Hallo,
bevor ich anfange möchte ich jedem danken, der sich die Zeit nimmt um ratlosen Menschen, die Forumthemen eröffnen, zu helfen.
Meine Mutter hat heute morgen eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bekommen. Im Moment sind wir am Überlegen, ob wir uns einen Anwalt holen sollen oder ob es nicht nötig ist. Wir wollen (wenn möglich) jegliche Kosten sparen.
Die Sachlage:
Meine Mutter kaufte vor ein paar Wochen in einer örtlichen Botique ein T-Shirt der Marke "Ed Hardy", das laut dem Verkäufer der Botique natürlich ein Original ist.
Später verkaufte sie es bei eBay, als Privatverkäufer.
Dann kam die Abmahnung.
In dieser stehen Dinge, die mich sehr verwundern und ärgern.
Sie schreiben über Markenschutz, Urhebberrechtsschutz etc und verlangen schließlich eine Summe von 1641, 96€ die sich angeblich wie folgt berechnet:
Wir könnten diese Summe unmöglich aufbringen, wir haben ja schon probleme mit den Anwaltskosten, weswegen wir zögern, einen zu holen.Gegenstandswert: 50.000,00 EUR
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV, §§ 13, 14 RVG 1.359,80 EUR
Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7002 VV (pauschal) 20,00 EUR
19,00 % Umsatzsteuer gem. Nr. 708 VV 261,16 EUR
Endsumme 1.641,96 EUR
Was mich an diesem Abmahnungsschreiben jedoch irritiert und ärgert, sind Aussagen, die einfach nicht korrekt sind und mir wie Vorwürfe ohne jeglichen Beweis vorkommen:
Zwei Sachen an dieser Aussage stören mich:Zu ihrer Überraschung musste unsere Mandanting feststellen, dass Sie im Internet unter Ihrem Ebay-Account: "lilalaminat" Bekleidungsstücke und/oder Kopfbedeckungen mit Grafiken, die auf Bekleidungsstücken und/oder Kopfbedeckungen der Marke "Don Ed Hardy" verwendet werden, abieten und/oder vertreiben.
Erstens hat meine Mutter nur ein einzigies T-Shirt von Don Ed Hardy versteigert, auf privater Basis und außerdem stört mich die unterstrichene Formulierung, da es sich anhört als wäre das von meiner Mutter angebotenen Shirt eine Fälschung gewesen.
Damit meinen sie die 2 Kopien am Ende des Briefes von der Auktionsseite meiner Mutter wie sie ausgesehen hat als die Auktion für das T-Shirt lief.Zum Zwecke der Beweissicherung haben wir Material gesichert, aus dem hervorgeht, dass solche Produkte angeboten werden.
Dies hört sich an, als würden die denken dass meine Mutter das T-Shirt selbst gedruckt hat und sowas wie einen eBay-shop für T-Shirt-Drucke besitzt, oder so. Es handelt sich um ein Originalstück dass in einer Botique erworben und bei eBay weiterverkauft wurde!Die Gestaltung der von Ihnen angebotenen Ware durch die verwendeten Aufdrucke, ist identisch mit derjenigen, die auf Kopfbedeckungen und anderen Bekleidungsstücken der Marke "Don Ed Hardy" unserer Mandantin zu finden ist.
Wiederum eine Formulierung die klingt, als wäre meine Mutter eine Raubkopiererin oder so etwas in der Art.Bei den Grafiken der von Ihnen angebotenen Waren handelt es sich als persönlich geistige Schöpfung des Künstlers um ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Sinne des § 2 Abs.1 Nr.4 UrhG.
Anschließend folgt eine breie Ausschweifung über die Art und das Wesen Ed Hardy's und seiner Kunst.
Schwachsinn! Wie oben bereits genannt, waren es keine Waren, sondern ein Shirt welches nicht selbst gedruckt oder ähnliches ist, sondern legal in einem Laden gekauft wurde.Wie wir feststellen konnten, haben Sie die geschützten Werke auf den von Ihnen zum Verkauf angebotenen Waren angebracht, ohne die erforderliche Zustimmung unseres Auftraggebers einzuholen.
Je öfter ich diesen Wisch durchlese, desto wütender werde ich. Die hören sich an als hätten sie bewiesen, dass das Shirt eine Fälschung oder ein Selbstdruck ist. Meine Mutter hat heute versucht mit der Person, die das Shirt bei eBay kaufte, Kontakt aufzunehmen und zu fragen, ob ihr das Shirt weggenommen wurde zur Kontrolle oder so. Allerdings wurden sämtliche Daten jener eBay-Auktion von eBay gelöscht, was es schwer macht, den Käufer nun zu kontaktieren.Dadurch verletzen Sie die unserem Auftraggeber als Lizenznehmer des Werks zustehendes Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gem. §§ 15, 16, 17 UrhG.
Unsere Mandanting hat daher Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz gem. §§ 97, 191 UrhG, §§ 249 ff., 259 ff. BGB.
Dies hört sich an, als würden die denken meine Mutter hätte einen eBay-shop, aber sie verkaufte ein einziges Shirt als Privatverkäuferin.Nach ständiger Rechtsprechung sind Sie unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag verplfichtet, die Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen. (...)
Was soll das?Unsere Mandantin ist nicht bereit, die Verwendung ihres urheberrechtlich geschützten Werks hinzunehmen. Wir haben Sie daher names und in Vollmacht unserer Mandantin aufzufordern, die diesem Schreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens
Montag, den 05.11.2007 12:00 Uhr (hier eingehend)
rechtsverbindlich unterzeichnet an uns zurück zu senden. Eine Vorabsendung per Telefax...
Dann sagen sie noch, dass wir die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung zahlen müssen und dass eine Verlängerung der Frist nicht in Frage kommt.
Mein Fazit:
Das ist Abzocke. Die versuchen Geld zu verdienen mit 2 Mitteln: Panikmache/Druck und Unwissenheit/Ratlosigkeit des Abgemahnten.
Meine Fragen:
- soll meine Mutter einen Rechtsanwalt zu der Sache hinzuziehen, oder können wir dem (und den damit anfallenden Kosten) aus dem Wege gehen?
- haben wir die Möglichkeit, jene Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung, welche wir angeblich zahlen müssen, nicht zu zahlen?
- kann man jene Firma anklagen auf Grund von Falschen Aussagen in der Abmahnung wie z.B. dass meine Mutter mehrere Waren angeboten hat, was schlichtweg eine Lüge ist?
- Wie beweisen die, dass das T-Shirt kein Original ist?
Vielen dank nochmal an jeden, der sich die Zeit nimmt zu lesen und zu helfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Marc



Zitieren


Ihre Kirche
.