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Thema: Rechtslage

  1. #1
    M*T*M
    Gast Avatar von M*T*M

    Rechtslage

    HI@all

    Seit dem 1.9 gibt es ja neue gesetzte, die interssieren mich zur zeit erstmal gar nicht, aber was war davor:

    Davor waren Mp3s als sicherheitkopie ja erlaubt, also ich druft mir eine meiner Cd`s nehmen, die in meinen Rechner legen und rippen, als Sicherheitskopie, oder?
    Und, wenn nen Freund nen paar Sicherheitskopien hatte, drufte er sie doch auch an 5 enge verwandte verteilen, zum größerem Schutze oder, und ich durfte dann ne mp3 Cd von demjenigen annemhmen, auf meinen rechner ziehen, damit seine Cd`s geschützt sind, oder?

    Bis denn

  2. #2
    Forengott/Göttin Avatar von Paul

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    Das mit dem Weitergeben hat nichts mit Schutz zu tun. Es war und es ist immer noch erlaubt für enge Freunde Musik zu brennen oder auf anderem Wege weiter zugeben. Jetzt ist das ganze etwas eingeschränkt.

    Man darf nun weniger Kopien machen und es darf dabei kein Kopierschutz mehr umgangen werden. Die Zahl der Kopien ist glaube ich von 7 auf 5 reduziert worden... (oder von 5 auf 3, bin mir da jetzt nich so sicher)

    Paul

  3. #3
    M*T*M
    Gast Avatar von M*T*M
    Das heißt, kein Polizist kann mir nachweisen, dass meine mp3`s auf meinem rechner nicht legal erworben sind, oder?

  4. #4
    Forengott/Göttin Avatar von Paul

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    Nun ja es kommt ja kein Polizist zu dir und guckt nach, ob du vieleicht raubkopierte Musik hast. Die brauchen schon einen dringenden Tatverdacht. wenn sie den haben komme sie zu dir gucken, was du hast. Dann musst du zu jeder mp3 einen legalen Ursprung nachweisen. Das heißt, entweder besitzt du das original selbst, oder einer deiner "engen" Freunde hat sie.

    Paul

  5. #5
    M*T*M
    Gast Avatar von M*T*M
    Aber wofür habe ich sie dann als Sicherheitskopie?
    Für den Fall das meine Original Cd kaputt geht...

    Wenn ich aber ne sicherheitskopie habe und meine original kaputt geht, und ich dann plötzlich als sicherheitskopie auch entfernen müsste, dass wäre doch komisch..

    Übreings von genau dem Fall habe ich gehört, dass die polizisten hier rumlaufen und kontrollen machen..

  6. #6
    Dave1978
    Gast Avatar von Dave1978
    Das erstellen von einer Sicherheitskopie von Sioftware ist noch erlaubt, denn Software ist von der Kopierschutzregelung ausgenommen (wenn ich mich nicht irre (§69 Absatz 3 Urheberrechtsgesetze).

    Damit eine Polizist in deine Wohnung darf um deinen PC zu filzen brauchts immer noch nen Durchsuchungabefehl, wir leben ja nicht in einen totalitären Überwachungsstaat.

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