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Thema: Besteht hier Anspruch auf Kindergeld???

  1. #1
    franklin84
    Gast Avatar von franklin84

    Besteht hier Anspruch auf Kindergeld???

    Hallo!

    Mal ne Frage, ob für dieses Ausbildungsverhältnis Kindergeldanspruch besteht!??

    Beispiel 2.Lehrjahr:

    6390,00€ Brutto Ausbildungsvergütung
    614,25€ Weihnachtsgeld
    156,00€ Einnahmen nach §§40/40a EStG (steuerfreie Einnahme)
    871,92€ Wohngeld fürs ganze Jahr für 2 Personen und 1 Kind, wird aber auf Konto des Azubis überwiesen

    920,00€ Werbungskosten, da tägl. Fahrstrecke 71km (hin+zurück)


    Beispiel 3.Lehrjahr:

    6990,00€ Brutto Ausbildungsvergütung
    582,75€ Weihnachtsgeld
    156,00€ Einnahmen nach §§40/40a EStG (steuerfreie Einnahme)
    720,00€ Wohngeld fürs ganze Jahr für 2 Personen und 1 Kind, wird aber auf Konto des Azubis überwiesen

    920,00€ Werbungskosten, da tägl. Fahrstrecke 71km (hin+zurück)



    Alles, wenn man alles zusammenzählt kömmt man auf mehr als 7680€/Jahr!
    Haben die Werbungskosten was zu sagen?
    Wie wirkt sich das Wohngeld darauf aus? Oder wird dies gar nicht angerechnet?


    Mfg

  2. #2
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    Meines wissens besteht doch grundsätzlich ein anspruch auf Kinder geld wenn:
    das Kind nicht älter als 25 Jahre alt ist und noch keine abgeschlossene Ausbildung hat.
    Das Einkommen kommt nur dann zum tragen wenn man Bafög beantragen will dann kommt es auf das Einkommen der Eltern an.
    Tauchen macht blöd und gleichgültig. Ist mir doch egal

    Hexenverbrennung
    Kreuzzüge
    Inquisitionen

    Wir wissen wie man feiert
    Ihre Kirche
    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10`te summt das Lied von Halloween .

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