Bundestag: Call-by-Call im Ortsnetz ab Dezember
Die vom Vermittlungsausschuss am vergangenen Montag gefundene Kompromiss über die Einführung von Call-by-Call-Diensten im Ortsnetz hat am heutigen Donnerstag auch den Bundestag passiert. Im Juli war die dazu notwendige Gesetzes-Änderung am Widerstand unter anderem Nordrhein-Westfalens gescheitert.
Telefonkunden sollen nach dem Beschluss ab dem 1. Dezember dieses Jahres Anrufe im Ortsbereich über andere Telefon-Anbieter führen können, ohne den Hauptanschluss kündigen zu müssen. Bislang verfügt die Telekom in diesem Bereich über einen Marktanteil von rund 95 Prozent.
Der nun beschlossene Kompromiss sieht vor, dass neue Anbieter im jeweiligen Ort oder der unmittelbaren Umgebung Zusammenschaltungs-Punkte schaffen müssen. An diesen Punkten übernehmen die Provider dann die Gespräche von der Telekom oder einem Stadt-Betreiber. Damit müssen wiederum Anbieter von Ortsnetz-Call-by-Call Investitionen tätigen, was einen ruinösen Preis-Wettbewerb verhindern soll.
Die Gesetzesänderung muss nun der Bundesrat formell noch beschließen - was bis Ende September geschehen könnte. Die Zustimmung des Länder-Gremiums gilt als sicher.