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Thema: Verkehrskontrolle Frage

  1. #1
    blauerklaus
    Gast Avatar von blauerklaus

    Verkehrskontrolle Frage

    Hallo,

    was darf ich bei einer Verkehrskontrolle?
    Da ich schlechte Erfahrung gemacht habe, wollte ich in Zukunft ein Diktiergerät bei einer Kontrolle anschalten.
    Ist das erlaubt???
    Als nächstes würde mich interessieren ob es zulässig ist nicht die Orginal Papiere, sondern Kopien bei sich zu führen und diese Bei einer Kontrolle vorzulegen.

  2. #2
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

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    RE: Verkehrskontrolle Frage

    Aufzeichnungen zu machen ohne das Wissen anderer ist bedenklich. Du solltest sie auf jeden Fall vorher darauf hinweisen, dass du das Gespräch aufzeichnest.

    Ne Kopie vom Fahrzeugschein hab ich eigentlich immer im Auto liegen und bei ner Kontrolle haben die auch nix gesagt. Ich denke das geht in Ordnung. Führerschein und Ausweis muss man soviel ich weiß im Original dabei haben.

    Aber unser Prozilist Gorby wird dazu sicher näheres wissen.
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  3. #3
    Forengott/Göttin Avatar von Stefan69

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    RE: Verkehrskontrolle Frage

    Ich glaube auch, das eine Kopie vom Fahrzeugschein reicht. Aber das mit dem Diktiergerät, solltest Du wohl wirklich besser vorher sagen.
    AMD XP3000+, 1GB DDR-RAM 400Mhz, ATI 9800 Pro, 350GB HDD+40GB extern, Plextor PX-708A Firmware: 1.06, Netzteil 433W

  4. #4
    Wuerstchen_
    Gast Avatar von Wuerstchen_
    Kann nicht sagen wie es in Deutschland ist. Hatte dort immer den Fahrzeugschein in der Tasche.....und Pero und Führerschein so wie so.
    Hier in Spanien sieht es aber so aus, dass man die Kopien der Fahrzeugpapiere (Fahrzeug-schein/-brief, TÜV-Bericht, Beleg für Bezahlte Steuern und Quittung von der Autoversicherung) im Rauthaus beglaubigen kann und keine Originale mitführen muss.
    Dass mit der Aufnahme würde ich mal sagen, dass es mit der Einverstädnis aller Beteiligten laufen darf. Aber wer merkt ein kleines Mikro irgendwo angeklemmt und einen MD-Rekorder??? Ich habe sogar ein Video mit einer Abmahnung von Zivilbullen. Die haben es gesehen, dass eine Kamera dabei war und haben nichts gesagt (Typen waren aber peinlich....haben N.Y.P.D.-Pullover getragen.....lol).

  5. #5
    six1
    Gast Avatar von six1

    dokumente..

    hi<br>
    die dokumente, fzg-schein, perso usw. müssen im original oder beglaubigte kopie vorliegen.<br>wenn ihr glück habt, wird eine normale kopie des fzg-schein nicht beanstandet, ist aber nach dem gesetz nicht ausreichend!<br>cu six1

  6. #6
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Hallo,
    sorry war einige Zeit abwesend.

    Bei einer Fahrzeugkontrolle ist erlaubt das ganze Fahrzeug zu überprüfen, einschließlich der Personen die im Fahrzeug sitzen.
    Desweiteren muß man Personen egal welche darauf aufmerksam machen wenn Tonträgeraufzeichnungen gemacht werden.
    Mit zuführen sind :
    1. Personalausweis
    2. Führerschein
    3. Fahrzeugschein ( grundsätzlich das Original )
    4. Der letzte ASU ausdruck.
    5. Ein Warndreieck
    6. Ein Vorschriftsmäßiger Verbandskasten

    Wenn die Polizeibeamte ihre Meining nach sich nicht korrekt verhalten haben, können sie sich deren Visitenkarte geben lassen und gegen sie eine Dienstaufsichtsbewerde erstatten. Dies wird sehr ernst genommen, da es in den Behörden extra eine Dieststelle gibt die sich damit beschäftigt. Und mit denen ist schlecht Kirschen essen. Ich hoffe diese Auskunft reicht erst mal.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

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