Mich würde mal interessieren wie das oben genannte Thema bei der BG behandelt wird.
wenn ich zu hause was habe und länger 6 Wo. aus dem verkehr gezogen werde, dann tritt ja die Krankenkasse mit krankengeld ein in höhe von 65% des letzten Lohnes. Wie wird das bei der BG (Berufsgenossenschaft) gehändelt. Kriegt man da auch nur 65% oder den vollen lohn ???.





Ihre Kirche
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, nämlich wenn`s dein Geldbeutel ist der geschröpft wird.
