167 gar nicht so dumme Fragen zu unseren Grundrechten (Meinugsfreiheit Selbstbestimmungsrecht usw.) stellt die FDP der Bundesregierung.
Grund ist auch die aktuelle Sicherheitsdebatte und die Vorratsdatenspeicherung die uns in unseren Grundrechten einschrenkt (Schäuble Effeckt)
Es lohnt sich diese Fragen zu leseh es geht schließlich um unsere Grundrechte.
Obwohl... die Antworten sind bestimmt noch interessanter
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Grundrechtsverständnis
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Akzeptanz, Bedeutung der und die Beschäftigung
mit bzw. den Einsatz für die Grundrechte in der Bevölkerung?
2. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Identifikation der Bevölkerung
mit der Verfassung für ein friedliches und gedeihliches Gemeinwesen
zu und hält sie die Stärkung und Herausbildung eines Verfassungspatriotismus
als gemeinsamer Wertebasis unserer Gesellschaft für erstrebenswert?
3. Wo liegen aus Sicht der Bundesregierung heute aus welchen Gründen und
aufgrund welcher Entwicklungen welche Gefahren für die Grundrechte?
4. Hat die aktuelle Gefahrenbewertung der Bundesregierung Auswirkungen auf
das Grundrechtsverständnis der Bundesregierung, insbesondere im Hinblick
darauf, dass Grundrechte in erster Linie Abwehrrecht gegen den Staat sind?
Falls ja, inwiefern und warum?
5. Welche Bedrohung welcher Grundrechte hat sich in den letzten Jahren durch
welche Ereignisse oder Entwicklungen besonders verschärft?
6. Sieht die Bundesregierung bestimmte Grundrechte als zentraler an als andere
oder hält sie an dem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten
Grundsatz der praktischen Konkordanz fest?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der Grundrechte im Hinblick
auf deren Drittwirkung auf das Privatrecht?
8. Welche Gesetze, die vom Bundesverfassungsgericht für mit den Grundrechten
unvereinbar erklärt wurden, müssen derzeit noch geändert werden und
wann wird die Bundesregierung zur Änderung der jeweiligen Gesetze Gesetzentwürfe
vorlegen?
II. Grundrechte in Europa
9. Wie bewertet die Bundesregierung aktuell den Grundrechtsschutz in der
EU?
10. Werden nach Auffassung der Bundesregierung die Grundrechte bei Entscheidungen
der Institutionen der EU ausreichend beachtet? Falls nein, was
will sie dagegen tun? Falls ja, aus welchen Gründen gelangt die Bundesregierung
zu ihrer Auffassung?
11. Sieht die Bundesregierung es als notwendig an, den individuellen Rechtsschutz
in der EU dadurch zu verbessern, dass die Möglichkeiten einer Beschwerde
über Grundrechtsverletzungen an den Europäischen Gerichtshof
ausgebaut werden, und will sie sich dabei an die Regelungen bezüglich des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte orientieren? Falls ja, welche
Maßnahmen will sie dahingehend ergreifen bzw. hat sie ergriffen?
12. Wie bewertet die Bundesregierung den Grundrechtsschutz durch den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte, insbesondere im Hinblick auf
seine Effektivität vor dem Hintergrund der materiellen und personellen
Ausstattung und der Verfahrensdauer?
13. Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung das unterschiedliche
Grundrechtsverständnis in den Mitgliedsstaaten der EU auf den
Grundrechtsschutz innerhalb der Gemeinschaft und welche Probleme ergeben
sich sonst daraus?
14. Welche Auswirkungen wird nach Auffassung der Bundesregierung die Einigung
auf die Reform der vertraglichen Grundlagen der Union, nach der
die Grundrechts-Charta in einigen Mitgliedstaaten der EU nicht gelten soll,
auf den Grundrechtsschutz in der Union haben?
15. Wie sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund derWeigerung einiger
EU-Mitgliedsstaaten, die Grundrechts-Charta in ihrem Hoheitsbereich gelten
zu lassen, die Entwicklung eines konsistenten und umfassenden Grundrechtsschutzes
für die Bürgerinnen und Bürger der EU?
III. Eingriffe in die Grundrechte
16. Welche Gefahren sieht die Bundesregierung aktuell für welche Grundrechte
(bitte einzeln auf die jeweiligen Grundrechte eingehen)?
17. Wie will die Bundesregierung auf diese Gefahren reagieren?
18. Durch welche Gesetze wurde seit Übernahme der Regierungsgeschäfte
durch die jetzige Bundesregierung in welche Grundrechte eingegriffen und
was war der jeweilige Anlass (bitte jeweils einzeln auf die Grundrechte bezogen)?
19. Welche weiteren Gesetzesvorhaben, die zu weiteren Grundrechtseinschränkungen
führen werden, verfolgt die Bundesregierung aktuell (bitte jeweils
einzeln auf die Grundrechte bezogen) und warum?
20. Welche Einschränkungen welcher Grundrechte will die Bundesregeierung
rückgängig machen?
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der Wirksamkeit von
Grundrechtseingriffen im Hinblick auf den jeweiligen Gesetzeszweck vor?
22. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine verbesserte Evaluation
solcher Gesetze verpflichtend einzuführen und wie soll dies umgesetzt
werden?
23. Plant die Bundesregierung Änderungen des Grundgesetzes hinsichtlich
welcher Grundrechte? Falls ja, welcher, wie, mit welchem Inhalt und
warum?
24. Wie bewertet die Bundesregierung Vorschläge für die Einrichtung einer
verpflichtenden Vorabprüfung von Gesetzesvorhaben auf ihre Grundrechtsrelevanz,
z. B. nach dem Vorbild der Prüfung der Bürokratieauswirkung von
Gesetzesvorhaben durch den Normenkontrollrat?
IV. Artikel 1 GG – Menschenwürde
25. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz für künftige Gesetzesvorhaben?
26. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Entwicklung in den Medien,
vor allem im Fernsehen und im Internet, im Hinblick auf die Achtung der
Menschenwürde, insbesondere bezogen auf Sendungen wie Big Brother,
Reality-TV oder Model-Casting-Shows, und welche Maßnahmen plant sie
aufgrund ihrer Erkenntnisse und Ansichten?
27. Wie schätzt die Bundesregierung Computerspiele, insbesondere sog. Ego-
Shooter oder sonst Gewalt darstellende Spiele, im Hinblick auf Achtung der
Menschenwürde ein und welche Maßnahmen will sie aufgrund ihrer Erkenntnisse
und Einschätzung ergreifen?
28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der angeblichen Anwendung
von Folter auch gegenüber deutschen Staatsangehörigen durch andere
Staaten im Bezug auf die internationale Zusammenarbeit mit diesen
Staaten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung?
29. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Verwertung von unter Folter
erlangten Informationen im Zusammenhang mit Strafverfolgung, Gefahrenabwehr
und Zusammenarbeit der Nachrichtendienste?
30. Plant die Bundesregierung, die für das Europäische Polizeiamt gemäß
Europol-Übereinkommen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Nr. C 149 vom 28. Mai 1999) geltende Regelung, nach der Informationen
nicht verwertet werden dürfen, sofern deren Erlangung unter Beachtung der
Menschenrechte zweifelhaft ist, im nationalen Recht zu verankern? Falls ja,
wie? Falls nein, warum nicht?
31. Wie bewertet die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte vom 11. Juli 2006, Az. 54810/00, zum Einsatz von
Brechmitteln in polizeilichen Ermittlungsverfahren und welche Konsequenzen
zieht sie daraus, ggf. auch im Hinblick auf welche anderen Ermittlungsmethoden?
32. Hält die Bundesregierung die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
in ihrer Rede 29. Oktober 2003 an der Humboldt-Universität zu Berlin geäußerte
Auffassung für zutreffend, dass menschliche Embryonen vor der
Einnistung in die Gebärmutter zwar ein Recht auf Leben haben, jedoch
keine Menschenwürde, und welche Schlussfolgerungen für das Embryonenschutzgesetz
zieht die Bundesregierung aus ihrer diesbezüglichen Haltung?
V. Artikel 2I GG – Allgemeine Handlungsfreiheit, allgemeines Persönlichkeitsrecht
33. Welche Hindernisse für die unternehmerische Handlungsfreiheit bestehen
aus Sicht der Bundesregierung und wie will sie diese beseitigen?
34. Wie beurteilt die Bundesregierung die mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
zum 1. April 2007 in Kraft getretene Erschwernis für die Bürger,
sich zwischen GKV und PKV zu entscheiden und womit rechtfertigt sie
diese Einschränkungen der Handlungsfreiheit?
35. Wie bewertet die Bundesregierung den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
am Lebensende, insbesondere bei schwerer Krankheit, vor dem
Hintergrund der noch immer ungelösten Frage der Bindungswirkung der
Patientenverfügung?
36. Wie bewertet die Bundesregierung den assistierten Suizid, die Information
über Suizid und die Verschaffung von Gelegenheiten zum assistierten
Suizid im Ausland unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Handlungsfreiheit
und welche Folgerungen zieht sie aus ihrer diesbezüglichen Haltung
hinsichtlich welcher Änderungen der geltenden Rechtslage?
37. Wie viele Ausreiseverbote wurden gegen Hooligans oder andere potentielle
Gewalttäter aus welchen Gründen in den vergangenen fünf Jahren verhängt?
38. Wie stellt die Bundesregierung einen schonenden Umgang mit der allgemeinen
Handlungsfreiheit sicher, wenn Ausreiseverbote gegen potentielle Gewalttäter
verhängt und zur Durchsetzung deren Pässe eingezogen werden?
VI. Artikel 2 II GG – Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
39. Zu welchen Schlussfolgerungen für die Gesetzgebung führt die Bedrohung
des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch den internationalen
bzw. nationalen Terrorismus gelangt die Bundesregierung aufgrund
welcher Gefahreneinschätzung?
40. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedrohung der Grundrechte durch
die Organisierte Kriminalität und wie will sie darauf mit welchen Maßnahmen
reagieren?
41. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den aktuellen Vorfällen um
Gammelfleisch und andere Lebensmittelskandale unter dem Gesichtspunkt
der grundgesetzlichen Pflicht des Staates, Leben und Gesundheit der Bürgerinnen
und Bürger zu schützen?
42. Hält die Bundesregierung aus welchen Gründen Maßnahmen für geboten,
um Leib und Leben der Bevölkerung vor verurteilten Gewalttätern beispielsweise
durch eine Ausweitung der Sicherungsverwahrung besser zu
schützen? Falls ja, durch welche Maßnahmen?
43. Wie will die Bundesregierung den Schutz deutscher Staatsbürger vor Gefahren
für Leib und Leben in Fällen sichern, in denen, wie beispielsweise im
Fall Kurnaz, diese von ausländischen Staaten misshandelt werden, insbesondere
vor dem Hintergrund internationaler Zusammenarbeit zur Bekämpfung
des Terrorismus?
44. Unterstützt die Bundesregierung durch welche Maßnahmen die Rechtshilfeersuchen
der Staatsanwaltschaft zur Verhaftung der an Verschleppungen
durch die CIA beteiligten Personen? Falls nein, warum nicht?
45. Wie will die Bundesregierung darauf hinwirken, dass der Schutz der körperlichen
Unversehrtheit von Ehefrauen und Kindern verbessert wird, indem
die Finanzierung von Frauenhäusern als Rückzugsräume gesichert wird?
VII. Artikel 2Abs. 1 GG i.V. m. Artikel 1 Abs. 1 GG – Informationelle
Selbstbestimmung
46. Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, das vom
Bundesverfassungsgericht entwickelte Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung als eigenständiges Grundrecht in den Grundrechtskatalog
des Grundgesetzes aufzunehmen? Falls ja, warum und welche konkreten
Vorhaben plant sie? Falls nein, warum nicht?
47. Wie beurteilt die Bundesregierung den Schutz der informationellen Selbstbestimmung
im nichtöffentlichen Bereich und wo liegen nach Ansicht der
Bundesregierung hier besondere Probleme?
48. Wie will die Bundesregierung den Schutz der informationellen Selbstbestimmung
im nicht-öffentlichen Bereich verbessern?
49. Welche konkreten Probleme für den Datenschutz sieht die Bundesregierung
im Bereich der Kundenkarten bzw. bei Rabattkartensystemen?
50. Wie will die Bundesregierung den Schutz der personenbezogenen Daten im
Bereich der neuen Medien verbessern, insbesondere im Hinblick auf Pläne
der Bundesregierung zur Änderung des Teledienstedatenschutzgesetzes?
51. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung gegen den rechtswidrigen
Adresshandel unternehmen?
52. Welche Maßnahmen zur Stärkung und Bewahrung des Bankgeheimnisses
in Deutschland plant die Bundesregierung?
53. Welche Gefahren für das Recht der informationellen Selbstbestimmung
sieht die Bundesregierung im Bereich der RFID-Technologie sowohl im öffentlichen
wie auch im nichtöffentlichen Bereich?
54. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung von zentralen Dateien
von Behörden im Hinblick auf die Wahrung des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung und wie soll den daraus entstehenden Gefahren begegnet
werden?
55. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rasterfahndung im Hinblick auf das
Recht der informationellen Selbstbestimmung?
VIII. Artikel 3 GG – Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit
56. Welche Erfahrungen gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung bislang
mit der Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und hat
aus welchen Gründen wirkt sich dieses Gesetz wie auf die Gleichberechtigung
und die Diskriminierungsfreiheit aus?
57. Welche Probleme gibt es hinsichtlich der Zuständigkeiten nach dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz zwischen den verschiedenen Beschwerdestellen
im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich?
58. Will die Bundesregierung aufgrund ihrer Erkenntnisse und deren Bewertung
Änderungen am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vornehmen?
Falls ja, welche aufgrund welcher Erwägungen?
59. Wie stellt sich derzeit in Deutschland die Gleichberechtigung von Männern
und Frauen im Arbeitsleben dar, insbesondere im Bezug auf Löhne und
Gehälter von Männern und Frauen, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus?
60. Beabsichtigt die Bundesregierung welche Änderungen im Bundesgleichstellungsgesetz?
Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht?
61. Wie will die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Gleichberechtigung
von Jungen und Mädchen im Bildungswesen fördern, insbesondere
im Hinblick auf die Förderung von Mädchen im mathematischen, technischen
und naturwissenschaftlichen sowie von Jungen im sprachlichen
Bereich?
62. Wie rechtfertigt die Bundesregierung angesichts einer Ausmusterungsquote
bei Wehrpflichtigen von 46 Prozent im ersten Halbjahr 2007, welche sich
medizinisch nicht erklären lässt, sowie der Tatsache, dass von dem verbleibenden
Rest der tauglichen jungen Männer lediglich 60 Prozent demWehroder
Zivildienst tatsächlich nachkommen müssen, weiterhin die Aufrechterhaltung
der Wehrpflicht und wie verhält sich dies gegenüber den Grundrechten
gemäß Artikel 3 GG?
IX. Artikel 4 GG – Glaubens- und Gewissensfreiheit
63. Welche Handlungsfelder im Bezug auf mögliche Grundrechtskollisionen
zwischen der Religionsfreiheit und anderen Grundrechen sieht die Bundesregierung
im Bezug auf welche Religionsgemeinschaften und wie will sie
darauf reagieren?
64. Welche Religionsgemeinschaften, Sekten und andere Gruppierungen, die
sich auf religiöse oder Glaubensbekenntnisse stützen, hält die Bundesregierung
derzeit aus welchen Gründen für verfassungsfeindlich?
65. Wie will die Bundesregierung die negative Bekenntnisfreiheit schützen?
66. Sieht die Bundesregierung die negative Bekenntnisfreiheit durch die Zusammensetzung
z. B. von Rundfunkräten, Ethikräten oder Anhörungen der
Bundesregierung betroffen, falls ja, warum, falls nein, warum nicht?
67. Wie beurteilt die Bundesregierung die Religionsfreiheit für Angestellte in
kirchlichen oder sonst religiösen Betrieben, beispielsweise im Hinblick auf
Kündigungen Geschiedener oder bei Glaubenswechsel?
68. Sieht die Bundesregierung für den Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts die
Notwendigkeit einer Begrenzung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts
über die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Begrenzungen durch
das Willkürverbot, die guten Sitten und den deutschen ordre public hinaus,
wenn ja, in welche Richtung, bzw. wenn nein, warum nicht?
69. Wie beurteilt die Bundesregierung die landeskirchlichen sog. Ungedeihlichkeitsgesetze,
wonach ein Pfarrer ohne sein Einverständnis in den Wartestand
versetzt werden kann, wenn seine Stellung in der Gemeinde „unhaltbar“
geworden ist und ein gedeihliches Wirken in einer anderen Gemeinde
zunächst nicht erwartet werden kann, in materieller und prozessualer Hinsicht
im Hinblick auf die Religionsfreiheit und das Rechtsstaatsprinzip?
70. Bewertet die Bundesregierung das Tragen des islamischen Kopftuchs aus
welchen Gründen als Ausdruck der Religionsfreiheit oder sieht sie darin
eine von diesem Grundrecht nicht gedeckte politische Meinungsäußerung,
die beispielsweise zu Einschränkungen der Berufsfreiheit führen darf, und
welche Konsequenzen ergeben sich aus der Haltung der Bundesregierung
für die Gesetzgebung?
X. Artikel 5 I GG – Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Informationsfreiheit
71. Sieht die Bundesregierung in Akkeditierungsverfahren für Journalisten bei
Großveranstaltungen privater oder öffentlich-rechtlicher Natur einen Eingriff
in das Grundrecht auf Presse- und Meingungsfreiheit oder andere
Grundrechte und welche Konsequenzen zieht sie daraus unter Beachtung
des Wesentlichkeitsgrundsatzes für die Gesetzgebung?
72. Wie beurteilt die Bundesregierung die Durchsuchungen von Redaktionen
vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom
27. Februar 2007, in dem die Durchsuchung der Redaktion des Magzins
„Cicero“ aufgrund eines unzulässigen Eingriffs in die Pressefreiheit als verfassungswidrig
angesehen wurde, und plant sie etwaige Gesetzesänderungen,
um Ermittlungsbehörden dennoch derartige Durchsuchungen zu ermöglichen?
73. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Konzentrationsprozesse
im Medien- und insbesondere Fernsehbereich Gefahren für die
Presse- und Meinungsfreiheit und hält sie, ggf. aus welchen Gründen, die
Möglichkeiten des Kartellrechts für ausreichend, um diese zu schützen?
74. Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Fernsehrichtlinie der EU,
nach derWerbung auch imWege des sog. Product Placements möglich werden
soll, und wird sie sich in der EU dafür einsetzen, dass die Richtlinie im
Hinblick auf die vom Recht der Meinungsfreiheit geschützte Werbung so
beschlossen wird?
75. Hält die Bundesregierung die bestehenden Gesetze zur Sicherung und
Schaffung der Informationsfreiheit für ausreichend, insbesondere bezüglich
des Informationsfreiheitsgesetzes, des geplanten Verbraucherinformationsgesetzes
und des Umweltinformationsgesetzes? Falls ja, warum? Falls nein,
welche Maßnahmen plant die Bundesregierung aus welchen Gründen, um
dem entgegenzutreten?
76. Sieht die Bundesregierung aus welchen Gründen gesetzgeberischen Handlungsbedarf,
zur Erhaltung der Vielfalt der Medien welche Fördermaßnahmen
über bereits bestehende, wie z. B. reduzierter Mehrwertsteuersatz,
hinaus zu ergreifen?
77. Befürchtet die Bundesregierung durch die Haftungsregelungen für Betreiber
von Internetforen einen Verlust an Meinungsfreiheit, weil einerseits
viele Foren aus Furcht vor dem Haftungsrisiko nicht mehr betrieben werden
und andererseits Forenbetreiber, um rechtliche Risiken zu minimieren, Zensur
ausüben?
XI. Artikel 5 III GG – Kunstfreiheit, Freiheit von Lehre und Forschung
78. Welche Konsequenzen für die Kunstfreiheit zieht die Bundesregierung aus
dem sog. Karikaturenstreit, insbesondere im Hinblick auf die Abwägung
zwischen Kunst auf der einen und religiösen Gefühlen auf der anderen
Seite?
79. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die strikten Einschränkungen
der Stammzellforschung in Deutschland für vereinbar mit der Forschungsfreiheit?
Falls nein, welche Änderungen plant die Bundesregierung?
80. Nimmt die Bundesregierung die zunehmende Abwanderung von Wissenschaftlern
aus Deutschland ins Ausland zum Anlass, Gesetze, die die Forschungsfreiheit
einschränken, auf den Prüfstand zu stellen, um so den Forschungsstandort
Deutschland wieder attraktiver zu machen, und welche
Gesetze wären dies mit jeweils welcher Zielrichtung?
81. Sieht die Bundesregierung in der finanziellen Situation der Hochschulen
eine Bedrohung für die Freiheit von Forschung und Lehre? Falls ja, warum
und wie will sie dem begegnen? Falls nein, warum nicht?
82. Erwägt die Bundesregierung aus welchen Gründen eine Einschränkung der
Forschungsfreiheit im Bezug auf Tierversuche oder wird sie sich für entsprechende
Initiativen auf Ebene der EU einsetzen und welche Maßnahmen
plant sie gegebenenfalls in diesem Bereich, beispielsweise hinsichtlich der
Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände?
83. Hält die Bundesregierung an ihrer im Hinblick auf die Forschungsfreiheit
einschränkenden Ausrichtung der kerntechnischen Sicherheitsforschung
fest, wonach die beteiligten Forschungsinstitute undWissenschaftler nur an
alten und in Deutschland in Betrieb befindlichen Kernreaktoren sicherheitsrelevante
Forschungen ausführen dürfen?
84. Hält die Bundesregierung die bestehenden gesetzlichen Regelungen in
Deutschland und Europa im Hinblick auf die Gentechnik, z. B. im Bereich
der sog. Grünen Gentechnik, für geeignet, die Freiheit der Forschung zu gewährleisten?
Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht und was will sie diesbezüglich
unternehmen?
XII. Artikel 6 GG – Schutz von Ehe und Familie
85. Sind Kinder durch Artikel 6 GG bzw. Artikel 2 GG ausreichend geschützt,
oder sind nach Auffassung der Bundesregierung die Kinderrechte ausdrücklich
in der Verfassung zu verankern? Falls nein, warum nicht, falls ja, an
welcher Stelle wäre dies systematisch (Artikel 2 GG/Artikel 6 GG) mit welchem
Regelungsgehalt sinnvoll?
86. Inwiefern würde nach Auffassung der Bundesregierung die Aufnahme des
Schutzes der Kinderrechte in die Verfassung die Rechtsposition des einzelnen
Kindes subjektivv erbessern bzw. welche unmittelbare oder mittelbare
Bindungswirkung würde eine solche Regelung auf Gesetzgebung und Verwaltungspraxis
bzw. private Rechtsverhältnisse entwickeln?
87. Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Mitteilung der Kommission
vom 4. Juli 2006 (KOM (2006) 367 endg.) enthaltene Aussage, dass die EU
keine generelle Befugnis auf dem Gebiet der Grundrechte einschließlich der
Rechte des Kindes habe, die EU aber diese Rechte, wenn sie für eine bestimmte
Politik von Belang sind, auch bei deren Umsetzung nach Maßgabe
der Rechtsgrundlage der Verträge (mainstreaming) berücksichtigen müsse
mit der Folge, dass ihr verschiedene besondere Zuständigkeiten spezifische
positive Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Kinderrechte gestatteten?
Inwieweit könnten sich hieraus Auswirkungen auf Inhalt und
Schutz der Kinderrechte auf nationaler Ebene ergeben?
88. Welche Bedeutung wird dem durch die Europäische Kommission zusammen
mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gegründeten Europäischen
Forum für die Rechte des Kindes für den Schutz von Kinderrechten insbesondere
im innerstaatlichen Bereich zukommen?
89. Wie wird die Bundesregierung dem in Ziffer 3 der Erklärung der Vertreter der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Kinderbeauftragten, des Europäischen
Netzwerkes für Kinder- und Jugendforschung (ChildONEurope) und
denVertretern der europäischen Einrichtungen, des Europarates, von UNICEF
und der Zivilgesellschaft vom 4. Juni 2007 enthaltenen Beschluss nachkommen,
die Europäische Kommission in ihren Bemühungen zu unterstützen, Kinderrechte
in der Innen- und Außenpolitik der EuropäischenUnionsystematisch
zu berücksichtigen, und welche Folgen werden sich hieraus für die nationale
Innen- und Außenpolitik ergeben?
90. Inwiefern sieht die Bundesregierung den Schutz der Familie durch den
Mangel an Kindertagesbetreuungsplätzen, insbesondere in den alten Bundesländern,
betroffen und welche Auswirkungen wird nach Auffassung der
Bundesregierung der geplante Ausbau der Kindertagesbetreuung auf das
Bild der Familie und das daraus abzuleitende verfassungsmäßige Leitbild in
Deutschland haben?
91. Wie beurteilt die Bundesregierung den Schutz von Alleinerziehenden und
zusammenlebenden Paaren ohne Trauschein im Steuerrecht, z. B. beim
Ehegattensplitting?
92. Wie beurteilt die Bundesregierung den Schutz der Familie im Verhältnis
zum Recht der Kommunen auf Selbstverwaltung im Zusammenhang mit
dem Ausbau der Kindertagesbetreuung?
93. Hält die Bundesregierung angesichts der demographischen Entwicklung,
insbesondere der rückläufigen Geburtenzahlen, eine Stärkung der Familien,
bei denen die Eltern nicht verheiratet sind, aber in eheähnlicher Lebensgemeinschaft
mit ihren Kindern leben, für notwendig, beispielsweise durch
welche Anpassungen im Steuerrecht, und wie beurteilt sie das Verhältnis
des Schutzes von Ehe zum Schutz der Familie?
94. Wie will die Bundesregierung aus welchen Gründen durch welche Änderungen
des Strafgesetzbuchs auf der einen und des Bürgerlichen Gesetzbuchs
auf der anderen Seite Zwangsverheiratungen, insbesondere junger
Frauen mit Migrationshintergrund, begegnen?
95. Welche Probleme gibt es nach Auffassung und Erkenntnis der Bundesregierung
bei nach dem Recht anderer Staaten geschlossener Ehen, die von
Deutschland anerkannt werden, im Hinblick insbesondere auf Kollisionen
mit anderen Grundrechten wie dem Recht auf Gleichberechtigung von
Mann und Frau, Religionsfreiheit, Berufsfreiheit oder dem Recht auf Eigentum,
und wie will sie diese gegebenenfalls lösen?
96. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechte von Ehepartnern, insbesondere
Ehefrauen, die Familienarbeit leisten, hinsichtlich der Regelungen des
Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach diesen erst bei Auflösung der Ehe das
Recht auf Offenlegung der Konten des Ehepartners und Teilhabe am gemeinsam
erwirtschafteten Einkommen gewährt wird?
97. Warum hält die Bundesregierung gleichgeschlechtliche Partnerschaften
nicht für ebenso schutzwürdig wie die Verantwortungsgemeinschaft der Ehe
oder, falls Kinder eines oder beider Lebenspartner in der Verantwortungsgemeinschaft
leben, wie Familien, und wie ist die Haltung der Bundesregierung
zu einer Verfassungsänderung, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften
unter den Schutz der Verfassung stellt?
98. Welche Gründe sieht die Bundesregierung, gleichgeschlechtliche Partnerschaften
nicht bereits im Rahmen der geltenden Verfassung mit der Ehe
gleichzustellen, wie dies vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung
vom 17. Juli 2002 für rechtlich möglich erachtet wurde, und
warum hat sie bislang aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
keine Konsequenzen für eine Gleichstellung gezogen?
XIII. Artikel 7 GG – Schulwesen, Recht auf Schulwahl
99. Wie haben sich nach Erkenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Privatschulen in Deutschland sowie deren Schülerzahlen in den vergangenen
fünf Jahren entwickelt und spiegelt sich nach Auffassung der Bundesregierung
aus welchen Gründen darin ein ausreichender Schutz des
Rechts, Privatschulen zu errichten?
100. Bestehen aus Sicht der Bundesregierung welche Probleme hinsichtlich der
Achtung der Grundrechte und der Vermittlung der Werte unserer Verfassung
an Privatschulen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften oder
religiöser Vereinigungen oder mit religiöser Ausrichtung?
101. Welche Bedenken hat die Bundesregierung aus welchen Gründen hinsichtlich
des insbesondere von streng religiösen Eltern und Gruppen geforderten
Home-Schoolings in Deutschland?
XIV. Artikel 8 GG – Versammlungsfreiheit
102. Wie oft wurde die Versammlungsfreiheit in den vergangenen fünf Jahren
aus jeweils welchen Gründen eingeschränkt?
103. Wie oft wurden Einschränkungen der Versammlungsfreiheit in den vergangenen
fünf Jahren von Gerichten wieder aufgehoben?
104. Hält die Bundesregierung aus welchen Gründen die Pflichten des Staates
zum Schutz welcher anderen Grundrechte oder welcher anderen öffentlichen
Belange grundsätzlich für vorrangig vor dem Schutz der Versammlungsfreiheit
oder hält sie es vielmehr aus welchen Gründen für geboten,
dass der Staat mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln die Versammlungsfreiheit
schützt, auch wenn dies einen erheblichen Aufwand an Personal
und Mitteln erfordert?
105. Hält die Bundesregierung die im sog. Brokdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
getroffenen Aussagen, dass „dem Grundrecht in einem freiheitlichen
Staatswesen ein besonderer Rang“ gebührt; dass „das Recht,
sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln,
seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit
des selbstbewussten Bürgers“ gilt und dass „in ihrer Geltung für politische
Veranstaltungen die Freiheitsgarantie aber zugleich eine Grundentscheidung,
die in ihrer Bedeutung über den Schutz gegen staatliche Eingriffe in
die ungehinderte Persönlichkeitsentfaltung hinausreicht,“ verkörpert, auch
weiterhin für gültig und misst sie welche Entscheidungen wie an diesen
Maßstäben?
106. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung auch im Zusammenhang
mit sicherheitsrelevanten Veranstaltungen wie beispielsweise dem
G8-Gipel in diesem Jahr in Heiligendamm das Demonstrationsrecht schützen
und gewährleisten?
107. Bei wie vielen Demonstrationen in den vergangenen fünf Jahren wurde die
Versammlungsfreiheit durch Personen, die Gewalt gegen andere Personen
oder Sachen angewendet haben, missbraucht und in wie vielen Fällen kam
es dabei zu schweren Personen- oder Sachschäden?
108. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Gewaltbereitschaft
welcher extremistischen Gruppierungen, die befürchten lassen,
dass das Versammlungsrecht missbraucht wird?
109. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Zahlen und
Erkenntnissen?
110. Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung
aus welchen Gründen hinsichtlich von Spontan- bzw. Eilversammlungen
und will sie insbesondere dem verfassungswidrigen Zustand des Versammlungsgesetzes
im Bezug auf diese abhelfen?
111. Welche Anforderungen an Überwachungsmaßnahmen bei Demonstrationen
sind nach Auffassung der Bundesregierung zu stellen, um der u. a. in
§ 12a Versammlungsgesetz zum Ausdruck gebrachten Abwägung zugunsten
des Grundrechts der Versammlungsfreiheit gegenüber etwaigen Interessen
der Sicherheits- und Ordnungsbehörden an Aufzeichnungen grundrechtsschonend
Rechnung zu tragen, und wurde diesen nach Erkenntnis
der Bundesregierung in der Regel bei Großdemonstrationen in den vergangnen
Jahren ausreichend Rechnung getragen?
XV. Artikel 9 GG – Vereinigungsfreiheit
112. Wie viele extremistische Vereinigungen in Deutschland gibt es nach Erkenntnis
der Bundesregierung?
113. Wie viele extremistische Vereinigungen wurden in den vergangenen fünf
Jahren aus welchen Gründen verboten?
114. Wie viele Vereinigungen werden aufgeschlüsselt nach den Gründen, beispielsweise
Rechts- oder Linksextremismus, islamistische Vereinigungen,
etc., derzeit von Polizei und Geheimdiensten mit welchen Mitteln überwacht?
115. Hält die Bundesregierung aus welchen Gründen Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit
zur Bekämpfung des Links- bzw. Rechtsextremismus für
ein effektives Mittel, insbesondere im Vergleich zu anderen, weniger
grundrechtsintensiven Eingriffen wie Aufklärung oder Aussteigerprogrammen,
und reichen nach Auffassung der Bundesregierung die bestehenden
gesetzlichen Mittel hierfür aus?
116. Sieht die Bundesregierung mit welcher Begründung in den sinkenden Mitgliederzahlen
der Gewerkschaften und dem Ausstieg von Unternehmen
aus der Tarifbindung eine Gefahr für die Vereinigungsfreiheit und wie will
sie dem gegebenenfalls begegnen?
117. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Bürgerinnen und
Bürger beispielsweise durch die Gründung von Vereinen oder das Engagement
in Vereinen in den vergangenen Jahren von der Vereinigungsfreiheit
verstärkt oder eher weniger Gebrauch machen und wie beurteilt sie ihre Erkenntnisse?
118. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der aktuellen Gerichtsentscheidungen
zum Lokführerstreik, insbesondere Arbeitsgericht
Chemnitz, im Hinblick auf die Koalitionsfreiheit und sieht sie hier Regelungsbedarf?
119. Sieht die Bundesregierung in dem Bestreben, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
auf möglichst viele Branchen auszudehnen und die Tarifverträge
auf dem Verordnungswege am Tarifausschuss vorbei für allgemeinverbindlich
zu erklären, einen Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit?
XVI. Artikel 10 GG – Post- und Fernmeldegeheimnis
120. Liegt nach Ansicht der Bundesregierung in heimlichen Online-Durchsuchungen
privater Festplatten ein Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis?
Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht?
121. Steht nach Ansicht der Bundesregierung in der Abwägung widerstreitender
Grundrechte welcher Erfolg der Telefonüberwachungen, bezogen vor
allem auf den Schutz welcher anderen Grundrechte, im Verhältnis zur Einschränkung
des Post- und Fernmeldegeheimnisses?
122. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung großangelegte Durchsuchungen
von Briefen in Postzentren, wie beispielsweise im Vorfeld des
diesjährigen G8-Gipfels in einem Postvereilungszentrum in Hamburg geschehen,
für verhältnismäßig?
123. In welchem Umfang wurde elektronische Kommunikation in den vergangenen
fünf Jahren überwacht und mit welchem konkreten Gewinn für den
Erfolg von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bzw. zur Gefahrenabwehr?
124. Ist die Bundesregierung aus welchen Gründen der Auffassung, dass die
sog. Internettelefonie als neue Form der Fernkommunikation dem Schutzbereich
des Artikels 10 GG zuzuordnen ist und welche Konsequenzen ergeben
sich daraus für mögliche Überwachungsmaßnahmen sowohl im
Hinblick auf die technische Machbarkeit als auch im Hinblick auf gesetzgeberische
Maßnahmen?
XVII. Artikel 12 GG – Berufsfreiheit
125. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung mit welcherWirkung ergriffen
und will sie noch ergreifen, damit ausreichend Ausbildungsplätze zur
Verfügung stehen?
126. Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der Berufsfreiheit
und anderer Grundrechte wie der Vereinigungsfreiheit die Nicht-
Einstellung bzw. Entlassung von Lehrern, die sich in Vereinigungen betätigen
bzw. zum Teil vor vielen Jahren betätigt haben, solange diese Vereinigungen
nicht wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen verboten
sind?
127. Zu welchem Ergebnis gelangt die Bundesregierung aus welchen Gründen
bei der Abwägung der Grundrechte auf Religionsfreiheit auf der einen und
der Berufsfreiheit auf der anderen Seite die Nicht-Einstellung bzw. Entlassung
von Lehrerinnen oder anderer Beamtinnen, die das islamische Kopftuch
tragen?
128. Wie lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung das faktische Berufsverbot
für die Anbieter von Sportwetten und anderer Lotterien rechtfertigen
und wie begründet sie diese Einschränkungen, wenn zugleich staatliche
Lotterien weiterhin zugelassen bleiben?
XVIII. Artikel 13 GG – Unverletzlichkeit der Wohnung
129. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung bezüglich der Forderung
nach dem sog. Richterband vor dem Hintergrund der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, dass die Aufzeichnungen unverzüglich gestoppt
werden müssen, wenn der unantastbare Kernbereich der privaten
Lebensgestaltung berührt ist?
130. Sieht die Bundesregierung aus welchen Gründen in sog. Online-Durchsuchungen
von Festplatten einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der
Wohnung und wie ist dieser nach Auffassung der Bundesregierung zu
rechtfertigen?
131. Inwiefern und mit welcher Begründung bewertet die Bundesregierung sog.
Online-Durchsuchungen von Festplatten ohneWissen der Betroffenen anders
als Haus- oder Wohnungsdurchsuchungen, bei denen die Durchsuchung
offen stattfinden muss?
132. Wie will die Bundesregierung den unantastbaren Kernbereich der privaten
Lebensgestaltung wahren, wenn heimlich Festplatten mittels fernsteuerbaren
Programmen durchsucht werden?
XIX. Artikel 14 GG – Schutz des Eigentums
133. Wie will die Bundesregierung gegen die weltweite Produktpiraterie vorgehen,
insbesondere welche Schritte wird sie gemeinsam mit welchen anderen
Ländern unternehmen, um den Beschluss des diesjährigen G8-Gipfels
in Heiligendamm zu konkretisieren?
134. Hält die Bundesregierung aus welchen Gründen den Schutz des geistigen
Eigentums in Deutschland für ausreichend, insbesondere hinsichtlich der
zunehmenden Verstöße gegen das Urheberrecht mittels des Internets oder
anderen Anwendungen der neuen Medien? Falls nein, welche Konsequenzen
zieht sie daraus?
135. Wie beurteilt die Bundesregierung Systeme des Digital Rights Management,
einerseits im Hinblick auf den Eigentumsschutz und die allgemeine
Handlungsfreiheit der Verbraucher und andererseits im Hinblick auf den
Schutz des geistigen Eigentums?
136. Wird nach Auffassung der Bundesregierung im gegenwärtigen System der
gesetzlichen Rentenversicherung dem Schutz des Eigentums der Versicherten
ausreichend Rechnung getragen, insbesondere unter Berücksichtigung
der zu erwartenden demographischen Entwicklung? Falls ja, warum?
Falls nein, was wird die Bundesregierung tun, um diesen Missstand zu beheben?
137. Sieht die Bundesregierung aus welchen Gründen Änderungsbedarf hinsichtlich
der Freibeträge von Vermögen, das Empfängern des Arbeitslosengelds
II verbleiben darf, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung
von Altersarmut?
138. Welchen Handlungsbedarf hinsichtlich der Wiederherstellung von Eigentumsverhältnissen
von Personen, die in der Deutschen Demokratischen
Republik enteignet wurden, gibt es derzeit noch, insbesondere wie viele
offene Verfahren stehen noch aus?
XX. Artikel 16 GG – Staatsangehörigkeit
139. Plant die Bundesregierung aus welchen Gründen welche Maßnahmen, um
Ausländern, die die deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund falscher Angaben
erhalten haben, die deutsche Staatsbürgerschaft wieder abzuerkennen
und inwiefern will sie dabei zwischen welchen Fällen differenzieren?
140. Hält die Bundesregierung die Ermöglichung doppelter Staatsbürgerschaft
für ein geeignetes Instrument zur Förderung der Integration? Falls ja,
warum? Falls nein, warum nicht?
XXI. Artikel 16a GG – Asylrecht
141. Warum hält die Bundesregierung die im Gesetz über die Umsetzung aufenthalts-
und asylrechtlicher Richtlinien der EU beschlossene dynamische
Verweisung auf die Sichere-Drittstaaten-Liste der EU für vereinbar mit
dem Parlamentsvorbehalt gemäß Artikel 16 a Absatz 2 Satz 2?
142. Wie begründet die Bundesregierung diesen erheblichen Eingriff in das
Grundrecht auf Asyl einerseits und die Parlamentsrechte andererseits unter
Berücksichtigung sowohl des allgemeinen Wesentlichkeitsgrundsatzes als
auch des Wortlauts des Grundgesetzes?
143. Welche Übereinstimmungen bzw. Abweichungen zwischen der Sichere-
Drittstaaten-Liste der EU und derjenigen Deutschlands bestehen derzeit
aufgrund welcher unterschiedlichen Einschätzungen der Lage in den
jeweiligen Ländern?
144. Für welche europäische Strategie im Umgang mit Asylsuchenden setzt
sich die Bundesregierung aus welchen Gründen ein und wie will sie mit
Widersprüchen zwischen dem Anspruch der deutschen Verfassung an das
Asylrecht und der tatsächlichen Praxis wie auch der rechtlichen Ausgestaltung
in der EU umgehen?
145. Wie hat sich die Zahl der Asylbewerber in Deutschland und in der EU nach
Herkunftsländern, Geschlecht, Alter und Asylgrund in den vergangenen
fünf Jahren entwickelt und wie bewertet die Bundesregierung diese
Zahlen?
146. Wie vielen Personen nach Herkunftsländern, Geschlecht und Alter wurde
wegen welchen Asylgrundes Asyl in Deutschland gewährt?
147. Durch welche bereits umgesetzten oder geplanten Maßnahmen setzt sich
die Bundesregierung in welchen Ländern für eine verbesserte Armutsbekämpfung
mit dem Ziel, dadurch einen Rückgang der Asylbewerberzahlen
zu erreichen, ein?
148. Wie will die Bundesregierung den besonderen Schutzanforderungen minderjähriger
Asylsuchender gewährleisten, wie er in der UN-Kinderrechtskonvention
gefordert wird?
149. Welche neuen Formen der politischen Verfolgung staatlicher, mittelbar
staatlicher und nichtstaatlicher Art sind der Bundesregierung bekannt und
welche Konsequenzen zieht sie für welche dieser Fälle aus welchen Gründen
im Hinblick auf eine mögliche Anerkennung als Asylgründe?
XXII. Artikel 19 IV sowie Artikel 101, 103 und 104 GG – Rechtsweggarantie,
Justizgrundrechte
150. Welche Änderungen bei der Prozesskostenhilfe plant die Bundesregierung
aus welchen Gründen und inwiefern stellt sie dabei sicher, dass für jedermann
unabhängig von seiner finanziellen Lage die Möglichkeit auf
Rechtsdurchsetzung erhalten bleibt?
151. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
Jugendstrafvollzugsgesetze erlassen und inwiefern werden dabei die
Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006
(Az. 2 BvR 1673/04 und 2 BvR 2402/04) erfüllt?
152. Wie lang ist die Prozessdauer durchschnittlich in welchen Gerichtsbarkeiten
und welche Gefahren sieht die Bundesregierung hierin für die tatsächliche
Möglichkeit der Menschen, ihre Rechte durchzusetzen sowie für das
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat?
153. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung insbesondere in den
Verwaltungsgerichten, dass die Verfahren des Einstweiligen Rechtsschutzes
in vielen Fällen aufgrund der sehr langen Dauer bis zur Entscheidung
in der Hauptsache quasi die Hauptverhandlung bereits ersetzen, da ansonsten
keine Chance auf Rechtsdurchsetzung in angemessener Zeit besteht?
154. Wie bewertet die Bundesregierung die durchschnittliche Dauer der Untersuchungshaft
in Deutschland im Licht der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts?
XXIII. Artikel 38 GG – Wahlrecht
155. Will die Bundesregierung aus welchen Gründen das Wahlalter allgemein
auf 16 Jahre senken und wie bewertet sie entsprechende Änderungen des
Wahlalters auf Länderebene für Kommunalwahlen?
156. Sieht die Bundesregierung in der sinkenden Wahlbeteiligung welche Gefahren
für die Demokratie, die Legitimation der Parlamente und die Akzeptanz
demokratischer Entscheidungen und der verfassungsgemäßen
Grundlagen des Staates? Falls ja, warum und was wird sie dagegen tun?
Falls nein, warum nicht?
157. Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Verlagerung von Entscheidungen
bzw. deren Vorbereitung in außerparlamentarische Gremien,
die von der Exekutive eingesetzt werden, im Hinblick auf die Grundlage
der Demokratie, dass wesentliche Entscheidungen von den gewählten Parlamentariern
getroffen und im Parlament diskutiert werden müssen?
158. Wie beurteilt die Bundesregierung die in Deutschland festzustellende zunehmende
Kompetenzverlagerung vom Parlament auf die Exekutive im
Hinblick darauf, dass nicht die Regierung, sondern das Parlament vom
Volk gewählt ist?
159. Wird sich die Bundesregierung aufgrund welcher Erwägungen für welche
Elemente der direkten Demokratie auf Bundesebene mit welchem Umfang
und unter welchen Voraussetzungen einsetzen?
160. Wird sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern für ein kommunales
Wahlrecht für Ausländer ohne deutsche Staatsangehörigkeit einsetzen?
Falls ja, warum und welche konkreten Schritte sind wann geplant
und an welche Bedingungen wäre ein aktives Wahlrecht geknüpft? Falls
nein, warum nicht?
161. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des Wahlrechts
für EU-Ausländer bzw. für Nicht-EU-Ausländer auf Landes- oder
Bundesebene?
XXIV. Verhältnis der Staatsziele zu den Grundrechten
162. Inwiefern bezieht die Bundesregierung die in den Staatszielen nach Artikel
20a des Grundgesetzes formulierten Schutzpflichten des Staates für
Umwelt und Tiere in die Prüfung von Grundrechtseingriffen ein?
163. Plant die Bundesregierung die Einführung weiterer Staatsziele wie beispielsweise
Kultur und Sport ins Grundgesetz? Falls ja, warum? Falls nein,
warum nicht?
164. Welche Auswirkungen auf welche Grundrechte hätten nach Auffassung
der Bundesregierung die Staatsziele Kultur und Sport?
165. Sieht die Bundesregierung aus jeweils welchen Gründen die ins Grundgesetz
eingeführten Staatsziele Umwelt- und Tierschutz als Erfolg für die
jeweiligen Schutzgüter an, insbesondere unter Berücksichtigung von deren
Konkurrenz zu welchen Grundrechten?
166. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das Grundgesetz mit
Ausnahme des Staatsziels Umweltschutz keine Bestimmungen vorsieht,
die die Rechte künftiger, also noch nicht geborener Generationen, vor
heutigen Maßnahem des Staates schützt, und hält sie es daher für sinnvoll,
den Schutz der Interessen künftiger Generationen über den Umweltschutz
hinaus in die Staatszielbestimmungen aufzunehmen? Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
167. Welche unmittelbare oder mittelbare Bindungswirkung entfalten die bestehenden
Staatsziele bzw. die möglicherweise zu schaffenden Staatsziele im
Bezug auf Gesetzgebung und Verwaltungspraxis oder private Rechtsverhältnisse
und inwiefern verbessern sich welche subjektiven Rechte
welches Personenkreises durch die Aufnahme von Staatszielen in das
Grundgesetz?