
Zitat von
~Engel~
lol
Aussage gegen Aussage gibt es und das heißt, das du Beweise brauchst, um eine der beiden Aussagen zu widerlegen!
Wenn nicht, zählt das vor Gericht nicht!
Also noch mal langsam für dich...wenn X sagt, der andere wäre ein "Schleicher" und Y sagt er wäre kein "Schleicher" dann ist das Aussage gegen Aussage!
Hat Y aber einen Insassen im Auto gehabt, der aussagt, das Y nicht geschlichen, sondern zügig gefahren ist(sagen wir Tempo 140), dann hat X ein Problem.
Und da X nicht genau sagte, was in dem besagten Moment war, kann es genausogut sein, das X nämlich am Handy rumgespielt hat, oder ne Zigarette angezündet hat, oder durchs Radio abgelenkt war!!!