anzeigen
    Aber wie sollte das bewiesen werden?
    Dann steht Aussage gegen Aussage und weiter ist man nicht!^^
    etwas wie "aussage gegen aussage" gibt es nicht. es wird dem geglaubt der seine geschichte glaubhafter rüberbringt. d.h. selbst wenn drei oder vier leute behaupten der andere war ein "schleicher" so muss der richter ihnen nicht glauben solange die gegnerische partei glaubhaft machen kann dass er normal gefahren ist.

  10. #10
    ~Engel~
    Gast Avatar von ~Engel~

    AW: Autounfall auf der autobahn

    Nein, in unserem Rechtsstaat brauchst du Beweise...hab ich oft genug erlebt!

    Und bei Autounfällen mit Blechschäden geht es so gut wie nie 80 oder 100% für einen aus, wenn die Schuldfrage nicht durch glaubwürdige Zeugen oder Gutachter geklärt ist!

  11. #11
    The J
    Gast Avatar von The J

    AW: Autounfall auf der autobahn

    Zitat Zitat von ~Engel~ Beitrag anzeigen
    Nein, in unserem Rechtsstaat brauchst du Beweise...hab ich oft genug erlebt!
    aha und in wie fern nimmt dein beitrag nun bezug auf die problematik dass es so etwas wie "aussage gegen aussage" nicht gibt?

  12. #12
    ~Engel~
    Gast Avatar von ~Engel~

    AW: Autounfall auf der autobahn

    lol

    Aussage gegen Aussage gibt es und das heißt, das du Beweise brauchst, um eine der beiden Aussagen zu widerlegen!

    Wenn nicht, zählt das vor Gericht nicht!

    Also noch mal langsam für dich...wenn X sagt, der andere wäre ein "Schleicher" und Y sagt er wäre kein "Schleicher" dann ist das Aussage gegen Aussage!
    Hat Y aber einen Insassen im Auto gehabt, der aussagt, das Y nicht geschlichen, sondern zügig gefahren ist(sagen wir Tempo 140), dann hat X ein Problem.
    Denn X hätte bei (angeblich)Tempo 130 nicht Y reinfahren können, er hat dann wohl ziemlich gepennt und ist nicht vorausschauend gefahren...

    Und da X nicht genau sagte, was in dem besagten Moment war, kann es genausogut sein, das X nämlich am Handy rumgespielt hat, oder ne Zigarette angezündet hat, oder durchs Radio abgelenkt war!!!

    Oder einfach durch nicht geügend Fahrpraxis nicht einschätzen konnte, was passieren kann -> vorausschauend fahren!

  13. #13
    The J
    Gast Avatar von The J

    AW: Autounfall auf der autobahn

    Zitat Zitat von ~Engel~ Beitrag anzeigen
    lol

    Aussage gegen Aussage gibt es und das heißt, das du Beweise brauchst, um eine der beiden Aussagen zu widerlegen!

    Wenn nicht, zählt das vor Gericht nicht!

    Also noch mal langsam für dich...wenn X sagt, der andere wäre ein "Schleicher" und Y sagt er wäre kein "Schleicher" dann ist das Aussage gegen Aussage!
    Hat Y aber einen Insassen im Auto gehabt, der aussagt, das Y nicht geschlichen, sondern zügig gefahren ist(sagen wir Tempo 140), dann hat X ein Problem.

    Und da X nicht genau sagte, was in dem besagten Moment war, kann es genausogut sein, das X nämlich am Handy rumgespielt hat, oder ne Zigarette angezündet hat, oder durchs Radio abgelenkt war!!!
    und genau DAS ist falsch.
    nehmen wir ein einfacheres beispiel:
    A und B prügeln sich.
    es geht darum rauszufinden wer angefangen hat. deiner logik nach geht das bei dieser konstellation automatisch nicht (aussage gegen aussage). das ist FALSCH. es kommt auf die glaubhaftigkeit der zeugen und das ermessen des richters an.
    dieses beispiel weitergeführt:
    C und D sind freunde von B und waren dabei. C und D bestätigen die aussage von B.
    deiner logik zu folge würde nun automatisch B geglaubt. dies ist ebenso falsch.
    es kommt wie gesagt auf die glaubhaftigkeit der zeugen und das ermessen der richters an. angenommen B, C und D sind wegen ähnlicher taten vorbestraft (nur als beispiel), und A nicht, so wird mit sehr großer wahrscheinlichkeit A geglaubt.


    nachtrag: zur lektüre empfehle ich dir „Lexikon der Rechtsirrtümer“ von Ralf Höcker, vielleicht wirst dann auch du in deiner anstrengenden sturheit einmal einsehen dass du unrecht hattest.

    und nun mal wieder OT
    Geändert von ~ dbj ~ (17.12.2006 um 17:15:19 Uhr)

  14. #14
    ~Engel~
    Gast Avatar von ~Engel~

    AW: Autounfall auf der autobahn

    Na du bist einer...ich bin bestimmt nicht stur...um das behaupten zu können, kennst du mich NULL!

    Und alles was ich gesagt hab ist nicht falsch...lol

    Ich würde sagen, das es von Fall zu Fall anders ist und nur weil einer, namens Ralf Höcker ein Buch geschrieben hat, muß dies nicht der Wahrheit entsprechen und alle Richter danach urteilen!

    Ich hab nie behauptet, das die Zeugen nicht glaubhaft sein müssen...das sehe ich ja genauso...

    Und ich habe das einfach mal als Parteiergreifend für Y gesagt, denn denen ihr Anwalt wird sicher ähnlich argumentieren!

    Ich habe dir zeigen wollen, das die Rechtslage NICHT eindeutig ist, so wies am Anfang im Thread geschrieben wurde!

    @Thread:
    Was mich z.B. interessieren würde...vll.hab ichs auch überlesen...Y hat sozusagen Spurwechsel nach links gemacht?Wenn ja, hat er geblinkt?Denn das müßte X ja gesehen haben!
    Wurden denn Fotos gemacht?Dann wären die doch hier interessant!

    Irgendwie finde ich, das du teilweise meine BTs nicht verstanden hast, aber das ist ja nicht das erste Mal...^^

    Lassen wirs dabei...DU hast IMMER Recht, alle anderen haben null Ahnung, bzw.Erfahrung!^^

  15. #15
    frecher_Kater
    Gast Avatar von frecher_Kater

    AW: Autounfall auf der autobahn

    streiterei hier bringt nichts.
    klick mal das hier an
    Verkehrsrecht
    vieleicht kann es dir helfen.

    die meisten unfallaufnamnen werden nach räumung der unfallstelle durchgeführt.
    die pfotos die wärend der unfallaufnahme gemacht werden sind nur zur feststellung wie die autos ausgesehen haben und wie sie an der unfallstelle standen.
    auch ohne zeugen kann die polizei feststellen wie schnell der unfallgegner gefahren ist.
    --------------------------------------------------------------------------------
    bei allem ernst hier noch was lustiges
    Eugen's Site - Witziges - Unfallberichte, etc.

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