+ Antworten
Ergebnis 1 bis 11 von 11

Thema: Katze auf Autodach...

  1. #1
    Katzenfreund
    Gast Avatar von Katzenfreund

    Lächeln Katze auf Autodach...

    Hallo, habe eine Katze, die gerne von einer Mauer auf ein geparktes Auto springt. Die Katzenpfoten sind dann auf dem Lack zu sehen. Jetzt beschuldigt mich der Autobesitzer, die Katze habe einen Kratzer im Lack verursacht den die Werkstatt nicht auspolieren kann.Er fordert eine Überlackierung.
    Frage: kann es sein, daß die Krallen der Katze den Lack ritzen können?
    gibt es Gerichtsurteile zu diesem Thema?
    Danke, bin sehr gespannt auf Eure Antworten

    Katzenfreund

  2. #2
    ~Engel~
    Gast Avatar von ~Engel~

    AW: Katze auf Autodach...

    Hallo und herzlich Willkommen erstmal im Forum!

    Zu deinem Thema...

    Ich persönlich hab auch eine Katze und weiß, was die mit Krallen alles anstellen können!^^

    Aber ich glaub nicht, das sie so starke Kratzer in einen Autolack bringt, das man dies nicht ausbessern/wegpolieren kann, da so ein Autolack ja aus 4-5 Schichten besteht!

    Ich denke mal, das ein Gutachter das herausfinden könnte...ruf doch einfach mal deine Versicherung an und frag nach!
    Soweit ich noch weiß ist ne Katze bei der Hausrat dabei...kann mcih aber auch irren!

    Ansonsten muß ja auch erstmal der Autobesitzer beweisen, das es DEINE Katze war! Und das wird denk ich schwierig...

    Gerichtsurteile? Muß ich mal nachschlagen...aber gibts bestimmt!

    Lieber Gruß
    ~Engel~

    Hinweis: Thread ins passende Forum verschoben

    Edit:


    Also hab was gefunden...

    LG Lüneburg - Aktenzeichen: 1 S 198/99:
    Katzenbesitzer müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere nicht die Autos in der Nachbarschaft als Ruheplätzchen oder als Teil ihrer Laufstrecke benutzen. Andernfalls droht dem Tierhalter ein Ordnungsgeld. Kommt es durch die Katzenkrallen zu einer Lackbeschädigung, sind zusätzlich Schadenersatzforderungen des Autobesitzers zu erwarten. Das Gericht stellte zwar fest, dass in einer Nachbarschaft grundsätzlich eine so genannte Duldungspflicht besteht, wenn Katzen auf angrenzende Grundstücke laufen. Diese Pflicht ende aber dann, wenn die Katze Fahrzeuge betritt, beschmutzt oder beschädigt.

    Amtsgericht Oberhausen, Az.: 34 C 157/93
    Kein Schadensersatz für Lackkratzer! TÜV-Gutachter stellt fest, daß Katzenkrallen nicht scharf genug sind,um Lackschäden zu verursachen:

    Klaus Schepers aus Oberhausen hat gut lachen: Er gewann einen Prozeß, den sein Nachbar gegen ihn anstrengte und muß keinen Schadensersatz wegen vermeintlicher Kratzer auf des Nachbarn Autodach bezahlen. Ein vom Gericht bestellter Gutachter hatte mit einer sehr ausführlichen Untersuchung bewiesen, daß Katzen überhaupt keine Kratzer an einem Autolack anrichten können.

    Dabei hatte Klaus Schepers selbst daran geglaubt, daß die Spuren von seiner Katze "Cindy" stammen könnten. Allzuoft saß die Katze auf dem Dach des Autos. So meldete Klaus Schepers die Angelegenheit der Versicherung. Doch die lehnte die Begleichung des Schadens ab.
    Da klagte der Autobesitzerauf Schadensersatz. Eineinhalb Jahre zog sich der Prozeß hin, bis ein Gutachter, das lngenieurbüro Sieburg-Dix aus Rheinhausen (es war bereits der zweite, der bestellt worden war), hieb- und kratzfest bewies, daß eine Katze gar keinen Lack beschädigen kann.

    Zunächst analysierte der Gutachter die Schäden am Auto. "Sodann hat der Sachverständige unter Gefahr für die eigene Gesundheit mit Hilfe eines eher weniger zur Mitarbeit bereiten Vergleichstieres Kratzspuren auf einem extra dafür hergestellten Blechteil zu erzeugen versucht, um dieses Material sodann auszuwerten und mit dem Befund am klägerischen Pkw zu vergleichen", heißt es in dem Urteil, und weiter: "Dieses um möglichste Objektivität bemühte Vorgehen, bei dem der Sachverständige abschließend auch seine in länger dauernder Beobachtung gewonnene Erfahrung über das Aufspringen bzw. Abrutschver-halten von Katzen auf Autos eingebracht hat, ist in keiner Weise zu beanstanden. Sämtliche zu berücksichtigende Faktoren, selbst die Aushärtzeit des Lackes auf dem Vergleichsblech, sind vom Sachverständigen Dix berücksichtigt worden.

    Die aufgrund seines optimal sorgfältigen Vorgehens gewonnenen Ergebnisse lassen nur den Schluß zu, daß die Kratzer nicht von einer Katze, also auch nicht von Cindy, stammen können."

    Amtsgericht Celle, Az.: 16 c 187 / 97
    Der Eigentümer eines Porsches verklagte seinen Nachbarn, Halter einer Katze, auf Schadensersatz, weil diese Katze auf seinem Fahrzeug herum gelaufen sei und dabei Verkratzungen auf dem Lack versucht habe. Seine Klage auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 3.939,47 Mark wurde abgewiesen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige hielt es nämlich für unwahrscheinlich, dass eine Katze solche Lackschäden verursachen könne.
    Er führt dazu aus, es sei unplausibel, dass sich die Tiere mit ausgefahrenen Krallen über glatte Oberflächen bewege, da zwischen den weichen Ballen und der glatten Lackierung eine Haftung erfolgen kann, aufgrund ausgefahrener Krallen diese Haftung aber verloren ginge. Lediglich leichte Lackverschrammungen seien daher durch eine Katze möglich. Diese Lackverschrammungen rührten aus anhaftenden Sandkörnern zwischen Ballen und Pfotenbehaarung her.

    Amtsgericht Lichtenfels, Az: 1 C 466/97; Landgericht Coburg, Az: 32 S 143/99
    Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg hatten dabei darüber zu befinden, ob Kratzer auf einem
    Auto von der Nachbarskatze herrührten - und daher der Nachbar Schadensersatz leisten muss.
    Nach Zeugenvernehmung und Einschaltung eines Gutachters stellten beide Gerichte schließlich fest:
    dass die Kratzer von der angeblichen Übeltäterin stammten, war nicht zu beweisen. Aus dem
    Schadensersatz wurde daher nichts:
    Zwischen zwei Nachbarn hatte sich eine Hauskatze zum Streitobjekt gemausert. Beharrlich bestieg sie
    den Pkw, der gerade nicht ihrem Herrchen gehörte, um sich darauf behaglich niederzulassen. Der bemerkte Kratzer an seinem schon einige Jahre alten Auto, die er durch Neulackierung beseitigen ließ. Auf „ihre“
    derart „frisch bezogene“ Aus-Ruhestätte legte sich die tierische Autonärrin aber umso lieber. Was
    wiederum die nachbarliche Ruhe massiv störte, weil der Autoeigentümer neuerliche Kratzer feststellte.
    Geschätzte Reparaturkosten: ca. 2.000.- DM.
    Die klagte er beim Amtsgericht Lichtenfels ein. Das wies die Klage jedoch nach ausführlicher Beweisauf-
    nahme ab. Zwar habe der vernommene Zeuge ausgesagt, er habe die beharrliche Vierbeinerin immer
    wieder auf dem Auto gesehen. Doch der vom Gericht eingeschaltete Sachverständige kam zu dem
    Ergebnis, die Kratzer könnten nicht von einer Katze verursacht worden sein. Dies habe er unter Einsatz einer „Versuchskatze“ (deren Pfoten er mit Sand verschmutzt habe), einer „Versuchs-Motorhaube“ und einer
    Spielschnur festgestellt. Dem Kläger half auch ein weiteres, selbst eingeholtes Gutachten eines Heimtiersach-verständigen nicht. Denn dieses führte lediglich aus, dass Katzen zum Kratzen Materialien mit relativ weicher, Widerstand bietender Oberfläche bevorzugen würden.
    Also nicht lackierte Motorhauben, folgerte das Amtsgericht.
    Die Richter des ************ Coburg, die der Kläger daraufhin anrief, sahen den Fall genau so wie ihr
    Lichtenfelser Kollege. Hinzu komme, erklärten sie in der Verhandlung, dass der Zeuge gerade nicht die Verursachung der Kratzer durch die Nachbarskatze beobachtet habe. Nach diesem Hinweis nahm der
    Kläger die Berufung zurück und akzeptierte damit den Urteilsspruch des Amtsgerichts.
    Geändert von ~Engel~ (13.04.2007 um 13:23:25 Uhr)

  3. #3
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

    Registriert seit
    13.3.04 - 01:39
    Beiträge
    7.291
    Thanks
    155
    Thanked 442 Times in 362 Posts

    AW: Katze auf Autodach...

    Ich darf dich mal zum Thema Lack verbesser er besteht nur aus 3 Schichten und nicht aus 4-5. Deswegen reded man auch von 3 Schichtlack wo bei die 3 Schicht der Sigellack (Klarlack ist) nur wenn man nicht lackieren kann braucht man hundert anstriche bis es passt ich bin das besste bsp. dafür

    Und den Rest halte ich auch für ein gerücht ich würde aber nicht sagen das sie nicht scharf genug sind sondern eher zu weich als das sie den lack so beschädigen können und meistens laufen katzen auf Pfoten und nicht auf Krallen
    Tauchen macht blöd und gleichgültig. Ist mir doch egal

    Hexenverbrennung
    Kreuzzüge
    Inquisitionen

    Wir wissen wie man feiert
    Ihre Kirche
    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10`te summt das Lied von Halloween .

  4. #4
    ~Engel~
    Gast Avatar von ~Engel~

    AW: Katze auf Autodach...

    Mh...okay, bin als Frau kein Autofreak...bin froh wenns fährt, mehr muß ich nicht wissen! Und wenn ich mal wieder gegen ne Tiefgaragenwand fahr( hab ich leider schon geschafft) dann meld ichs der Versicherung und brings in die Werkstatt, bekomm nen Leihwagen und gut ist!

    Ähm...sry...war OT...


    @Thread:

    Ich hab irgendwo gelesen, das die Katzen oft feine Sand-/Erdkörnchen an den Pfoten haben, wodurch die Kratzer auch entstehen können!

    Und da ja Katzenfreund sagte, das die Katze drauf "springt", wäre es ja auch möglich, das diese beim Auftreffen auf dem Dach die Krallen ausfährt, weils glatt ist oder!

  5. #5
    waskes
    Gast Avatar von waskes

    AW: Katze auf Autodach...

    Hi Katzenfreund,

    du brauchst dir echt keine Sorgen zu machen. Engel hat ja alle deine Fragen beantwortet.

    Und wenn der Besitzer dir Dumm kommt, dann Druck einfach hier das geschriebene von Engel aus als Beweiß Mittel. Vielleicht hilft es ja.


    Gruß waskes

  6. #6
    one
    Gast Avatar von one

    AW: Katze auf Autodach...

    Ich habe bisher zwei Wildkatzen gezähmt und die können den Lack nicht nur zerkratzen, die haben ganz andere Kräfte, wenn sie sauer werden.

    Aber das was Engel anfangs sagte, denke ich, ich das wichtigste: Wer bitte soll beweisen, dass es deine Katze war? Das wird sicher nicht einfach, für den der das vor hat.

  7. #7
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

    Registriert seit
    13.3.04 - 01:39
    Beiträge
    7.291
    Thanks
    155
    Thanked 442 Times in 362 Posts

    AW: Katze auf Autodach...

    Zitat Zitat von ~Engel~ Beitrag anzeigen
    Mh...okay, bin als Frau kein Autofreak...bin froh wenns fährt, mehr muß ich nicht wissen! Und wenn ich mal wieder gegen ne Tiefgaragenwand fahr( hab ich leider schon geschafft) dann meld ichs der Versicherung und brings in die Werkstatt, bekomm nen Leihwagen und gut ist!

    Ähm...sry...war OT...


    @Thread:

    Ich hab irgendwo gelesen, das die Katzen oft feine Sand-/Erdkörnchen an den Pfoten haben, wodurch die Kratzer auch entstehen können!

    Und da ja Katzenfreund sagte, das die Katze drauf "springt", wäre es ja auch möglich, das diese beim Auftreffen auf dem Dach die Krallen ausfährt, weils glatt ist oder!
    Das ja aber um einen Kratzer zuverursachen müsste das tierchen ja quasi schlittschuhfahren damit der sand Kratzer verursacht meines wissens werden die Pfoten hoch gehoben und nachvorne gesetzt usw. Und wenn sie auf dem Dach landet es glatt ist wird sie die Krallen ausfahren aber mit ziehmlicher sicherheit merken hilft nix also wird sie munter rutschen da aber kralle weicher als Lack KRalle platt lack ok logische schluss folgerung.
    Tauchen macht blöd und gleichgültig. Ist mir doch egal

    Hexenverbrennung
    Kreuzzüge
    Inquisitionen

    Wir wissen wie man feiert
    Ihre Kirche
    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10`te summt das Lied von Halloween .

  8. #8
    Nicht mehr wegzudenken Avatar von chikess

    Registriert seit
    22.6.03 - 14:43
    Beiträge
    3.846
    Thanks
    63
    Thanked 126 Times in 116 Posts

    AW: Katze auf Autodach...

    also ein moderner Lack hällt so einiges aus, erst recht wenn ein Klarlack noch drauf ist. Ich arbeite in einem der größten Lackfirmen der Welt und da werden ganz andere Anforderungen an konventionelle Lacke gestellt als Katzenkrallen


  9. #9
    frecher_Kater
    Gast Avatar von frecher_Kater

    AW: Katze auf Autodach...

    das einzige vieh das kratzer verursachen kann ist der marder.da dieser auch autos zum "fressen" gern hat kann er mit seine krallen ohne weiteres leichte kratzer verursachen.

    nochwas.ein metalliclack besteht aus 5 schichten
    1.grundierfarbe
    2.grundierfarbe
    unterlack
    oberlack
    klarlack

  10. #10
    Nicht mehr wegzudenken Avatar von chikess

    Registriert seit
    22.6.03 - 14:43
    Beiträge
    3.846
    Thanks
    63
    Thanked 126 Times in 116 Posts

    AW: Katze auf Autodach...

    naja....
    ● Grundierung
    (Rost bzw Korrosionsschutz)
    ● Füller
    (dient dazu Unebeneheiten in der Grundierung auszugleichen damit später eine ordentliche glatte Oberfläche gegeben ist)
    ● Basislack (entweder Wasserbasis oder Lösemittelbasis, hier wird die Farbe, Metallic oder Effekteeingebracht)
    ● Klarlack (nicht bei jedem Auto, schützt den Basislack vor Umweltbelastungen und je nachdem wie "teuer" der Klarlack war auch vor Kratzern, UV-Strahlen, etc...)


  11. #11
    BigJohn
    Gast Avatar von BigJohn

    AW: Katze auf Autodach...

    Hi Katzenliebhaber,
    vor längerer Zeit gab es mal dazu einen Test im TV.
    Ergebnis:
    Das geht garnicht *g*

    Wenn eine Katze auf dem Wagen ist, benutzt sie die "Pfotenpolster" weil die Krallen keinen Halt finden.
    Wie entstehen Kratzer?
    Die Krallen haken sich hinter etwas fest,w as Halt geben kann. Wenn sie dann "eingehakt" sind, kann es Kratzer geben.
    Doch der Autolack gibt keinen Halt.. also nichts zum Einhaken.
    Und die Krallen sind nicht so hart, dass sie die Lackschicht beschädigen.

    Da sollte einer viellecht eher die Waschanlage wechseln .

    Aus Erfahrung, wenn ein Kratzer mit Maschinenpolitur nicht weggeht, ist er seeeehr tief.. und das schafft keine Katze. Dazu müsste der Lack schon vorher "Löcher" haben.

    Man sollte es einfach abwarten und sich bei einem Mahnbescheid einen Anwalt nehmen .
    Alle anderen Drohung "Ich zeich dich an ey Mann".. "ich lass das jetzt auf deine Kosten neu lackieren.."
    Alles "nur hohl", weil das rechtlich Unsinn ist. Ein Geschädigter kann vor Gericht den Schaden einklagen.. Die Katze anzeigen ? *lach*..er kann auch nicht einfach auf deine Kosten etwas machen lassen.

    Warte einfach ab, ob vom Gericht ein Schreiben kommt.. und dann cool bleiben. Ein solches Schreiben kann jeder veranlassen. Es wird nicht geprüft ob der beanspruchte Schaden tatsächlich entstanden ist.
    Nur auf dieses Schreiben MUSS man reagieren... wie gesagt: Dann bei Anwalt Rat einholen.

    Gruß
    BigJohn

+ Antworten

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Ja
  • Themen beantworten: Ja
  • Anhänge hochladen: Ja
  • Beiträge bearbeiten: Ja
  •