So geht die *****bank mit Ihren Kunden um : Abzocken, wenn das Geld nicht rechtzeitig kommt!!!
Girokonten & (&) & & (&), sowie unser Sparkonto bei Ihnen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bislang war ich mit dem Service und der Kundenorientierung in der Zweigstelle „HH-&“ durchaus zufrieden. Ein Ereignis macht uns jetzt aber leider zu dieser Beschwerde notwendig.
Herr &, ein sehr junger Mitarbeiter dieser Filiale, bot uns eine Umschuldung an, da unsere beiden Girokonten über das von der *****bank eingeräumte Limit überschritten war. Daraufhin machte ich mit dem Herrn & einen Termin aus und wir trafen uns in der Zweigstelle der *****bank „&“ in VD“.
Ich fühlte mich an diesem Tage nicht sehr wohl, konnte aber gleichwohl eine gewisse Impertinenz des Herrn & spüren, in dem er mich emphatisch zu dieser Umschuldung und der damit obligatorischen Lebensversicherung, von 1000 € drängte.
Ich bat Herrn & um etwas Bedenkzeit, da ich beide Girokonten auch problemlos über meine Lebensversicherung der „******“ hätte abwickeln können, aber dieses erst mit meinem Ehemann besprechen müsste.
Ich schickte meiner Lebensversicherung der „******“ alle geforderten Vollmachten und ging von einer zügigen Abwicklung aus. Leider dauerte dieser Vorgang an, da eine Vollmacht, aus welchem Grund auch immer, fehlte. Diese Vollmacht reichte ich postwendend der „******“ nach und verständigte daraufhin Herrn & und bat um etwas Geduld.
Die Quintessenz war, dass Herr & uns sämtliche Karten sperrte, sowie die Karte unseres Sparkontos und meiner Töchter (15. und 16. Jahre)
Wir sind seit über 23Jahren Kunde Ihrer Bank und verstehen dieses skurrile Verhalten Ihres Mitarbeiters Herrn & nicht.
Man kann doch unmöglich ein über 20 Jähriges Vertrauensverhältnis, aufgrund eines geplatzten Versicherungsabschlusses kaputt machen?!
Ich erwarte von Ihrem Mitarbeiter Herrn & eine umgehende Entschuldigung für diese beispiellose Behandlung.
Gleichwohl bitte ich wiederholt Herrn&, zukünftig meine Handynummer & zu nutzen und nicht auf meinem Anrufbeantworter zu sprechen, der Anrufbeantworter wird auch geschäftlich genutzt, somit können auch Dritte die Gespräche abhören, des Weiteren bin ich häufig nicht im Hause.
Sollte solches Betragen jetzt der neue Standard in Ihrer Filiale sein, so darf ich Ihnen versichern, dass ich an einer weiteren Kontoführung dort kein Interesse mehr hätte.
Mit freundlichen Grüßen
&
PS: Für Nichtausführung dürfen Banken keine Gebühren verlangen, auch nicht, wenn diese als "Schadenersatz für Rücklastschriften" oder als Benachrichtigungsgebühr getarnt werden.
Das hat der Bundesgerichtshof im Frühjahr 2005 in letzter Instanz festgestellt (BGH: Az. XI ZR 154/05, BGH: Az. XI ZR 5/97 und Az. XI ZR 296/96, BGH: Az. XI ZR 197/00). Daher fordere ich alle Gebühren, die durch die Rücklastschriften von meinem Konto und auch vom Konto meines Ehemanns &zurück. Diese belaufen sich auf ca. 150 €.



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