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Thema: Handyvertrag...Vertragsbruch?

  1. #1
    ~Engel~
    Gast Avatar von ~Engel~

    Frage Handyvertrag...Vertragsbruch?

    Folgendes Problem...

    Person X hat bereits seit mehreren Jahren einen günstigen Business/Geschäftspartner-Vertrag bei dem Provider!(also keinen Privat-Kunden-Vertrag!)
    Der Vertrag wurde jedesmal für weitere zwei Jahre verlängert, läuft also erst 2008 aus!

    Nun kommt der Provider mit einem Schreiben in dem man X die bisherigen Tarife umstellen will...-> Anhang anbei!

    Die neuen Tarife entsprechen aber nicht den gewünschten(oder ähnlichen) von X, würde für ihn also nachteilig sein!

    Eine gewünschte Option ist um das 10fache teurer!!!

    Telefonisch äußerte ein Mitarbeiter Y des Providers das er einen ähnlichen Vertrag mit den gleichen günstigen Konditionen anbietet und dies auf Wunsch schriftlich zuschickt!

    Beim nochmaligen Nachfragen kurze Zeit später widerspricht ein anderer Mitarbeiter Z, da es diesen "Tarif" nicht gibt und somit sein Kollege im Unrecht sei!

    Jetzt die Frage!
    • Rechtlich gesehen haben beide Parteien doch eine rechtsverbindlichen Vertrag über zwei Jahre abgeschlossen!?
    • Kann X auf Weiterführung bis 2008 bestehen?
    • War die mündliche Vereinbarung mit Mitarbeiter Y schon rechtsgültig?
    Gruß
    ~Engel~
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    Geändert von ~Engel~ (02.05.2007 um 19:39:38 Uhr)

  2. #2
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Handyvertrag...Vertragsbruch?

    Deine Fragen werden dir am ehesten mit einem Bilck in deine AGB`s beantwortet (bw. die bei dem Vertrag beilagen)

    Rechtlich gesehen haben beide Parteien doch eine rechtsverbindlichen Vertrag über zwei Jahre abgeschlossen!?
    Ja das haben sie aber soweit ich mich erinnere gibt es eine sonder kündigungsklausel in AGB`s.

    Kann X auf Weiterführung bis 2008 bestehen?
    Wahrscheinlich nein siehe erste AW.

    War die mündliche Vereinbarung mit Mitarbeiter Y schon rechtsgültig?
    Bin ich mir nicht sicher da ich nicht genau sagen kann was du vereinbart hast um sicher zusein reiche schriftlich wiederspruch ein und harre der dinge die da kommen sollte ich mit meiner vermutung richtig liegen bisste den Vertrag ziehmlich schnell los. Heisst der Provider macht von sein sonderkündigungsrecht gebrauch und kickt dich aus dem Vertrag.

    Ich vermute mal das es so ist da ich wie gesagt deine AGB`s nicht kenne und nicht weiss ob bei Geschäftskunden andere gelten als bei Privat. Aber im allgemeinen zieht der Kunde den kürzeren.
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  3. #3
    Säule der Foren Avatar von Batschi

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    AW: Handyvertrag...Vertragsbruch?

    Ich glaub das darf nicht sein im laufenden Vertrag den Tarif zu erhöhen,das würde ich mir nicht gefallen lassen!

  4. #4
    BigJohn
    Gast Avatar von BigJohn

    AW: Handyvertrag...Vertragsbruch?

    Ein bestehender Vertrag kann nicht einseitig von nur einem der Partner geändert werden. Das ist Fakt.

    Rechtlich wurde schon oft diskutiert, ob eine "stillschweigende Einverstäniserklärung" überhaupt gültig ist. Es gibt dazu aber noch nichts Generelles, weil die meisten Klagen mit einer Einigung endeten.

    Wenn man einer Vertragsabänderung nicht zustimmen möchte, sollte man deshalb den Änderungswunsch (um nichts anderes handelt es sich bei dem Schreiben) abschlägig bescheiden.

    Als Beispiel:
    "Sehr geehrte Damen und Herren....
    ......... mitteilen, dawss ich an einer Vertragsänderung nicht interessiert bin und den Vertrag wie geschlossen fortführen werde..
    Jegliche einseitige und nicht ausdrücklich genehmigte Vertragsänderung stellt einen "offenen Einigungsmangel" entsprechend § 154 BGB dar....
    BGB - Einzelnorm

    Telefonische Zustimmung:
    Vertragsänderungen können, genau wie Verträge auch, fernmündlich geschlossen werden.
    Ein Widerruf ist entsprechend § 119 BGB möglich. BGB - Einzelnorm
    (Fernabsatzgesetz wurde zum 01.01.2003 ungültig. Es gelten nur noch die einzelnen Gesetzbücher) BGBEG - Einzelnorm

    Im vorgegebenen Fall, dass eine falsche Angabe gemacht wurde, ist die Anfechtung der Zustimmung entsprechend §120 BGB möglich.
    BGB - Einzelnorm
    BGB - Einzelnorm

  5. #5
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Handyvertrag...Vertragsbruch?

    Telefonische Zustimmung:
    Vertragsänderungen können, genau wie Verträge auch, fernmündlich geschlossen werden.
    Ein Widerruf ist entsprechend § 119 BGB möglich. BGB - Einzelnorm
    (Fernabsatzgesetz wurde zum 01.01.2003 ungültig. Es gelten nur noch die einzelnen Gesetzbücher) BGBEG - Einzelnorm

    Im vorgegebenen Fall, dass eine falsche Angabe gemacht wurde, ist die Anfechtung der Zustimmung entsprechend §120 BGB möglich.
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    Soweit so gut, aber wie soll man das beweisen wer recht hatte und wie schauts mit der Klausel aus falls vorhanden das der Provider sich ein ausserordentliches Kündigungsrecht vorbehält
    ist es am ende nicht besser und billiger falls es denn kommt den Vertrag aufzulösen (klausel in den ABG`S)und sich nen neuen Provider zusuchen ??? Trifft den doch mehr, als wie die sache laufen zulassen bis 2008 und dann zufliegen oder ???
    EIn Rechtsstreit lohnt sich wohl in so einem Fall auch nicht wirklich.
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  6. #6
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Handyvertrag...Vertragsbruch?

    Schaut mal hier AGB in die AGB`S (Buisness).
    Interessant ist punkt 9 und Unterpunkte.
    Wenn man so vorgeht wie dort beschrieben,
    ist meine Meinung:
    1.
    das der Vertrag bis 2008 wie bestehend erfüllt wird und danach eine Verlängerung vom Provider nicht ermöglich wird, sodas der Vertrag bis 2008 erfüllt wird.
    oder
    2.
    Man den Vertrag binnen 1 Monat kündigen muss und dieser daduch quasi in beider seitigem einvernehmen aufgehoben wird. Siehe dazu 9.3

    Am wahrscheinlichsten ist meiner meinung nach das Fall 2 eintritt und man dem Kunden die Kündigung nahe legt.

    Das verweisen auf das BGB wird meiner meinung nach keinen Erfolg haben, es sei denn man schlägt den Rechtsweg ein welcher meiner Meinung nach nicht sinnvoll und zu kosten intensive sein wird. ca.7 Monate Restlaufzeit ist es wohl auch nicht wert.

    In wie weit der Fall sich durch geführte telefonate ändert, lässt sich meines erachtens nicht sagen da nicht nieder gelegt wurde (thread) was genau besprochen und versprochen wurde.Das Recht oder unrecht der Sachbearbeiter läss sich hier ebenfalls nicht nachvoll ziehen man kann daraus nur de lehre ziehen alles schriftlich beim Unternehmen nieder zulegen und keine Tel. zuführen.
    Da zu gabs in der Vergangenheit genug beweise (TV/Radio) infos per tel angeforder statt dessen gab nen Vertrag und kein Infomaterial wie erwartet.
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  7. #7
    BigJohn
    Gast Avatar von BigJohn

    AW: Handyvertrag...Vertragsbruch?

    Na deshalb habe ich auch in meinem Vorschlag des Schreibens nur auf den "Einigungsmangel" hingewiesen.

    Das ganze soll Folgendes aussagen:
    Mich interessiert das Angebot nicht. Ich erfülle den Vertrag wie geschlossen.
    Wenn doch eine (nicht genehmigte) Änderung erfolgt, ist der komplette Vertrag ungültig.. und ich habe ein Kündigungsrecht.

    Man weist also daraufhin:
    Wenn ihr es gegen meinen Willen macht, schmeiß ich euch die Brocken vor die Füße und halte den Vertrag nicht mehr ein.. weil ich es gesetzlich nicht mehr muss.

    Selbstverständlich kann man auch weinfach schreiben:
    Ich binn nicht an einer Vertragsänderung interessiert und bitte um Fortführen wie ursprünglich vereinbart.

    Wenn man aber garnichts macht, wird ein stillschweigendes Einverständnis vorausgesetzt.

    Manche AGB sind übrigens so gestrickt, dass eine Vertragsänderung automatisch zu einem neuen Vertrag mit neuer Mindestlaufzeit wird.
    Rechtlich ist das auch korrekt. Verträge werde nie geändert. Sie werden einvernehmlich gekündigt und nur unter neuen Bedingungen geschlossen.

    Zur Restlaufzeit von 7 Monaten:
    Ich habe die Laufzeit bis 2008 so interprtiert, dass er noch bis weit in 2008 hinein läuft.
    Ich persönlich hätt z.B, sonst "bis Ende 2007" geschrieben.

    Übrigens:
    Ich selbst bin vor einigen Jahren auf eine solche Vertragsumstellung (bei Handy)hereingefallen.. und merkte es erst als ich den Verrag fristgerecht kündigen wollte... da lief er plötzlich noch 1 weiteres Jahr.. was ich dann natürlich auch zähneknirschend erfüllt habe.. und nie wieder Kontakt zu diesem Anbieter aufnehmen werde.
    Pech gehabt..
    mein Umsatz betrug damals mehrere Hundert Euro pro Monat... und bis zu deiem Zeitpunkt war ich eigentlich zufrieden
    Die Kündigung erfolgte nur, weil ich mal endlich ein anderes handy benötigte. Ich hätte den Anbieter ohne dieses Verhalten nie gewechselt.

  8. #8
    ~Engel~
    Gast Avatar von ~Engel~

    AW: Handyvertrag...Vertragsbruch?

    Der Tarif wurde umgestellt, aber nicht in den Versprochenen von Y(Z hatte Recht und der Mitarbeiter Y war im Unrecht), daraufhin hat X sofort schriftlich den Tarifwechsel per Einschreiben widerrufen(14tägiges Widerrufsrecht)!

    X bekam daraufhin von einem anderen Mitarbeiter einen Rückruf. Durch den Widerruf steht X der "alte" Tarif rechtlich zu, nur kann dieser nicht mehr erstellt werden, da er bereits nicht mehr existiert(wird ja nicht mehr angeboten).

    X hat jetzt per Einschreiben die sofortige Vertragsauflösung gefordert, da der Provider seine vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann!

    Denn weitere Optionen hätte X vermutlich nicht...oder?

  9. #9
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Handyvertrag...Vertragsbruch?

    Nach den zitierten und so verstandenen ABG`s Nöö oder die Kulanz des Providers wird x wohl warten muessen.
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  10. #10
    one
    Gast Avatar von one

    AW: Handyvertrag...Vertragsbruch?

    Bei einer Tariferhöhung hat man grundsätzlich das Recht zu einer ausserordentlichen fristlosen Kündigung. Dieses Recht können auch AGB nicht nehmen, das ist gesetzlich geregelt.

  11. #11
    BigJohn
    Gast Avatar von BigJohn

    AW: Handyvertrag...Vertragsbruch?

    Hier sind sich ja alle einig: Sonderkündigungsrecht, da der Anbieter den Vertrag nicht mehr , wie geschlossen, erfüllen kann/will.

    Der Provider hätte noch eine Möglichkeit um den Vertrag sinngemäß zu erfüllen (womit er dann auch wirklich erfüllt würde):
    Nach der Rechnungsstellung entsprechend den aktuellen Tarifen wird jeweils der Betrag gutgeschrieben, der vom ursprünglichen Vertrag abweicht.
    (der für die Gutschrift nötige Aufwand ist akzeptabel, da gering)

    Der Rechnungsendbetrag entspräche dem "Originalvertrag" und beide Seiten könnten zufrieden sein.

    Wenn der Anbieter von dieser Möglichkeit der Vertragserfüllung nur wüsste und darauf eingehen würde ....... *Hinweis*

  12. #12
    ~Engel~
    Gast Avatar von ~Engel~

    AW: Handyvertrag...Vertragsbruch?

    X hat noch ein Problem...theoretisch hat X bis nächstes Jahr den Vertrag abgeschlossen gehabt und war davon ausgegangen, bis dahin bei dem Provider zu bleiben!
    Da nun aber die Kündigung kam, kann das Handy aus der Vertragsverlängerung erst ab 2008 genutzt werden wegen Netlock!
    • Könnte X nicht darauf bestehen, das man ihm das Handy kostenlos entsperrt!? (Der Provider will sonst dafür 100€!!!)

  13. #13
    ~Engel~
    Gast Avatar von ~Engel~

    AW: Handyvertrag...Vertragsbruch?

    Nach dem Kündigungsschreiben von A rief ein Mitarbeiter des Providers an und bot A an, den Vertrag doch noch bis 2008 laufen zu lassen!

  14. #14
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Handyvertrag...Vertragsbruch?

    Na da hat sich ja ein Prob. von selber erledigt .
    Konnte man auch fast von ausgehen.

    Und bevor man die Kündigung auf hebt, würde ich mir die sache schriftlich geben lassen und den Vertrag früh zeitig kündigen (in der Regel muss die Kündigung 3 Mon. vor Vertragsablauf vorliegen) falls die es sich nicht anders überlegen und die Kontitionen wie gehabt bei behalten.
    Geändert von senseman (13.05.2007 um 05:15:36 Uhr)
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  15. #15
    irgendwer Avatar von Fire

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    AW: Handyvertrag...Vertragsbruch?

    hier greift das Sonderkündigungsrecht


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