Original von ronny0510
als jurist siehst du es aber falsch

..denn wenn er ihm zusichert das er nen beleg und die verpackung mit beilegt ist er im guten glauben und denkt sich nix weiter dabei ..wer macht das schon??wenn mir einer sagt rechnung kommt mit glaube ich nicht das es geklaut ist also...GUTGLÄUBIGER KÄUFER.... wenn er es aber weiß das es geklaut ist, ist er kein gutgläubiger mehr...so ist das.. so basta

das lernt man doch schon als junger furz in der berufsschule ..er sollte mal googlen ...da stehen genug fälle wo dem kläger die klage abgewiesen wurden...also is er auf der juten seite