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marak
Gast
Warum nicht ohne Gewerbeschein zum promoter?
hallo,ertsmal finde ich es supi von euch das es hier ein forum für promoter habt.:-)))
Zu meinem problem:
Ich bin REHA-arbeitsloser und bekomme arbeitslosenhilfe.!Ich möchte gerne als promoter arbeiten,um etwas kohle zu verdienen wenn meine umschulung anfängt.
ich habe von meinem Rechtanwalt einen schreiben erhalten das ich bis zum beginn der umschulung alle möglichen tätigkeiten annehmen kann ohne meinen anspruch zu verlieren! GILT DAS AUCH WENN ICH DANN EINEN GEWERBESCHEIN HABE? jetzt fragt ihr euch warum ich meinen anwalt nicht frage- ich möchte auch euch fragen um sicher zu gehen:-)
UND HABE ICH NACHTEILE ODER GEHT ES NICHT OHNE GEWERBESCHEIN als promoter ???
ich bedanke mich schon im vorraus für eure antworten.
ich entschuldige mich wenn dieses thema hier nicht passen sollte(ist mein erster beitrag!)
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e-sushi
Gast
Gewerbeschein
NEIN - Gewerbeschein = selbständig.
Somit stehst du "dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung".
Auch Schwarzarbeit (ohne Gewerbe) würde ich meiden: www.schwarzarbeit.de
Agenturen in diesem Bereich werden oft kontrolliert!!!
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Technogay
Gast
RE: Gewerbeschein
Muss dir recht geben.
Wenn du einen gewerbeschein hast egal in welch einem bereich bedeutet für dich das du selbstständig bist und keine ansprüche auf irgendwelche Staatlichen mittel hast.(zb. Sozialhilfe)
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carpe-diem
Gast
RE: Gewerbeschein
so halb, würde ich sagen. Zum einen kannst du auch ohne Gewerbeschein selbständig sein, nämlich in den Freien Berufen (jpurnalist, Heilprakterin, Künstler, Autorin, ...). Zum anderen kannst du, wenn du dich selbständig machst eventuell Überbrückungsgels vom AA bekommen, oder eine sogenante ICH-AG geründen, und entsprechende Förderungen bekommen.
Ohne es zu melden, würde ich auf keinem Fall loslegen, den das kann zum einen teuer werden und ist zum anderen eine sozialsauerei.
Gruß
Olaf
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