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Thema: Aus AV austreten in Probezeit...

  1. #16
    ...on the long way home! Avatar von sonne71

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    AW: Aus AV austreten in Probezeit...

    Ich weiss es nicht sicher, aber
    1. Bewerbungsunterlagen sind Dein Eigentum (und da zählen die Zeugnisse zu). Ich weiss nur nicht wie es ist wenn bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
    Auszug aus Unister.de:

    Die Bewerbungsunterlagen des Bewerbers bleiben sein Eigentum. Er kann Rückgabe seines Eigentums nach § 985 BGB verlangen. Es handelt sich hierbei um eine Holschuld nach § 269 Abs. 1 BGB. Rücksendung der Bewerbungsunterlagen kann nur verlangt werden, wenn dies vereinbart wurde. Zu den Bewerbungsunterlagen zählen neben Schul- und Arbeitszeugnissen, ein polizeiliches Führungszeugnis nach §§ 28 ff BZRG.

    2. was soll Dein Noch-AG mit dem Papierkram?

    Also mein Tipp wäre: Ich würde bereits in der Kündigung um Herausgabe der Papiere zum fristgerechten Kündigungstermin bitten.
    Ich werde immer laut durch's Leben ziehn,
    jeden Tag in jedem Jahr
    und wenn ich wirklich einmal anders bin,
    ist mir das heute noch scheißegal!

  2. #17
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Aus AV austreten in Probezeit...

    im normal fall verbleibt es in deiner Pers.Akte und die muss Zeit x aufbewahrt werden, für den Fall das. Aber ich denke mal, das Ihm auch ne Kopie der unterlagen reichen müsste. So das ich keinen Grund sehe dir die unterlagen nicht wieder raus zu geben.
    Unter umständen sollte man sich vielleicht mal angewöhnen nur beglaubigte kopien ein zureichen die sind quasi org. kannste beim RA oder Paffen machen lassen und ist billiger als immer neue zubesorgen.
    Tauchen macht blöd und gleichgültig. Ist mir doch egal

    Hexenverbrennung
    Kreuzzüge
    Inquisitionen

    Wir wissen wie man feiert
    Ihre Kirche
    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10`te summt das Lied von Halloween .

  3. #18
    BigJohn
    Gast Avatar von BigJohn

    AW: Aus AV austreten in Probezeit...

    Im Normalfall macht sich ein AG für seine Unterlagen eine Kopie und händigt das Original dem Mitarbeiter wieder zurück aus.

    Beglaubigungen von Ortsvorstehern (ehm. Dorfbürgermeister) und Pfarreien haben schon lange keinen rechtlichen Bestand mehr.
    Für Bewerbungen reicht man einfach normale Kopien ein und bringt das Original dann zur Einsicht mit.

    Polizeiliches Führungszeugnis gibt es in verschiedenen Versionen.
    Ein allgemeines wählen, das einem selbst ausgehändigt wird. Hiervon kann man dann auch Kopien ziehen (Weiteres s.o.)
    Wird ein personalifiziertes (oder wie das genannt wird) verlangt, so wird es dem AG direkt zugestellt.
    Die Kosten müssen ersetzt werden. Anspruch auf Herausgabe besteht nicht.

    Direkt bei Beantragung an nötige Kopien denken.
    Beglaubigungen sind teurer als wenn man gleich vorort meherere Kopien bekommt.

    Ansonsten Zeugnis & Co. ?
    Bis zu 6 Wochen muss nur eine Arbeitsbescheinung erstellt werden. Zeugnispflicht erst ab längerer Betriebszugehörigkeit.

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