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Thema: vom laster gefallen ??

  1. #16
    *Hat Urlaub* Avatar von BigEddie

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    Hi,

    ... es ist theoretisch und auch technisch möglich ein Handy zu orten... aber das geht über die SIM-Kartendaten... mit denen sich das Phone ins Netz einlogged und identifiziert...

    Der Aufwand dafür ist aber viel zu groß, als dass es sich für ein einzelnes geklautes Handy lohnen würde...

    Regards
    Edgar

  2. #17
    BeastyHead
    Gast Avatar von BeastyHead

    ???

    hi leutz...

    also mal ganz ehrlich ... wenn das ding vom laster gefallen ist und er geht zu den bulln ... ist es wech ... wenn er sich dumm stellt und wird mal mit dem ding vone bulln erwischt, und die stellen dann fest, dass das ding gezockt ist, ist er genauso am arsch!!!

    Druck dir deinen gesamten Ebay verkehr zu diesem Handy aus und leg es weg, stell dich dumm! Solltest du mal gefilzt werden hast du in der rückhand die Ebay- papiere... womit bestätigt wird das du dieses handy ersteigert hast ...
    denn in diesem fall kann gegen dich NICHT vorgegangen werden, da du alles schriftlich hast! -- wenn du irgendwann mal ein hilfe support von nokia benötigst, geh in den NSC und wenn sie dich auf deine fehlende imei anquatschen sagst du es ist von ebay, denn der NSC darf NICHT dein handy einbehalten!!!

    ansonsten setze dich mit nokia direkt in verbindung ... schilder denen dein Prob, und biete denen die ausgleichzahlung an, sofern es als gezockt regestriert ist ...

    nagut ... bis denne

  3. #18
    Fourrure
    Gast Avatar von Fourrure

    Mensch Leute...

    ...das tut mir ja im Herzen weh, was Ihr hier juristisch verzapft. An gestohlenen Dingen, kann man kein Eigentum erwerben - einzige Ausnahme: Geld. Da kann man auch noch so gutgläubig sein. Nicht mal der Papst könnte das. Schaut Ihr ins gute alte BGB:

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__935.html

  4. #19
    Ronny!
    Gast Avatar von Ronny!

    RE: Mensch Leute...

    aber wenn der jenige es nicht weiß und der verkäufer ihm zugesichert hat es ist nicht geklaut, ist er hiermit gutgläubiger käufer ..glaub ab §932

  5. #20
    Ronny!
    Gast Avatar von Ronny!

    RE: Mensch Leute...

    Ein Eigentumserwerb setzt Eigentum des Veräußerers voraus. Ausnahmsweise kann auch ein Nichteigentümer über einen Gegenstand wirksam verfügen, wenn der Eigentümer einverstanden ist (vgl. § 185). Zusätzlich kommt gutgläubiger Erwerb gem. §§ 932 - 936 in Betracht. Dabei kommt dem Erwerber der Rechtsscheinstatbestand des Besitzes zu Gute, den der Eigentümer freiwillig veranlaßt haben muß. Die Voraussetzungen für den Erwerb des Eigentums vom Nichtberechtigten sind:

    Erwerb durch Rechtsgeschäft im Wege eines Verkehrsgeschäftes (§§ 929 - 931)
    Rechtsscheinstatbestand: Rechtfertigende Besitzlage (§§ 932 - 934)
    Guter Glaube des Erwerbers, § 932 Abs.2
    Kein Abhandenkommen der veräußerten Sache beim Eigentümer (§ 935)

    Die Rechtsfolge ist, daß der Erwerber vollwertiges Eigentum an der Sache erhält. Einen Sonderfall bildet der gutgläubige lastenfreie Erwerb nach § 936.................

    sorry kann nicht den edit button nutzen

  6. #21
    Fourrure
    Gast Avatar von Fourrure
    Ja, alles richtig, aber es gibt KEINEN gutgläubigen Erwerb bei gestohlenen Sachen. Ausnahmen: a.Geld oder b.der Eigentümer stimmt zu (was hier kaum möglich sein wird)

    Glaub mir, bin Jurist...!

  7. #22
    Ronny!
    Gast Avatar von Ronny!
    als jurist siehst du es aber falsch ..denn wenn er ihm zusichert das er nen beleg und die verpackung mit beilegt ist er im guten glauben und denkt sich nix weiter dabei ..wer macht das schon??wenn mir einer sagt rechnung kommt mit glaube ich nicht das es geklaut ist also...GUTGLÄUBIGER KÄUFER.... wenn er es aber weiß das es geklaut ist, ist er kein gutgläubiger mehr...so ist das.. so basta das lernt man doch schon als junger furz in der berufsschule ..er sollte mal googlen ...da stehen genug fälle wo dem kläger die klage abgewiesen wurden...also is er auf der juten seite

  8. #23
    kretek
    Gast Avatar von kretek
    Original von ronny0510
    als jurist siehst du es aber falsch ..denn wenn er ihm zusichert das er nen beleg und die verpackung mit beilegt ist er im guten glauben und denkt sich nix weiter dabei ..wer macht das schon??wenn mir einer sagt rechnung kommt mit glaube ich nicht das es geklaut ist also...GUTGLÄUBIGER KÄUFER.... wenn er es aber weiß das es geklaut ist, ist er kein gutgläubiger mehr...so ist das.. so basta das lernt man doch schon als junger furz in der berufsschule ..er sollte mal googlen ...da stehen genug fälle wo dem kläger die klage abgewiesen wurden...also is er auf der juten seite
    Schade, aber... FALSCH!
    Bei abhanden gekommenen Sachen GIBT ES KEINEN GUTGLÄUBIGEN ERWERB!!! Auf gut Deutsch, das ist sch***egal, ob ich als Käufer weiß, dass die Sache gestohlen ist, vielleicht gestohlen sein könnte, oder ob ich davon keine Ahnung hab - kein Eigentumserwerb! Geht ned! Wenn ein Berufsschullehrer so was verzapft, hat er keine Ahnung! Das trifft übrigens erstaunlicherweise auch für einige Richter zu! Daher erklären sich solche bizarren Entscheidungen, wie man sie durch Gogglen finden kann...
    Ich bin übrigens kein Jurist, unterrichte aber Leistungskurs Wirtschafts- und Rechtslehre, und das ist eine absolute Standard-Frage in Abitur und anderen Prüfungen...

  9. #24
    diddl1505
    Gast Avatar von diddl1505
    zum glück haben hier nicht alle die selbe meinung zu recht und ordnung wie oldhein.
    wenn man keine rechnung bekommt,obwohl zugesichert,wird man mißtrauisch.
    und da sollte der einzig richtige weg um sich nicht selbst strafbar zu machen der sein,daß man sich an einen nokia-shop und / oder die polizei wendet.
    ich denke der jurist pflichtet mir bei.
    in den meisten fällen kommt man dann ja schon zu seinem geld.

  10. #25
    kretek
    Gast Avatar von kretek
    Original von diddl1505

    und da sollte der einzig richtige weg um sich nicht selbst strafbar zu machen der sein,daß man sich an einen nokia-shop und / oder die polizei wendet.
    ich denke der jurist pflichtet mir bei.
    Nicht nur der Jurist ;-)
    Das ist nämlich genau ein Punkt, den viele Leute vergessen, oder von dem sie gar nichts wissen: In dem Moment, in dem ich als Käufer den Verdacht habe, dass eine Ware, die ich erwerben will, gestohlen ist, und sie trotzdem kaufe, gehe ich das Risiko ein, dass, wenn sich heraus stellen sollte, dass es sich tatsächlich um Diebesgut handelt, ich als Käufer (!) eine Strafanzeige wegen Hehlerei bekommen kann! Denn nicht nur der Verkäufer von gestohlenen Waren macht sich strafbar, auch der Käufer!
    Und: Auch, wenn ein Eigentumserwerb nicht geklappt hat (weil zwar gutgläubig, aber abhanden gekommene Sache - sie weiter oben im Thread), hat man selbstverständlich das Recht auf Herausgabe des gezahlten Kaufpreises vom Verkäufer; und diesen Anspruch kann man nötigenfalls wieder mit Hilfe der Justiz durchsetzen!

  11. #26
    diddl1505
    Gast Avatar von diddl1505
    genau das meine ich damit,denn wenn kein verdacht da wäre dann gäbe es diesen post nicht.

  12. #27
    Ronny!
    Gast Avatar von Ronny!
    wenn ein gericht (richter) aber in solch ein fall für den angeklagten entscheidet und mein er ist im recht und gutgläubig so ist deine prüfungsfrage vorm ar.....denn wenn erst einmal so entschieden wurde trifft es auch für die nächsten fälle zu... und nun ?mein lehrer ist garantiert net dumm denk mal du bist auf dem falschen dampfer wenn du es besser weist beweis mir das gegenteil mit nen § .

  13. #28
    Ronny!
    Gast Avatar von Ronny!
    warum funzt die edit net ????
    denk doch mal logisch, wozu gibt es denn ein gesetz ab §930 für den gutgläubigen käufer ??? für was soll das denn gut sein ? ach ja das gibt es nur zum spaß wie viele andere gesetze

  14. #29
    Urgestein Avatar von Oldhein

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    He moment mal.

    Ich bin schon oft genug hereingefallen um jemals nochmal auf Zolipei und Juristen zu vertrauen.

    Das alles hat mich im Endeffekt mehr gekostet als wenn ich die Sachen gleich in die Tonne gekloppt hätte (also werde ich weiter das Maul halten wenn ich glaube das was faul ist)

    Bei diesen Dingen ist doch meist der Täter gar nicht mehr zu ermitteln.

    Und wenn er doch ermittelt wird dann "sitzt" er schon und dann versuch mal aus dem nur einen müden Cent rauszuquetchen.

    Vergiss es, dann kannst du deinen Schaden für n Appel und n Ei an ein Ikassobüro verkaufen.



    Oldhein ist jetzt arbeitslos, was macht er ohne Arbeit blos ?

  15. #30
    kretek
    Gast Avatar von kretek
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