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Thema: Frage zu Internetbetrug

  1. #1
    musiq producer
    Gast Avatar von musiq producer

    Frage zu Internetbetrug

    Hallo liebe HF'ler,

    ich hab mal ne Frage an euch. Mein Onkel hat vor ca. 1 Jahr eine Rechnung in höhe von rund 60€ von einer Internetseite nach Hause zugeschickt bekommen. Das Komische dran ist, dass mein Onkel nicht mal ein Rechner zu Hause hat. Er saß noch nie an einem PC, war noch nie im Internet drin, bekommt aber so eine Rechnung.

    Wie kann sowas denn gehen?

    Die Summe der Rechnung hat sich mittlerweile auf knapp 200€ erhöht, weil er sich selbstverständlich geweigert hat, diese zu bezahlen. Er bekommt immer wieder Mahnungen zugeschickt und er wird gedroht, angezeigt zu werden.
    Die Polizei kann in dem Fall angeblich auch nichts machen, laut ihrer Aussage, genauso wie der Anwalt.

    Bitte um einen Rat, danke im Voraus.

  2. #2
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Frage zu Internetbetrug

    Lies dich sdoch bitte mal in diesen http://www.hilfe-forum.eu/verbrauche...p-adresse.html Thread ein,
    dort stehen auch weitere Link die dir deine Fragen mit sicherheit beantworten da ich davon aus gehe, das es sich um selbe Masche handelt
    dort wird auch erklärt was so genau ab geht diese Leute arbeiten teilweise mit ********rischen Mitteln und Teilweise in Rechtlichen Grauzonen
    im Prinzip kann ein Anwalt erst was bei einem Mahnbescheid unternehmen da die Leute dann Butter bei den Fischen tun müssen wird der Fall nicht eintreten wenn doch lege wiederspruch ein und gehe direkt ins Streitige verfahren dann wirds für den Kläger richtig schön teuer und er weiss was er besser nicht mehr macht.


    Mach dir keine Sorge aus erfahrung mit einem Privaten Internet Provider weiss ich das die per Inkassobüro viel heisse Luft ablassen und es irgend wann kapieren mit dem geht die Sache nicht auf. Das einzige was man machen sollte alles aufheben mindestens 5 Jahre als Beweis wenn es wieder erwarten vor Gericht endet.
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  3. #3
    musiq producer
    Gast Avatar von musiq producer

    AW: Frage zu Internetbetrug

    Nein, es handelt sich nicht um das Gleiche, denn wie gesagt, war mein Onkel bisher noch nie im Netz, deshalb ist sowas schonmal definitiv ausgeschlossen. Das habe ich auch im Text geschrieben, bitte genauer lesen.

  4. #4
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Frage zu Internetbetrug

    Da die auch teilweise mit der mashce arbeiten rechnungen zusenden ob wohl die mail nicht bestätigt wurde konnte man von der selbigen sache aus gehen und tipps standen dort auch genug oder bist du vielleicht gewillt uns mit zuteilen um was und wenn es genau geht (firma)
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  5. #5
    BigJohn
    Gast Avatar von BigJohn

    AW: Frage zu Internetbetrug

    Hi,
    die Masche ist alt. Vor Urzeiten wurden Anzeigen aus der Zeitung genommen und heute werden digitale Adresskarteien verwendet.

    Vorgehensweise:
    Man nehme wahllos Adressen und schreibe den Leuten eine Rechnung.
    Geschätzte 5% zahlen sofort:
    "Rechnung? Naja. Da hab ich wohl was erhalten/bestellt und ich muss dafür bezahlen. OK"
    Weitere 5% werden auf die Mahnung hin zahlen... und ca. 10-15% werden sich von Drohungen einschüchtern lassen... weil sie es nicht besser wissen.

    Wenn man bedenkt: Schreibe ich 100 Leute an, dass sie 50€ zahlen sollen, so werden also ca.20% im Endeffekt zahlen.. und der "Rechnungssender" hat nur die Kosten für ca. 120 Briefe.. erhält dafür aber 20-25 Mal die 50€ = ~ 1.000 € Reibach für nix.
    Das System lohnt sich also und wird deshalb wohl immer weiter bestehen.

    Zu den ganzen Drohungen und Verjährung:
    Es zählt nur ein "gerichtliches Mahnverfahren". Alle anderen Schreiben sollte man einfach "ad acta" (zu den Akten) legen.
    Wenn dann ein Schriben vom Gericht kommt, solte man der Forderung widersprechen.
    Wenn einer dann wirklich Geld bekommen will, muss er einen ganz offiziellen Prozess führen.
    ******** werden diesen Prozess aber nicht führen, da sie erst dann beweisen müssen, dass ihre Forderung gerechtfertigt ist.

    Wer also überhaupt keinen Computer hat, ist auf jeden Fall aus dem Schneider, wenn es um angeblich im Internet abgeschlossene Verträge geht, bei denen die IP gescannt wurde.
    (Siehe auch verbraucherrechtliches… » FAQ: Internet-Vertragsfallen )

    Wenn die Rechnung "seriös" klingt, kann man vielleicht den Absender darüber informieren, dass eventuell eine Namens-Verwechselung vorliegt... weil man ja gar keinen PC besitzt. Das wäre dann aber auch schon das "Höchste der Gefühle".

    Gruß
    BigJohn

    PS: Ich habe immer "PC besitzt" geschrieben, weil man ja auch ohne Internetanschluss online gehen kann: Call-by-Call mit Modem über Telefonanschluss.

  6. #6
    Säule der Foren Avatar von Batschi

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    AW: Frage zu Internetbetrug

    Einfach in die Tonne kloppen die Briefe,was wollen die Dir beweisen!

  7. #7
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Frage zu Internetbetrug

    In die Tonne kloppen halte ich für keine Gute Idee hebe einfach alles die nächsten 5 JAhre auf und fertig frisst kein Brot und wenn man die Sachen als BEweis vorgericht braucht dann hat man sie.
    HAb auch noch Klamotten wo so einem Spezi hier liegen. Hatte mir mal nen I-Net zugange besorgt nach dem nix lief wie es sollte Widerrufen und auch BEstätigung bekommen danach sind die mir nen 1/2 - 1 1/2 Jahre auf den KEks gegangen habens nicht verstanden mit Anrufen bei Hotline sache bei seite gelegt udn und haare ich der dinge bis zur Frist versttreichung (5 Jahre verjährung ) dann ist es früh genug das ganze zuentsorgen.
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  8. #8
    BigJohn
    Gast Avatar von BigJohn

    AW: Frage zu Internetbetrug

    Hi Senseman,
    sorry, ich weiß nicht, weshalb du von 5 Jahren sprichst. Hast du eventuell andere Infos als ich ?
    In Deutschland verjähren Forderungen nach 3 Jahren (Beginnend mit dem 31.12.des Jahres)
    Würde bedeuten:
    2007 passiert und am 01.01.2011 wäre nix mehr zu holen (wenn nicht vorher das gerichtliche Mahnverfahren "angeleiert" worden ist)

    Gruß
    BigJohn

  9. #9
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Frage zu Internetbetrug

    Hi Senseman,
    sorry, ich weiß nicht, weshalb du von 5 Jahren sprichst. Hast du eventuell andere Infos als ich ?
    In Deutschland verjähren Forderungen nach 3 Jahren (Beginnend mit dem 31.12.des Jahres)
    Würde bedeuten:
    2007 passiert und am 01.01.2011 wäre nix mehr zu holen (wenn nicht vorher das gerichtliche Mahnverfahren "angeleiert" worden ist)

    Gruß
    BigJohn
    Na ganz einfach
    Weil für dich als Verbraucher gilt eine Verjährung von 3 Jahren
    bsp.: du findest einen Fehler in deiner Telefonrechnung, dann musst du ihn innerhalb von 6 Wochen gegenüber dem Telefonbetreiber anzeigen. Sollten diese nicht darauf eingehen, musst du innerhalb der nächsten 3 Jahre deinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Anderenfalls ist die Sache verjährt.

    Für einen Gewerblichen hingegen gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren
    Findet also deine Telefongesellschaft raus das du zu wenig bezahlt hast, muss sie spätestens 5 Jahre später das gerichtliche Verfahren eingeleitet haben.

    Da wir es in diesem Fall mit einem Verbraucher und einem Geweblichen zu tun haben sind wir mal schlau und bewahren unsere Beweise 5 Jahre lang auf, um die Forderungen zu wiederlegen und nicht eventuell nach 3 1/2 Jahren zur Kasse gebeten werden können.
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  10. #10
    BigJohn
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    AW: Frage zu Internetbetrug

    Hi Sensemann,
    da musst du mir jetzt aber einen § für nenne, dass es für Firmen und für Verbrauher verschiedene Rechte gelten sollen.

    Ich verweise auf das BGB (das für alle gilt) § 195 http://bundesrecht.juris.de/bgb/__195.html

    Kannst ja selbst mal weiter suchen in HGB und BGB http://bundesrecht.juris.de/

    Gruß
    BigJohn

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