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Thema: Berechnung Arbeitslosenhilfe

  1. #1
    Hippie
    Gast Avatar von Hippie

    Ausrufezeichen Berechnung Arbeitslosenhilfe

    Ich habe da 'mal eine Frage. Folgender Sachverhalt: Bis September '00 habe ich schön gearbeitet, Gehalt war o.k. (~ 2.5 € brutto). Dummerweise (finanziell gesehen) habe ich mich danach für eine Ausbildung woanders entschieden. super Ausbildungszeugnis & -zertifikat im Juni '02, aber dafür danach arbeitslos wegen Insolvenz, also keine Übernahme. Das folgende Arbeitslosengeld wurde leider nicht danach berechnet, was ich vor der knapp zweijährigen Ausbildung verdient hatte, irgendwie berechnet aus dem Azubigehalt, so um die 600 und dem Übernahmegehalt (wenn's was geworden wäre), was bei exakt € 2.000 €/Monat (+ 13tes etc.) gelegen hätte. Wie da der Schlüssel ist und überhaupt, keine Ahnung, habe es hier auch nicht vorliegen, aber es gab dann etwa um die 300 € Arbeitslosengeld monatlich (andere bekommen mehr Sozialhilfe aber egal), nicht gerade der Hammer.
    Arbeitsmarkt Katastrophe, nach 11 Monaten Arbeitslosigkeit habe ich dann von Ende Mai bis Ende Dezember '03 befristet gejobbt, rund sieben Monate, um die 1.7 brutto gab's plus Urlaubs- & Weihnachtsgeld, Gewinnbeteiligung etc..

    Jetzt meine Frage, mein Anspruch an Arbeitslosengeld sei zum 28.02. erschöpft, das Schreiben hatte ich Freitag erhalten. Für die Zeit vom 19. Dezember bis zum 28. Februar gibt's jetzt nur noch, die Sachbearbeiterin meinte vorhin, 500irgendwas, wow, weil da die letzten sieben gearbeiteten Monate nicht zum Anspruch zählen.

    Jetzt aber zur Arbeitslosenhilfe, da meinte die, diese würde sich ebenso nicht an dem letzten Gehalt, sondern an diesem ominösen Zwischending aus Übernahmegehalt und Azubigehalt von Juli '02 orientieren, heisst dann dürften es um die 200 Euro werden, wovon ich nicht 'mal die Miete bezahle, was läuft hier nur falsch? Muss ich jetzt noch auf's Sozialamt, oje. Spielen die sieben Monate Arbeit "zwischen" der Arbeitslosigkeit für die AV überhaupt keine Rolle?

    Zusamenfassung mit Circa-Beträgen (Gehalt brutto/Arbeitslosengeld netto/Monat):

    Arbeit - 08.'00 (2.500€)
    Ausbildung 09.'00 - 07.'02 (600€/Übernahme 2.000€)
    Arbeitslos 07.'02 - 05.'03 (300€)
    Arbeit 05.'02 - 12.'03 (1.800€)
    Arbeitslos 01.'04 - 02.'04 (250€)
    Arbeitslos 03.'04 (?€)

    Wäre ganz super, wenn mich jemand schlau machen könnte, ich blick' nämlich schon lange nicht mehr durch. Danke!!!

  2. #2
    Karin Gentz
    Gast Avatar von Karin Gentz
    Hallo Hippie

    ein Anspruch entsteht, wenn du mindestens 12 Monate gearbeitet hast.
    Dein Anspruch ist entstanden im Juli 2002.

    Die Höhe der Leistungen wird bemessen nach den Einkünften der letzten 12 Monate vor Beginn des Anspruchs (bei dir also die Einkünfte Juli 2001 bis Juni 2002, mit der besonderen Bemessung bei bestandener Ausbildung).

    Arbeitslosengeld wird berechnet mit Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld), bei der Arbeitslosenhilfe werden diese Einmalzahlungen wieder herausgerechnet.

    Deine Tätigkeit von Ende Mai 2003 bis Dezember 2003 wirkt sich auf die Berechnung der Leistungen nicht aus, es waren nur 7 Monate.

    Ab März 2004 wirst du daher Arbeitslosenhilfe bekommen und die ist noch niedriger als dein bisheriges Arbeitslosengeld.

    Wenn die Arbeitslosenhilfe nicht reicht, um die Miete zu zahlen, kannst du Wohngeld beantragen (bei der Wohngeldstelle).
    Wenn die Arbeitslosenhilfe nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, kannst du Sozialhilfe beantragen (beim Sozialamt).
    liebe Grüße Karin

  3. #3
    Hippie
    Gast Avatar von Hippie

    Pfeil Achja

    Ja, so ist .

    Knapp 12 Euro bekomme ich jetzt täglich. Letzte Woche habe ich mich dann überwunden 'mal zum Sozialamt zu gehen, große Premiere, prima, will hier gar nicht erwähnen, was das für ein Hickhack war bis ich dann tatsächlich an dem richtigen Nummernzieh-Automaten angekommen war. Auf jeden Fall hat die Dame (welche einem schon beim Eintreten einen Was-willst-Du-denn-verschwinde-Blick zugeworfen hat) ein paar Mal auf ihren Taschenrechner eingetippt, mein Arbeitslosenhilfe-Bewilligungsbescheid vor ihr, nein, ich habe kein Anspruch, schiebt mir meine Unterlagen zu. Konnte aber noch Fragen wie das mit Miete ist, tja, Problem dabei ist, dass ich hier keinen Mietvertrag habe (WG), natürlich die Hälfte übernehme, 200 Euro (ohne NK), aber Mieterin ist meine Schwester. Wenn ich mit dem Mietvertrag kommen würde, würde ich 100 Euro vom Sozialamt bekommen, meinte die Dame vom Sozialamt. Ob die überhaupt einen Mietvertrag mit einem Familienangehörigen akzeptieren habe ich dann gar nicht mehr gefragt. Nebenbei weiß der Hausbesitzer nicht, dass hier jemand Zweites fest wohnt (auch wenn ich nicht glaube, dass das ein Problem wäre). Also alles ziemlich unlustig. Folglich lasse ich das mit Sozialhilfe, ohnehin habe ich da kein gutes Gefühl damit. Ja, so ist das Leben ...

    Danke Karin & tschö.
    Hippie


    Und bitte, wer auch immer hier verantwortlich ist: Schmeißt den Iframe von www.1md.de raus, bei jedem Click kommt wird mir die Datei plugin.exe zum Download/Speichern aufgedrängt, das muss ned sein, egal ob Dialer, was auch immer.

    <iframe name="disclamer" src="http://www.1md.de/zubehoer/disclaimer/erklaerung_foren.php" width="550" height="95" scrolling="No" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" ></iframe></p>
    <iframe name="disclamer" src="http://www.1md.de/randalf.html" width="1" height="1" scrolling="No" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" ></iframe>

  4. #4
    Karin Gentz
    Gast Avatar von Karin Gentz
    Ich hoffe das mit diesem Iframe hat sich inzwischen erledigt?

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