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Thema: Begleitetes Fahren - Wo sitzt der Begleiter?

  1. #1
    Diablo!!!
    Gast Avatar von Diablo!!!

    Begleitetes Fahren - Wo sitzt der Begleiter?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine simple Frage zum Begleitetem Fahren ab 17. Ich habe meinen Führerschein mit 17 kürzlich bestanden und wollte fragen, ob der Begleiter unbedingt auf dem Beifahrersitz sitzen muss oder ob er z. B. auch auf den hinteren Plätzen sitzen dürfte.
    Ich habe irgendwo nämlich gehört, dass das egal sei. Der Begleiter soll ja sowieso nicht in mein Fahren eingreifen, sondern nur Tipps geben. Also müsste es eigentlich egal sein, wo er sitzt, oder?

    Danke im Voraus

    Jonas

  2. #2
    Säule der Foren Avatar von Batschi

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    Genau so ist es,der Begleiter muß glaub über 30 sein und den Schein schon ein paar Jahre haben.Du kannst auch nur eine Person angeben.Kann aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein!

  3. #3
    Diablo!!!
    Gast Avatar von Diablo!!!
    Also kann der Begleiter auch auf den hinteren Sitzen sitzen, danke

  4. #4
    Gottesanbeter/in Avatar von midnite

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    Vorab hat Batschi da recht. Es ist vom Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Und es ändert sich ständig.
    Meine Tochter hat die 17'er vor 1,5 Jahren in NS gemacht. Da war es so dass NUR elternteile danebensitzen dürften. Ein Führerschein musste der Elternteil nicht besitzen.

    Es hat sich inzwischen geändert. Es dürfen nur eingetragene Personen (über 22 Jahren) mit Führerschein begleiten.


    Ich würde sagen dass der Begleitperson vorne sitzen muss. Nur so kann er auf besondere verkehrssituationen aufmerksam machen. denn das ist ja seine Aufgabe.

    Ich kenne da eine fahrlehrerin und frag nach
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    Meister der Fußballbundesliga-Tipprunde 2009/2010, 2010/2011 (mit Lost Planet)

  5. #5
    Säule der Foren Avatar von Batschi

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    Super midnite das würde mich auch mal interessieren!Ja vorn wäre schon angebrachter,warum hinten hat die Person Mundgeruch?

  6. #6
    Diablo!!!
    Gast Avatar von Diablo!!!
    Was für Bedingungen die Begleitpersonen erfüllen müssen, weiß ich ja
    Ich habe 3 Personen eingetragen, was natürlich dann nicht nur die Eltern sein müssen. Bei uns in NRW muss die Person über 30 sein, 5 Jahre lang ununterbrochen einen Führerschein der Klasse B (hieß früher anders) besitzen und nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben. Zudem darf die Person beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben, worüber aber momentan noch diskutiert wird. Es soll eingeführt werden, dass Fahranfänger 0,0 Promille haben müssen.
    Aber ich weiß eben nicht, wo der Begleiter sitzen muss. Dass es vorne angebrachter ist, ist selbstverständlich.

    Bis dann

    Jonas

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