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Thema: Artikel: Sicherheitswahn! Sind unsere Grundrechte in Gefahr?

  1. #1
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    Sicherheitswahn! Sind unsere Grundrechte in Gefahr?

    167 gar nicht so dumme Fragen zu unseren Grundrechten (Meinugsfreiheit Selbstbestimmungsrecht usw.) stellt die FDP der Bundesregierung.
    Grund ist auch die aktuelle Sicherheitsdebatte und die Vorratsdatenspeicherung die uns in unseren Grundrechten einschrenkt (Schäuble Effeckt)

    Es lohnt sich diese Fragen zu leseh es geht schließlich um unsere Grundrechte.
    Obwohl... die Antworten sind bestimmt noch interessanter



    Wir fragen die Bundesregierung:

    I. Grundrechtsverständnis

    1. Wie bewertet die Bundesregierung die Akzeptanz, Bedeutung der und die Beschäftigung
    mit bzw. den Einsatz für die Grundrechte in der Bevölkerung?

    2. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Identifikation der Bevölkerung
    mit der Verfassung für ein friedliches und gedeihliches Gemeinwesen
    zu und hält sie die Stärkung und Herausbildung eines Verfassungspatriotismus
    als gemeinsamer Wertebasis unserer Gesellschaft für erstrebenswert?

    3. Wo liegen aus Sicht der Bundesregierung heute aus welchen Gründen und
    aufgrund welcher Entwicklungen welche Gefahren für die Grundrechte?

    4. Hat die aktuelle Gefahrenbewertung der Bundesregierung Auswirkungen auf
    das Grundrechtsverständnis der Bundesregierung, insbesondere im Hinblick
    darauf, dass Grundrechte in erster Linie Abwehrrecht gegen den Staat sind?
    Falls ja, inwiefern und warum?

    5. Welche Bedrohung welcher Grundrechte hat sich in den letzten Jahren durch
    welche Ereignisse oder Entwicklungen besonders verschärft?

    6. Sieht die Bundesregierung bestimmte Grundrechte als zentraler an als andere
    oder hält sie an dem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten
    Grundsatz der praktischen Konkordanz fest?

    7. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der Grundrechte im Hinblick
    auf deren Drittwirkung auf das Privatrecht?

    8. Welche Gesetze, die vom Bundesverfassungsgericht für mit den Grundrechten
    unvereinbar erklärt wurden, müssen derzeit noch geändert werden und
    wann wird die Bundesregierung zur Änderung der jeweiligen Gesetze Gesetzentwürfe
    vorlegen?


    II. Grundrechte in Europa


    9. Wie bewertet die Bundesregierung aktuell den Grundrechtsschutz in der
    EU?

    10. Werden nach Auffassung der Bundesregierung die Grundrechte bei Entscheidungen
    der Institutionen der EU ausreichend beachtet? Falls nein, was
    will sie dagegen tun? Falls ja, aus welchen Gründen gelangt die Bundesregierung
    zu ihrer Auffassung?

    11. Sieht die Bundesregierung es als notwendig an, den individuellen Rechtsschutz
    in der EU dadurch zu verbessern, dass die Möglichkeiten einer Beschwerde
    über Grundrechtsverletzungen an den Europäischen Gerichtshof
    ausgebaut werden, und will sie sich dabei an die Regelungen bezüglich des
    Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte orientieren? Falls ja, welche
    Maßnahmen will sie dahingehend ergreifen bzw. hat sie ergriffen?

    12. Wie bewertet die Bundesregierung den Grundrechtsschutz durch den Europäischen
    Gerichtshof für Menschenrechte, insbesondere im Hinblick auf
    seine Effektivität vor dem Hintergrund der materiellen und personellen
    Ausstattung und der Verfahrensdauer?

    13. Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung das unterschiedliche
    Grundrechtsverständnis in den Mitgliedsstaaten der EU auf den
    Grundrechtsschutz innerhalb der Gemeinschaft und welche Probleme ergeben
    sich sonst daraus?

    14. Welche Auswirkungen wird nach Auffassung der Bundesregierung die Einigung
    auf die Reform der vertraglichen Grundlagen der Union, nach der
    die Grundrechts-Charta in einigen Mitgliedstaaten der EU nicht gelten soll,
    auf den Grundrechtsschutz in der Union haben?

    15. Wie sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund derWeigerung einiger
    EU-Mitgliedsstaaten, die Grundrechts-Charta in ihrem Hoheitsbereich gelten
    zu lassen, die Entwicklung eines konsistenten und umfassenden Grundrechtsschutzes
    für die Bürgerinnen und Bürger der EU?


    III. Eingriffe in die Grundrechte

    16. Welche Gefahren sieht die Bundesregierung aktuell für welche Grundrechte
    (bitte einzeln auf die jeweiligen Grundrechte eingehen)?

    17. Wie will die Bundesregierung auf diese Gefahren reagieren?

    18. Durch welche Gesetze wurde seit Übernahme der Regierungsgeschäfte
    durch die jetzige Bundesregierung in welche Grundrechte eingegriffen und
    was war der jeweilige Anlass (bitte jeweils einzeln auf die Grundrechte bezogen)?

    19. Welche weiteren Gesetzesvorhaben, die zu weiteren Grundrechtseinschränkungen
    führen werden, verfolgt die Bundesregierung aktuell (bitte jeweils
    einzeln auf die Grundrechte bezogen) und warum?

    20. Welche Einschränkungen welcher Grundrechte will die Bundesregeierung
    rückgängig machen?

    21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der Wirksamkeit von
    Grundrechtseingriffen im Hinblick auf den jeweiligen Gesetzeszweck vor?

    22. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine verbesserte Evaluation
    solcher Gesetze verpflichtend einzuführen und wie soll dies umgesetzt
    werden?

    23. Plant die Bundesregierung Änderungen des Grundgesetzes hinsichtlich
    welcher Grundrechte? Falls ja, welcher, wie, mit welchem Inhalt und
    warum?

    24. Wie bewertet die Bundesregierung Vorschläge für die Einrichtung einer
    verpflichtenden Vorabprüfung von Gesetzesvorhaben auf ihre Grundrechtsrelevanz,
    z. B. nach dem Vorbild der Prüfung der Bürokratieauswirkung von
    Gesetzesvorhaben durch den Normenkontrollrat?


    IV. Artikel 1 GG – Menschenwürde

    25. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des
    Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz für künftige Gesetzesvorhaben?

    26. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Entwicklung in den Medien,
    vor allem im Fernsehen und im Internet, im Hinblick auf die Achtung der
    Menschenwürde, insbesondere bezogen auf Sendungen wie Big Brother,
    Reality-TV oder Model-Casting-Shows, und welche Maßnahmen plant sie
    aufgrund ihrer Erkenntnisse und Ansichten?

    27. Wie schätzt die Bundesregierung Computerspiele, insbesondere sog. Ego-
    Shooter oder sonst Gewalt darstellende Spiele, im Hinblick auf Achtung der
    Menschenwürde ein und welche Maßnahmen will sie aufgrund ihrer Erkenntnisse
    und Einschätzung ergreifen?

    28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der angeblichen Anwendung
    von Folter auch gegenüber deutschen Staatsangehörigen durch andere
    Staaten im Bezug auf die internationale Zusammenarbeit mit diesen
    Staaten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung?

    29. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Verwertung von unter Folter
    erlangten Informationen im Zusammenhang mit Strafverfolgung, Gefahrenabwehr
    und Zusammenarbeit der Nachrichtendienste?

    30. Plant die Bundesregierung, die für das Europäische Polizeiamt gemäß
    Europol-Übereinkommen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
    Nr. C 149 vom 28. Mai 1999) geltende Regelung, nach der Informationen
    nicht verwertet werden dürfen, sofern deren Erlangung unter Beachtung der
    Menschenrechte zweifelhaft ist, im nationalen Recht zu verankern? Falls ja,
    wie? Falls nein, warum nicht?

    31. Wie bewertet die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs
    für Menschenrechte vom 11. Juli 2006, Az. 54810/00, zum Einsatz von
    Brechmitteln in polizeilichen Ermittlungsverfahren und welche Konsequenzen
    zieht sie daraus, ggf. auch im Hinblick auf welche anderen Ermittlungsmethoden?

    32. Hält die Bundesregierung die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
    in ihrer Rede 29. Oktober 2003 an der Humboldt-Universität zu Berlin geäußerte
    Auffassung für zutreffend, dass menschliche Embryonen vor der
    Einnistung in die Gebärmutter zwar ein Recht auf Leben haben, jedoch
    keine Menschenwürde, und welche Schlussfolgerungen für das Embryonenschutzgesetz
    zieht die Bundesregierung aus ihrer diesbezüglichen Haltung?


    V. Artikel 2I GG – Allgemeine Handlungsfreiheit, allgemeines Persönlichkeitsrecht

    33. Welche Hindernisse für die unternehmerische Handlungsfreiheit bestehen
    aus Sicht der Bundesregierung und wie will sie diese beseitigen?

    34. Wie beurteilt die Bundesregierung die mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
    zum 1. April 2007 in Kraft getretene Erschwernis für die Bürger,
    sich zwischen GKV und PKV zu entscheiden und womit rechtfertigt sie
    diese Einschränkungen der Handlungsfreiheit?

    35. Wie bewertet die Bundesregierung den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
    am Lebensende, insbesondere bei schwerer Krankheit, vor dem
    Hintergrund der noch immer ungelösten Frage der Bindungswirkung der
    Patientenverfügung?

    36. Wie bewertet die Bundesregierung den assistierten Suizid, die Information
    über Suizid und die Verschaffung von Gelegenheiten zum assistierten
    Suizid im Ausland unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Handlungsfreiheit
    und welche Folgerungen zieht sie aus ihrer diesbezüglichen Haltung
    hinsichtlich welcher Änderungen der geltenden Rechtslage?

    37. Wie viele Ausreiseverbote wurden gegen Hooligans oder andere potentielle
    Gewalttäter aus welchen Gründen in den vergangenen fünf Jahren verhängt?

    38. Wie stellt die Bundesregierung einen schonenden Umgang mit der allgemeinen
    Handlungsfreiheit sicher, wenn Ausreiseverbote gegen potentielle Gewalttäter
    verhängt und zur Durchsetzung deren Pässe eingezogen werden?


    VI. Artikel 2 II GG – Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

    39. Zu welchen Schlussfolgerungen für die Gesetzgebung führt die Bedrohung
    des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch den internationalen
    bzw. nationalen Terrorismus gelangt die Bundesregierung aufgrund
    welcher Gefahreneinschätzung?

    40. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedrohung der Grundrechte durch
    die Organisierte Kriminalität und wie will sie darauf mit welchen Maßnahmen
    reagieren?

    41. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den aktuellen Vorfällen um
    Gammelfleisch und andere Lebensmittelskandale unter dem Gesichtspunkt
    der grundgesetzlichen Pflicht des Staates, Leben und Gesundheit der Bürgerinnen
    und Bürger zu schützen?

    42. Hält die Bundesregierung aus welchen Gründen Maßnahmen für geboten,
    um Leib und Leben der Bevölkerung vor verurteilten Gewalttätern beispielsweise
    durch eine Ausweitung der Sicherungsverwahrung besser zu
    schützen? Falls ja, durch welche Maßnahmen?

    43. Wie will die Bundesregierung den Schutz deutscher Staatsbürger vor Gefahren
    für Leib und Leben in Fällen sichern, in denen, wie beispielsweise im
    Fall Kurnaz, diese von ausländischen Staaten misshandelt werden, insbesondere
    vor dem Hintergrund internationaler Zusammenarbeit zur Bekämpfung
    des Terrorismus?

    44. Unterstützt die Bundesregierung durch welche Maßnahmen die Rechtshilfeersuchen
    der Staatsanwaltschaft zur Verhaftung der an Verschleppungen
    durch die CIA beteiligten Personen? Falls nein, warum nicht?

    45. Wie will die Bundesregierung darauf hinwirken, dass der Schutz der körperlichen
    Unversehrtheit von Ehefrauen und Kindern verbessert wird, indem
    die Finanzierung von Frauenhäusern als Rückzugsräume gesichert wird?


    VII. Artikel 2Abs. 1 GG i.V. m. Artikel 1 Abs. 1 GG – Informationelle
    Selbstbestimmung

    46. Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, das vom
    Bundesverfassungsgericht entwickelte Grundrecht auf informationelle
    Selbstbestimmung als eigenständiges Grundrecht in den Grundrechtskatalog
    des Grundgesetzes aufzunehmen? Falls ja, warum und welche konkreten
    Vorhaben plant sie? Falls nein, warum nicht?

    47. Wie beurteilt die Bundesregierung den Schutz der informationellen Selbstbestimmung
    im nichtöffentlichen Bereich und wo liegen nach Ansicht der
    Bundesregierung hier besondere Probleme?

    48. Wie will die Bundesregierung den Schutz der informationellen Selbstbestimmung
    im nicht-öffentlichen Bereich verbessern?

    49. Welche konkreten Probleme für den Datenschutz sieht die Bundesregierung
    im Bereich der Kundenkarten bzw. bei Rabattkartensystemen?

    50. Wie will die Bundesregierung den Schutz der personenbezogenen Daten im
    Bereich der neuen Medien verbessern, insbesondere im Hinblick auf Pläne
    der Bundesregierung zur Änderung des Teledienstedatenschutzgesetzes?

    51. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung gegen den rechtswidrigen
    Adresshandel unternehmen?

    52. Welche Maßnahmen zur Stärkung und Bewahrung des Bankgeheimnisses
    in Deutschland plant die Bundesregierung?

    53. Welche Gefahren für das Recht der informationellen Selbstbestimmung
    sieht die Bundesregierung im Bereich der RFID-Technologie sowohl im öffentlichen
    wie auch im nichtöffentlichen Bereich?

    54. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung von zentralen Dateien
    von Behörden im Hinblick auf die Wahrung des Rechts auf informationelle
    Selbstbestimmung und wie soll den daraus entstehenden Gefahren begegnet
    werden?

    55. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rasterfahndung im Hinblick auf das
    Recht der informationellen Selbstbestimmung?

    VIII. Artikel 3 GG – Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit

    56. Welche Erfahrungen gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung bislang
    mit der Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und hat
    aus welchen Gründen wirkt sich dieses Gesetz wie auf die Gleichberechtigung
    und die Diskriminierungsfreiheit aus?

    57. Welche Probleme gibt es hinsichtlich der Zuständigkeiten nach dem Allgemeinen
    Gleichbehandlungsgesetz zwischen den verschiedenen Beschwerdestellen
    im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich?

    58. Will die Bundesregierung aufgrund ihrer Erkenntnisse und deren Bewertung
    Änderungen am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vornehmen?
    Falls ja, welche aufgrund welcher Erwägungen?

    59. Wie stellt sich derzeit in Deutschland die Gleichberechtigung von Männern
    und Frauen im Arbeitsleben dar, insbesondere im Bezug auf Löhne und
    Gehälter von Männern und Frauen, und welche Konsequenzen zieht die
    Bundesregierung daraus?

    60. Beabsichtigt die Bundesregierung welche Änderungen im Bundesgleichstellungsgesetz?
    Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht?

    61. Wie will die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Gleichberechtigung
    von Jungen und Mädchen im Bildungswesen fördern, insbesondere
    im Hinblick auf die Förderung von Mädchen im mathematischen, technischen
    und naturwissenschaftlichen sowie von Jungen im sprachlichen
    Bereich?

    62. Wie rechtfertigt die Bundesregierung angesichts einer Ausmusterungsquote
    bei Wehrpflichtigen von 46 Prozent im ersten Halbjahr 2007, welche sich
    medizinisch nicht erklären lässt, sowie der Tatsache, dass von dem verbleibenden
    Rest der tauglichen jungen Männer lediglich 60 Prozent demWehroder
    Zivildienst tatsächlich nachkommen müssen, weiterhin die Aufrechterhaltung
    der Wehrpflicht und wie verhält sich dies gegenüber den Grundrechten
    gemäß Artikel 3 GG?


    IX. Artikel 4 GG – Glaubens- und Gewissensfreiheit

    63. Welche Handlungsfelder im Bezug auf mögliche Grundrechtskollisionen
    zwischen der Religionsfreiheit und anderen Grundrechen sieht die Bundesregierung
    im Bezug auf welche Religionsgemeinschaften und wie will sie
    darauf reagieren?

    64. Welche Religionsgemeinschaften, Sekten und andere Gruppierungen, die
    sich auf religiöse oder Glaubensbekenntnisse stützen, hält die Bundesregierung
    derzeit aus welchen Gründen für verfassungsfeindlich?

    65. Wie will die Bundesregierung die negative Bekenntnisfreiheit schützen?

    66. Sieht die Bundesregierung die negative Bekenntnisfreiheit durch die Zusammensetzung
    z. B. von Rundfunkräten, Ethikräten oder Anhörungen der
    Bundesregierung betroffen, falls ja, warum, falls nein, warum nicht?

    67. Wie beurteilt die Bundesregierung die Religionsfreiheit für Angestellte in
    kirchlichen oder sonst religiösen Betrieben, beispielsweise im Hinblick auf
    Kündigungen Geschiedener oder bei Glaubenswechsel?

    68. Sieht die Bundesregierung für den Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts die
    Notwendigkeit einer Begrenzung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts
    über die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Begrenzungen durch
    das Willkürverbot, die guten Sitten und den deutschen ordre public hinaus,
    wenn ja, in welche Richtung, bzw. wenn nein, warum nicht?

    69. Wie beurteilt die Bundesregierung die landeskirchlichen sog. Ungedeihlichkeitsgesetze,
    wonach ein Pfarrer ohne sein Einverständnis in den Wartestand
    versetzt werden kann, wenn seine Stellung in der Gemeinde „unhaltbar“
    geworden ist und ein gedeihliches Wirken in einer anderen Gemeinde
    zunächst nicht erwartet werden kann, in materieller und prozessualer Hinsicht
    im Hinblick auf die Religionsfreiheit und das Rechtsstaatsprinzip?

    70. Bewertet die Bundesregierung das Tragen des islamischen Kopftuchs aus
    welchen Gründen als Ausdruck der Religionsfreiheit oder sieht sie darin
    eine von diesem Grundrecht nicht gedeckte politische Meinungsäußerung,
    die beispielsweise zu Einschränkungen der Berufsfreiheit führen darf, und
    welche Konsequenzen ergeben sich aus der Haltung der Bundesregierung
    für die Gesetzgebung?


    X. Artikel 5 I GG – Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Informationsfreiheit

    71. Sieht die Bundesregierung in Akkeditierungsverfahren für Journalisten bei
    Großveranstaltungen privater oder öffentlich-rechtlicher Natur einen Eingriff
    in das Grundrecht auf Presse- und Meingungsfreiheit oder andere
    Grundrechte und welche Konsequenzen zieht sie daraus unter Beachtung
    des Wesentlichkeitsgrundsatzes für die Gesetzgebung?

    72. Wie beurteilt die Bundesregierung die Durchsuchungen von Redaktionen
    vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom
    27. Februar 2007, in dem die Durchsuchung der Redaktion des Magzins
    „Cicero“ aufgrund eines unzulässigen Eingriffs in die Pressefreiheit als verfassungswidrig
    angesehen wurde, und plant sie etwaige Gesetzesänderungen,
    um Ermittlungsbehörden dennoch derartige Durchsuchungen zu ermöglichen?

    73. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Konzentrationsprozesse
    im Medien- und insbesondere Fernsehbereich Gefahren für die
    Presse- und Meinungsfreiheit und hält sie, ggf. aus welchen Gründen, die
    Möglichkeiten des Kartellrechts für ausreichend, um diese zu schützen?

    74. Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Fernsehrichtlinie der EU,
    nach derWerbung auch imWege des sog. Product Placements möglich werden
    soll, und wird sie sich in der EU dafür einsetzen, dass die Richtlinie im
    Hinblick auf die vom Recht der Meinungsfreiheit geschützte Werbung so
    beschlossen wird?

    75. Hält die Bundesregierung die bestehenden Gesetze zur Sicherung und
    Schaffung der Informationsfreiheit für ausreichend, insbesondere bezüglich
    des Informationsfreiheitsgesetzes, des geplanten Verbraucherinformationsgesetzes
    und des Umweltinformationsgesetzes? Falls ja, warum? Falls nein,
    welche Maßnahmen plant die Bundesregierung aus welchen Gründen, um
    dem entgegenzutreten?

    76. Sieht die Bundesregierung aus welchen Gründen gesetzgeberischen Handlungsbedarf,
    zur Erhaltung der Vielfalt der Medien welche Fördermaßnahmen
    über bereits bestehende, wie z. B. reduzierter Mehrwertsteuersatz,
    hinaus zu ergreifen?

    77. Befürchtet die Bundesregierung durch die Haftungsregelungen für Betreiber
    von Internetforen einen Verlust an Meinungsfreiheit, weil einerseits
    viele Foren aus Furcht vor dem Haftungsrisiko nicht mehr betrieben werden
    und andererseits Forenbetreiber, um rechtliche Risiken zu minimieren, Zensur
    ausüben?


    XI. Artikel 5 III GG – Kunstfreiheit, Freiheit von Lehre und Forschung

    78. Welche Konsequenzen für die Kunstfreiheit zieht die Bundesregierung aus
    dem sog. Karikaturenstreit, insbesondere im Hinblick auf die Abwägung
    zwischen Kunst auf der einen und religiösen Gefühlen auf der anderen
    Seite?

    79. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die strikten Einschränkungen
    der Stammzellforschung in Deutschland für vereinbar mit der Forschungsfreiheit?
    Falls nein, welche Änderungen plant die Bundesregierung?

    80. Nimmt die Bundesregierung die zunehmende Abwanderung von Wissenschaftlern
    aus Deutschland ins Ausland zum Anlass, Gesetze, die die Forschungsfreiheit
    einschränken, auf den Prüfstand zu stellen, um so den Forschungsstandort
    Deutschland wieder attraktiver zu machen, und welche
    Gesetze wären dies mit jeweils welcher Zielrichtung?

    81. Sieht die Bundesregierung in der finanziellen Situation der Hochschulen
    eine Bedrohung für die Freiheit von Forschung und Lehre? Falls ja, warum
    und wie will sie dem begegnen? Falls nein, warum nicht?

    82. Erwägt die Bundesregierung aus welchen Gründen eine Einschränkung der
    Forschungsfreiheit im Bezug auf Tierversuche oder wird sie sich für entsprechende
    Initiativen auf Ebene der EU einsetzen und welche Maßnahmen
    plant sie gegebenenfalls in diesem Bereich, beispielsweise hinsichtlich der
    Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände?

    83. Hält die Bundesregierung an ihrer im Hinblick auf die Forschungsfreiheit
    einschränkenden Ausrichtung der kerntechnischen Sicherheitsforschung
    fest, wonach die beteiligten Forschungsinstitute undWissenschaftler nur an
    alten und in Deutschland in Betrieb befindlichen Kernreaktoren sicherheitsrelevante
    Forschungen ausführen dürfen?

    84. Hält die Bundesregierung die bestehenden gesetzlichen Regelungen in
    Deutschland und Europa im Hinblick auf die Gentechnik, z. B. im Bereich
    der sog. Grünen Gentechnik, für geeignet, die Freiheit der Forschung zu gewährleisten?
    Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht und was will sie diesbezüglich
    unternehmen?


    XII. Artikel 6 GG – Schutz von Ehe und Familie

    85. Sind Kinder durch Artikel 6 GG bzw. Artikel 2 GG ausreichend geschützt,
    oder sind nach Auffassung der Bundesregierung die Kinderrechte ausdrücklich
    in der Verfassung zu verankern? Falls nein, warum nicht, falls ja, an
    welcher Stelle wäre dies systematisch (Artikel 2 GG/Artikel 6 GG) mit welchem
    Regelungsgehalt sinnvoll?

    86. Inwiefern würde nach Auffassung der Bundesregierung die Aufnahme des
    Schutzes der Kinderrechte in die Verfassung die Rechtsposition des einzelnen
    Kindes subjektivv erbessern bzw. welche unmittelbare oder mittelbare
    Bindungswirkung würde eine solche Regelung auf Gesetzgebung und Verwaltungspraxis
    bzw. private Rechtsverhältnisse entwickeln?

    87. Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Mitteilung der Kommission
    vom 4. Juli 2006 (KOM (2006) 367 endg.) enthaltene Aussage, dass die EU
    keine generelle Befugnis auf dem Gebiet der Grundrechte einschließlich der
    Rechte des Kindes habe, die EU aber diese Rechte, wenn sie für eine bestimmte
    Politik von Belang sind, auch bei deren Umsetzung nach Maßgabe
    der Rechtsgrundlage der Verträge (mainstreaming) berücksichtigen müsse
    mit der Folge, dass ihr verschiedene besondere Zuständigkeiten spezifische
    positive Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Kinderrechte gestatteten?
    Inwieweit könnten sich hieraus Auswirkungen auf Inhalt und
    Schutz der Kinderrechte auf nationaler Ebene ergeben?

    88. Welche Bedeutung wird dem durch die Europäische Kommission zusammen
    mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gegründeten Europäischen
    Forum für die Rechte des Kindes für den Schutz von Kinderrechten insbesondere
    im innerstaatlichen Bereich zukommen?

    89. Wie wird die Bundesregierung dem in Ziffer 3 der Erklärung der Vertreter der
    Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Kinderbeauftragten, des Europäischen
    Netzwerkes für Kinder- und Jugendforschung (ChildONEurope) und
    denVertretern der europäischen Einrichtungen, des Europarates, von UNICEF
    und der Zivilgesellschaft vom 4. Juni 2007 enthaltenen Beschluss nachkommen,
    die Europäische Kommission in ihren Bemühungen zu unterstützen, Kinderrechte
    in der Innen- und Außenpolitik der EuropäischenUnionsystematisch
    zu berücksichtigen, und welche Folgen werden sich hieraus für die nationale
    Innen- und Außenpolitik ergeben?

    90. Inwiefern sieht die Bundesregierung den Schutz der Familie durch den
    Mangel an Kindertagesbetreuungsplätzen, insbesondere in den alten Bundesländern,
    betroffen und welche Auswirkungen wird nach Auffassung der
    Bundesregierung der geplante Ausbau der Kindertagesbetreuung auf das
    Bild der Familie und das daraus abzuleitende verfassungsmäßige Leitbild in
    Deutschland haben?

    91. Wie beurteilt die Bundesregierung den Schutz von Alleinerziehenden und
    zusammenlebenden Paaren ohne Trauschein im Steuerrecht, z. B. beim
    Ehegattensplitting?

    92. Wie beurteilt die Bundesregierung den Schutz der Familie im Verhältnis
    zum Recht der Kommunen auf Selbstverwaltung im Zusammenhang mit
    dem Ausbau der Kindertagesbetreuung?

    93. Hält die Bundesregierung angesichts der demographischen Entwicklung,
    insbesondere der rückläufigen Geburtenzahlen, eine Stärkung der Familien,
    bei denen die Eltern nicht verheiratet sind, aber in eheähnlicher Lebensgemeinschaft
    mit ihren Kindern leben, für notwendig, beispielsweise durch
    welche Anpassungen im Steuerrecht, und wie beurteilt sie das Verhältnis
    des Schutzes von Ehe zum Schutz der Familie?

    94. Wie will die Bundesregierung aus welchen Gründen durch welche Änderungen
    des Strafgesetzbuchs auf der einen und des Bürgerlichen Gesetzbuchs
    auf der anderen Seite Zwangsverheiratungen, insbesondere junger
    Frauen mit Migrationshintergrund, begegnen?

    95. Welche Probleme gibt es nach Auffassung und Erkenntnis der Bundesregierung
    bei nach dem Recht anderer Staaten geschlossener Ehen, die von
    Deutschland anerkannt werden, im Hinblick insbesondere auf Kollisionen
    mit anderen Grundrechten wie dem Recht auf Gleichberechtigung von
    Mann und Frau, Religionsfreiheit, Berufsfreiheit oder dem Recht auf Eigentum,
    und wie will sie diese gegebenenfalls lösen?

    96. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechte von Ehepartnern, insbesondere
    Ehefrauen, die Familienarbeit leisten, hinsichtlich der Regelungen des
    Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach diesen erst bei Auflösung der Ehe das
    Recht auf Offenlegung der Konten des Ehepartners und Teilhabe am gemeinsam
    erwirtschafteten Einkommen gewährt wird?

    97. Warum hält die Bundesregierung gleichgeschlechtliche Partnerschaften
    nicht für ebenso schutzwürdig wie die Verantwortungsgemeinschaft der Ehe
    oder, falls Kinder eines oder beider Lebenspartner in der Verantwortungsgemeinschaft
    leben, wie Familien, und wie ist die Haltung der Bundesregierung
    zu einer Verfassungsänderung, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften
    unter den Schutz der Verfassung stellt?

    98. Welche Gründe sieht die Bundesregierung, gleichgeschlechtliche Partnerschaften
    nicht bereits im Rahmen der geltenden Verfassung mit der Ehe
    gleichzustellen, wie dies vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung
    vom 17. Juli 2002 für rechtlich möglich erachtet wurde, und
    warum hat sie bislang aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
    keine Konsequenzen für eine Gleichstellung gezogen?


    XIII. Artikel 7 GG – Schulwesen, Recht auf Schulwahl

    99. Wie haben sich nach Erkenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
    Privatschulen in Deutschland sowie deren Schülerzahlen in den vergangenen
    fünf Jahren entwickelt und spiegelt sich nach Auffassung der Bundesregierung
    aus welchen Gründen darin ein ausreichender Schutz des
    Rechts, Privatschulen zu errichten?

    100. Bestehen aus Sicht der Bundesregierung welche Probleme hinsichtlich der
    Achtung der Grundrechte und der Vermittlung der Werte unserer Verfassung
    an Privatschulen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften oder
    religiöser Vereinigungen oder mit religiöser Ausrichtung?

    101. Welche Bedenken hat die Bundesregierung aus welchen Gründen hinsichtlich
    des insbesondere von streng religiösen Eltern und Gruppen geforderten
    Home-Schoolings in Deutschland?

    XIV. Artikel 8 GG – Versammlungsfreiheit

    102. Wie oft wurde die Versammlungsfreiheit in den vergangenen fünf Jahren
    aus jeweils welchen Gründen eingeschränkt?

    103. Wie oft wurden Einschränkungen der Versammlungsfreiheit in den vergangenen
    fünf Jahren von Gerichten wieder aufgehoben?

    104. Hält die Bundesregierung aus welchen Gründen die Pflichten des Staates
    zum Schutz welcher anderen Grundrechte oder welcher anderen öffentlichen
    Belange grundsätzlich für vorrangig vor dem Schutz der Versammlungsfreiheit
    oder hält sie es vielmehr aus welchen Gründen für geboten,
    dass der Staat mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln die Versammlungsfreiheit
    schützt, auch wenn dies einen erheblichen Aufwand an Personal
    und Mitteln erfordert?

    105. Hält die Bundesregierung die im sog. Brokdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
    getroffenen Aussagen, dass „dem Grundrecht in einem freiheitlichen
    Staatswesen ein besonderer Rang“ gebührt; dass „das Recht,
    sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln,
    seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit
    des selbstbewussten Bürgers“ gilt und dass „in ihrer Geltung für politische
    Veranstaltungen die Freiheitsgarantie aber zugleich eine Grundentscheidung,
    die in ihrer Bedeutung über den Schutz gegen staatliche Eingriffe in
    die ungehinderte Persönlichkeitsentfaltung hinausreicht,“ verkörpert, auch
    weiterhin für gültig und misst sie welche Entscheidungen wie an diesen
    Maßstäben?

    106. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung auch im Zusammenhang
    mit sicherheitsrelevanten Veranstaltungen wie beispielsweise dem
    G8-Gipel in diesem Jahr in Heiligendamm das Demonstrationsrecht schützen
    und gewährleisten?

    107. Bei wie vielen Demonstrationen in den vergangenen fünf Jahren wurde die
    Versammlungsfreiheit durch Personen, die Gewalt gegen andere Personen
    oder Sachen angewendet haben, missbraucht und in wie vielen Fällen kam
    es dabei zu schweren Personen- oder Sachschäden?

    108. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Gewaltbereitschaft
    welcher extremistischen Gruppierungen, die befürchten lassen,
    dass das Versammlungsrecht missbraucht wird?

    109. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Zahlen und
    Erkenntnissen?

    110. Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung
    aus welchen Gründen hinsichtlich von Spontan- bzw. Eilversammlungen
    und will sie insbesondere dem verfassungswidrigen Zustand des Versammlungsgesetzes
    im Bezug auf diese abhelfen?

    111. Welche Anforderungen an Überwachungsmaßnahmen bei Demonstrationen
    sind nach Auffassung der Bundesregierung zu stellen, um der u. a. in
    § 12a Versammlungsgesetz zum Ausdruck gebrachten Abwägung zugunsten
    des Grundrechts der Versammlungsfreiheit gegenüber etwaigen Interessen
    der Sicherheits- und Ordnungsbehörden an Aufzeichnungen grundrechtsschonend
    Rechnung zu tragen, und wurde diesen nach Erkenntnis
    der Bundesregierung in der Regel bei Großdemonstrationen in den vergangnen
    Jahren ausreichend Rechnung getragen?


    XV. Artikel 9 GG – Vereinigungsfreiheit

    112. Wie viele extremistische Vereinigungen in Deutschland gibt es nach Erkenntnis
    der Bundesregierung?

    113. Wie viele extremistische Vereinigungen wurden in den vergangenen fünf
    Jahren aus welchen Gründen verboten?

    114. Wie viele Vereinigungen werden aufgeschlüsselt nach den Gründen, beispielsweise
    Rechts- oder Linksextremismus, islamistische Vereinigungen,
    etc., derzeit von Polizei und Geheimdiensten mit welchen Mitteln überwacht?

    115. Hält die Bundesregierung aus welchen Gründen Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit
    zur Bekämpfung des Links- bzw. Rechtsextremismus für
    ein effektives Mittel, insbesondere im Vergleich zu anderen, weniger
    grundrechtsintensiven Eingriffen wie Aufklärung oder Aussteigerprogrammen,
    und reichen nach Auffassung der Bundesregierung die bestehenden
    gesetzlichen Mittel hierfür aus?

    116. Sieht die Bundesregierung mit welcher Begründung in den sinkenden Mitgliederzahlen
    der Gewerkschaften und dem Ausstieg von Unternehmen
    aus der Tarifbindung eine Gefahr für die Vereinigungsfreiheit und wie will
    sie dem gegebenenfalls begegnen?

    117. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Bürgerinnen und
    Bürger beispielsweise durch die Gründung von Vereinen oder das Engagement
    in Vereinen in den vergangenen Jahren von der Vereinigungsfreiheit
    verstärkt oder eher weniger Gebrauch machen und wie beurteilt sie ihre Erkenntnisse?

    118. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der aktuellen Gerichtsentscheidungen
    zum Lokführerstreik, insbesondere Arbeitsgericht
    Chemnitz, im Hinblick auf die Koalitionsfreiheit und sieht sie hier Regelungsbedarf?

    119. Sieht die Bundesregierung in dem Bestreben, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
    auf möglichst viele Branchen auszudehnen und die Tarifverträge
    auf dem Verordnungswege am Tarifausschuss vorbei für allgemeinverbindlich
    zu erklären, einen Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit?


    XVI. Artikel 10 GG – Post- und Fernmeldegeheimnis

    120. Liegt nach Ansicht der Bundesregierung in heimlichen Online-Durchsuchungen
    privater Festplatten ein Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis?
    Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht?

    121. Steht nach Ansicht der Bundesregierung in der Abwägung widerstreitender
    Grundrechte welcher Erfolg der Telefonüberwachungen, bezogen vor
    allem auf den Schutz welcher anderen Grundrechte, im Verhältnis zur Einschränkung
    des Post- und Fernmeldegeheimnisses?

    122. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung großangelegte Durchsuchungen
    von Briefen in Postzentren, wie beispielsweise im Vorfeld des
    diesjährigen G8-Gipfels in einem Postvereilungszentrum in Hamburg geschehen,
    für verhältnismäßig?

    123. In welchem Umfang wurde elektronische Kommunikation in den vergangenen
    fünf Jahren überwacht und mit welchem konkreten Gewinn für den
    Erfolg von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bzw. zur Gefahrenabwehr?

    124. Ist die Bundesregierung aus welchen Gründen der Auffassung, dass die
    sog. Internettelefonie als neue Form der Fernkommunikation dem Schutzbereich
    des Artikels 10 GG zuzuordnen ist und welche Konsequenzen ergeben
    sich daraus für mögliche Überwachungsmaßnahmen sowohl im
    Hinblick auf die technische Machbarkeit als auch im Hinblick auf gesetzgeberische
    Maßnahmen?


    XVII. Artikel 12 GG – Berufsfreiheit

    125. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung mit welcherWirkung ergriffen
    und will sie noch ergreifen, damit ausreichend Ausbildungsplätze zur
    Verfügung stehen?

    126. Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der Berufsfreiheit
    und anderer Grundrechte wie der Vereinigungsfreiheit die Nicht-
    Einstellung bzw. Entlassung von Lehrern, die sich in Vereinigungen betätigen
    bzw. zum Teil vor vielen Jahren betätigt haben, solange diese Vereinigungen
    nicht wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen verboten
    sind?

    127. Zu welchem Ergebnis gelangt die Bundesregierung aus welchen Gründen
    bei der Abwägung der Grundrechte auf Religionsfreiheit auf der einen und
    der Berufsfreiheit auf der anderen Seite die Nicht-Einstellung bzw. Entlassung
    von Lehrerinnen oder anderer Beamtinnen, die das islamische Kopftuch
    tragen?

    128. Wie lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung das faktische Berufsverbot
    für die Anbieter von Sportwetten und anderer Lotterien rechtfertigen
    und wie begründet sie diese Einschränkungen, wenn zugleich staatliche
    Lotterien weiterhin zugelassen bleiben?


    XVIII. Artikel 13 GG – Unverletzlichkeit der Wohnung

    129. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung bezüglich der Forderung
    nach dem sog. Richterband vor dem Hintergrund der Entscheidung des
    Bundesverfassungsgerichts, dass die Aufzeichnungen unverzüglich gestoppt
    werden müssen, wenn der unantastbare Kernbereich der privaten
    Lebensgestaltung berührt ist?

    130. Sieht die Bundesregierung aus welchen Gründen in sog. Online-Durchsuchungen
    von Festplatten einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der
    Wohnung und wie ist dieser nach Auffassung der Bundesregierung zu
    rechtfertigen?

    131. Inwiefern und mit welcher Begründung bewertet die Bundesregierung sog.
    Online-Durchsuchungen von Festplatten ohneWissen der Betroffenen anders
    als Haus- oder Wohnungsdurchsuchungen, bei denen die Durchsuchung
    offen stattfinden muss?

    132. Wie will die Bundesregierung den unantastbaren Kernbereich der privaten
    Lebensgestaltung wahren, wenn heimlich Festplatten mittels fernsteuerbaren
    Programmen durchsucht werden?


    XIX. Artikel 14 GG – Schutz des Eigentums

    133. Wie will die Bundesregierung gegen die weltweite Produktpiraterie vorgehen,
    insbesondere welche Schritte wird sie gemeinsam mit welchen anderen
    Ländern unternehmen, um den Beschluss des diesjährigen G8-Gipfels
    in Heiligendamm zu konkretisieren?

    134. Hält die Bundesregierung aus welchen Gründen den Schutz des geistigen
    Eigentums in Deutschland für ausreichend, insbesondere hinsichtlich der
    zunehmenden Verstöße gegen das Urheberrecht mittels des Internets oder
    anderen Anwendungen der neuen Medien? Falls nein, welche Konsequenzen
    zieht sie daraus?

    135. Wie beurteilt die Bundesregierung Systeme des Digital Rights Management,
    einerseits im Hinblick auf den Eigentumsschutz und die allgemeine
    Handlungsfreiheit der Verbraucher und andererseits im Hinblick auf den
    Schutz des geistigen Eigentums?

    136. Wird nach Auffassung der Bundesregierung im gegenwärtigen System der
    gesetzlichen Rentenversicherung dem Schutz des Eigentums der Versicherten
    ausreichend Rechnung getragen, insbesondere unter Berücksichtigung
    der zu erwartenden demographischen Entwicklung? Falls ja, warum?
    Falls nein, was wird die Bundesregierung tun, um diesen Missstand zu beheben?

    137. Sieht die Bundesregierung aus welchen Gründen Änderungsbedarf hinsichtlich
    der Freibeträge von Vermögen, das Empfängern des Arbeitslosengelds
    II verbleiben darf, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung
    von Altersarmut?

    138. Welchen Handlungsbedarf hinsichtlich der Wiederherstellung von Eigentumsverhältnissen
    von Personen, die in der Deutschen Demokratischen
    Republik enteignet wurden, gibt es derzeit noch, insbesondere wie viele
    offene Verfahren stehen noch aus?


    XX. Artikel 16 GG – Staatsangehörigkeit

    139. Plant die Bundesregierung aus welchen Gründen welche Maßnahmen, um
    Ausländern, die die deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund falscher Angaben
    erhalten haben, die deutsche Staatsbürgerschaft wieder abzuerkennen
    und inwiefern will sie dabei zwischen welchen Fällen differenzieren?

    140. Hält die Bundesregierung die Ermöglichung doppelter Staatsbürgerschaft
    für ein geeignetes Instrument zur Förderung der Integration? Falls ja,
    warum? Falls nein, warum nicht?


    XXI. Artikel 16a GG – Asylrecht

    141. Warum hält die Bundesregierung die im Gesetz über die Umsetzung aufenthalts-
    und asylrechtlicher Richtlinien der EU beschlossene dynamische
    Verweisung auf die Sichere-Drittstaaten-Liste der EU für vereinbar mit
    dem Parlamentsvorbehalt gemäß Artikel 16 a Absatz 2 Satz 2?

    142. Wie begründet die Bundesregierung diesen erheblichen Eingriff in das
    Grundrecht auf Asyl einerseits und die Parlamentsrechte andererseits unter
    Berücksichtigung sowohl des allgemeinen Wesentlichkeitsgrundsatzes als
    auch des Wortlauts des Grundgesetzes?

    143. Welche Übereinstimmungen bzw. Abweichungen zwischen der Sichere-
    Drittstaaten-Liste der EU und derjenigen Deutschlands bestehen derzeit
    aufgrund welcher unterschiedlichen Einschätzungen der Lage in den
    jeweiligen Ländern?

    144. Für welche europäische Strategie im Umgang mit Asylsuchenden setzt
    sich die Bundesregierung aus welchen Gründen ein und wie will sie mit
    Widersprüchen zwischen dem Anspruch der deutschen Verfassung an das
    Asylrecht und der tatsächlichen Praxis wie auch der rechtlichen Ausgestaltung
    in der EU umgehen?

    145. Wie hat sich die Zahl der Asylbewerber in Deutschland und in der EU nach
    Herkunftsländern, Geschlecht, Alter und Asylgrund in den vergangenen
    fünf Jahren entwickelt und wie bewertet die Bundesregierung diese
    Zahlen?

    146. Wie vielen Personen nach Herkunftsländern, Geschlecht und Alter wurde
    wegen welchen Asylgrundes Asyl in Deutschland gewährt?

    147. Durch welche bereits umgesetzten oder geplanten Maßnahmen setzt sich
    die Bundesregierung in welchen Ländern für eine verbesserte Armutsbekämpfung
    mit dem Ziel, dadurch einen Rückgang der Asylbewerberzahlen
    zu erreichen, ein?

    148. Wie will die Bundesregierung den besonderen Schutzanforderungen minderjähriger
    Asylsuchender gewährleisten, wie er in der UN-Kinderrechtskonvention
    gefordert wird?

    149. Welche neuen Formen der politischen Verfolgung staatlicher, mittelbar
    staatlicher und nichtstaatlicher Art sind der Bundesregierung bekannt und
    welche Konsequenzen zieht sie für welche dieser Fälle aus welchen Gründen
    im Hinblick auf eine mögliche Anerkennung als Asylgründe?


    XXII. Artikel 19 IV sowie Artikel 101, 103 und 104 GG – Rechtsweggarantie,
    Justizgrundrechte


    150. Welche Änderungen bei der Prozesskostenhilfe plant die Bundesregierung
    aus welchen Gründen und inwiefern stellt sie dabei sicher, dass für jedermann
    unabhängig von seiner finanziellen Lage die Möglichkeit auf
    Rechtsdurchsetzung erhalten bleibt?

    151. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
    Jugendstrafvollzugsgesetze erlassen und inwiefern werden dabei die
    Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006
    (Az. 2 BvR 1673/04 und 2 BvR 2402/04) erfüllt?

    152. Wie lang ist die Prozessdauer durchschnittlich in welchen Gerichtsbarkeiten
    und welche Gefahren sieht die Bundesregierung hierin für die tatsächliche
    Möglichkeit der Menschen, ihre Rechte durchzusetzen sowie für das
    Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat?

    153. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung insbesondere in den
    Verwaltungsgerichten, dass die Verfahren des Einstweiligen Rechtsschutzes
    in vielen Fällen aufgrund der sehr langen Dauer bis zur Entscheidung
    in der Hauptsache quasi die Hauptverhandlung bereits ersetzen, da ansonsten
    keine Chance auf Rechtsdurchsetzung in angemessener Zeit besteht?

    154. Wie bewertet die Bundesregierung die durchschnittliche Dauer der Untersuchungshaft
    in Deutschland im Licht der Rechtsprechung des Europäischen
    Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts?


    XXIII. Artikel 38 GG – Wahlrecht

    155. Will die Bundesregierung aus welchen Gründen das Wahlalter allgemein
    auf 16 Jahre senken und wie bewertet sie entsprechende Änderungen des
    Wahlalters auf Länderebene für Kommunalwahlen?

    156. Sieht die Bundesregierung in der sinkenden Wahlbeteiligung welche Gefahren
    für die Demokratie, die Legitimation der Parlamente und die Akzeptanz
    demokratischer Entscheidungen und der verfassungsgemäßen
    Grundlagen des Staates? Falls ja, warum und was wird sie dagegen tun?
    Falls nein, warum nicht?

    157. Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Verlagerung von Entscheidungen
    bzw. deren Vorbereitung in außerparlamentarische Gremien,
    die von der Exekutive eingesetzt werden, im Hinblick auf die Grundlage
    der Demokratie, dass wesentliche Entscheidungen von den gewählten Parlamentariern
    getroffen und im Parlament diskutiert werden müssen?

    158. Wie beurteilt die Bundesregierung die in Deutschland festzustellende zunehmende
    Kompetenzverlagerung vom Parlament auf die Exekutive im
    Hinblick darauf, dass nicht die Regierung, sondern das Parlament vom
    Volk gewählt ist?

    159. Wird sich die Bundesregierung aufgrund welcher Erwägungen für welche
    Elemente der direkten Demokratie auf Bundesebene mit welchem Umfang
    und unter welchen Voraussetzungen einsetzen?

    160. Wird sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern für ein kommunales
    Wahlrecht für Ausländer ohne deutsche Staatsangehörigkeit einsetzen?
    Falls ja, warum und welche konkreten Schritte sind wann geplant
    und an welche Bedingungen wäre ein aktives Wahlrecht geknüpft? Falls
    nein, warum nicht?

    161. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des Wahlrechts
    für EU-Ausländer bzw. für Nicht-EU-Ausländer auf Landes- oder
    Bundesebene?


    XXIV. Verhältnis der Staatsziele zu den Grundrechten

    162. Inwiefern bezieht die Bundesregierung die in den Staatszielen nach Artikel
    20a des Grundgesetzes formulierten Schutzpflichten des Staates für
    Umwelt und Tiere in die Prüfung von Grundrechtseingriffen ein?

    163. Plant die Bundesregierung die Einführung weiterer Staatsziele wie beispielsweise
    Kultur und Sport ins Grundgesetz? Falls ja, warum? Falls nein,
    warum nicht?

    164. Welche Auswirkungen auf welche Grundrechte hätten nach Auffassung
    der Bundesregierung die Staatsziele Kultur und Sport?

    165. Sieht die Bundesregierung aus jeweils welchen Gründen die ins Grundgesetz
    eingeführten Staatsziele Umwelt- und Tierschutz als Erfolg für die
    jeweiligen Schutzgüter an, insbesondere unter Berücksichtigung von deren
    Konkurrenz zu welchen Grundrechten?

    166. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das Grundgesetz mit
    Ausnahme des Staatsziels Umweltschutz keine Bestimmungen vorsieht,
    die die Rechte künftiger, also noch nicht geborener Generationen, vor
    heutigen Maßnahem des Staates schützt, und hält sie es daher für sinnvoll,
    den Schutz der Interessen künftiger Generationen über den Umweltschutz
    hinaus in die Staatszielbestimmungen aufzunehmen? Falls ja, warum?
    Falls nein, warum nicht?

    167. Welche unmittelbare oder mittelbare Bindungswirkung entfalten die bestehenden
    Staatsziele bzw. die möglicherweise zu schaffenden Staatsziele im
    Bezug auf Gesetzgebung und Verwaltungspraxis oder private Rechtsverhältnisse
    und inwiefern verbessern sich welche subjektiven Rechte
    welches Personenkreises durch die Aufnahme von Staatszielen in das
    Grundgesetz?
    Geändert von Alpha (07.06.2011 um 23:53:04 Uhr)
    You made my Day Alpha

    Zukünftiger Meister der Fußballbundesliga-Tipprunde 2013/2014

  2. #2
    monacco
    Gast Avatar von monacco

    AW: Sicherheitswahn! Sind unsere Grundrechte in Gefahr?

    hi,
    ich kann euch nur sagen, alles was oben steht ist ja gut und schön. ich hatte einen schweren herzinfarkt und eine 4fach bypass-op. kurz nach der entlassung aus dem kkh kamen noch drei bandscheibenvorfälle in der lws mit zu. ich habe einen antrag beim versorgungsamt gestellt auf einen schwerbeschädigtenausweiss, hier wurde ich ausgelacht und musste zu gutachtern, die mich wort wörtlich als "faule sau und simulant betitelten" !
    hierauf wurde klage geen das versorgungsamt für soziales eingereicht. und zur krönung dauert das jetzt schon zwei volle jahre. das einzige was ich davon habe sind ne kündigung weil keine 30 % und ne gleichstellung auch abgelehnt wurde. ich habe gutachten von sogenannten unabhängigen gutachtern, wo mir sogar ne teilrente verwehrt wird. ich bin voll arbeitsfähig.

    so nun sage einer die würde des menschen ist in der bundesrepublik unantastbar !!!!!
    die ganze regierung gehört erschossen !!!!!!!!!!!! ich wäre der erste der abdrückt!!!!! mittlerweile ist die bank dabei ,da mein einkommen so niedrig ist, mein haus zu versteigern.
    wir sind ne vierköpfige familie, die bald unter eine brücke ziehen kann.

    m.f.g.

  3. #3
    Unregistriert
    Gast Avatar von Unregistriert

    AW: Sicherheitswahn! Sind unsere Grundrechte in Gefahr?

    Hallo

    ich habe nicht alles gelesen aber beim überflieden der Beiträge fällt mir auf das es sowas schon mal gegeben hat zwar nicht in so öffentlicher weise aber verdeckt und geheim
    " Staatssicherheit und Co in der DDR" ist doch verblüffend wie sich das gleicht nur
    der zeit angepasst (öffentlich - jeder weiß es nur machen kann keiner was da gegen)
    alles schon mal da gewesen und es wird die zeit kommen und wir haben alle
    wider eine nummer in den Achselhölen (achnee ein Barcode ist das jaheute und mogen ein
    chip unter der haut)

  4. #4
    Admin oder so... Avatar von Alpha

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    AW: Sicherheitswahn! Sind unsere Grundrechte in Gefahr?

    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Hallo

    ich habe nicht alles gelesen ...
    zum Beispiel Frage 77 trifft dich als Forenuser direkt.
    Es lohnt sich wirklich die Fragen mal zu lesen es geht um unsere rechte.
    Den niemand könnte uns ernst nehmen wenn wir uns weiger uns zu informieren dann aber jammern anfangen wenn Foren plötzlich gänzlich verboten sind oder deine telefonate ohne richterliche genehmigung und ohne verdachtsmomente abgehört werden können usw...
    Nur wer Informiert ist wie sehr die Regierung unsere Rechte in den letzten 2 Jahren eingeschränkt hat nur wer das weis kann auch dagegen protestieren oder sich wehren und solange wir das nicht tun wird es mit der einschränkung der rechte weitergehen.
    Die Regierung macht nichts anderes als das sie sich euer aller Faulheit zunutze macht sich zu informieren.
    Die Regierung weis das sich die meisten für Politick nicht interesieren oder nichts darüber wissen und das nutzt sie schahmloß aus
    You made my Day Alpha

    Zukünftiger Meister der Fußballbundesliga-Tipprunde 2013/2014

  5. #5
    frecher_Kater
    Gast Avatar von frecher_Kater

    AW: Sicherheitswahn! Sind unsere Grundrechte in Gefahr?

    artikel 1 des deutschen grundgesetz
    die würde des menschen ist unantasbar.
    als h4 empfänger gilt das nicht
    ab nächsten jahr sind alle internetbenutzer und telefonierer ebenfalls betroffen
    potenzelle terroristen (reicht aber unserem schäuble noch nicht)

  6. #6
    consulting
    Gast Avatar von consulting

    Freie Bürger in einem freien Land - Grundrechte in Gefahr?

    Wir sind freie Bürger in einem freien Land.
    Was "frei" zu bedeuten hat, bestimmt ein kleiner Klüngel in der politischen "Elite".
    Was die politische "Elite" zu bestimmen hat, bestimmt ein kleiner Klub von Mächtigen in rein wirtschaftlich orientierten Konglomeraten und Bankpalästen.
    Die ultimative Waffe zur Eroberung der gesamten Welt ist das Geld.
    Letztlich geschieht alles nach Regeln und Verheißungen, die "Auswerwählten" schon zu alttestamentlichen Zeiten zugute kamen.
    Man arbeitet dran.
    Die "Gottgesandten" der USA - zur Zeit G.W. Bush im guten Einverständnis mit "Auserwählten" - werden es der Welt schon beibringen, was "Freiheit" bedeutet.
    Das Merkel ist in der auf viele Jahrzehnte angelegten Handlungskette nur ein ganz kleines und vergängliches Glied, das wacker seine Pflicht tut.

  7. #7
    Mary123
    Gast Avatar von Mary123

    AW: Sicherheitswahn! Sind unsere Grundrechte in Gefahr?

    Zitat Zitat von frecher_Kater Beitrag anzeigen
    artikel 1 des deutschen grundgesetz
    die würde des menschen ist unantasbar.
    als h4 empfänger gilt das nicht
    ab nächsten jahr sind alle internetbenutzer und telefonierer ebenfalls betroffen
    potenzelle terroristen (reicht aber unserem schäuble noch nicht)
    Die Würde des Menschen ist deshalb unantastbar, weil es sie nicht gibt.

    Hattest Du sie etwa, als Du einen Arbeitsplatz hattest?
    Wo hattest Du die da versteckt? - Passt sie gut zum Outfitt?
    Wie ist sie Dir denn abhanden gekommen?

    Etwas was dem Menschen nach Gusto an- oder -aberkannt werden kann, hat nix mit ihm zu tun, das liegt nur im Ermessen des Betrachters.

    Falls jemand fest davon überzeugt ist trotzdem son "Teil" zu haben, soll ers fix in der Requisitenkammer deponieren, wo auch schon Heiligenscheine u.s.w. auf's putzen warten.

  8. #8
    Admin oder so... Avatar von Alpha

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    AW: Freie Bürger in einem freien Land - Grundrechte in Gefahr?

    Zitat Zitat von consulting Beitrag anzeigen
    Wir sind freie Bürger in einem freien Land.
    Nur mal so zwischendurch eine Frage...
    Was genau tust du und hast du dafür getan das wir freie Bürger in einem freien Land sind und bleiben können?
    Anscheinend findest du es genauso wie ich erstrebenswert freier Bürger in einem freien Land zu sein.
    Nur... was (user deiner Geburt in diesen Land) hast du dafür getahn?
    Interessiert mich nur so aus reiner neugier
    You made my Day Alpha

    Zukünftiger Meister der Fußballbundesliga-Tipprunde 2013/2014

  9. #9
    Grobschnitt
    Gast Avatar von Grobschnitt

    AW: Sicherheitswahn! Sind unsere Grundrechte in Gefahr?

    Schon gehört??

    Nächstes Jahr findet eine Großdemo vor dem Bundestag in Berlin statt...

    Das Programm läuft folgendermaßen..


    1.

    Jeder nimmt sich für eine Woche Verpflegung und strapazierfähige Kleidung mit(Gummi-Geschosssicher) dann Verarztezeug und ein Gerät um Lärm zu machen..(Töpfe Glocken, Ratschen usw.. (Und Ohrstöpsel nicht vergessen)

    2.

    Jeder schaut, das er irgendwie bis zum 16 Juni 2008 oben vor den Toren des Regierungspalastes steht..

    3.

    Punkt 12 Uhr Mittags beginnt ein großer Lärm... Mit aller Macht!!
    Schreien, peiffen, Buhrufen usw., was das Zeug hält...

    4.

    Wenn die Regierung sich endlich bereit erklärt, auf der Bildfläche zu erscheinen, einen eigenen Forderungskatalog (kurz und bündig!!) mit dem Megaphon verlesen

    5. Die Polizei wird auf jeden Fall erscheinen!!!

    Daher.. Keine aktive Gewalt, aber Schutzmaßnahmen gegen Stockschläge, Tränengas und Wasserwerfer entwickeln, die sich als Praktisch erwiesen haben..( Feuchte Tücher zum Atmen, Neutralisierer für das Tränengas(steht alles irgendwo im Internet) Plexiglasplatten für Brust und Rückenschutz, sowie Beinschoner usw...

    6. Nicht nachgeben, bis endlich das erreicht wird, was erreicht werden soll...


    Sollte sich das Ganze zu einem wüsten Gerangel entwickeln, dann denkt daran, wofür ihr kämpft!!

    Theoretisch sollten mindestens 3-5 Millionen Menschen vor dem Regierungspräsidium Aufstellung beziehen, daher denkt daran, euch wirklich für eine Woche Autonom zu versorgen, Die Bedürfnisse wie Toilette und Nahrung werden etwas kurz kommen, verhaltet euch also auch entsprechend..

    Erfolg garantiert erst die genügende Anzahl der Menschen, die wirklich daran interessiert sind, der Regierung zu zeigen, das sie "hier" sind und nicht nur eine Nummer in der Meldeliste...

    Berlin muß in aller Welt durch seine weltgrösste Massendemonstration in die Öffentlichkeit rücken!!

    Wir haben keinen Bock mehr uns weiterhin verkaufen und vergackeiern zu lassen..

    Die alte Regierung soll gehen oder einen neue Staatsreform durchackern, die auch den kleinen Mann mit einbezieht...

    So sollte es eigentlich laufen, wenn wirklich gewünscht wird, das sich an der momentanen Situation wirklich was verändert..

    Nun denn..

    Denkt einfach selber drüber nach... Von Nichts kommt nichts

    Ansonsten regt euch nicht zu sehr auf...

    Wir haben genau das, was wir verdienen!

    in diesem Sinne................ ein oller Altsechziger



    Beispiel...


    Volk

    ---------------------------


    Regierung




  10. #10
    consulting
    Gast Avatar von consulting

    Typisch deutsch! - Freie Bürger in einem freien Land

    Zitat Zitat von Alpha Beitrag anzeigen
    Nur mal so zwischendurch eine Frage...
    Was genau tust du und hast du dafür getan das wir freie Bürger in einem freien Land sind und bleiben können?
    Anscheinend findest du es genauso wie ich erstrebenswert freier Bürger in einem freien Land zu sein.
    Nur... was (user deiner Geburt in diesen Land) hast du dafür getahn?
    Interessiert mich nur so aus reiner neugier
    Ist ja wohl typisch "deutsch":
    Statt den sachlichen Faden aufzunehmen, wird erst mal das persönliche Schienbein gesucht, gegen das man treten kann.
    DESHALB ist unsere Situation zu kritisch:
    Selbst der potentielle Widerstand zerfleischt sich in Subjektivitäten.
    "Man" weiß das, "man" läßt deshalb gewähren.
    Bloß "rechts", das toleriert "man" nicht, da hat "man" seinen "common sense" zum Draufhauen.
    Nebenbei:
    Ich wäre "links", wenn's das wirklich gäbe und funktionierte...
    Doch wo zwei Linke sich treffen und debattieren, droht schon die Spaltung.

  11. #11
    Admin oder so... Avatar von Alpha

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    AW: Typisch deutsch! - Freie Bürger in einem freien Land

    Zitat Zitat von consulting Beitrag anzeigen
    Ist ja wohl typisch "deutsch":
    Statt den sachlichen Faden aufzunehmen, wird erst mal das persönliche Schienbein gesucht, gegen das man treten kann.
    DESHALB ist unsere Situation zu kritisch:
    Selbst der potentielle Widerstand zerfleischt sich in Subjektivitäten.
    "Man" weiß das, "man" läßt deshalb gewähren.
    Bloß "rechts", das toleriert "man" nicht, da hat "man" seinen "common sense" zum Draufhauen.
    Nebenbei:
    Ich wäre "links", wenn's das wirklich gäbe und funktionierte...
    Doch wo zwei Linke sich treffen und debattieren, droht schon die Spaltung.
    Ich versteh dein Problem nicht.
    Ich hab dir aus reinem persönlichen Interesse eine Frage gestellt.
    Statt dich warum auch immer Angegriffen zu fühlen solltest du die Frage beantworten.
    Oder war das nur eine Ablenkung weil dir die Antwort peinlich ist?
    Des weiteren bin ich weder Links und schon gar nicht rechts sondern einfach nur Menschlich und ich tollerriere alles was auch menschlich ist Rassissmus von "rechten" ist genausowenig menschlich wie Sachbeschädigung und gewalt von "linken" beides ist verachtenswert und nicht tollerierbar
    You made my Day Alpha

    Zukünftiger Meister der Fußballbundesliga-Tipprunde 2013/2014

  12. #12
    unreg.
    Gast Avatar von unreg.

    AW: Sicherheitswahn! Sind unsere Grundrechte in Gefahr?

    unsere grundrechte sind schon sehr lange in gefahr aber nun ist es wirklich so das die polizei jederzeit und immer und überall abhören kann bzw. in deinen pc herum geistern kann.
    oder einfach so in deine wohnung kracht
    wo bleiben da unsere grundrechte

    ICH SAGE EUCH:
    unsere grundrechte sind schon lange weg


    denn nicht umsonst können polizeibeamte einfach so in dein haus kommen dir entweder führerschein oder freiheit wegnehmen

    ist meiner bekannten passiert
    ich weiss also wovon ich rede

  13. #13
    beginer
    Gast Avatar von beginer

    AW: Sicherheitswahn! Sind unsere Grundrechte in Gefahr?

    Die würde des Menschen ist nur dann unantastbar wenn du zu den oberen 10000 gehörst.
    Ich sage dazu nur eins Grundgesetz Artikel 3 Punkt 1
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich nur die Geld haben also die oberen
    10000 sind Gleicher, diesen Zusatz haben sie vergessen Reinzuschreiben Ist doch allgemein
    bekannt hier darfst du nur steuern und Krankenkassenbeiträge zahlen aber wehe du möchtest etwas von diesem land dann kannst du sehen wo du bleibst.

    P.S zum Thema erschießen ich mache mit

  14. #14
    Mary123
    Gast Avatar von Mary123

    AW: Sicherheitswahn! Sind unsere Grundrechte in Gefahr?

    Zitat Zitat von unreg. Beitrag anzeigen
    denn nicht umsonst können polizeibeamte einfach so in dein haus kommen dir entweder führerschein oder freiheit wegnehmen

    ist meiner bekannten passiert
    ich weiss also wovon ich rede
    So einfach werden sie das wohl nicht können.

    Was die Polizei tut, müßte schon durch irgendwelche vorausgehende Ereignisse begründet und von entsprechenden Gesetzen gestützt sein.

    Sie werden wohl auch ein Sprüchlein passen zur Handlung abgelassen haben.
    Haben sie das nicht, und Deine Bekannte fühlt sich als "schuldloses Opfer polizeilicher Willkür" muß sie sich wehren.

    Wenn ein Bürger das nicht tut, weil zu bequem, bekommt er das Recht, daß er verdient.

    ....oder nicht oder doch...

  15. #15
    Mary123
    Gast Avatar von Mary123

    AW: Sicherheitswahn! Sind unsere Grundrechte in Gefahr?

    Zitat Zitat von Alpha Beitrag anzeigen
    167 gar nicht so dumme Fragen zu unseren Grundrechten (Meinugsfreiheit Selbstbestimmungsrecht usw.) stellt die FDP der Bundesregierung.
    Da ich im Sinne von politisch interessierten und angagierten Staatsbürger ne "Niete" bin, und kaum Ahnung von irgendwas habe, mal n paar Fragen.


    - Wann hat die FDP der Regierung denn diesen Fragenkatalog überreicht, und wie geht es nun weiter damit?

    - In welchem zumutbaren Zeitraum muß Frau Merkel & Co denn jetzt "Butter zu den Fischen" geben? - Sprich wann können wir die Antworten lesen?

    - Verteilt sie die einzelnen Fragen jetzt an die entsprechenden Ministerien, und die müssen ihre Stellungnahme schreiben?

    - Dann müßten doch alle Parteien, um ihre Wähler entsprechend zu vertreten das "paper" ebenfalls ducharbeiten??


    - Ihr und ich, wir müßten das auch machen, damit wir sicher sein können, daß die von uns gewählten Parteien auch brav unsere Interessen vertreten, und nicht in eigener Sache unterwegs sind????


    Zitat Zitat von Alpha Beitrag anzeigen
    Wir fragen die Bundesregierung:

    I. Grundrechtsverständnis

    1. Wie bewertet die Bundesregierung die Akzeptanz, Bedeutung der und die Beschäftigung
    mit bzw. den Einsatz für die Grundrechte in der Bevölkerung?
    Frau Merkel soll uns erzählen:

    - Ob wir den vor über einem halben Jahrhundert verfassten Grundgesetz in allen
    seinen
    Teilen auch heute noch zustimmen können ????

    Ja, Frau Merkel , da müßte es erst mal jeder in allen Teilen kennen.

    - Ob wir unsere Grunrechte kennen und was sie uns bedeuten ????

    Hm, der Wurm windet sich wenn man ihn tritt. ..man wird erst aufmerksam und protestiert, wenn's einem an den Kragen geht.

    Aber wie erfährt Frau Merkel was uns etwas bedeutet?

    Durch Meinungsumfragen und Statistiken?
    Es gibt keinen politische-Reife Nachweis, bevor man wählen darf.

    -Wie wir uns mit unserem Grundgesetz beschäftigen ???

    Das ist easy, obwohl fast schon mystisch : Obwohl wir es kaum kennen , halten oder brechen wir es ...

    Oder gehts darum, daß der unbedarfte Mensch zwangsweise vom seinem Haupt-Real-Gymnasiumslehrer gezwungen wird, sich solange auf freudlose Weise mit seinen Rechten zu beschäftigen, bis sie ihm erst mal Schnurz sind?

    Wie bewerten unsere Politiker das dann, freut es sie , daß wir aus Unwissenheit nicht in der Lage sind ihnen auf die Pfoten zu schaun?

    -Wie bewertet Frau Merkel den Einsatz, bzw. die Anwendung der Grundrechte für
    den Menschen?????


    Zu wieviel % werden die Grundrechte an uns verwirklicht?
    Was meint Ihr 80 - 50 - 30% ????

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