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Thema: wg zimmerchen und meldepflicht

  1. #1
    scops
    Gast Avatar von scops

    wg zimmerchen und meldepflicht

    hallo allerseits,

    ich befinde mich unter der woche in einem wg-zimmerchen seit etwa ein wenig mehr als einem jahr.
    angemeldet habe ich mich nicht, da ich sowieso im moment auf meinen arbeitgeber warte (weswegen das zimmerchen nötig ist) der noch dieses jahr umziehen möchte. zum umzug soll es dann auch für mich eine "richtige" wohung geben.

    nun ist meine frage ob das bedenklich ist... ich hatte mich nie mit der frage wohnsitz, zweitwohnsitz usw beschäftigt, da ich für meine begriffe bei meinen eltern wohne (post usw kommt dort hin) und nur unter der woche in der wg sein muss.

    wie sieht es nun aus? sollte ich mich anmelden oder nicht?

    MfG
    scops

  2. #2
    Gottesanbeter/in Avatar von midnite

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    AW: wg zimmerchen und meldepflicht

    Hi,
    ich denke die experten werden sich noch melden aber meine Meinung ist wie folgt:

    Solange die Miete hierfür nicht irgendwie steuerlich geltent gemacht wird, sollte es nicht notwendig sein einen zweitwohnsitz anzumelden. Ich denke auch dass die Vorschriften im Mietvertrag beachtet werden sollte (untervermieten Ja/nein).

    Ich bin öfters wochenlang unterwegs im Hotel und muss dafür kein 2 Wohnsitz anmelden

    Vielleicht liege ich aber vollkommen daneben, ma sehen was die experten sagen.
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    Meister der Fußballbundesliga-Tipprunde 2009/2010, 2010/2011 (mit Lost Planet)

  3. #3
    ~Engel~
    Gast Avatar von ~Engel~

    AW: wg zimmerchen und meldepflicht

    Das kommt auf mehrere Faktoren an, unter anderem in welchem Bundesland du wohnst! Jedes BL hat ein eigenes Meldegesetz und hält das anders, auch mit der Ordnungswidrigkeit, welche es wäre, wenn du dagegen verstößt.

    Meistens ists so geregelt, das du einen Hauptwohnsitz angeben mußt und zwar ist das der, an dem du dich die meiste Zeit aufhälst!
    (theoretisch ist das dein WG-Zimmer mit 5 Tagen/Woche)

    Der Mietvertrag(wie midnite auch schrieb)spielt ebenso eine große Rolle, denn wenn dort steht, das du gemeldet sein mußt und es nicht bist, verstößt du automatisch gegen diesen und birgt weitere Probleme!

    Am WE der Aufenthalt bei den Eltern ist ja wie "Besuch" und braucht nicht extra gemeldet zu sein!

    Gruß
    Engel

  4. #4
    scops
    Gast Avatar von scops

    AW: wg zimmerchen und meldepflicht

    hmmm ist eben die frage da ich sowieso eine andere arbeit suche ob ich mich noch melden soll... die andere arbeit wird sicher nicht in dieser stadt hier sein...
    aber vielen dank für die antworten (ps.: nein die miete wird nicht geltend gemacht...)

    vielen dank für die antworten...

  5. #5
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: wg zimmerchen und meldepflicht

    So weit mir bekannt hat man in D eine Meldepflicht, soll heissen ja du musst dein WG -Zimmer als 1 Wohnsitz melden und das deiner eltern als 2 Wohnsitz oder aber du meldest dich nur auf die WG um und bei deinen Eltern bist du zu besuch. der besuch kann bis zu 6 Wo dauern und muss dann eine unterbrechnung von ich glaube mindestens 24 Std. beinahlten kann auch mehr sein. Was ja bei dir der Fall wäre da du ja 5 Tage die Wo. in der WG bist.
    Wenn du dich jetzt ummeldest würde ich denen nicht auf die Nase binden das es schon nen Jahr so geht könnte teuer werden wegen zweit Wohnsitzsteuer hatte ich nämlich gehabt und durfte für 9 qm und nen paar monate so mal eben schlappe 84 Euro berappen (wurde leider nicht drauf hin gewiesen, das die steuern anfallen) sonst hätte ich mir den zweiten Wohnsitz geklemmt.
    War bei mir KFZ technisch da ich den nicht ummelden wollte
    Tauchen macht blöd und gleichgültig. Ist mir doch egal

    Hexenverbrennung
    Kreuzzüge
    Inquisitionen

    Wir wissen wie man feiert
    Ihre Kirche
    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10`te summt das Lied von Halloween .

  6. #6
    BigJohn
    Gast Avatar von BigJohn

    AW: wg zimmerchen und meldepflicht

    du wartest also auf den Umzug deines AG ?
    Das "Amt" wird dir diese Erklärung leider nicht abnehmen.
    Sie werden einfach den Mietvertrag sehen wollen.. oder wenn es keinen gibt, den Vermieter/Hauptmieter fragen.

    Allgemein würde ich sagen:
    Hauptwohnsitz abmelden und sich innerhalb von ein paar Tagen komplett ummelden.
    Mietvertrag habe ich beim letzten Mal nicht gebraucht. Name des Hauptmieters genügte.

    Für den Hauptwohnsitz fallen keine Abgaben an und man ist auf der "sicheren Seite".
    Und wenn man wieder "zurück zieht" eben wieder das gleiche Spiel.

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