Unser Sozialsystem befindet sich im Umbruch. Das alte System ist in der Form nicht mehr finanzierbar. Schlagwörter wie Bürgerversicherung, Kopfpauschale, Teil-Liberalisierung, Nachhaltigkeitsfaktor, demographischer Faktor werden fast täglich in den Nachrichten genannt. Doch was soll das alles bedeuten?
Die SPD-Grüne-Bundesregierung hat die Rürup-Kommision mit der Erstellung eines Kozepts beauftragt, für die CDU erstellte dies die Herzog-Kommission. Im Folgenden möchte ich die beiden Modelle euch etwas näher bringen. Des weiteren beabsichtige ich euch das Modell der Bürgerversicherung zu erklären.
Ich hoffe es ist alles verständlich erläutert!!!
viel Spaß beim diskutieren!!!
Pflegeversicherung
Rürpup:
- Höhere Beiträge für Rentner
- Aufbau eines Kapitalstocks über individuelle Konten
- Regelmäßige Anpassung des Leistungsniveaus
- Langfristige Stabilisierung des heutigen Beitragsatzes
Herzog:
- Erhöhung des Versicherungsbeitrags von 1,7% auf 3,2% zum Aufbau einer Kapitaldeckung
- Regelmäßige Anpassung des Leistungsniveaus
- Aufgabe eines Feiertags bzw. Urlaubstags zur Reduzierung der Lohnnebenkosten
Rentenversicherung
Rürpup:
- Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre
- Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors ab 2005 (Verhältnis Beitragszahler/Rentnern)
- Anhebung des Finanzpolsters (Schwankungsreserven) der Rentenversicherung
Herzog:
- Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre. Alternativ nach 45 Beitragsjahren abschlagsfreies Eintrittsalter
- Einführung eines demokrafischen Faktors ab 2005 (Verhältnis Beitragszahler/Rentnern)
- Basisrente 15% über dem Sozialhilfeniveau nach 30 Versicherungsjahren
Krankenversicherung
Rürpup:
entweder Kopfpauschale oder Bürgerversicherung
- Kopfpauschale: einen Beitrag von x € muss jeder Bürger des Lande in die Kassen bezahlen. Die Höhe ist unabhängig von Einkommen und Alter.
- Bürgerversicherung: alle Bürger (auch Selbständige und Beamte) zahlen ein. Es werden alle Einkünfte zur Bestimmung der Beitragshöhe herangezogen (auch Mieterträge und Zinserträge). Der Arbeitgeberanteil entfällt.
Herzog:
- Kopfpauschale von 260€ ab 2013 anstelle der einkommensabhängigen Krankenversicherungsbeiträge
- Geringverdiener erhalten eine Ausgleichszahlung aus Steuermitteln
- Arbeitgeberanteil wird eingefroren und dem Arbeitnehmer steuerfrei ausbezahlt
- Das Krankengeld wird vom Arbeitgeber finanziert
- Für Zahnbehandlungen muss eine private Versicherung abgeschlossen werden
(Demnächst, in der Mittagspause, mehr)