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Thema: Die "ICH AG"

  1. #1
    hurst
    Gast Avatar von hurst

    Idee Die "ICH AG"

    Die "ICH AG" wird viel zu selten genutzt!!!
    Ich habe eine sehr gute Geschäftsgelegenheit kennengelernt, die sich mit der staatlich geförderten " ICH AG" vereinbaren läßt!
    Ich gebe gerne Auskunft!

  2. #2
    hanshelm
    Gast Avatar von hanshelm
    Hi


    ... das finde ich klasse von dir , aber beschreib deine "Geschäftsgelegenheit" doch mal

    kostet es Geld , was muss man sich konkret darunter vorstellen


    ich konnte deinem Post teilweise nicht genug entnehmen


    hanshelm

  3. #3
    ...on the long way home! Avatar von sonne71

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    Wenn Du schreibst das sich Deine Geschäftsgelegenheit mit der ICH-AG vereinbaren lässt, wird es vermutlich keine ICH-AG im herkömmlichen Sinne sein. Mich interessiert auch Näheres - erzählst Du uns mehr ?
    Ich werde immer laut durch's Leben ziehn,
    jeden Tag in jedem Jahr
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    ist mir das heute noch scheißegal!

  4. #4
    Forengott/Göttin Avatar von homie

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    Das hat aber nichts mit dem Vertrieb von NONI zu tun,oder?
    Wenn ja, Finger weg!!!
    [IMG]ftp://home-up.t-online.de/tn_homer107.gif[/IMG]

    Willst du mich was auf Englisch fragen,
    dann kann ich nur dazu sagen:
    I can speak english very well but sometimes I find the words nich so schnell.

  5. #5
    ...on the long way home! Avatar von sonne71

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    NONI ? War das nicht irgend so ein Gesundheitssaft?
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  6. #6
    Forengott/Göttin Avatar von homie

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    Ja, die Pulle(1Liter) wird meist für 52,50 Euro verkauft.
    Die Geschäftsmethoden sind alles andere als Seriös.
    Ein bekannter von mir hat sich dazu überreden lassen und wollte mich auch dafür begeistern.
    Natürlich ist es ein Pyramidensystem, der oben ist macht die dicke Kohle.
    Dann must du jeden Monat eine bestimmte Menge abnehmen.
    Bei meinem Bekannten sind es mindesten 4 Flaschen.
    Das Geld wird schon abgebucht bevor die Flaschen überhaupt geliefert werden.
    Dann muss er erst mal zusehen das er die überhaupt los wird, bei dem Preis ist das nicht einfach.
    Da er noch Arbeitslos ist und am Monatsanfang erst mal 160 Euro durch NONI abgebucht werden steht er erst mal ohne Geld da.
    Dann sollen ich und meine Verwandten immer was kaufen aber das wollen wir nicht.

    Also, ich kann nur raten: Finger weg!!!
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  7. #7
    ...on the long way home! Avatar von sonne71

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    Na super - davon sollte man tatsächlich die Finger lassen.

    Aber erstmal wollen wir von hurst hören um was es hierbei geht. Vielleicht ist es ja was seriöses. Mal schauen wann er sich meldet.
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  8. #8
    Forengott/Göttin Avatar von homie

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    Ich wollte ihn auch nicht angreifen, nicht böse sein.
    Nur in letzter Zeit habe ich von vielen Leuten gute Geschäftsideen gehört und die gingen alle in die von mir beschriebene Richtung.

    Falls du aber wirklich eine gute Idee hast würde mich das sehr Interessieren!!!

    Also, wir warten auf deine Antwort.
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  9. #9
    hurst
    Gast Avatar von hurst
    Hi
    Hätte nicht gedacht, daß ich soviel Resonanz bekomme!?
    Naja, dann will ich euch mal ein paar Infos geben!

    @homie
    Nein, man muß hier nichts verkaufen!!! Und ich bin auch nicht beleidigt! Kann deine Reaktion bei dem Hintergrund voll und ganz verstehen!


    Es geht hier um eine Marketingfirma, die Dienstleistungen anbietet, die jeder Mensch täglich nutzt, wie Telefon, Internet, Strom und Gas.
    Unter dem Dach dieser Firma kann man sich, ggf staatlich gefördert (muß man mit seinem Sachbearbeiter im Arbeitsamt absprechen!), seine eigene Selbstständigkeit aufbauen.

    Wer noch mehr Informationen braucht kann mir eineEmail schreiben, sodaß wir das mal telefonisch besprechen können.
    Hier klicken

  10. #10
    Urgestein Avatar von mayman_s

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    Hi,

    ich habe heute vor einem Jahr auch ne Ich AG gegründet im Bereich IT Technik wo ich an IT-Projekten teilgenommen habe. Ich habe dann bei meinem 1. Projekt von ner großen Firma in dem das Projekt war gleich ne Feste Stelle als Netzwerk Admin angeboten bekommen und das ganze nach 1 Monat wieder aufgegeben. Jetzt habe ich nen guten Job in nem großen Konzern. Dadurch habe ich meinen Traumjob gefunden den ich schon immer gesucht habe aber nie die Möglichkeit bekam zu zeigen was ich kann. Also Leute nur Mut. Meine Erfahrung war sehr positiv ist ne sehr gute Möglichkeit an ne feste Stelle zu kommen. Wer nichts wagt der nicht gewinnt.

    Gruß mayman_s
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------
    Mit Computern können wir viele Probleme lösen die wir ohne Computer garnicht hätten.

  11. #11
    Karin Gentz
    Gast Avatar von Karin Gentz
    Ja auch ich habe von der" Ich AG" schon viel Positives gehört und glaube es ist eine gute Sache. Allerdings ist immer Vorsicht geboten wenn man Geld bezahlen muß oder ein obskures Produkt an die Leute bringen soll!


    Ich-AG oder Überbrückungsgeld was ist günstiger?
    Zwei Wege in die Selbständigkeit

    Seit dem 1. Januar 2003 gibt es für Arbeitslose zwei Wege in die Selbständigkeit: Das Überbrückungsgeld und die Ich-AG. Geld vom Staat bekommt man in beiden Fällen. Ansonsten gibt es wenig Gemeinsamkeiten. Da drängt sich die Frage auf: Was eignet sich für wen unter welchen Voraussetzungen?

    Bei der Ich-AG gibt es monatlich eine fixe Summe. Sie ist unabhängig von den Leistungen, die das Arbeitsamt bislang gezahlt hat. Beim Überbrückungsgeld hingegen orientiert sich die Zahlung an der Höhe des Arbeitslosengelds bzw. der -hilfe, die man zuletzt erhalten hat.

    Soziale Sicherheit

    Außerdem gibt es beim Überbrückungsgeld Zuschüsse für die Beiträge zur Sozialversicherung. Die bekommt man bei der Ich-AG nicht. Doch man kann sich bei den gesetzlichen Versicherungen günstig versichern. Die gesetzliche Rentenversicherung ist für Ego-Aktionäre ohnehin ein Muss. Beim Überbrückungsgeld ist das nicht der Fall. Freilich gibt es hier auch nicht die günstigen Konditionen für die Sozialversicherung.

    Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) hat ausgerechnet, dass für die Ich-AG monatlich mindestens 417 Euro zur sozialen Absicherung nötig sind. Für Bezieher von Überbrückungsgeld geht unter 500 Euro gar nichts und es können maximal 733 Euro fällig sein.

    Besser nicht

    Wer eine Ich-AG auf die Beine stellen will, muss dem Arbeitsamt keinen Geschäftsplan vorlegen. Für das Überbrückungsgeld ist das zwingend erforderlich. Zudem muss ein Experte sein o.k. dazu abgeben. Allerdings entfällt damit bei der Ich-AG lediglich eine bürokratische Hürde. Wer nämlich als Unternehmer tätig werden will, sollte dies keinesfalls ohne Businessplan tun. Dieser bildet die einzige Grundlage für eine fundierte Einschätzung der eigenen Geschäftsaussichten.

    Gute Geschäfte

    Wie man das Unternehmen aufbaut und wie sich die Geschäfte entwickeln, ist dem Arbeitsamt beim Überbrückungsgeld einerlei. Wenn es der Markt zulässt, kann man binnen kürzester Zeit dicke Gewinne einstreichen. Das Überbrückungsgeld wird davon nicht berührt.

    Bei der Ich-AG ist das anders: Mehr als 25.000 Euro im Jahr dürfen nicht verdient werden. Übersteigt man diese Grenze, muss man zwar nichts zurückzahlen. Es gibt jedoch im folgenden Jahr kein Geld mehr vom Arbeitsamt.

    Und nun?

    Wer eine clevere Geschäftsidee hat, die auch auf dem Papier überzeugt, und nach einer Anlaufzeit von ein paar Monaten gutes Geld abwirft, der ist mit dem Überbrückungsgeld vermutlich besser beraten.

    Ebenfalls dem Überbrückungsgeld den Vorzug geben sollten jene, die ein vergleichsweise hohes Arbeitslosengeld beziehen. So hat die Berechnung des IAB ergeben, dass Existenzgründer, die im zweiten Jahr die 25.000 Euro Grenze überschreiten, ab einem Leistungsanspruch von 1.365 Euro im Monat mit dem Überbrückungsgeld besser bedient sind. Dies betrifft jedoch nur einen kleinen Teil der Arbeitslosen.

    Ist anhand eines Businessplans absehbar, dass man mit einer Ich-AG drei Jahre lang ein Einkommen dies entspricht dem Gewinn der Firma von unter 25.000 Euro hat, ist die Ich-AG fast immer die bessere Wahl. Hier machen sich die deutlich niedrigeren Kosten für die Sozialversicherung bemerkbar. Das gleiche gilt, wenn das Arbeitslosengeld nicht allzu hoch ausfällt.

    Individuelle Entscheidung

    Allerdings ist die Wahl der Starthilfe für die Existenzgründung von individuellen Faktoren abhängig. Dabei spielen die eigenen finanziellen Verhältnisse eine wichtige Rolle.

    Damit Sie die richtige Wahl treffen, sollten Sie also in Ruhe nachdenken. Lassen Sie sich kompetent über Ihr Geld und die Erfolgsaussichten Ihres Unternehmens beraten.

    "Ich-AG".
    Der Begriff stammt aus dem so genannten Hartz-Papier, einem Bericht der von Peter Hartz geleiteten Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit. "Ich-AGs" sollen Arbeitslosen den Start in die Selbstständigkeit erleichtern.
    Förderung der Gründung einer Ich-AG
    Das Arbeitsamt zahlt einen Existenzgründungszuschuss. Der Gründungszuschuss ist ein monatlicher pauschaler Betrag zur sozialen Sicherung des Gründers. Dieser monatliche Zuschuss ist steuerfrei und wird längstens drei Jahre gezahlt. Der monatliche Existenzgründungszuschuss unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt und beläuft sich nach Beendigung der Arbeitslosigkeit auf: 600 Eur im ersten Jahr 360 Eur im zweiten Jahr 240 Eur im dritten Jahr.
    Der Zuschuss ist auf längstens drei Jahre begrenzt. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt jeweils für ein Jahr und wird bei Nachweis der Förderungsvoraussetzungen verlängert. Derzeit ist die neue Förderung bis Ende 2005 befristet. Während des Bezugs des Existenzgründungszuschusses sind Existenzgründer in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig und können auch an der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung teilnehmen. Die Sozialversicherungsbeiträge müssen vom Existenzgründer selbst gezahlt werden. Es sind aber reduzierte Beitragssätze vorgesehen. Bei Misserfolg der selbständigen Tätigkeit kann bei Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, diese vor Ablauf der dreijährigen Förderdauer wieder geltend gemacht werden.
    Die Ich-AG ist immer [auch als Familien AG] rechtlich ein Einzelunternehmen. Sie ist umsatz- und gewerbesteuerbefreit [auch IHK-/HWK-Beiträge]. Ich-AG versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch wenn keine IHK- HWK-Beiträge zu zahlen sind gelten die Fachspezifischen Vorschriften der jeweiligen Branche.

    Alternative zum Existenzgründungszuschuss: Das Überbrückungsgeld
    Alternativ - aber nicht zusätzlich - kommt auch eine Förderung durch das Arbeitsamt durch Gewährung des Überbrückungsgelds nach § 57 SGB III in Betracht. Das Überbrückungsgeld wird aber nur für sechs Monate gezahlt. In vielen Fällen wird die Alternative "Existenzgründungszuschuss zur sozialen Sicherung für 3 Jahre" günstiger sein, zumal beim Überbrückungsgeld kein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht und ein Antragsverfahren bei der Industrie- und Handelskammer erforderlich ist, in dem der Gründer nachweisen soll, dass die beabsichtigte Firmengründung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Im Einzelfall ist jedoch abzuwägen. Beim Überbrückungsgeld gibt es keine Einkommensgrenze und es dürfen fremde Mitarbeiter beschäftigt werden. Das Arbeitsamt berät und hält Unterlagen für die Förderung von Existenzgründern bereit.

    Vergünstigte Konditionen in der gesetzlichen Krankenkasse
    Bei der Krankenversicherung gibt es Sonderregelungen für Existenzgründer. Jeder, der einen Förderzuschuss erhält, kann sich zu vergünstigten Konditionen in der gesetzlichen Kasse versichern. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit wird pro Kalendertag der 60. Teil der monatlichen Bezugsgröße (im Jahr 2002 waren das 2.345 Euro) herangezogen. Bei einem Beitragssatz der gesetzlichen Kasse von 14 Prozent müssen damit monatlich 164,10 Euro abgeführt werden. Zu den günstigsten Versicherungsmöglichkeiten sollten die Kassen aber direkt befragt werden.

    Geschätztes Jahreseinkommen ist wenig realistisch !
    Man muß bedenken, dass kaum ein Existenzgründer auf ein Jahreseinkommen von 25.000 Euro kommen wird. Denn selbst wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit bei 40 Stunden liegt und kein einziger Arbeitstag wegen Krankheit, Urlaub oder Feiertag ausfällt, müsste der Unternehmer für jede der jährlich 2.080 Arbeitsstunden gut 12 Euro Gewinn erwirtschaften. Das ist für die gering qualifizierten Tätigkeiten, auf die die Förderung der Ich-AG insbesondere abzielt, kaum ein realistischer Wert. Fazit: Es dürfte nur für wenige höherqualifizierte Tätigkeiten sinnvoll sein eine ICH-AG zu gründen. Wer über solche Fähigkeiten verfügt und auch eine Marktlücke dafür erkannt hat wird in aller Regel den Weg des Freiberuflers wählen. Es sei denn man hat Schwierigkeiten gegenüber dem Finanzamt den Status des Freiberuflers zu erhalten.

    Noch mehr Infos und Links zum Thema Ich AG findet man
    HIER

    Der Begriff "Ich-AG", so die Experten der "Sprachkritischen Aktion Unwort des Jahres", leide unter einer lächerlichen Unlogik, da ein Individuum keine Aktiengesellschaft sein könne.


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