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Thema: Zivi -> Kindergeld?

  1. #1
    gundelgauk
    Gast Avatar von gundelgauk

    Ausrufezeichen Zivi -> Kindergeld?

    Guten Tag!


    Ich bin Zivildienstleistender (Heimschläfer) und da es mir und meinem Elternteil finanziell nicht sehr gut geht, sind wir auf das Kindergeld angewiesen. Nachdem uns am Telefon gesagt wurde, dass kein Anspruch besteht, wurden wir von einem Bekannten eines 'besseren' belehrt. Wir riefen erneut an und im Laufe des Gesprächs gestand uns die Dame, dass doch ein Anspruch bestünde (nachdem sie es zuvor erst noch bestritten hatte). Also stellten wir doch noch einen Antrag.

    Kurz gesagt, der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, bei mir seien keine der besonderen Anspruchsvoraussetzungen, die in §32 Abs. 4 EStG genannt sind, erfüllt.

    Nun kann ich aus diesem Absatz nichts herauslesen, was mir den Anspruch auf das Kindergeld versagen würde. Im Gegenzug meine ich, aus Abs. 5 zweifelsfrei herauslesen zu können, dass für die Dauer des Zivildienstes sehr wohl ein Anspruch besteht.


    Ich wäre sehr dankbar für jegliche Art von Rat, die Ihr mir bieten könntet!

  2. #2
    Forengott/Göttin Avatar von Stefan69

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    RE: Zivi -> Kindergeld?

    ICh weiß aus meiner Zeit im Zivildienst, dass keinerlei Anspruch fürs Kindergeld besteht. Habe auch noch nie etwas anderes gehört, kann DIr also leider nicht weiter helfen!

    Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren!
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  3. #3
    Dave1978
    Gast Avatar von Dave1978
    Mein Brudr und ich sind/waren beim bund, dieser dienst ist ja mit dem Zivieldienst rechtlich gesehen gleichgestellt. Hierbei hat man idR keinen Anpruch auf Kindergeld, man wird ja entsprechend entlohnt. Als heimschläfer sollte man jedoch darauf achten das mein sein Essensgeld ausbezahlt bekommt, das sind pro tag auch rund 2,50 € dazu.

  4. #4
    Forengott/Göttin Avatar von Stefan69

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    Kommt aber auch noch darauf an, denn wenn man bei seiner Zivistelle Essen bekommt, wird dies einem auch noch abgezogen, aber natürlich nicht in der Höe wie beim Bund, da man ja nicht 24h bei seiner Zivistelle ist!
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  5. #5
    uwe99999
    Gast Avatar von uwe99999
    soweit ich weiß besteht während dem Wehr- und Zivildienst kein Kindergeldanspruch.

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