Original von fatbastard
Mein ein lustiges Beispiel:
Kauf Dir ein ASUS-Mainboard beim Händler Deiner Wahl.
Wenn das board kaput geht, versuch's mal an ASUS direkt zu senden und Deinen Gewährleistungsanspruch durchzusetzen (direkt bei ASUS!).
No chance. ASUS nimmt Pakete nur mit RMA-Nummer an. Pakete ohne RMA werden mit dem Vermerk "Annahme abgelehnt" zurückgeschickt.
Eine RMA bekommst Du bei ASUS nur, wenn Du nachweisen kannst, daß der Händler, bei dem Du das Board gekauft hast, nicht mehr existiert. Die schlichte Behauptung reicht nicht, Du mußt es beweisen, z.B. über ein Schriftstück der IHK, daß die Löschung des Unternehmens bestätigt. Nur so bekommst Du eine RMA-Nummer und dann
darfst Du das Board direkt zu ASUS schicken.
Wenn Dein Händler noch existiert,
mußt Du es dort abgeben und auf Mangelbeseitigung drängen. Natürlich schickt der das Board auch an ASUS (genauer: er schickt es seinem Distributor und erst der darf direkt an ASUS versenden), da natürlich ein Board nicht von einem Kistenschieber repariert werden kann. Aber die Gewährleistungspflicht liegt beim Händler! Er bedient sich dann halt des Herstellers, er könnte das Teil aber auch zum Lieben Gott, Manitu oder dem Heini mit den Hörnern und dem Pferdefuß schicken, wenn die das Board reparieren können.
Gruß,
fatbastard