Hallo,
ich habe ein Problem und hoffe auf Deine Hilfe. Meine Freundin ist seit dem 28.August 2002 krank geschrieben. Seit dem 01. November 2002 erhält sie von der AOK Krankengeld. Der Zeitraum dazwischen wurde in voller Höhe von ihrem ehemaligen Arbeitgeber bezahlt. Für die AOK fielen in diesem Zeitraum keine Kosten an. Im Jahre 2000 war sie vom 02. Februar bis 24. Marz für 7 Wochen in Reha. Dieser Rehaaufenthalt wurde von der AOK bis auf die ersten 3 Wochen bezahlt. In den letzten 3 Jahren war sie diverse Male krankgeschrieben. Allerdings handelte es sich dabei um kurzfristige Arbeitsausfälle, so dass der AOK auch hierdurch keine Kosten entstanden sind.
Nach telefonischer Rücksprache heute (22.07.2003), stellt die AOK die Zahlung des Krankengeldes zum 25.10.2003 ein. Die Begründung der AOK sind die diversen Krankschreibungen in den letzten 3 Jahren obwohl nur durch die Reha Kosten entstanden sind. Wie gesagt, die kurzen Krankschreibungen wurden vom Arbeitgeber voll getragen.
Frage: Darf die AOK das? Ich kann es mir nicht vorstellen, aber wie soll man sich in diesem Paragraphendschungel auskennen. Ich bitte Dich um Deine Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas



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