Guten Tag!
Ich bin Zivildienstleistender (Heimschläfer) und da es mir und meinem Elternteil finanziell nicht sehr gut geht, sind wir auf das Kindergeld angewiesen. Nachdem uns am Telefon gesagt wurde, dass kein Anspruch besteht, wurden wir von einem Bekannten eines 'besseren' belehrt. Wir riefen erneut an und im Laufe des Gesprächs gestand uns die Dame, dass doch ein Anspruch bestünde (nachdem sie es zuvor erst noch bestritten hatte). Also stellten wir doch noch einen Antrag.
Kurz gesagt, der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, bei mir seien keine der besonderen Anspruchsvoraussetzungen, die in §32 Abs. 4 EStG genannt sind, erfüllt.
Nun kann ich aus diesem Absatz nichts herauslesen, was mir den Anspruch auf das Kindergeld versagen würde. Im Gegenzug meine ich, aus Abs. 5 zweifelsfrei herauslesen zu können, dass für die Dauer des Zivildienstes sehr wohl ein Anspruch besteht.
Ich wäre sehr dankbar für jegliche Art von Rat, die Ihr mir bieten könntet!