A kaufte sich vor 2 Jahren einen teuren Neuwagen, dieser blieb im Dezember 2006 mit einem Getriebeschaden liegen.
Die Werkstatt(B) wollte sich mit dem Hersteller(C) in Verbindung setzen wegen Garantieansprüchen!
Im Januar war das Auto angeblich repariert! A mußte den Schaden erstmal selbst zahlen(!?)!
A blieb keinen Monat später wegen erneutem Getriebeschaden liegen!!!
Seitdem befand sich das Auto bei B in der Werkstatt, man versprach schnell zu handeln! Bis letzte Woche hatte man den Fehler nicht gefunden, daraufhin wurde das Auto zum Hersteller(C) überführt!
B vertröstet A ständig und verneint die Anfrage wegen einem Leihwagen!
Auf gestriger Nachfrage von A bei B wegen der Ursache, kam die Bemerkung von B, das der Fehler noch immer nicht gefunden sei und man mit dem Hersteller(C) Rücksprache gehalten hatte!
A rief daraufhin dort an, C war überrascht, denn B hatte zwar angerufen, aber es war bereits der Fehler gefunden!?
B hatte bei der ersten Reparatur die falsche Boardsoftware überspielt die wohl dazu nötig sei...
Es sei eindeutig ein Fehler von B gewesen! Und durch die erste Reparatur sei die Garantie nicht mehr gewährleistet!? Ebenfalls sagte C, das B sich beim ersten Getriebeschaden nicht mit C in Verbindung gesetzt hätte!!!
Was könnte A nun tun!?
- Hat A Anspruch auf einen Leihwagen?
- Hat A Anspruch auf Ausfallzeit/Unkosten die ihm durch Nichtnutzung des Fahrzeugs anfiel? (Bahnfahrt etc.)
- Muß B für die kompletten Kosten aufkommen?