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Thema: schon GEZahlt ???

  1. #1
    Ex-Seniormod Avatar von Abderos

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    schon GEZahlt ???

    Hi,

    ich hab vor einiger Zeit einen Brief von der GEZ bekommen und muss meinen Fernseher, Radion/Autoradio anmelden.

    Ich habe dort angerufen und denen gesagt, dass ich noch bei meinen Eltern wohne, Zivildienst ableiste und mein Zimmer mit meinem Bruder der Studiert teilen muss.

    Mir wurde gesagt, dass ich trotzdem zahlen muss. Ist das richtig? kann ich vielleicht noch nen Rabatt rausholen oder sowas? Denn 16,30€ monatlich nur für meinen Fernseher zu Zahlen ist mir schon bissle zu viel

    Die versuchen echt einem das Geld aus den Taschen zu klauen

    Naja würde mich über paar hilfreiche Beiträge freuen

    Gruß
    ICH HEIRATE HEUTEEEE!!!!! ---06.03.09---

  2. #2
    Borrible
    Gast Avatar von Borrible
    Tja, so wie es aussieht ja. Rabatte gibt es nicht. Wem gehört denn der Fernseher? Wenn es nicht Deiner ist oder der Deines Bruders, könnte man es als Zweitgerät Deiner Eltern ansehen.

    Oder Euer Einkommen ist zu niedrig. Hier ein Auszug von der GEZ-Webseite:

    11. Müssen Kinder, die im Haushalt der Eltern leben und Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten, Rundfunkgebühren zahlen?

    Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen – wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente – haben, das den Sozialhilferegelsatz übersteigt (die Höhe des Satzes erfahren Sie beim zuständigen Sozialamt). Trifft dies nicht zu, sind die Rundfunkgeräte nicht anmelde- und gebührenpflichtig, sofern für den Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind


    Grüße

  3. #3
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Das ist tatsächlich so, das die Gebühren abhängig vom Einzeleinkommen sind. Jetzt mußt du prüfen ob dein Zivigeld im Berich der Sozialhilfe sind. Oder es ist derFernseher Deines Bruders, dann müßstes Du einigentlich durch sein mit dem Thema.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  4. #4
    Aufsteiger/in Avatar von sunny*82

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    also ich hab mich von der GEZ gebühr befreien lassen.

    dafür musst du einen antrag ausfüllen, den du z.B. HIER schon mal ansehen, ausfüllen und ausdrucken kannst.

    dazu kommt der Einkommensnachweis, das formular dafür erhälst du HIER dort steht auch am anfang, wie das alles berechnet wird und wieviel einkommen du haben darfst.

    du darfst auch nicht zu wenig angeben, sonst ist der antrag unglaubwürdig.

    du kannst das ja mal durchrechnen und schon vorher sehen, ob's hinhaut

    w w w . s u n n y - f l o w e r s . d e

  5. #5
    Aufsteiger/in Avatar von sunny*82

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    ich kann irgendwie nicht editieren....

    wollte noch dazu schreiben, dass dein verfügbares einkommen (nach abzug von z.b. miete) das 1,5 fache des regelsatzes an sozialhilfe nicht übersteigen darf.

    aber vorsicht, zu deinem einkommen kommt auch noch ca. 6€ pro Tag im Monat, den du zuhause wohnst und solche sachen.... also das ist schon verzwickt.

    w w w . s u n n y - f l o w e r s . d e

  6. #6
    Ex-Seniormod Avatar von Abderos

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    Original von Borrible
    Wem gehört denn der Fernseher? Wenn es nicht Deiner ist oder der Deines Bruders, könnte man es als Zweitgerät Deiner Eltern ansehen.
    Nun meine Eltern haben zwar den Fernseher gekauft, aber er steht in meinem Zimmer.. Vielleicht könnte ich es ja so hinbiegen, dass der Fernseher nur in meinem Zimmer steht, weil meine Eltern sonst kein Platz haben Aber das würde wohl auch etwas unglaubwürdig kommen oder??

    @Sunny*82
    Mein Zivigehalt übersteigt leider den Sozialhilferegelsatz(444€ oder?) , also kann ich das glaub ich auch vergessen . Trotzdem danke für die Links


    Gruß und danke an alle
    ICH HEIRATE HEUTEEEE!!!!! ---06.03.09---

  7. #7
    Nicht mehr wegzudenken Avatar von dblokf

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    Der Fernseher, welche Deine Eltern bezahlt haben dient doch nur dazu, damit Deine Mutter in Ruhe mal was sehen kann, während Papa wieder Fußball schaut, Oder? Solange Du da keine Miete zahlst und somit Deinen eigenen Hashalt aufmachst, wird´s für die GEZ schwer was von Dir zu Fodern.
    Lokführer sind die besseren Liebhaber - Sie kommen nie zu früh !

  8. #8
    Ex-Seniormod Avatar von Abderos

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    @dblokf
    hrhr gute idee nur das blöde dabei ist, dass meine mum im Schlafzimmer nen Fernseher hat, falls daddy mal wieder Fussball schaun will
    ICH HEIRATE HEUTEEEE!!!!! ---06.03.09---

  9. #9
    Nicht mehr wegzudenken Avatar von dblokf

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    Nun, der ist doch nur für die gemütlichen Stunden zu zweit.
    Wie gesagt, so lange Du bei Deinen Eltern wohnst und keine Miete zahlst hast Du keinen eigenen Haushalt. Da wirds schwer für die GEZ.
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  10. #10
    Aufsteiger/in Avatar von sunny*82

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    das hat mit eigenem haushalt gar nichts zu tun.
    wenn du verdienst und ein gerät bereit hälst, dann musst du zahlen.
    du hast doch bestimmt auch ne anlage in der ein radio integriert ist. oder wenn du ein radio im auto hast.... selbst das muss man zahlen.

    w w w . s u n n y - f l o w e r s . d e

  11. #11
    Nicht mehr wegzudenken Avatar von dblokf

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    Genau, das ist der Knackpunkt. Das Gerät halten seine Eltern bereit.
    Sie haben es gekauft, und in Ihr/e Haus/Wohnung gestellt. Ob Sie es Ihrem Sohn überlassen haben, muß erst mal nachgewiesen werden !
    Lokführer sind die besseren Liebhaber - Sie kommen nie zu früh !

  12. #12
    Aufsteiger/in Avatar von sunny*82

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    wenn das aber in seinem zimmer steht ist das schon nachgewiesen....

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  13. #13
    Ex-Seniormod Avatar von Abderos

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    Jo Anlage hab ich und Autoradio auch hmm.. ich werd mal schaun.. vielleicht sag ich einfach das ich weder einen EIGENEN Fernseher noch ein EIGENES Radio hab und das Auto kann ich problemlos auf meinen Bruder ummelden.... Sollten die dann doch Stress machen, kann ich ja auf unwissend machen
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  14. #14
    ...on the long way home! Avatar von sonne71

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    Wenn Du Zivi bist werden Deine Einkünfte doch gar nicht so hoch sein das sie den Sozialhilfesatz übersteigen. Warum denn dann was zusammenlügen, wenn du regulär nicht zahlen mußt?
    Ich werde immer laut durch's Leben ziehn,
    jeden Tag in jedem Jahr
    und wenn ich wirklich einmal anders bin,
    ist mir das heute noch scheißegal!

  15. #15
    diddl1505
    Gast Avatar von diddl1505
    also ich als hausbesitzer würde mir nicht vorschreiben lassen in welchen zimmern ich meine rundfunkgeräte haben darf.
    und ob da ich , meine kinder,oder der kaiser von china drin wohnen,das geht doch wohl alle anderen einen feuchten ...... an.
    ich kann mir auch kaum vorstellen daß irgendjemand das recht besitzt eine wohnung zu durchsuchen für die ordnungsgemäß gebühren gezahlt werden.
    ich hatte da auch mal ein telefonat mit so einem oberschlauen gez angestellten,der meinte ich hätte einmal 2 und einmal 3 fernsehgeräte angegeben,da könne doch wohl was nicht stimmen,dabei hatte ich nur 2 - 3 geschrieben.
    er meinte dann daß es nicht schlimm wäre wenn man ein gerät mehr anmeldet als man hat.
    nun,wer mich schon kennt aus dem forum,der weiss,diddl ist zwar nicht die hellste,aber durchaus auf den kopf gefallen.
    deshalb hab ich beim nächsten mal einen tippfehler begangen und nicht 2-3 , sondern 23 angemeldet.
    und glaubt ihr das jemals wieder einer nachgefragt hätte ?
    aber das kann ja noch kommen wenn unsere staatlich angestellten mitarbeiter irgendwann mal nach leistung und nicht mehr nach geburtsdatum bezahlt werden.

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