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Thema: Aus AV austreten in Probezeit...

  1. #1
    ~Engel~
    Gast Avatar von ~Engel~

    Frage Aus AV austreten in Probezeit...

    X hat seit 2 Wochen ein Arbeitsverhältnis(AV) mit normaler 6monatiger Probezeit! Nun will X aus dem AV so schnell es geht austreten!
    Rechtlich gesehen sind ja 2 Wochen Kündigungsfrist, X hat aber noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben...!!!
    Kann X dadurch einfach von heute auf morgen aufhören? (da neues AV möglich)

  2. #2
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Aus AV austreten in Probezeit...

    schau mal in arbeitsgesetzt dort ist die kündigungsfrist festgelegt also soll heissen kein AV der den betroffenen besserstellt greift das Gestz und da besagt glaube ich 14 Tage und im normal fall kann der betroffene bei probezeit von heut auf morgen.
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  3. #3
    Merkels Bester... Avatar von Noone

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    AW: Aus AV austreten in Probezeit...

    In der Probezeit kann man täglich kündigen.
    Wenn Du eine Frau bist, sende einfach eine SMS an 04711, wenn Du ein Mann bist, bist Du keiner ...

  4. #4
    ~Engel~
    Gast Avatar von ~Engel~

    AW: Aus AV austreten in Probezeit...

    Täglich? Bist du da sicher? Wieso hab ich das dann von der 14tägigen Kündigung gelesen?

  5. #5
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Aus AV austreten in Probezeit...

    schau mal im arbeitsgesetz wie gesagt keine gesonderte regelung dann gilt das gesetz mir ist nur bekannt das ich ohne angaben von gründen kündigen kann.
    die müssten das hier auch drin haben:

    § 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
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  6. #6
    Aufsteiger/in Avatar von alfi1978

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    AW: Aus AV austreten in Probezeit...

    Ein Verbrauchervertrag ist aber doch kein Arbeitsvertrag, oder seh ich das jetzt falsch? Ein Verbrauchervertrag ist ein Kaufvertrag oder ein Kassenbon. Dort gilt ein Rückgaberecht von 14 Tagen. Obwohl es ein Rückgaberecht so nicht wirklich gibt sondern von Verkäufern aus Kulanz gemacht wird. Moment, ich hatte da mal nen Link dafür *suchen geh* Richtigstellungen zu den Volkstümlichen Rechtsirrtümern

    Bei einem Arbeitsvertrag besteht eine Probezeit welche nach Absprache bis zu 6 Monaten dauern darf. Wegen Kündigung wärend der Probezeit kann man hier Arbeitsrecht-Ratgeber | Arbeitsrecht | Arbeitsvertrag
    oder hier
    "§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen. (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."
    Alles andere wie sofort kündigen wäre eine fristlose Kündigung und diese darf nur bei bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Z.B hier zum lesen: Fristlose Kündigung während Probezeit - 123recht.net

    Grüßle
    Alfi

  7. #7
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Aus AV austreten in Probezeit...

    du hast das falsch verstanden ich meinte das man über denlink von mir nicht nur das BGB einsehen kann sondern auch das arbeitsrecht da sind einige gesetzte hinterlegt nicht nur BGB für verbraucherschutz usw.
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  8. #8
    Aufsteiger/in Avatar von alfi1978

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    AW: Aus AV austreten in Probezeit...

    oh, sorry, tut mir leid... ich hatte nur das vom Verbraucherrecht gelesen...

  9. #9
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Aus AV austreten in Probezeit...

    och macht nix hätte nen blick auf den link auch beantwortet aber ok war auch etwas unglücklich forumliert.
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  10. #10
    ~Engel~
    Gast Avatar von ~Engel~

    AW: Aus AV austreten in Probezeit...

    Kann mir jemand, wenn möglich heute/jetzt sofort, kurz helfen?

    Also die Kündigungsfrist beträgt ja zwei Wochen gesetzlich...nun ne blöde Frage, aber ich grübel da grad echt drüber...

    Muß dann im Schreiben "zum 15.1." oder "zum 14.1." stehen? eigentlich kündigt man ja zum 15., aber es sind doch zwei Wochen, also 14 Tage...häää? Ich raffs grad nicht!

    help me

    Gruß
    Engelchen

  11. #11
    ...on the long way home! Avatar von sonne71

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    AW: Aus AV austreten in Probezeit...

    Der 14. ist der letzte Arbeitstag, der 15. der erste "freie" Tag, also kündigst Du zum 15.
    Ich werde immer laut durch's Leben ziehn,
    jeden Tag in jedem Jahr
    und wenn ich wirklich einmal anders bin,
    ist mir das heute noch scheißegal!

  12. #12
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Aus AV austreten in Probezeit...

    Da ich mit den zeiten auch nicht so aus kenne, pflege ich meine Verträge immer folgendermassen zu kündigen:


    Hier mit kündige ich zum nächst möglichen termin mit einhaltung der Frist. dann bitte ich um kündigungsbestätigung und fertig. also muss dein Arbeit geber dir die frist quasi nennen 14 oder 15 und du bist fein raus.
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  13. #13
    BigJohn
    Gast Avatar von BigJohn

    AW: Aus AV austreten in Probezeit...

    Klartext:
    Es heißt 2 Wochen.. nicht zum 15. oder 1.
    Die frist beginnt mit Empfang..
    am Donnerstag 27.12.2007 Kündigung überreichen:

    + 2 Wochen = Donnerstag 10.01.2007 ist der letzte Arbeitstag

  14. #14
    irgendwer Avatar von Fire

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    AW: Aus AV austreten in Probezeit...

    Es gilt das Datum Deines Kündigungsschreibens!!!!!!!! (Es sei denn Du schreibst am 20.xx "ich kündige fristgemäß AM 1.xx ZUM 15.xx)" Es sollte mit der Post per Einschreiben/Rückschein bzw persöhnlich (Empfang bestätigen lassen) übergeben werden.
    Ist das Schreiben vom zB 1.1.xx wird zum 15.1.xx geküngigt (letzter Arbeitstag). Zeitlich gesehen, muß der Arbeitgeber aber spätestens am 1.1.xx davon unterrichtet sein. Es langt auch, den AG mündlich (mit Zeugen) davon in Kenntniss zusetzen, mit der Bemerkung,--Schriftform folgt--
    Wenn du sofort aus den AV rauswillst, gibt es nur die Möglichkeit über einen Aufhebungsvertrag. Beiderseitiges Einverständniss über die sofortige Beendigung des AV
    Geändert von Fire (27.12.2007 um 11:43:57 Uhr)


  15. #15
    ~Engel~
    Gast Avatar von ~Engel~

    AW: Aus AV austreten in Probezeit...

    Weiß jemand zufällig, ob man ein Anrecht auf Herausgabe seines Führungszeugnisses hat!? Sind immerhin 13 € die ich erst vor vier Wochen hingeblättert hab!

    Genauso das Gesundheitszeugnis...oder darf der (Noch)AG das einbehalten!?

    btw: Danke für die zahlreichen Anworten!

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