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Thema: BearShare -> Freigabe aus

  1. #1
    Vegeta1992
    Gast Avatar von Vegeta1992

    BearShare -> Freigabe aus

    hi,
    es gibts doch diese raubkopier gesetz das man sich strafbar macht wenn man etwas im internet anbietet.
    Aber wenn man bei BearShare die freigabe aus mactdas keiner von dir etwas laden kann macht man sich doch nicht strafbar oder ?

  2. #2
    diddl1505
    Gast Avatar von diddl1505

    RE: BearShare -> Freigabe aus

    wenn du niemand etwas von dir runterladen lässt entspricht das eigentlich nicht dem prinzip einer tauschbörse , müsste dann schmarotzerbörse heissen.
    bleibt zu hoffen daß es die software der programme bald unmöglich macht zu saugen ohne was anzubieten,sonst gibt es bald kein filesharing mehr.

  3. #3
    Leopard93
    Gast Avatar von Leopard93
    das stimmt wenn du nigs ins netz stellst dann machst du dich auch nicht stafbar

  4. #4
    Schlichti/Schlichtine Avatar von Schlichti

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    @Leopard93

    hast du mal aufs Datum geachtet? Was bringt der Post nach 2 Jahren noch
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