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Thema: filesharing verboten?

  1. #16
    hemama2003
    Gast Avatar von hemama2003
    Hi Neo,

    von einer Abmahnung habe ich mich auch nicht abschrecken lassen. mir gehts eigentlich um das neue Gesetz. Ich weiß, dass nun intensiver im Netz nach User gesucht wird, die gegen das saugen von geschützten Filmen bzw. Musik und ähnl. verstoßen.
    Sehe ich das richtig, dass man entweder auf: No risk no fun weitersurft und es dem Zufall überläßt, ob man erwischt wird oder sich eine andere Möglichkeit sucht an Filme, Games und Musik zu kommen???

    Das war eigentlich meine Frage, wie Ihr das nun macht??

    mfg

    hemama2003

  2. #17
    -Neo-
    Gast Avatar von -Neo-
    Schlag mal ne andere M;glichkeit vor (abgesehen von k'uflich erwerben)

  3. #18
    Nibbler
    Gast Avatar von Nibbler
    @ALL:Auf T-Online steht folgendes:






    Phase eins: Gelbe Karte für P2P-Nutzer
    Da juckt es Branchenverbände wie die IFPI seit langem in den Fingern, mal etwas kräftiger hinzulangen. Das soll ab sofort beginnen, zunächst noch mahnend: Am Wochenende soll die IFPI damit begonnen haben, besonders emsige P2P-Nutzer zu identifizieren und - per Chat-Funktion, wie sie beispielsweise KaZaA bietet - auf den rechten Weg zu "pingen".


    Schreiben an P2P-Nutzer - Zum Original-Text


    Erst freundlich - dann bestimmt
    Freundliche Mahnungen dieser Art waren auch in den USA, in denen die Industrie in ihrem Kampf gegen KaZaA und Co verlorene Kunden längst auch vor den Kadi zerrt, der erste Schritt hin zu härteren Maßnahmen.

    Das orginalschreiben:


    "Hallo Musikfan,
    Sie bieten anderen Nutzern der Tauschbörse Musik an. Wir begrüßen Ihr Interesse an Musik, weisen jedoch darauf hin, dass Ihnen die entsprechend Berechtigten (wie z.B. Musiker, Komponisten und Tonträgerhersteller) für ein solches Angebot keine Genehmigung erteilt haben. Musik ist urheberrechtlich geschützt. In Ihrem eigenen Interesse machen wir Sie darauf aufmerksam, dass unautorisierte Musikangebote im Internet gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen.
    Urheberrechtsverletzungen können sowohl Schadenersatzforderungen als auch strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben. Wir fordern Sie dringend auf, die Musiktitel nicht Dritten zur Verfügung zu stellen.


    Komponisten, Textdichter, ausübende Musiker und Tonträgerhersteller können von ihrer Musik nur leben, wenn ihre Musik auch gekauft wird. Illegale Angebote in Tauschbörsen stellen die wirtschaftliche Existenz all jener in Frage, die an dem kreativen Prozess des Musikschaffens beteiligt sind. Im Übrigen stellt die Teilnahme an Tauschbörsen auch ein Sicherheitsrisiko für Ihren Rechner dar.


    Leisten Sie Ihren Teil zur Förderung der musikalischen Kreativität und stellen Sie Ihr Angebot umgehend ein. Vielen Dank!


    Weitere Informationen zu dieser Warnung finden Sie auf der Webseite www.pro-musicorg.de.
    Deutsche Landesgruppe der IFPI"

  4. #19
    -Neo-
    Gast Avatar von -Neo-
    Interessiert mich nicht bis ich was schriftliches kriege und der Link da unten unzt auch nicht

  5. #20
    Imoen85
    Gast Avatar von Imoen85

    Ausrufezeichen

    Hi Leute
    Is es also so, dass man erst ne E-Mail von seinem Provider kriegt? Also stehen nicht plötzlich irgendwelche Leute vor der Haustüre mit nem Dursuchungsbefehl? Oder kann das einem gewöhnlichen Downloader auch passieren?
    Danke für eure Antworten!

  6. #21
    TheuZz
    Gast Avatar von TheuZz

    Böse So viel zum Thema Sicherheit

    Hi !

    zunächst sage ich erst einmal, ich bin mir bei gar nichts mehr sicher.


    Ich habe die fragwürdige AOL Mail auch bekommen und rechne jeden Tag damit, dass mich irgendjemand ankacken möchte.
    Leider habe ich weder Lust eine Strafe zu bekommen, noch meinen AOL Vertrag gekündigt zu bekommen, da das finanziell Kacke wäre.

    Vorher war ich 24 Stunden online am saugen, nun habe ich das geändert, und das wird wohl auch eine ganze Weile so bleiben.

    Leider ist schon 2000 ein Gesetzesentwurf herausgekommen, der selbst die private Nutzung irgendwelcher Medien, die gfeladen werden verbietet. Natürlich gibt es auch dort Spielraum, aber wer keine Lust darauf jhat, zu testen, wie lange es gut geht, der sollte es einfach lassen.

    BayTSP verrät übrigens über sich nur sehr wenig, und wie dieses Unternehmen daher einzuschätzen ist, ist fragwürdig.
    Muss jeder für sich wissen.

    MfG TheuZz.

  7. #22
    Totochen
    Gast Avatar von Totochen

    RE: So viel zum Thema Sicherheit

    Wie ist denn das ich habe gelesen das man wenn man call by Call reingeht ins Netz nicht erwischt werden kann ?? Ist das richtig oder kann das jedem passieren...und was sind die schritte wenn man erwischt wurde ?

  8. #23
    Schlichti/Schlichtine Avatar von Schlichti

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    Moin,

    Was willst du denn bitte mit Call by Calll laden das gibts doch höchtens mit 64k!!

    Da sitz du ja ewig dran und ich glaube das die Gefahr da erwischt zu werden sehr sehr klein ist weil wer geht schon davon aus das man mit 56 k lädt!! *LOL*

    MFG
    You'll never walk alone

    Nokia 6021 OVP

  9. #24
    goldengero
    Gast Avatar von goldengero

    filesharing

    Mojn Leute,

    türlich ist nach demneuen Urheberrecht das filesharen verboten, weil der
    Gesetzgeber unterstellt, dass die dort angebotenen Files nicht mit
    Genehmingung des Urhebers zur Verfügung gestellt werden.

    Ist bei neuen Filmen auch logisch.

    Weiterhin haben sich die Jagdhunde der Film und Musikinstustrie
    sich an geltendes Recht zu halten. Es sind private Unternehmen
    ohne staatlichen Auftrag und somit nicht zu hoheitlichen Maßnahmen
    befugt.

    Diese Firmen haben nicht das Recht Userdaten von Providern
    zu verlangen (sie hätten es aber gerne).

    Man wird dazu übergehen, dass das Denunziantentum gefördert
    wird. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft werden nur tätig wenn der
    Verdacht einer Straftat vorliegt.

    Die Polizei geht zur Zeit nur gegen leute vor, welche gewerbsmäßig
    neue Filme und Musik vertreiben.

    Das ist auch mit den Haftstrafen von bis zu 5 Jahren gemeint (was in
    den Werbespots natürlich verschwiegen wird.)

    Der Kleinuser, der sich nur für den privaten Gebrauch Filme zieht,
    ist den Verfolgungsbehörden völlig egal. Es fehlen auch die technischen und personellen Möglichkeiten um filesharing zu unterbinden und alle
    User zu bestrafen.

    Folgender Hinweis: bei Gefahr im Verzuge darf die Polizei auch ohne
    richterlichen Beschluss eine Wohnung betreten
    und durchsuchen.Also keinen Stress machen, gibt
    sonst Ärger und/oder es geht was kaputt.

    Gegen die Beschlagnahme/Sicherstellung in jedem
    Fall Einspruch einlegen (auf Protokoll). Dann muss
    ein Richter innerhalb von drei Tagen darüber
    entscheiden.

    in der Regel wird ein Verfahren in der Regel
    gegen Auflagen eingestellt.

    Also, im Moment haben wir eigentlich ichts zu befürchten aber wer weis
    was noch kommt.

    Lasst euch von der Industrie nicht bangemachen.

    Ps: was ist mit dem Esel los, läuf zur Zeit beschei..., bin deshalb
    erstmal auch Azureus (Bit-Client) gewechselt.

    wer nehmen will muss geben können

    goldengero

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