Wir alle wissen, das man für zu schnelles Fahren bestraft werden kann.
Aber kann man auch für zu langsames Fahren bestraft werden.....Antwort : Ja
So geschehen in Brandenburg. Zwischen Tiefensee und Bad Freienwalde. Dort sind an der Landstraße auf 14 km 12 Starenkästen angebracht worden um die Allee zu entschärfen - mit großem Erfolg übrigens.
Dabei sind pro Richtung 6 Starenkästen angebracht worden. Also wird im Bedarfsfall alle 2,3 km geblitzt.
Auf der Landstraße sind 100 km/h erlaubt die zuweilen von einer Beschränkung auf 70 km/h (Kreuzungen) unterbrochen werden.
Hier wurde einem Fahrzeugführer ein Bussgeld in Höhe von 20 Euro auferlegt weil er mit nur 59 km/h unterwegs war. Rechtliche Grundlage dafür ist der §3 Absatz 2 der StVO(Ohne triftigen Grund dürfen Kfz nich so langsam fahren, das Sie den Verkehrsfluß behindern).
Wie ist Eure Meinung? Recht oder Unrecht ?