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Thema: Abtreibung

  1. #1
    Luudaa
    Gast Avatar von Luudaa

    Unglücklich Abtreibung

    Hey ihr!
    Ich bin auch mal wieder da. Und mit einer wichtigen Frage!
    Bis zum wievielten Monat kann man abtreiben?
    Ich habe im Internet danach gesucht, aber nichts richtiges gefunden.
    Keine Agst, ist nicht für mich
    Danke schonmal!
    Bye

  2. #2
    *Hat Urlaub* Avatar von BigEddie

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    RE: Abtreibung

    Hi,

    ... versuch mal nach Schwangerschaftsabbruch zu googlen... da dürftest du eine Menge Info´s finden...

    Grundsätzlich sieht die Rechtslage wie folgt aus...

    Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig (§ 218 Strafgesetzbuch). Er kann jedoch von einem Arzt straffrei vorgenommen werden (§ 218a), wenn Folgendes beachtet wird:

    • Es muss eine bestimmte Konfliktsituation (Indikation) vorliegen.

    • Es besteht Beratungspflicht: Die Frau ist gesetzlich verpflichtet, eine anerkannte Beratungsstelle aufzusuchen.
    Die Beratung muss durch eine Beratungsbescheinigung belegt sein.

    • Der Schwangerschaftsabbruch muss bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach der Empfängnis erfolgen (Fristenlösung).

    • Zwischen der Pflichtberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens drei Tage liegen.


    Der Schwangerschaftsabbruch ist also nur rechtmäßig, sofern eine Kombination aus Frist, Indikation und Beratungspflicht eingehalten wird.

    Zu den Indikationen zählen:

    • Medizinische Indikation: Sie liegt vor, wenn die Schwangerschaft die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren beeinträchtigt oder wenn deren Leben gefährdet ist. Hierzu gehört auch die embryopathische Indikation, bei der eine Schädigung des Kindes vorliegt oder zu befürchten ist (hier gibt es keine zeitliche Regelung… theoretisch ist es möglich, bis kurz vor dem Beginn der Geburt diesen Eingriff vorzunehmen…)

    • Kriminologische Indikation: Sie liegt beispielsweise bei einer Vergewaltigung vor. Jedoch muss der Abbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erfolgen.

    Ohne Indikation ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zwar unrechtmäßig aber straffrei.

    Fazit:

    Ein Abbruch ist im Regelfall bis zur 12.ten SSW möglich (Fristenlösung bzw. kriminologische Indikation).

    Keine Zeitliche Begrenzung gibt es nur bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter und/oder des Kindes oder einer zu erwartenden schweren Schädigung des ungeborenen Kindes...

  3. #3
    Luudaa
    Gast Avatar von Luudaa

    Ausrufezeichen hm...

    Vielen Dank!!! Ich habs direkt meiner Freundin ausgedruckt und es hat sich gezeigt, dass es nur falscher Alarm war ! Aber vielen vielen Dank!!!!!

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