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Thema: Hartz IV

  1. #1
    blumentopf
    Gast Avatar von blumentopf

    Hartz IV

    Noch eine zweite Frage die mir brennend auf der Seele liegt. Undzwar:
    Fühlt man sich nicht total vom Staat beschissen, wenn man sein (Arbeits-)leben lang in die Sozialversicherung einzahlt, und wenn man dann plötzlich arbeitslos wird so gut wie nichts wiederkriegt, wenn überhaupt!?! Ich meine es kann ja nun wiklich nicht sein, das das Guthaben der Kinder, wenn es über 750 € liegt in die Berechnung miteinbezogen wird, und man dann KEINE Unterstützung für das Kind kriegt? Ich finde das ist Betrug.
    Ich bin zwar selbst noch Schüler und habe somit noch nie in den Topf einbezahlt.
    Ich wollte nur mal eure Meinung dazu hören. Wie seht ihr das ?
    Ist Hartz IV der richtige Weg um den Sozialstaat im richtigen Sinne abzubauen? Oder findet ihr auch das es " Armut per Gesetzt ist"?

  2. #2
    ...on the long way home! Avatar von sonne71

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    Ich verschiebe den Thread mal in den Bereich für Arbeitslose....
    Ich werde immer laut durch's Leben ziehn,
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  3. #3
    Ehrenmoderatoren Avatar von Gorby

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    Hartz IV

    Ist eine der einschneidensten Reformen der letzten Jahre. Sie ist mehr als überfällig gewesen und hätte in dieser oder einer anderen Art schon vor Jahren gemacht werden müssen. Ein Sozialstatt wie wir ihn haben bzw hatten führt immer zwangsläufig in die Pleite des Staates. genügend Beispiele haben wir ja in Europa dafür. In Deutschland gibt es ein geflügeltes Wort " Vadder Staat" macht daas schon. Nur was ist wenn seine Kinder bequem werden und sich auf die Lobeeren des Staates ausruhen? Ein Staat kann es sich nicht erlauben das wir schon Sozialhilfeempfänger der zweiten oder gar dritten Generation unterhalten. Diese Vögel solte mal richtig Dampf gemacht werden. Desweiteren kann es nicht sein das Eltern ihr Geld bei den Kindern anlegen und dann Sozialhilfe beantragen, deshalb diese ganzen Prüfungen. Es ist vollkommen richtig das Menschen die Hilfe vom Staat beantragen das sie sich erst dem Staat offenbaren müssen. Es darf und kann nicht die Aufgabe des Staates sein jeden seinen Wohlstand zuerhalten. Der Staat hat legendlich diePflicht dafür zusorgen das keiner in Deutschland verhungert und das ist bestimmt nicht der Fall. Nue radikale Maßnahmen im Sozial und Arbeitsbereich können für erleicherung sorgen.

    Ich weiß das mich jetzt einige am liebsten erschießen würden, aber überlegt mal ganz sachlich.
    Was ist das für eine Woche die mit Montag beginnt.

  4. #4
    ...on the long way home! Avatar von sonne71

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    Also ich gehöre nicht zu denen die Dich erschiessen, habe meine Meinung zu Hartz IV in diesem Thread geschrieben und finde sie nicht unähnlich...

    http://www.hilfe-forum.eu/threadid...d5/thread.html
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  5. #5
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

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    RE: Hartz IV

    Original von blumentopf
    Noch eine zweite Frage die mir brennend auf der Seele liegt. Undzwar:
    Fühlt man sich nicht total vom Staat attraktiv, wenn man sein (Arbeits-)leben lang in die Sozialversicherung einzahlt, und wenn man dann plötzlich arbeitslos wird so gut wie nichts wiederkriegt, wenn überhaupt!?! Ich meine es kann ja nun wiklich nicht sein, das das Guthaben der Kinder, wenn es über 750 ¬ liegt in die Berechnung miteinbezogen wird, und man dann KEINE Unterstützung für das Kind kriegt? Ich finde das ist Betrug.
    Ich bin zwar selbst noch Schüler und habe somit noch nie in den Topf einbezahlt.
    Ich wollte nur mal eure Meinung dazu hören. Wie seht ihr das ?
    Ist Hartz IV der richtige Weg um den Sozialstaat im richtigen Sinne abzubauen? Oder findet ihr auch das es " Armut per Gesetzt ist"?
    Die Sozialversicherungen haben den Namen Versicherung im Prinzip nicht verdient. Du zahlst in die Sozialversicherungen nicht dafür ein, dass du irgendwann mal auf sie angewiesen bist, sondern dafür, um diejenigen zu unterstützen, die Hilfe brauchen (Stichwort: Solidaritätsprinzip/Generationenvertrag). Das sowas auf Dauer und vor allem bei der derzeitigen demokrafischen Entwicklung nicht lange gut gehen leuchtet wohl jedem ein. Daher teile ich Gorbys Meinung, diese Reform war längst überfällig und wird uns sicher einen Schritt nach vorn bringen.

    Der Sozialstaat, wie wir ihn bisher kennen wird oder besser gesagt ist nicht mehr finanzierbar.
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  6. #6
    Aufsteiger/in Avatar von VeschperMojo

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    Ich möchte dazu auch mal was sagen! Meine Freundin ist schwanger und kann logischer weise keinen arbeitsplatz finden, da sie halt jetzt letzten Monat ihre Schulische Ausbildung beendet hat!

    Also jeder arbeitgeber sagt: NEIN!

    Nun leben ich und meine freundin auf dem niveau von sozialhilfe empfängern! Und das obwohl ich 50 stunden die woche arbeite!

    Ich finde das ne sauerei und mit HARZ IV wirds nicht besser werden! Also auf die Straße...

  7. #7
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

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    Wieso habt ihr mit dem Nachwuchs denn nicht gewartet bis ihr beide auf eigenen Füßen steht und einen festen Arbeitsplatz habt. Ist doch klar, dass kein Arbeitgeber eine schwangere Frau einstellt.

    Ich bleib dabei. Harz IV ist endlich eine Reform die unser Land dringend braucht. Und ICH werde nicht auf die Straße gehn.

    Aber was für einen Job hast du, in dem du 50 Stunden arbeiten gehst und trotzdem auf dem Sozialhilfeniveau liegst? Die Summe der Regelsätze liegt bei dir und deiner schwangeren Freundin bei 728,40 ¬. Du musst doch mehr verdienen.
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  8. #8
    Legende Avatar von Spider1983

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    Und was erhoffst du dir von dieser Reform? Dass die Arbeitgeber jetzt mehr bzw. leichter Jobs vergeben?
    Im Musik Forum kannst du hunderte TV und Radiosender Live hören.

  9. #9
    StefanM
    Gast Avatar von StefanM
    Hi,
    als erstes ne Frage, hat jemand einen Link zur Argenda 2010?
    Dort soll ja alles drinne stehen.

    Ich bin der Meinung, das Harz IV noch nicht ausgereift ist.
    Das Beispiel mit den 750€ hat es ja gezeigt. Die Summe wurde jetzt ja erhöht.

    Ist es jetzt nicht komisch zu wissen, das die durchschnittlichen gesparten Beiträge bei Mädchen ca. 763€ und bei Jungs ca. 756€ lagen.
    Werde den Link suchen, um das mal zu untermauern.

    Ich finde es auch einleuchtend und verständlich, das Gelder nicht bei den Kindern geparkt werden dürfen, was ist aber, wenns ein Erbe ist? Das auch noch zweck gebunden ist, also erst ab 18 oder eine Wohnung?

    Das was geändert werden muss, ist mir mehr als klar und ich bin auch für Veränderungen!
    Naja, wie oben schon angedeutet, weiss ich nicht alles über das Thema, ich möchte aber mehr wissen.

    Das ertsmal von mir, der Rest wird folgen.

    Gruß
    StefanM

  10. #10
    Honkstar
    Gast Avatar von Honkstar

    hartz IV

    Die reform war schon lang überfällig.Kan mich da nur Gorbys Meinung anschließen.Endlich änderst sich mal etwas auch wenn es einigen Leuten sauer aufstösst....

  11. #11
    ...on the long way home! Avatar von sonne71

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    Die 15 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Hartz IV habe ich im Nez entdeckt und will sie Euch nicht vorenthalten:

    1. Wer ist eigentlich betroffen?
    Hartz IV betrifft alle, die zur Zeit Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe beziehen und erwerbsfähig sind. Darüber hinaus müssen all die Arbeitslosen ALG II beantragen, deren Anspruch auf reguläres Arbeitslosengeld erlischt.

    Wer zukünftig seinen Job verliert, bekommt nur noch 12 Monate das "reguläre" Arbeitslosengeld (das sogenannte ALG I). Ausnahme: Wer mindestens 56 Jahre alt ist, hat Anspruch auf 18 Monate ALG I.

    2. Wie hoch ist das ALG II?
    Für Alleinstehende zwischen 15 und 65 Jahren gibt es den sogenannten Regelsatz. Der beträgt 345 Euro (West) bzw. 331 Euro (Ost). Bei erwerbslosen Paaren (die in einem Haushalt leben) bekommt jeder 90 Prozent des Regelsatzes (311 Euro im Westen / 298 Euro im Osten).

    Für Kinder bis 14 Jahren gibts 60 Prozent (West: 207 Euro; Ost: 199 Euro). Bei Kindern von 15 Jahren bis 18 Jahren steigt deren Anspruch auf 80 Prozent der Regelleistung (West: 276 Euro; Ost: 265 Euro). Weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft bekommen 80 Prozent des Regelsatzes.

    Stichwort Bedarfsgemeinschaft:
    Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören Personen, die zusammen in einem Haushalt leben. Dazu zählen: Ehepaare, eheähnliche Gemeinschaften, Kinder und Eltern. Bei der Berechnung des ALG II gehen die Behörden immer von einer Berdarfsgemeinschaft aus. Reicht ihr Vermögen zum Leben nicht aus, kann ALG II beantragt werden.

    3. Welche Wohnkosten werden übernommen?
    Da Mieten in Deutschland unterschiedlich hoch sind, sind die Zuschüsse für den angemessenen Wohnraum regional unterschiedlich. Angemessener Wohnraum, was bedeutet das? Für Singles gelten 45 bis 50 m² als angemessen, für Paare rund 60 m², für drei Personen 75 m² und für vier Personen 85 bis 90 m². Für jede weitere Personen lassen die Behörden weitere 10 bis 15 m² gelten. Neben der Miete werden auch Nebenkosten übernommen.

    Für selbstgenutzte Eigentumswohnungen gelten 120 m² als angemessen, für Häuser 130 m².

    4. Muss ein Arbeitsloser umziehen, wenn die Wohnung zu groß ist?
    Für die ersten sechs Monate werden auch die Kosten für unangemessen große Wohnungen übernommen. Außerdem gilt: Erwerblose müssen nicht umziehen, wenn die große Wohnung günstiger als eine kleine ist.

    Trifft das alles nicht zu, kann von einem Bedürftigen durchaus ein Umzug verlangt werden. Die Kosten für Spedition, Mietkaution und den Makler übernimmt Vater Staat.

    5. Müssen Eigentümer ihre Immobilie verkaufen?
    Wer seine Immobilie selbst bewohnt, darf diese behalten, wenn Sie nicht die angemessene Größe überschreitet (Eigentumswohnung 120 m², Haus 130 m²). Zinsen für Darlehen und Nebenkosten werden von der Arbeitsagentur übernommen. Die Tilgungsraten einer Hypothek werden nicht bezahlt.

    Ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu groß oder unangemessen teuer, kann durchaus ein Verkauf verlangt werden. Darüber entscheidet die Arbeitsagentur im Einzelfall.

    6. Gibt es noch andere Zuschüsse?
    Werdende Mütter bekommen zusätzlich monatlich 17 Prozent des Regelsatzes (Westen: 58 Euro ; Osten: 56 Euro). Behinderte erhalten einen Zuschlag von 120 Euro (West) bzw. 115 Euro (Ost). Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern bekommen einen Zuschlag von etwa 40 Prozent des Regelsatzes.

    7. Was wird aus den Ersparnissen?
    Grundsätzlich müssen Sie von Ihrem Vermögen leben, bevor Sie Anspruch auf das ALG II haben. Vermögen auf Girokonten, Sparbüchern, Sparbriefen, Bausparverträgen, Aktien- oder Fondsdepots müssen Sie also zunächst aufbrauchen. Das gilt auch für nicht selbstgenutztes Immobilieneigentum, wertvolle Gemälde oder wertvollen Schmuck.

    Aber: Es gibt Freibeträge. Diese liegen bei 200 Euro pro Lebensjahr, mindestens 4.100 Euro, höchstens 13.000 Euro. Wer vor 1948 geboren wurde, hat einen Freibetrag von 520 Euro pro Lebensjahr (maximal 33.888 Euro).

    8. Was passiert mit den Kinder-Sparbüchern?
    Nach herben Protesten hat die Regierung in Sachen Freibeträge für Kinder Zugeständnisse gemacht. Künftig soll für die im Haushalt lebenden Kinder bis 18 Jahren ein Freibetrag von 4.100 Euro gelten. Hinzu kommt ein sogenannter Anschaffungsfreibetrag von 750 Euro. Ursprünglich sollte für Kinder bis 14 Jahren ein geringerer Freibetrag gelten. Wichtig: Sparbücher müssen auf den Namen Ihres Kindes lauten, sonst wird Ihnen das Geld angerechnet.

    9. Was passiert mit dem Vermögen für die Altersvorsorge?
    Vermögen aus Riester-Verträgen bleiben unangetastet. Kapital-Lebensversicherungen können durchaus angetastet werden. Allerdings kann jeder ALG II-Empfänger für sich und seinen Partner einen Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr geltend machen (höchstens 13.000 Euro). Dazu kommt eine Anschaffungspauschale von 750 Euro.

    Ist der Rückkaufswert höher als der Freibetrag, muss der Bedürftige die Differenz aufbrauchen, bevor er einen Anspruch aufs ALG II hat. Aber: Eine Auflösung der Versicherung ist nur dann zumutbar, wenn dem Bedürftigen dadurch nicht ein Verlust von mehr als zehn Prozent der bezahlten Beiträge entsteht

    Mit einem kleinen Trick können Sie Ihre Lebensversicherung retten: Vereinbaren Sie mit Ihrer Versicherung einen Verwertbarkeitsausschluss. Das bedeutet, dass Ihre Versicherung erst im Rentenalter ausgezahlt werden darf. Somit ist sie vor Hartz IV sicher

    10. Lässt sich Vermögen retten, indem man es den Kindern schenkt?
    Das wird Ihnen nicht helfen. Eine Schenkung muss zehn Jahre zurückliegen, sonst kann Sie angefechtet werden. Dann müssen Ihre Kinder zahlen

    11. Wird eine betriebliche Altersvorsorge angerechnet?
    Betriebliche Altersvorsorgen sind im Regelfall geschützt. Das gilt besonders für Beiträge, die Ihr Arbeitgeber gezahlt hat. Bei Beiträgen von Arbeitnehmern hängt es von den Versicherungsbedingungen ab. Direktversicherungen werden nicht angerechnet

    12. Wer zahlt die Beiträge für Sozialversicherungen?
    Beiträge für die Krankenkasse, Pflege- und Rentenversicherung zahlt Vater Staat. Für Privatversicherte gilt: Wer die letzten fünf Jahre vor der Arbeitslosigkeit bei einer privaten Krankenkasse war, kann privat versichert bleiben. Von der Bundesagentur gibt es einen Zuschuss von monatlich bis zu 140 Euro. Wer weniger als fünf Jahre bei einer Privaten war, muss in eine gesetzliche Kasse wechseln. Diese sind dann verpflichtet, das Mitglied aufzunehmen.

    13. Wer zahlt Beiträge für private Versicherungen?
    Private Versicherungen, beispielsweise Haftpflicht- oder Hausratversicherungen werden nicht von der Arbeitsagentur bezahlt..

    14. Müssen Langzeitarbeitslose jeden Job annehmen?
    Jede legale Arbeit ist zumutbar, wenn der Erwerbsfähige dazu geistig, seelisch und körperlich in der Lage ist. Auch Arbeiten, die nichts mit der früheren Ausbildung zu tun haben, gelten als zumutbar. Betroffene Personen erhalten zum ALG II eine Entschädigung von einem Euro pro Stunde.

    15. Müssen ALG II-Empfänger ihr Auto verkaufen?
    Wie bei einer Wohnung gilt auch hier: Ein Auto muss angemessen sein. Gegen einen Golf werden die Behörden nichts sagen. Neuwertige Fahrzeuge der Luxusklasse gelten dagegen als Vermögen. Auch darüber entscheidet die Arbeitsagentur im Einzelfall.
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  12. #12
    Loisel
    Gast Avatar von Loisel

    Hartz IV und Frage

    Hallo,

    zum Thema Hartz IV und „Alleinerziehend“ hätte ich mal eine Frage, die mir hier vielleicht jemand beantworten könnte, oder hat eventuell jemand einen Tipp?

    Folgende Situation:
    Ich lebe mit meinem zur Zeit arbeitslosen Lebensgefährten, der jetzt Arbeitslosengeld II beantragen muss, seit ca. einem Jahr zusammen mit meiner Tochter, deren leiblicher Vater er nicht ist.
    Aufgrund der Neuregelungen soll mein Einkommen aus einer Halbtagsbeschäftigung und das meines Kindes (Kindergeld) auf seine Zuwendungen angerechnet werden.

    Soweit so „gut“, aber gleichzeitig komme ich ab September durch die Neuregelungen nicht mehr in den Genuss der Steuerklasse II für Alleinerziehende, sondern in Steuerklasse I, wegen der „eheähnlichen Gemeinschaft“. Dies hiesse, dass wir beide durch die Neuregelung durch Abzüge betroffen wären, nur weil wir beide zusammengezogen sind. Wir werden beide gegeneinander aufgerechnet und stehen dadurch BEIDE finanziell noch schlechter da.

    Bleibt uns jetzt nur der Weg, dass sich einer von uns woanders polizeilich meldet, oder hat hier vielleicht jemand eine andere Idee?

    Über Antwort freut sich
    Loisel

  13. #13
    ...on the long way home! Avatar von sonne71

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    Hi Loisel,

    ich habe inzwischen einiges zu Deinem Thema gelesen, habe aber noch nichts wirklich Gutes gefunden. Den ersten Wohnsitz von einem von Euch woanders angeben ist eine Möglichkeit, aber ich denke Euch wäre eine "gesetzlich korrekte" Lösung lieber...
    Ich suche noch weiter und melde mich wenn ich eine Idee habe, wollte Dir nur Bescheid sagen, damit Du nicht denkst es interessiert sich niemand für Dein Prob

    Viele Grüsse, sonne
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  14. #14
    Aufsteiger/in Avatar von Maik26

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    Harz IV is der letzte scheiss und das ist nur der anfang vom eisberg..
    Die sollten lieber alle beamten privatiesieren und ne Berusfsarmee einführen das wär gescheiter..
    Mein Rechner
    A64 3200 @10*255 Mhz, 6800GT @ 400/1150,1024MB Pc500 Winbond Twister ;-)

  15. #15
    hanshelm
    Gast Avatar von hanshelm
    Hi



    ... ach , wie ich sehr ich sachliche Kritik doch schätze , liebe(r) Maik26 !!

    Also , jeder kann seine Meinung hier äußern , dazu nennt sich dieses hier ja Forum ..
    Setzt man sich jedoch mit dem Begriff Forum ein wenig genauer auseinender, dann erkennt man schnell, dass man in einem Forum seine Meinung durchaus begründen sollte, um somit als Diskussionspartner attraktiv zu bleiben und überhaupt erst eine Debatte enstehen zu lassen ...

    Es könnte hier jetzt jeder schreiben "Hartz IV ist scheisse" oder "Hartz IV ist gut" ... und dann den Satz beenden , mehr als ein ungenaues Meinungsbild hätten wir danach aber nicht ...

    Und mal ganz ehrlich , was hat die Privatisierungsdebatte um das deutsche Beamtentum oder die Diskussion pro/contra einer deutschen Berufsarmee mit Reformen im Sozialwesens zu tun ..?!
    Sicherlich könnte dies Entlastung bringen und somit Hartz IV ein wenig den Wind aus den Segeln nehmen ...
    Aber der eigentliche Grund , warum Hartz IV ins Leben gerufen wurde ist doch ein anderer .. Wir brauchen endlich mehr Beschäftigungsverhältnisse in unserem Land



    hanshelm

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