Im Prozess um die Ermordung der neun Jahre alten Peggy hat das Landgericht Hof den angeklagten Gastwirtssohn zu lebenslanger Haft verurteilt. Zugleich ordnete das Gericht an, der geistig zurückgebliebene Mann solle in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht werden.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte das Mädchen im Mai 2001 ermordet hat. Vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs sprach die Jugendkammer des Gerichtes den 26-Jährigen frei. Allerdings wies das Gericht dem Angeklagten den zwölffachen sexuellen Missbrauch anderer Kinder nach.
Reiner Indizienprozeß - Peggys Leiche nie gefunden
Das Gericht folgte mit seinem Urteil in dem Indizienprozess weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger des Angeklagten hatten Freispruch verlangt. Es gebe erhebliche Zweifel, dass der Gastwirtssohn aus dem fränkischen Lichtenberg der Täter sei, hatten die Anwälte argumentiert. Die Leiche der kleinen Peggy Knobloch ist nach ihrem Verschwinden im Mai 2001 trotz großangelegter Suchaktionen nie gefunden worden.
Geständnis widerrufen
Der Angeklagte hatte die Tat bis zuletzt abgestritten. Ein früheres Geständnis hatte er noch vor Beginn des sechsmonatigen Prozesses widerrufen. Die Kammer hatte deshalb ihr Urteil weitgehend auf das frühere Geständnis und auf Zeugenaussagen stützen müssen. Zusätzlich erschwert war die Wahrheitsfindung durch Berichte von Zeugen, die Peggy in den vergangenen Monaten lebend gesehen haben wollen.
Ist das richtig oder falsch? Wie glaubwürdig ist ein Verdächtiger mit einer geistigen Beeinträchtigung? Was ist davon zu halten das Peggy noch leben könnte?