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Thema: Erbschaft und Erbschaftssteuern wie kann man diese verringern ???

  1. #1
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    Erbschaft und Erbschaftssteuern wie kann man diese verringern ???

    Der Fall
    Ein Vater möchte seine Wohnung an seinen Sohn vererben was muss man machen das einem bei den Erbscaftssteuern nicht die Luft weg bleibt.
    Ich gehe mal davon aus das man um einen Notar nicht drum rum kommt und das mit der Geschenkung hat der Staat meines wissen auch einkassiert bzw. gibs dann die Schenkungssteuer oder.
    Der Sohn ist quasi alleinerbe es gib z.zt nur noch nen Onkel (Bruder des Vaters).
    Tauchen macht blöd und gleichgültig. Ist mir doch egal

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  2. #2
    BigJohn
    Gast Avatar von BigJohn

    AW: Erbschaft und Erbschaftssteuern wie kann man diese verringern ???

    Hi Senseman,
    Es gibt sie immer noch die "Freigrenze"...

    Am besten verschenkt man das Häuschen "stückchenweise" alle 10 Jahre.
    warum ?

    1. es zählt immer der aktuelle Einheitswert (zur Zeit noch aus den 60er-70er-Jahren.. sol aber geändert werden.. damit ist danneher die Grenze erreicht)

    2. selbst wenn die Grenzen abgeschafft werden gilt immer noch der niedrigere Einheitswert

    3. Wenn der Rest geerbt wird, ist der Wert dieses Reststückes nicht mehr so hoch wie das komplette Haus.

    Zum Onkel:
    Der Onkel gehört nicht zur direkten Erbschaftslinie. Er hat also keine Freigrenze.

    Direkte Linie:
    Ehepartner (50% des Wertes bleiben unvresteuert)
    Kinder (für alle zusammen ! bleiben 50% des Erbes unversteuert)
    Eltern, Großeltern (Werte gerade nicht bekannt)

    Alle anderen Erblinien sind nur erbberechtigt, wenn in der direkten Linie keine Angehörigen vorhanden sind.
    Wen es keine andere Erblinie gibt und der Nachlasser der letzte seiner Familie war fällt der Besitz an den Staat.. wenn vorher kein Testament gemacht wurde.

    Testament:
    komplett handschriftlich mit Ort, Datum, Uhrzeit, Unterschrift
    Es gibt keine weiteren Vorschriften. Das Testament muss nirgendwo deponiert werden. Man kann es eventuellen Erben auch direkt übrgeben...

    Tja und da gibts dann Tricks vom Nachlasser (Deshalb Ort,Datum,Unterschrift)
    "Papi.. oooch verebe MIR doch das Haus..." meint die Tochter
    "Papi.. oooch verebe MIR doch das Haus..." meint der Sohn
    "Bruder.. oooch verebe MIR doch das Haus..." meint der Bruder
    das geht dann jahrelang...... tja und dann gibt man jedem sein eigenes Testament und hat seine Ruhe vor der Bettelei.
    Und kurz vor dem Ableben schreibt man ein letztes Testament, indem die Ehefrau als Haupterbin eingesetzt wird.... alle anderen Testamente werden damit ungültig.
    Erbberchtigte können nur noch ihren Pflichtanteil gerichtlich geltend machen.. das kann aber dem Verstobrenen dann egal sein.
    ER hatte während seiner letzten Jahre Ruhe vor der Bettelei *g*

  3. #3
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Erbschaft und Erbschaftssteuern wie kann man diese verringern ???

    Hmmm,
    erst mal danke für die erklärung, aber wie soll man eine Eigentumswohnung stückweise verschenken und wie geht das genau von statten schliesslich steht der Eigentümer ja im Grundbuch und man kann ja schlecht schreiben heute verschenke ich z.b. das Kinder zimmer an meinen Sohn dann den Flur usw.
    Man muss doch einen Nachweis erbringen das es so war/ist. Des weiteren es gibt keine direkten erben mehr, der Sohn ist der letzte der noch erbberechtigt ist.
    Zum testament kann ein Notar nicht viel mehr machen als das was aufgeführt wurde ??? was ist mit den netten klauseln in vollmacht meiner geistige kräfte und der blabla ??? Wie schauts aus wenn kein testament vorhanden ist, kann der staat drauf zugreifen aufs erbe ???
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  4. #4
    BigJohn
    Gast Avatar von BigJohn

    AW: Erbschaft und Erbschaftssteuern wie kann man diese verringern ???

    Uppps.. das kommt davon, wenn man nicht gaaanz genau liest.. hatte beim Schreiben ein Haus im Kopf gehabt.. da wäre es gegangen.

    Man kann ihm ja sozusagen 50% der Wohnung schenken und ihn als Mitbesitzer ins Grundbuch eintragen lassen.

    jetzt müsste ich "mal eben" im BGB blättern.. habe aber gerade anederes BS drin stecken.. soweit ich im Kopf habe muss alles was mit Grundbesitz zu tun hat notariell bestätigt werden.

    Die Klauseln stammen aus TV *lach*
    Auch dazu gibts ein Gesetz. Es wird immer vorausgesetzt, dass der Verfasser zurechnungsfähig ist.. wenn er es nicht war, wird der Gegenbeweis geführt, wenn mehrere Erben sich streiten.
    Die Formulierung an sich ändert aber auch nichts daran... wenn einer "völlig gaga" ist kann er ja trotzdem diese Floskel schreiben.. ist also irrelevant.

    Es gibt einen Sohn als Erben. Erst wenn Sohnemann das Erbe ausschlägt, bekommt es der nächste Verwandte angeboten... gibt es keine weiteren Verwandten, freut sich Vater Staat.
    WENN danach aber ein Testament gefunden würde, dass z.B. Altenheim oder andere "genehme" Einrichtung als Erben bestimmt wurde, wird der Staat nur die Steuern (50%?) bekommen.... wenn das Erbe angenommen wird.

    In dr Regel wird ein Erbe ja nur ausgeschlagen, wenn zuviel Schulden existieren.
    Übrigens.. in einem Beitrag ging es um ähnliches Thema... Zahlungen von Versicherungen bei dem z.B. der Sohn als Begünstigter eingesetzt wurde, sind unabhängig vom Erbe zu zahlen.
    In einem solchen Fall könnte man also das Versicherungsgeld nehmen und das erbe ausschlagen

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