+ Antworten
Ergebnis 1 bis 12 von 12

Thema: Garantieanspruch auch ohne Kaufbeleg?

  1. #1
    Legende Avatar von smith267

    Registriert seit
    31.7.03 - 14:56
    Beiträge
    954
    Thanks
    0
    Thanked 0 Times in 0 Posts

    Garantieanspruch auch ohne Kaufbeleg?

    Hallo

    Hab da mal eine frage zum garantie anspruch! Hab mir eine play station 2 bei media markt gekauft! ist jetzt 6 monate her! ich weiss nur leider nicht mehr wo der kaufbeleg geblieben ist! gibt es auch noch eine andere möglichkeit den garantieanspruch wieder zu bekommen?

  2. #2
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

    Registriert seit
    13.3.04 - 01:39
    Beiträge
    7.291
    Thanks
    155
    Thanked 442 Times in 362 Posts

    AW: Garantieanspruch auch ohne Kaufbeleg?

    Meines wissens kann man auch ohne Garantiebeleg (kaufnachweiss /Kassenzettel) seine Garantie ansprüche gegen den Händler einfordern. Steht auch irgendwo im BGB und wurde schon im TV aus getragen die haben ja quasi ne abschrift vom Kassenzettel. ist nur etwas stressig um denen das Klar zulegen schau mal hier § 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen .Denkemal wenn du den tag und Monat noch weiss wöäre es von vorteil. Aber die Biester haben doch auch ne Seriennr. daran müsste man auch das Kaufdatum belegen können wird bei sollchen sachen ja meistens auf genommen zur not kann der HErsteller das an der NR. feststellen (produktionsdatum).
    Tauchen macht blöd und gleichgültig. Ist mir doch egal

    Hexenverbrennung
    Kreuzzüge
    Inquisitionen

    Wir wissen wie man feiert
    Ihre Kirche
    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10`te summt das Lied von Halloween .

  3. #3
    BigJohn
    Gast Avatar von BigJohn

    AW: Garantieanspruch auch ohne Kaufbeleg?

    Hi,
    grundsätzlich gibt es 2 verschiedene Grundlagen:
    1. gesetzliche Gewährleistung
    2. freiwillige Garantie

    zu 1) Im BGB wird beschrieben, dass der Verkäufer (nicht der Hersteller) mangelfreie Ware liefern muss und eventuelle Mängel abstellen/beheben muss.
    Der Käufer muss dafür auch keine Kosten tragen.
    Der ertragspartner des Käufers ist immer der Verkäufer - kein anderer.
    BGB § 434 Sachmangel http://bundesrecht.juris.de/bgb/__434.html
    BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln http://bundesrecht.juris.de/bgb/__437.html

    Das Problem: Ab dem 7. Monat gilt die Beweislastumkehr. Der Käufer muss dann beweisen, dass der fehler schon beim Kauf vorhanden war. Das ist aber oft nicht möglich.
    Dann sollte man vielleicht mal den Garantieschein hervorholen und die Bedingungen lesen.

    zu 2) Bei der freiwilligen Garantie darf der Garantiegeber Bedingungen stellen, die du erfüllen musst, um die Garantie auch in Anspruch nehmen zu dürfen.
    Der Käufer muss sich bei Garantie oft direkt an den Garantiegeber (meistens Hersteller) wenden. Der Verkäufer tritt nur als Vermittler auf.

    Nun zu deinem eigentlichen Problem:
    Wende dich an deinen Verkäufer/Laden und erkläre den Fall. In der Regel ist man kulant, heißt, dass man ein Auge zudrückt.
    Ohne Quittung kannst du deine Garantieansprüche nicht beweisen... aber Gewährleistung bekommst du.
    Bei Gewährleistung musst du nur beweisen, dass die Ware aus diesem Laden stammt und wann sie ungefähr gekauft wurde. Hierfür genügt ein Zeuge, der beim Kauf dabei war.

    Gruß
    BigJohn

  4. #4
    Legende Avatar von smith267

    Registriert seit
    31.7.03 - 14:56
    Beiträge
    954
    Thanks
    0
    Thanked 0 Times in 0 Posts

    AW: Garantieanspruch auch ohne Kaufbeleg?

    okay danke das ist doch schon mal nicht schlecht! könnte ich dann aber auch so eine art belegt anfodern das ich wieder etwas in der hand habe?

  5. #5
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

    Registriert seit
    13.3.04 - 01:39
    Beiträge
    7.291
    Thanks
    155
    Thanked 442 Times in 362 Posts

    AW: Garantieanspruch auch ohne Kaufbeleg?

    Du kannst versuchen bei deinem Händler ne Kopie des Kaufbelegs zubekommen aber das wird schwer bei den ketten. weiss nicht ob die die serialnr. der Konsole mit auf die rechnung schreiben würde die sache vereinfachen.
    Tauchen macht blöd und gleichgültig. Ist mir doch egal

    Hexenverbrennung
    Kreuzzüge
    Inquisitionen

    Wir wissen wie man feiert
    Ihre Kirche
    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10`te summt das Lied von Halloween .

  6. #6
    BigJohn
    Gast Avatar von BigJohn

    AW: Garantieanspruch auch ohne Kaufbeleg?

    Es gibt eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Quittungen. Die war damals schon mindestens 2 Jahre.

    Da bei den Garantiescheinen oft nur der Bon angeheftet wird, braucht er auch keine Ser.-Nr. zu enthalten.
    Der Bon an der Garantiekarte ist dann zusammen der Garantiebeleg.
    Geht heutzuutage auch nicht mehr anders.

    OK. Das Problem bei den Bons/Quittungen ist, dass man den Schnippsel erst einmal finden muss.
    Da muss sich dann ein armes Schwein beim Elektroniksupermarkt hinsetzen und alle Bons eine bestimmten tages durchblättern.. wenn man den Tag noch weiß.
    Das ist leider auch unrealistisch.
    Die Aufbewahrungspflicht ist nämlich eher für das finanzamt gedacht und nicht für den Verbraucher. Deshalb steht es auch im HGB (Handelsgesetzbuch).

    Wir haben damals in solchen Fällen einfach eine neue Quittung per Hand geschrieben. Es eine kostenlose Gefälligkeit.
    Wenn das nicht von der Firmenleitung gestattet ist, kann man als Kunde nichts machen.
    Man hätte den Bon einfach besser aufbewahren müssen.
    Auch wenn es jetzt sehr negativ klingt (ist nicht so gemeint):
    Immer mehr Leute gehen davon aus, dass andere die Veranwortung und Pflichten für sie übernehmen.

    Irgendwann kommt noch einer zur Bank und meint:
    "Ich habe bei Ihnen einen 500€-Schein mit der Seriennr. xxxxxxxx bekommen. Dieser ist jetzt leider verschwunden. können Sie mir bitte einen anderen Schein geben?"

    Ich möchte um einen 1000€-Schein wetten, dass es diesen Fall schonmal gegeben hat *g*

    *wink*
    BigJohn

  7. #7
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

    Registriert seit
    13.3.04 - 01:39
    Beiträge
    7.291
    Thanks
    155
    Thanked 442 Times in 362 Posts

    AW: Garantieanspruch auch ohne Kaufbeleg?

    Ganz kann ich deinen ausführungen nicht statt geben denn bei manchen dingen wird halt auch expliziet die Serialnr. auf genommen weiss ich aus erfahrung
    z.b. bei Hochwertigen DVD recordern (Pioneer war auf meiner Rechnung dann auch die Serial abgedruckt) Habe vorkirzem nen HAndy von meinem Nachbar gekauft und da gabs auch nur den berhmten schnippsel bei und dort war die Serial des Gerätes drauf.
    Ist also nicht so ganz abwägig das man auch die Serial ablegt und an hand dieser eine kopie erstellt werden kann aber wie ich schon erwähnte die chance ist gering.
    Tauchen macht blöd und gleichgültig. Ist mir doch egal

    Hexenverbrennung
    Kreuzzüge
    Inquisitionen

    Wir wissen wie man feiert
    Ihre Kirche
    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10`te summt das Lied von Halloween .

  8. #8
    BigJohn
    Gast Avatar von BigJohn

    AW: Garantieanspruch auch ohne Kaufbeleg?

    Nja. Kommt immer auf das Warenwirtschaftsprogramm des Händlers an und in wieweit Hersteller und Händler zusammen arbeiten.
    Wenn die Seriennummer im Scan drin ist und der Händler sie in sein Waren und Kassenprogramm einpflegen kann, wird die Nr. auch auf dem Bon stehen können.

    Im geiste ging ich wohl mehr von Disountern aus.
    1x DVD-Player 59 €

    Wenn die Nr. auf dem Bon drauf ist, kann natürlich keine Ersatzquittung geschrieben werden.. DANN aber ist jeder Kauf im System registriert.
    Da man die Seiriennr. hat, kann man auch innetrhalb von Minuten eine Kopie haben...
    .. OT: na doll.. ich füre unnötige Buchstaben in die Worte ein. Ziemlich spätz. Aber da ich gerade dabei bein. Hier noch ein paar Extra Buchstaben. Bitte einsetzen wo sie fehlen:
    jrkeitmrifehqîedmfklgopelamfndjkgmkw

    Es kommt in diesem Fall nur darauf an, wie gut die verwendete Software ist und wie hilfsbereich der Verkäufer.

  9. #9
    cheppe234
    Gast Avatar von cheppe234

    AW: Garantieanspruch auch ohne Kaufbeleg?

    Gegen eine geringe Aufwandsentschädigung von 10,- € besorgen wir aus dem WWS den Kaufbeleg für den Kunden. Vorraussetzung ist, dass er den Tag und die Uhrzeit (grob) weiss, an dem er sein Gerät gekauft hat. Im übrigen werden Seriennummern bei Käufen ohne separaten Beleg, die also nur durch die Kasse gescannt werden, nicht erfasst, dass das System lediglich mit dem EAN arbeitet.

    Trotzdem viel Glück!

  10. #10
    Aufsteiger/in Avatar von alfi1978

    Registriert seit
    31.7.06 - 22:22
    Beiträge
    293
    Thanks
    24
    Thanked 1 Time in 1 Post

    AW: Garantieanspruch auch ohne Kaufbeleg?

    Falls das Thema noch aktuell ist, ging mir gerade ein Gedanke durch den Kopf.

    Wenn er die Playstation zufällig mit EC-karte bezahlt hat, könnte er ja anhand der Kontoauszüge beweisen wo und wann er sie gekauft hat.

    Ich weiß nicht was die PS gekostet hat aber bei solchen Ausgaben zahle ich mit Karte um genau den Fall zu vermeiden, welchen smith passiert ist.

    Ich mußte das zwar noch nie anwenden aber ich denke mal, es könnte funktionieren.

    Gruß und schönen Abend

    Alfi

  11. #11
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

    Registriert seit
    13.3.04 - 01:39
    Beiträge
    7.291
    Thanks
    155
    Thanked 442 Times in 362 Posts

    AW: Garantieanspruch auch ohne Kaufbeleg?

    Man sollte sich eventuell auch mal angewöhnen, seine rechnungen fein sauber ab zu heften, so mache ich es .z.b hab nen eigenen Ordner mit unter Kategorien wo ich jede Rechnung die Garantie/Gewährleistungs relevant ist ab hefte.
    Ich stehe nämlich mit EC-Karten auf absoluten Kriegsfuss wenn ich weiss ich will mir was grösseres kaufen gehe ich mit barem ins Geschäft, hilft meistens das es billiger wird ( nen tom tom wurde durch etwas warten und barzahlung direkt 20 Euro billiger )punkt 1
    und punkt 2. ich weiss wo mein geld ist. Karte nutze ich nur im Notfall wenn ich etwas haben möchte und der kauf zum zeitpunkt x nicht vorgesehen.
    Tauchen macht blöd und gleichgültig. Ist mir doch egal

    Hexenverbrennung
    Kreuzzüge
    Inquisitionen

    Wir wissen wie man feiert
    Ihre Kirche
    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10`te summt das Lied von Halloween .

  12. #12
    Aufsteiger/in Avatar von alfi1978

    Registriert seit
    31.7.06 - 22:22
    Beiträge
    293
    Thanks
    24
    Thanked 1 Time in 1 Post

    AW: Garantieanspruch auch ohne Kaufbeleg?

    siehste, und ich will nicht mit so viel bargeld in der tasche rumlaufen... aber das mit nem ordner für belege sollte ich mir auch angewöhnen...

+ Antworten

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Ja
  • Themen beantworten: Ja
  • Anhänge hochladen: Ja
  • Beiträge bearbeiten: Ja
  •