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Thema: Recht auf medizinische Reha?

  1. #1
    Aufsteiger/in Avatar von alfi1978

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    Frage Recht auf medizinische Reha?

    So, hallo mal wieder!

    Seit nun etwa 3 jahren leide ich unter ständigen Rückenschmerzen seit einem Arbeitsunfall. Trotz mehrfacher Arztbesuche kam erst im März dieses Jahres heraus, daß ich einen Bandscheibenvorfall habe. Ich habe vom Orthopäden auch einen Antrag auf medizinische Reha bekommen mit der Begründung, eine Einschränkung an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (klingt lustig irgendwie) und Minderung der Erwerbsfähigkeit.

    Da ich zu der Zeit aber arbeitslos war (und immer noch bin) teilte ich dies meinem Berater mit. Dieser nahm den Antrag entgegen und meinte, dafür sei nun das Arbeitsamt zuständig. Seitdem sollte ich einmal in einen Kurs als Schreiner obwohl ich dafür 3 verschiedene Atteste habe daß ich nicht mehr als Schreiner arbeiten kann. Den Kurs habe ich zwei Tage besucht, danach abgebrochen mit dem Hinweis auf die Atteste, dem Reha-Antrag und einer AU-Bescheinigung über 2 Monate. Was folgte war eine Sanktionierung wo der Widerspruch abgelehnt wurde (ich müsste alles annehmen was mir angeboten wird)
    Nach ein wenig hin und her geschreibe mit dem Teamleiter des Arbeitsamtes, bekam ich einen Termin in der Reha-Abteilung. Diesen Termin konnte ich wegen Krankheit nicht wahr nehmen und bat um einen neuen Termin.

    Nach zwei Wochen warten rief ich die Reha-Abteilung an und fragte nach, als Antwort bekam ich, mir würde ein neuer Termin zugeschickt werden. Theoretisch warte ich bis heute noch auf den Termin, wöchentliche Anrufe blieben erfolglos.

    Nun bekam ich einen neuen Berater (der alte wurde zum Glück entlassen) dieser teilte mich wieder in einen Kurs ein ohne wirklich meine Akte studiert zu haben (wie mir scheint). Ich sollte einen Kurs mit Bewerbungstrainings und Praktikas machen.
    Ich rief also die Kursleiter an und fragte, in wie fern mir der Kurs behilflich sei, meinen Bandscheibenvorfall zu rehabilitieren und der Leiter meinte, da sei ich absolut falsch und er würde dies dem Berater mitteilen und um einen Termin in der Reha-Abteilung für mich bitten. Was nun folgte war wieder eine Sanktion (dagegen lege ich noch Widerspruch ein, logisch)

    Heute bekam ich Post vom Arbeitsamt und siehe da: mein Antrag auf medizinische Reha vom orthopäden aus dem März 2007 mit der Begründung, das Arbeitsamt sei dafür nicht zuständig.
    HALLO? Versteht ihr was ich meine?

    Erst wird mir der Antrag abgenommen weil angeblich das Arbeitsamt dafür zuständig sei, dann bekomme ich Kurse aufs Auge gedrückt die meiner Gesundheit/Genesung absolut nicht förderlich sind, dann bekomm ich keinen neuen Termin bei der Reha-Abteilung und zum guten Schluß erhalte ich den Antrag unbearbeitet zurück weil sie sich nicht zuständig fühlen??? Gehts noch Deutschland?

    Meine Frage ist nun, habe ich das Recht auf diese Reha oder muß ich mich weiterhin vom Arbeitsamt "unbehandelt" von einem Kurs in den nächsten schubbsen lassen bis mein Rücen ganz im Arsch (sorry) ist?!
    Dürfen die mir eine Sanktionierung auferlegen obwohl sie unfähig sind, mir die Hilfe zukommen zu lassen, die nötig wäre? Also mal ehrlich, ein Schreinerkurs obwohl ich nicht mehr als Schreiner arbeiten darf ist ja wohl keine Lösung.

    Vielleicht hat ja jemand eine Idee die hilfreich ist. Wäre dankbar.

    Grüßle
    Alfi

    p.s. bitte keine Antworten die sinnlos sind oder nicht das Thema betreffen.

  2. #2
    BigJohn
    Gast Avatar von BigJohn

    AW: Recht auf medizinische Reha?

    Mal sehen ob meine Antworten dir helfen können
    1. Das Amt kann dich zu allen Kursen schicken, die nichts mit deiner Krankheit zu tun haben (Bewerbungstraining usw..) Es ist nicht verlangt, dass diese Maßnahmen sinnvoll sein müssen.
    2. Während man eine AU hat, muss das Amt nicht zahlen weil du während dieser Zeit nicht vermittelbar bist (lies mal die Infoblättchen) . Für diese Zeit muss die Krankenkasse zahlen.
    3. Eine Reha muss möglichst bald eingeleitet werden damit sie Erfolg haben kann.. zu lange Zeit später wird sie nicht mehr als sinnvoll anerkannt.. (was medizinisch dann korrekt ist)

    aber:
    Wenn der Vorfall NACHWEISLICH auf den Arbeitsunfall zurück zu führen ist, muss die BG dafür aufkommen. Hierzu ist aber eine Anforderung des behandelten Arztes nötig. Der muss dann nötigenfalls einen Amtsarzt anfordern. Dieser untersucht dich dann erneut.. gegen das Untersuchungsergebnis kann dann kein Widerspruch eingelegt werden.

    Ergibt es sich,dass du berufsunfähig bist, muss jede Stelle dieses Gutachten akzeptieren.
    (Falls vorhanden auch deine private Unfallversicherung.. versuchen kostet nichts)
    Das Arbeitsamt kann dich dann auch nicht mehr weiter in entsprechenden Berufen anbieten und weiterqualifizieren.
    Eine Umschulung ist dann nötig.

    Übrigens:
    Reha-Chancen sind sehr schlecht, da sie in der Regel direkt nach einem Vorfall/Unfall/OP veranlsst werden.
    Bessere Chancen sind wahrscheinlich für eine Kur gegeben.

    Reha = Beseitigung von OP-Folgen, Lernen und verbessern der motorischen Fähigkeiten, damit man es wieder "richtig" kann.

    Kur = Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit um am Berufsleben teilnehmen zu können.

    Definitionen stammen nicht von mir. Sie werden so angewendet von Ämtern.

    Nochwas:
    Falls eine OP hilft.. lass sie möglichst frühzeitig machen. Es gibt neue Techniken, bei denen die Bandscheiben nich mehr wentfernt werden müssen und die Wirbel stillgelegt werden. Bei der neuen Methode ist eine ambulante Behandlung machbar. Hierbei werden die vrschlissenen Bandscheiben durch einen Spezialkunststoff wieder aufgefüllt.

    Und danch folgt eine monatelange Therapie um die Bewegungsabläufe zu korrigieren und die Muskulatur zu stärken. Aber diese wird auch oft ambulant gemacht.

    Wenn du zu lange wartest passiert es dir evtl. wie mir: Wirbelsetzung = unterster Wirbel zerstört, keine OP möglich.
    Gilt als "normaler Verschleiß" auch wenn er durch nachweislich bestimmte Arbeitseinsätze verursacht wurde.
    Sobald ich mich länger als 3 Stunden in einer bestimmten Stellung befinde, klemmt ein Nerv ein.. also länger schlafen darf ich nie am Stück.

    Ich drück dir die Daumen und wünsche dir
    "Gute Besserung"

    Gruß
    BigJohn

  3. #3
    Aufsteiger/in Avatar von alfi1978

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    AW: Recht auf medizinische Reha?

    Hi BigJohn, danke für die Antwort!

    Es kam definitiv durch den Arbeitsunfall nur mit dem Nachweisen ist das nicht so einfach... der Arbeitsunfall erfolgte in einer "staatlichen Einrichtung" ;-)

    Habe es mit Rentenberater und Anwalt versucht aber komischerweise gibt es keine Unterlagen über den Unfall obwohl ich sofort zum Arzt kam und eine Woche nicht arbeiten durfte... der Arzt ging mittlerweile auch in Rente

    2003 bekam ich das erste Mal von einem Orthopäden vom Arbeitsamt ein Attest über Berufsunfähigkeit. Schon damals wurde eine Reha oder Umschulung vorgeschlagen (ich müsste es raussuchen um es genau sagen zu können)

    Letztes Jahr bekam ich Nachricht vom Rentenberater daß es von der BG nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden würde da es nicht so passiert ist, wie es gelten würde, verstehst du? Angenommen 100kg tragen wäre ein Arbeitsunfall, 100 kg heben aber nicht, grob gesagt...

    Hab jetzt dann nen neuen Termin beim Orthopäden, er meinte er kümmert sich nun schnellstmöglich um die Reha und er weiß wie "bescheuert" die vom Arbeitsamt sind. Von einer OP hat er auch geredet, das würde sich aber bei dem jetzigen Termin klären ob ja oder nein...

    Gegen die Sanktionierung lege ich dennoch Widerspruch ein. Das wäre ja genau so als wenn man nen Blinden zum Vögel beobachten einstellt (schwaches Beispiel aber trotzdem)

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