Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Kiel (LAG Kiel, Az.: 10 Sa 1684/06) darf der Arbeitgeber allein entscheiden, ob Raucherpausen vergütet werden oder nicht.
Die Einigungsstellen dürfen nur festlegen wo auf dem Betriebsgelände geraucht werden darf
Quelle: RTL-Text vom 23.11.2007 P472