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Thema: Urteil im Fall Peggy

  1. #1
    ...on the long way home! Avatar von sonne71

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    Urteil im Fall Peggy

    Im Prozess um die Ermordung der neun Jahre alten Peggy hat das Landgericht Hof den angeklagten Gastwirtssohn zu lebenslanger Haft verurteilt. Zugleich ordnete das Gericht an, der geistig zurückgebliebene Mann solle in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht werden.

    Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte das Mädchen im Mai 2001 ermordet hat. Vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs sprach die Jugendkammer des Gerichtes den 26-Jährigen frei. Allerdings wies das Gericht dem Angeklagten den zwölffachen sexuellen Missbrauch anderer Kinder nach.

    Reiner Indizienprozeß - Peggys Leiche nie gefunden

    Das Gericht folgte mit seinem Urteil in dem Indizienprozess weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger des Angeklagten hatten Freispruch verlangt. Es gebe erhebliche Zweifel, dass der Gastwirtssohn aus dem fränkischen Lichtenberg der Täter sei, hatten die Anwälte argumentiert. Die Leiche der kleinen Peggy Knobloch ist nach ihrem Verschwinden im Mai 2001 trotz großangelegter Suchaktionen nie gefunden worden.

    Geständnis widerrufen

    Der Angeklagte hatte die Tat bis zuletzt abgestritten. Ein früheres Geständnis hatte er noch vor Beginn des sechsmonatigen Prozesses widerrufen. Die Kammer hatte deshalb ihr Urteil weitgehend auf das frühere Geständnis und auf Zeugenaussagen stützen müssen. Zusätzlich erschwert war die Wahrheitsfindung durch Berichte von Zeugen, die Peggy in den vergangenen Monaten lebend gesehen haben wollen.



    Ist das richtig oder falsch? Wie glaubwürdig ist ein Verdächtiger mit einer geistigen Beeinträchtigung? Was ist davon zu halten das Peggy noch leben könnte?
    Ich werde immer laut durch's Leben ziehn,
    jeden Tag in jedem Jahr
    und wenn ich wirklich einmal anders bin,
    ist mir das heute noch scheißegal!

  2. #2
    diddl1505
    Gast Avatar von diddl1505

    RE: Urteil im Fall Peggy

    Original von sonne71



    Ist das richtig oder falsch? Wie glaubwürdig ist ein Verdächtiger mit einer geistigen Beeinträchtigung? Was ist davon zu halten das Peggy noch leben könnte?

    das hängt wohl sehr viel von art und schwere der behinderung ab.
    es soll ja leute geben die glauben gestern irgendwas gemacht zu haben,oder eben auch nicht,was überhaupt nicht stimmt.
    aber das wirst du sicher besser wissen als ich.
    aber auch nicht kranke zeugen sind nicht immer glaubwürdig.
    bei so einem verbrechen spielen sicher auch emotionen eine grosse rolle.
    man sollte auf jeden fall die suche weiterbetreiben um notfalls die schuld beweisen zu können bzw.einen unschuldigen zu rehabilitieren.

  3. #3
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Das Urteil ist in Ordnung, denn die Gerichte urteilen immer aufgrund von Gutachtern. Nun gut sie haben in der Vergangenheit sich auch nicht immer mit Ruhm bekleckert. Und wenn die Indizien ganz klar gegen ihn sprechen, soll auch ein Urteil gefällt werden. Da dieser Mensch auch noch 12 andere Kinder Mißbraucht hat ist das in Ordnung das er in einen geschlossene Anstalt kommt. Leider wird er wohl immer eine Gefahr für seine Mitmenschen bleiben.

    Geistig zurückgebliebene Menschen dürfen duchaus verurteilt werden. Sie müssen ihr Unrecht erkennen und Verstehen. Sind sie aufgrund der Behinderung nicht Straffähig müsse sie in geschlossenen Anstalten betreut werden.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  4. #4
    Mercany
    Gast Avatar von Mercany
    Da gebe ich Dir vollkommen Recht Gorby!

    Trotzdem stelle ich es mir grauenhaft vor wenn manche Mensche soetwas tun, aber in Wirklichkeit vielleicht überhaupt nicht wissen das sie es getan haben...
    Ja vielleicht sogar ohne Bewustsein gehandelt haben, es wohl so wie sie beim Zeitpunkt der Besinnung denken, nie tun würden, es aber einfach wegen ihrer psychischen Behinderung passiert!

    Und unter soetwas leiden muss dann das Opfer!

    Ich frage mich manchmal wirklich, ob das alles so sein soll... was "Gott", wenn es ihn geben sollte, sich dabei gedacht hat.

  5. #5
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Diese Frage stelle ich mich auch manchmal, wenn es einen Gott gibt warum läßt er dann sowas zu?
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  6. #6
    ...on the long way home! Avatar von sonne71

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    Meiner Meinung nach ist es ganz schwierig in so einem Fall die richtige Entscheidung zu treffen.

    Da dem Täter der Mißbrauch an den 12 Kindern nachgewiesen wurde, gehört er selbstverständlich bestraft. Ich finde lebenslänglich ist völlig richtig für einen Menschen der 12 Kinder mißbraucht hat. Nur wenn er nicht für dem Mord an Peggy verantwortlich gemacht würde, wäre die Strafe sicherlich geringer ausgefallen.
    Die Wahrscheinlichkeit das er Peggy ermordet hat wird sehr hoch sein, ich denke nicht das ein Gericht in so einem Fall leichtfertig ein Urteil fällt. Das sie nie gefunden wurde macht nicht nur die Urteilsfindung schwer, es dürfte auch für die Eltern und Angehörigen des Kindes das schlimmste sein das immer eine Ungewissheit da ist, nicht zu erfahren was wirklich geschehen ist, ihr Kind nicht beerdigen zu dürfen und dann noch die Meldungen das jemand Peggy lebend gesehen haben will.

    Die geistige Beeinträchtigung des Täters darf nur in soweit eine Rolle spielen, das klar sein muss wie seine Aussagen bewertet werden können. Also ob das was er sagt für den Prozess relevant ist oder ob er durch seine Krankheit nicht in der Lage ist Realität und Phantasie auseinander zu halten. Seine Krankheit wird begünstigt haben das er psychiatrisch untergebracht wird und nicht im Knast gelandet ist.

    Ich gebe diddl recht, das Emotionen bei einem solchen Prozess eine grosse Rolle spielen und sicherlich muss aufgepasst werden, das sie nicht das urteil beeinflussen. Und das weitergesucht werden muss bis Peggy oder eben ihre Leiche gefunden wird, dem stimme ich auch 100 %ig zu.

    Die Frage nach Gott stellt sich wohl jedem in so einem und auch vielen anderen Fällen. Und die Frage WARUM wird auch nie eine Antwort bekommen.

    sonne71
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  7. #7
    hanshelm
    Gast Avatar von hanshelm
    Original von Gorby
    Diese Frage stelle ich mich auch manchmal, wenn es einen Gott gibt warum läßt er dann sowas zu?
    Hi


    .... also so verzweifelt man auch teilweise sein mag , aber Gott ist für solche Sachen wohl kaum zuständig oder ?

    er lässt die Menschen , nach dem Glauben der Christen , leben ohne einzugreifen



    hanshelm

  8. #8
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    @ hanshelm

    Du hast natürlich recht und deine Aussage ist auch in Ordnung, nur ich kann manchmal nur den Kopfschütteln und eine tiefe Wut erfasst mich.

    @ Sonne

    Ja das stimmt. Ich weiß das es bei dem Tod eines geliebten Menschen für die Angehörigen eins immer sehr wichtig zur Trauer war, das Abschied nehmen. Sie mußten sehen das die Person wirklich Tot war. Schlimm dagegen ist das man zwar weiß das der Betroffene Tot ist aber man hat es nicht gesehen und man hat keinen Abschied genommen. Und dies ist bei Kindern am schlimmsten, man hofft immer und immer .. Und dieser Schmerz frißt viel Menschen einfach auf.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  9. #9
    hanshelm
    Gast Avatar von hanshelm
    Original von Gorby
    @ hanshelm

    Du hast natürlich recht und deine Aussage ist auch in Ordnung, nur ich kann manchmal nur den Kopfschütteln und eine tiefe Wut erfasst mich.
    Hi


    .... klar , ich kann deine Wut absolut verstehen

    Aber ich denke man sollte sich in so einem Fall eher über das vielleicht unausreichende Gesetz oder ähnliches aufregen --man sucht dann teilweise aber halt den Bezug zu etwas "höherem" um so ein Verbrechen verstehen zu können

    ... auch wenn das Verstehen in so einem Fall fast unmöglich ist



    hanshelm

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